Kreistag tagte – Finanz- und Asyl-Themen im Fokus

29. September 2023
Neuigkeiten

Auf der jüngsten Sitzung des Kreisgremiums dominierten v. a. Finanzthemen und Themen der Migrationspolitik die Tagesordnung.

Am 27. September 2023 kamen die Damen und Herren Kreisräte des Kreistages des Erzgebirgskreises zur 16. Sitzung der laufenden Wahlperiode zusammen. Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Landrat Rico Anton, standen im Sitzungssaal in Annaberg-Buchholz insgesamt 20 weitere Punkte in öffentlicher Sitzung zur Diskussion und Beschlussfassung. Dabei bestimmten vor allem Finanzthemen und Fragen der Migrationspolitik die umfangreiche Tagesordnung der Sitzung.
 

 

Bericht der Erzgebirgssparkasse & Informationen zum Haushaltsvollzug des Erzgebirgskreises
 

Zur jüngsten Kreistagssitzung mussten sich die Damen und Herren Kreisräte zudem mit verschiedenen Finanzthemen befassen. So stand u. a. der Jahresabschluss der Erzgebirgssparkasse für das Geschäftsjahr 2022 auf der Tagesordnung. Zu diesem Punkt hatte der Vorstandsvorsitzende der Erzgebirgssparkasse, Roland Manz, zunächst die gute Bilanz des zurückliegenden Geschäftsjahres vorgestellt und vor dem Hintergrund der Bestätigung der Jahresabschlussprüfung sowohl durch die Prüfstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes als auch durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) als zuständige Sparkassenaufsichtsbehörde um Entlastung für den Verwaltungsrat gebeten. Dem folgte der Kreistag des Erzgebirgskreises einstimmig.

 

Darüber hinaus standen auch die aktuellen Entwicklungen des Kreishaushaltes im Fokus. Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde der Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug des Jahres 2023 vorgelegt. Dazu hatte Beigeordneter Andreas Stark bereits im Kreis- und Finanzausschuss am 11.09.2023 öffentlich und ausführlich berichtet und u. a. über wesentliche Abweichungen zwischen dem ursprünglichen Haushaltsplan und dem sich abzeichnenden Ist-Ergebnis für das laufende Haushaltsjahr 2023 informiert.
 

Demzufolge ergeben sich im Ergebnishaushalt neben vielen kleineren Veränderungen signifikante Planabweichungen (positiv wie negativ) im Wesentlichen durch die Reduzierung der Erträge für Ukraine-Flüchtlinge im Bereich SGB XII und SGB IX in Höhe von 5,0 Mio. EUR, durch die Erhöhung der Nettobelastung im Bereich SGB II in Höhe von 1,5 Mio. EUR, durch die Erhöhung der Belastung aus den Hilfen für Asylbewerber in Höhe von 1,8 Mio. EUR, sowie durch die Erhöhung der Personalaufwendungen im Wesentlichen aus dem Tarifabschluss um 2,9 Mio. EUR.
 

Neben diesen negativen Haushaltsentwicklungen sind positive Planabweichungen laut Stark hingegen durch die Erhöhung der Erträge für den ÖPNV durch zusätzliche Bereitstellung von Regionalisierungsmitteln in Höhe von 3,2 Mio. EUR sowie durch die Reduzierung der Aufwendungen für Wärmeenergie, Gas und Elektroenergie im Zusammenhang mit der Energiekrise um 2,9 Mio. EUR zu verzeichnen.
 

Mit Blick auf das kommende Jahr 2024 sind laut Beigeordnetem Stark derzeit keine positiven Abweichungen von den negativen Planzahlen zu erwarten. Vielmehr drohen aufgrund massiv steigender Personalaufwendungen und mutmaßlich geringerer Schlüsselzuweisungen durch den Freistaat zusätzliche Haushaltsrisiken.

Weitere Finanzthemen
 

Nach den Informationen zum Haushaltsvollzug standen in der jüngsten Sitzung des höchsten kreislichen Gremiums noch weitere Finanzthemen zur Diskussion und Beschlussfassung an. So genehmigte der Kreistag mit deutlicher Mehrheit überplanmäßige Personalaufwendungen bzw. Personalauszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von bis zu 3,4 Mio. EUR. Die prognostizierten Mehraufwendungen resultieren im Wesentlichen aus dem Tarifabschluss TVöD sowie aus zusätzlichen Personalzuführungen zur Bewältigung der Arbeitsaufgaben insbesondere im Bereich der Sozialleistungsgewährung und der Bearbeitung von Flüchtlingsangelegenheiten. Die Deckung dazu erfolgt aus den außerplanmäßigen Zuweisungen des sächsischen Rettungspaketes „Gemeinsame Verantwortung für Sachsen“.

 

Ebenfalls mit deutlicher Mehrheit wurde der Landrat vom Kreistag des Erzgebirgskreises zur Aufnahme von Kommunaldarlehen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zur Höhe von 15.000.000 EUR für das Haushaltsjahr 2023 ermächtigt. Die Kreditaufnahme war bereits im Doppelhaushalt 2023/2024 vorgesehen und mit Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 5. Juni 2023 genehmigt worden. Die Kreditaufnahme soll als Ratendarlehen mit einer Zinsbindung zwischen 10 und 20 Jahren und einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren erfolgen. Die Auswahl des Kreditgebers erfolgt entsprechend des günstigsten Angebotes an den wirtschaftlichsten Bieter.

 

Schließlich stand nochmals das Projekt zur Sanierung bzw. zum Umbau des Bergbaumuseums Oelsnitz/Erzgeb. auf der Tagesordnung – speziell Fragen zur Finanzierung und zum weiteren Vorgehen. Hier konnte Landrat Anton zunächst die gute Nachricht verkünden, dass die Sächsische Staatsregierung am Vortag (26.09.2023) per Kabinettsbeschluss die vom Erzgebirgskreis beantragten Einzelfallförderung in Höhe von 2,9 Mio. EUR für die neu entstehende Ausstellung gewährt hat. Er freue sich über diese neuerliche Unterstützung des Projektes durch den Freistaat, die damit auch noch einmal die landesweite Bedeutung des generalsanierten Museums unterstreiche, so Landrat Anton.
 

Um das auf der Zielgerade befindliche Großprojekt auch baulich zu Ende zu bringen, beschloss der Kreistag zudem mit übergroßer Mehrheit zusätzliche 2,3 Mio. EUR zur Deckung der erhöhten Baukosten bereitzustellen. Diese werden aus den Mitteln des Hilfspaketes „Gemeinsame Verantwortung für Sachsen“ zur Verfügung gestellt und dienen damit der Finanzierung der bis zur Wiedereröffnung Mitte 2024 noch erforderlichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgeb. Gleichzeitig wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, die bereits geplanten Zuweisungen an die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. in Höhe von 1,75 Mio. EUR im Jahr 2023 und weitere 509.300 EUR im Jahr 2024 überplanmäßig als Zuweisungen an den Eigenbetrieb kul(T)our  zur Verfügung zu stellen.

Unterstützung des FC Erzgebirge Aue e. V. beschlossen
 

Mit Blick auf die Finanzthemen befasste sich der Kreistag zudem mit der Nutzung des kreiseigenen Erzgebirgsstadions durch den FC Erzgebirge Aue e. V. (FCE). Vor dem Hintergrund sich abzeichnender Fehlbeträgen bei der Etatplanung des Vereins für die Spielzeiten 2022/23 und 2023/24 hatte die Geschäftsführung Anträge auf Stundung der letzten Rate der Pachtsonderzahlung „Stadionneubau“ in Höhe von 178.436,10 EUR (netto) sowie eine Stundung der quartalsweisen Pachtzinszahlungen für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2025 gestellt. Weiterhin wurde beantragt die vertraglich vereinbarte Erhöhung der Stadionpacht (gem. der sogenannten „Wertsicherungsklausel“) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2025 zu erlassen.
 

Gemäß der eingebrachten Beschlussvorlage, die bereits im Rahmen der jüngsten Sitzung des Kreis-und Finanzausschusses intensiv vorberaten worden war, empfahl die Landkreisverwaltung dem Kreistag den eingebrachten Anträgen zuzustimmen und dadurch den Verein, der seit 2016 den Ehrentitel „Botschafter des Erzgebirges“ trägt, in einer schwierigen finanziellen Lage zu unterstützen. Den einzeln abgestimmten Punkten der Beschlussvorlage folgte der Kreistag nach einigen Diskussionen jeweils mit Mehrheit. Ein zur Beschlussvorlage kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag der Gruppe Die Heimat, der u. a. eine Stundung des vom Landkreis an den FCE gewährten Betriebskostenzuschusses zum Inhalt hatte, wurde zuvor mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.

Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe beschlossen
 

In den nächsten beiden Tagesordnungspunkten stand die Situation der beiden Eigenbetriebe des Erzgebirgskreises – Kultureller Bildungsbetrieb (KBB) sowie kul(T)our-Betrieb – besonders im Fokus. In diesem Zusammenhang stellten Betriebsleiterin Susanne Schmidt und im weiteren Verlauf auch Betriebsleiter Uwe Schreier die Jahresabschlüsse ihrer Betriebe für das Wirtschaftsjahr 2022 vor. Da beide Jahresabschlüsse ordnungsgemäß vorgelegt und geprüft worden waren und es auch sonst keine Anmerkungen gab, konnte beiden Betriebsleitungen die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 erteilt werden. Die eingebrachten Beschlussvorlagen wurden jeweils einstimmig angenommen.

 

Zudem stimmte der Kreistag der Bestellung des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Wirtschaftsjahre 2023, 2024 und 2025 des KBB einstimmig zu. Demnach erfolgen die jeweiligen Prüfungen in den kommenden drei Jahren durch die M2 Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus der Großen Kreisstadt Stollberg.

 

Wie bereits in der Juli-Sitzung des Kreistages geschehen, stand auch dieses Mal das Thema Entgeltordnungen auf der Tagesordnung. Musste das höchste kreisliche Gremium seinerzeit über die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten des Erzgebirgskreises befinden, ging es dieses Mal um die Entgeltordnungen des KBB für das Theater BURATTINO – Theaterpädagogisches Zentrum (TPZ) im KBB und die Volkshochschule (VHS). Die Entgeltordnungen wurden seit 2012 (TPZ) bzw. 2016 (VHS) nicht mehr fortgeschrieben, sodass eine Anpassung angesichts der veränderten Rahmenbedingungen geboten schien. Die Damen und Herren Kreisräte folgten den seitens der Landkreisverwaltung vorgeschlagenen, moderaten Kostensteigerungen und stimmten den eingebrachten Beschlussvorlagen jeweils mit übergroßer Mehrheit zu.

Asyl und Migrationspolitik
 

In einem weiteren Tagesordnungspunkt informierte die Landkreisverwaltung zunächst wieder allgemein über die aktuelle Unterbringungs- und Flüchtlingssituation im Erzgebirgskreis. Hier schilderte der u. a. für dieses Thema zuständige Abteilungsleiter, Frank Reißmann, eindringlich die derzeitige Situation, wobei die Kernbotschaft lautete: die Unterbringungskapazitäten, Versorgungsmöglichkeiten und Integrationspotenziale des Landkreises sind am Ende und bei weiterhin anhaltenden Zuweisungen weiterer Asylbewerber und Flüchtlinge droht bereits kurzfristig die Einleitung von Maßnahmen zur Notunterbringung und Notbetreuung. Auch Schritte zur Integration der zugewiesenen Menschen könnten unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr geleistet werden, so Abteilungsleiter Reißmann. Zu einem ähnlichen Befund kam auch ein von Seiten der CDU/FDP-Fraktion eingereichte Antrag, der die Umsetzung eines "12-Punkte-Plans für eine verantwortungsvolle Asylpolitik" zum Inhalt hatte. Darin fordern die Antragssteller alle zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um zu einer unmittelbar wirksamen und nachhaltigen Reduzierung des Zustroms von Asylsuchenden nach Deutschland und zu einer menschenwürdigen Unterbringung und Integration der bereits hier lebenden Schutzsuchenden zu gelangen.
 

Nach intensiver Diskussion wurde der eingebrachte Antrag mit großer Mehrheit angenommen. Damit wird Landrat Anton beauftragt, den o. g. „12-Punkte-Plan“ möglichst gemeinsam bzw. in Abstimmung mit dem Kommunalen Spitzenverband des Erzgebirgskreises (SSG) als Forderung an die Bundes- und Landesregierung zu übermitteln.
 

Im Rahmen der Diskussion waren zudem zwei kurzfristig eingegangene Anträge zum Tagesordnungspunkt thematisiert worden. So hatte die Gruppe Die Heimat in einem Ersetzungsantrag u. a. gefordert, dass der Erzgebirgskreis die Aufnahme weiterer, durch die Landesdirektion Sachsen zugewiesener Flüchtlinge angesichts der aktuellen Situation verweigern solle. Landrat Anton verwies vor der Abstimmung darauf, dass dieses Vorgehen offenkundig rechtswidrig wäre. Der eingebrachte Antrag wurde mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.
 

Daneben hatte auch die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag zur ursprünglichen Beschlussvorlage eingebracht, der u. a. forderte Schutzsuchenden und deren Angehörigen nach einem „Heimatbesuch“ die Einreise zu verweigern und umgehend aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten. Hierzu erläuterte Abteilungsleiter Reißmann, dass dies bereits der aktuellen Rechtslage entspreche und der Antragsgegenstand damit eigentlich obsolet sei. Der eingebrachte Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Wahlen und Wahlausschüsse
 

Hiernach stand zunächst die im kommenden Jahr bevorstehende Kreistagswahl im Fokus. Nachdem das Sächsische Innenministerium den Wahltermin für die Kommunalwahlen im Freistaat auf den 9. Juni 2024 terminiert hatte, befand der Kreistag nunmehr über die Bildung des Kreiswahlausschusses. Dabei folgten die Damen und Herren Kreisräte einstimmig dem Vorschlag der Landkreisverwaltung, der u. a. die Bestellung von Prof. Dr. Alexander Haentjens, Referatsleiter Recht und Kommunalaufsicht, zum Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses und Hendryk Warschawsky, Mitarbeiter des Sachgebietes Kommunalaufsicht, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses vorsah. Ebenfalls wurde in diesem Kontext die Anzahl der Beisitzer des Kreiswahlausschusses auf sechs Personen festgelegt, wobei sich die sechs Kreistagsfraktionen auf je eine/n Beisitzer/in und eine/n Stellvertreter/in wie folgt einigten:

Vorschlagende Fraktion

Beisitzer/in

Stellvertreter/in

CDU/FDP

Christel Milazeck

Daniela Findeisen

SPD

Werner Beyer

Waldemar Arlt

DIE LINKE

Hubert Protzel

Heide-Marie Bamler

AfD

Volker Rudolf

Nathalie Berger

FWE

Torsten Palm

Astrid Engert

GRÜNE

Manuel Grummt

k. A.


Daneben befasste sich der Kreistag mit der Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wobei 45 der von der Landkreisverwaltung aufgeführten Bewerber in zwei Wahlgängen durch den Kreistag bestätigt wurden. Hintergrund: Im Freistaat Sachsen sind für die Amtszeit 2024 bis 2028 die ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht neu zu wählen. Ehrenamtliche Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit. Die Landkreise und Kreisfreien Städte stellen Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter auf. Jeder Bürger, der das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, deutscher Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks hat, konnte sich bis zum 31.08.2023 bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten als ehrenamtlicher Richter bewerben.

 

Schließlich hoben die Damen und Herren Kreisräte einstimmig den in der 14. Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises gefassten Beschluss zur Wahl von Sebastian Lein als leitenden Bediensteten der Landkreisverwaltung zum Ersatzvertreter für die stimmberechtigte Teilnahme in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) mit Wirkung zum Ablauf des 30.09.2023 auf. Gleichzeitig wählte der Kreistag des Erzgebirgskreises Manja Dahms ab dem 01.10.2023 in dieses Amt.

Weitere Themen - Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat zurückgewiesen
 

Neben den vorgenannten Themen stimmten die Damen und Herren Kreisräte zudem einstimmig einem sogenannten Aufgabenübertragungsvertrag zu, der Details zur Ausgestaltung des grenzüberschreitenden, öffentlichen Personennahverkehrs regelt und Fragen der gemeinsamen Finanzierung durch den Erzgebirgskreis bzw. den ZVMS sowie die tschechische Region Ústecký kraj. Konkret betrifft dies die beiden bestehenden, grenzüberschreitenden Buslinien 521 von Olbernhau über Brandov nach Litvínov und 585 von Kurort Oberwiesenthal über Boží Dar nach Kadaň.

 

Neben den vorgenannten Themen stimmten die Damen und Herren Kreisräte auch den vorgeschlagenen Terminen für die Sitzungen des Kreistages des Erzgebirgskreises im Jahr 2024 einstimmig zu. Das Besondere in diesem Jahr: Vor dem Hintergrund der am 9. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen wurden für das kommende Jahr zunächst nur zwei Sitzungstermine festgelegt, um dem neu zu wählenden Kreistag hinsichtlich der Festlegung von Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen nicht vorzugreifen. Demnach findet am Mittwoch, dem 10.04.2024 die letzte reguläre Kreistagssitzung der laufenden Wahlperiode statt, während für Mittwoch, dem 29.05.2024 eine Abschlussveranstaltung der fünfjährigen Wahlperiode geplant ist. Beide Sitzungen finden nach derzeitiger Planung am Dienstsitz des Landratsamtes Erzgebirgskreis in Annaberg-Buchholz statt.

 

Zum Abschluss der Sitzung des Kreistages wurden schließlich noch einige Informationen durch die Landkreisverwaltung bekanntgegeben. So informierte Landrat Anton u. a., dass die gegen Ihn erhobene Dienstaufsichtsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Ankauf der ehemaligen „Eubios-Klinik“ in Grünhain und deren Ertüchtigung als Gemeinschaftsunterkunft (GU) durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) in allen Punkten zurückgewiesen wurde. Vielmehr stellte die LDS als Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass das Verhalten des Landrates nicht zu beanstanden ist und er nicht pflichtwidrig gehandelt hat. Daher bestehe zu einem dienstaufsichtsrechtlichen Handeln keine Veranlassung und auch keine Notwendigkeit für ein Einschreiten der LDS.
 

Weiterhin informierte die Landkreisverwaltung, dass die in der vergangenen Sitzung beantragte Abstimmung des Erzgebirgskreises mit dem Sächsischen Sozialministerium (SMS) hinsichtlich der Einberufung einer Regionalkonferenz zur Unterstützung der Krankenhausplanung für den Erzgebirgskreis stattgefunden habe. Allerdings wurde die Einberufung einer solchen Regionalkonferenz vorerst vertagt, da wesentliche Abstimmungen zwischen Bundes- und Landesebene sowie zwischen dem SMS und den weiteren, relevanten Akteuren des Gesundheitswesens bislang noch nicht bzw. noch nicht abschließend erfolgt seien.

 

Der Kreistag des Erzgebirgskreises kommt planmäßig am 6. Dezember 2023 zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

 

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