Kreistag tagte – Finanzen und Gesundheitsversorgung im Fokus

06. Juli 2023
Neuigkeiten

Auf der jüngsten Sitzung des Kreisgremiums dominierten v. a. Finanzthemen und Themen der Gesundheitsversorgung die Tagesordnung.

Am 5. Juli 2023 kamen die Kreisrätinnen und Kreisräte des Kreistages des Erzgebirgskreises zur 15. Sitzung der laufenden Wahlperiode zusammen. Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Landrat Rico Anton, standen insgesamt 12 weitere Punkte in öffentlicher Sitzung zur Diskussion und Beschlussfassung. Vor Einstieg in die fristgerecht ausgereichte Tagesordnung wurde ein erst wenige Tage vor der Sitzung eingegangener Antrag der AfD-Fraktion auf Erweiterung der Tagesordnung thematisiert, der auch von fraktionslosen Kreisräten und Kreisräten der Gruppe „Die Heimat“ mitgetragen worden war. Aufgrund der Tatsache, dass dieser Antrag nicht fristgemäß eingegangen und der Verhandlungsgegenstand zudem nicht in die gesetzlich geregelte Zuständigkeit des Kreistages fiel, wurde die Ergänzung der Tagesordnung als unbegründet zurückgewiesen. Zugleich machte Landrat Anton aber deutlich, dass die im Antrag geforderte "Aussprache zu der geplanten Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Grünhain" unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Sonstiges erfolgen könne, unter dem die Landkreisverwaltung ohnehin geplant hatte, zu diesem und weiteren Themen zu informieren. In diesem Kontext lautete der Vorschlag der Kreisverwaltung, die Tagesordnung dahingehend zu ändern, den Tagesordnungspunkt Informationen und Sonstiges vorzuziehen und so das Thema im Vorfeld der übrigen Tagesordnungspunkte zu erörtern. Dem widersprach keiner der anwesenden Damen und Herren Kreisräte, sodass die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte entsprechend geändert wurde.
 

Daher informierte die Landkreisverwaltung nach Eröffnung der Sitzung zunächst wie angekündigt allgemein über die aktuelle Unterbringungs- und Flüchtlingssituation im Erzgebirgskreis sowie speziell zur geplanten Gemeinschaftsunterkunft in der ehemaligen „EUBIOS-Klinik“ im Ortsteil Grünhain der Stadt Grünhain-Beierfeld. Anschließend nutzten Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen im Kreistag des Erzgebirgskreises vertretenen Fraktionen und Gruppen die Gelegenheit, um Ihre jeweiligen Positionen zur Migrations- und Flüchtlingspolitik sowie zur geplanten Gemeinschaftsunterkunft Grünhain darzulegen. Zuvor hatte Landrat Anton die Situation bereits politisch eingeordnet und nochmals die Haltung der Landkreisverwaltung zum gesamten Themenkomplex erörtert. Demnach sei das Handeln der Verwaltung angesichts konstanter Zuweisungszahlen und stetig abnehmender Unterbringungskapazitäten eigentlich alternativlos, wenn die Unterbringung in Notunterkünften wie zum Beispiel Turnhallen verhindert werden soll. Letzteres solle aber in jedem Fall vermieden werden, so Landrat Anton, der zugleich die verfehlte Migrations- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung kritisierte, die die Appelle der kommunalen Ebene weitgehend ignoriere und praktisch keine Anstrengungen zur wirksamen Begrenzung des anhaltenden Flüchtlingszustroms unternehme.

Im weiteren Verlauf bestimmten mit Blick auf die reguläre Tagesordnung dann vor allem Finanzthemen und Themen der Gesundheitsversorgung im Erzgebirgskreis die weitere Sitzung.

Wahlen und Wahlkreise

Hiernach stand zunächst die im kommenden Jahr bevorstehende Kreistagswahl im Fokus. Nachdem das Sächsische Innenministerium jüngst den Wahltermin für die Kommunalwahlen im Freistaat auf den 9. Juni 2024 terminiert hatte, befand der Kreistag nunmehr über den Zuschnitt der zu bildenden Wahlkreise. Dabei folgten die Damen und Herren Kreisräte einstimmig dem Vorschlag der Landkreisverwaltung, der die Bildung von 14 mit Blick auf die Einwohnerzahl in etwa gleich großen Wahlkreisen vorsah.

 

Daneben befasste sich der Kreistag mit den Wahlen der Schöffen und Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028, die in diesem Jahr nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes stattfinden müssen. Mit Blick auf diese Wahlen galt es für die beiden Amtsgerichtsbezirke Aue-Bad Schlema und Marienberg jeweils 7 Vertrauenspersonen zu wählen, die neben dem Landrat und dem zuständigen Richter beim Amtsgericht den unabhängigen Wahlausschuss bilden. Als Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss am Amtsgerichtsbezirk Aue-Bad Schlema wurden mit der erforderlichen Mehrheit gewählt: Roland Küblböck, Wolfgang Pult, Kreisrat Manfred Körner, Kreisrat Andreas Rössel, Kreisrat Thomas Colditz, Jennifer Wolf und Dietmar Franze. Als Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss am Amtsgerichtsbezirk Marienberg wurden mit der erforderlichen Mehrheit gewählt: Hans-Jörg Bartholomäus, Torsten Palm, Kreisrat Johannes Wolf, Kreisrat Frank Dahms, Kreisrat Andreas Haustein, Enrico Haustein und Ehrenfried Lorenz.

 

Schließlich mussten die Damen und Herren Kreisräte den in der vorangegangenen 14. Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises gefassten Beschluss zur Wahl eines Ersatz- und Verhinderungsvertreters für die Verbandsversammlungen des Zweckverbandes Naturpark Erzgebirge/Vogtland wegen eines Formfehlers aufheben, der ggf. zum Verlust der Wählbarkeit des Landrates zum Verbandsvorsitzenden hätte führen können. Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.

Finanzthemen

Nach dem Beschluss des neuen Doppelhaushalt 2023/24 in der Sitzung des Kreistages im März standen in der jüngsten Sitzung des höchsten kreislichen Gremiums dieses Mal außerplanmäßige Auszahlungen, eine neue Entgeltordnung für die Nutzung kreiseigener Sportstätten oder auch die Finanzierung des Bauprojektes am Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgeb. zur Beratung und Beschlussfassung an.
 

Zunächst befasste sich der Kreistag dabei mit dem größten derzeit laufenden Bauprojekt der Landkreisverwaltung: dem Projekt „Sanierung/Umbau Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgeb.“. Vor dem Hintergrund teils deutlich gestiegener Baukosten hatten Landkreisverwaltung, Projektleitung und kul(T)our-Betrieb beantragt, die eigentlich für den Ausstellungsbau bzw. die neue Dauerausstellung geplanten Mittel sowie die im Kreishaushalt geplanten Mittel zur Ersetzung des Eigenanteils der Stadt Oelsnitz/Erzgeb zunächst als Möglichkeit zur Zwischenfinanzierung zu nutzen. In diesem Zusammenhang wurde zudem verdeutlicht, dass der Kreistag des Erzgebirgskreises vom Freistaat Sachsen in Anlehnung an den im Rahmen der Städtebauförderung üblichen Fördersatz eine signifikante Beteiligung an den Mehrkosten erwartet – nicht zuletzt angesichts der herausragenden technikgeschichtlichen und montanwissenschaftlichen Bedeutung des Oelsnitzer Bergbaumuseums. Der eingebrachten Beschlussvorlage, die neben den Anpassungen der Projektfinanzierung auch eine Änderung des Generalplanervertrages beinhaltete, stimmten die Damen und Herren Kreisräte mit übergroßer Mehrheit zu.

 

Im nächsten Tagesordnungspunkt behandelte der Kreistag die im Jahr 2011 in Kraft getretene und seither nicht angepasste Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten des Erzgebirgskreises. Während die Benutzungsordnung gemäß Vorschlag der Landkreisverwaltung unverändert weitergelten soll, besteht mit Blick auf die Entgeltordnung Handlungsbedarf. Grund sind auch hier gestiegene Kosten. So ist der Preisindex um 20,2 % gestiegen, was eine Neukalkulation der Nutzungsentgelte erforderlich macht. Die vor diesem Hintergrund eingebrachte Beschlussvorlage sah für die Sportgruppen und -vereine eine Entgelterhöhung um 20 % und für sonstige Nutzer um 30,6 % vor. Dem folgte der Kreistag mit übergroßer Mehrheit, wobei die Landkreisverwaltung allerdings beauftragt wurde bis zum Beginn des Schuljahres 2024/25 zu prüfen, ob angesichts der in 2022 bzw. 2023 stark gestiegenen Energiepreise sowie der hohen Inflation eine nochmalige Anpassung erforderlich sei. Hierzu sollten auch die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden als Vergleichsgröße hinzugezogen werden. Die neue Benutzungs-und Entgeltordnung für die Sportstätten des Erzgebirgskreises wird nach den Sommerferien am 21. August 2023 in Kraft treten.

 

Ebenfalls mit übergroßer Mehrheit beschlossen wurde die Mitfinanzierung des Eigenanteils zur Anschaffung einer neuen Stromschiene für die Aufstiegshilfe „Mountain-Climber“ an der Fichtelbergschanze K 95 im Kurort Oberwiesenthal in Höhe von 28.500,00 EUR. Diese außerplanmäßige Aufwendung ist nötig, um die Funktionalität der erst 2020 fertiggestellten Aufstiegshilfe dauerhaft zu gewährleisten und so den Sommer- und Winterbetrieb an den Trainingsschanzen des Bundesleistungszentrums im Kurort Oberwiesenthal zu ermöglichen. Neben dem Erzgebirgskreis beteiligen sich auch der Freistaat Sachsen mit 570.000,00 EUR und die Stadt Kurort Oberwiesenthal mit 28.500,00 EUR an der Finanzierung des Gesamtprojektes.

Gesundheitsversorgung im Fokus

Ebenfalls im Fokus stand auf der jüngsten Sitzung des höchsten kreislichen Gremiums die Gesundheitsversorgung der Region. Dabei befassten sich die Damen und Herren Kreisräte zunächst mit dem bereits seit 2021 laufenden Projekt zur „Schaffung zukunftsorientierter Strukturen für die Krankenhausgesellschaften des Erzgebirgskreises und deren Beteiligungsgesellschaften“. Konkret musste dieses Mal über die angestrebte Verschmelzung der Krankenhaus-Gesundheitsholding Erzgebirge gGmbH auf die Erzgebirgsklinikum gGmbH ebenso befunden werden, wie über die Ermächtigung des Landrates zum Fassen der hierfür nötigen Gesellschafterbeschlüsse und zur ggf. erforderlichen Vornahme von Änderungen. Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen.
 

Hintergrundinformationen zum aktuellen Projektstand: Mit der Umsetzung der Verschmelzung der Krankenhaus-Gesundheitsholding Erzgebirge gGmbH auf die Erzgebirgsklinikum gGmbH wird das Ziel einer Struktur- und Organisationsstraffung beinahe idealtypisch erreicht. Damit wäre das bereits seit längerem laufende, mehrjährige Projekt erfolgreich abgeschlossen. Grundlagen und Voraussetzungen für eine Bündelung und Konzentration wichtiger Leistungsbereiche sowie für eine entsprechende Corporate Identity sind entsprechend geschaffen. Damit trifft das Erzgebirgsklinikum als konzernübergreifende Institution auf ein sich veränderndes Nachfrageverhalten nach Gesundheitsdienstleistungen, dem zu prognostizierenden Trend eher fallender als steigender stationärer Fallzahlen in Verbindung mit gesundheitspolitischen Forderungen nach mehr Ambulantisierung. Auch wird voraussichtlich in den kommenden Jahren eine große Aufgabe darin bestehen, den Personalbedarf so zu decken, dass eine anforderungsgerechte Versorgung aufrechterhalten werden kann. Zunehmender Druck auf die Ertragslage hat entsprechende Folgen für das Eigenkapital sowie im besonderen Maße für die Liquidität der Gesellschaft. Angespannte Liquidität mit einhergehender Unterfinanzierung von Investitionen durch den Freistaat Sachsen wirken sich bereits im Rahmen der großen Investitionsbedarfe zur Schaffung einer einheitlichen und zukunftsfesten IT-Struktur aus. Der interne Prozess des Zusammenwachsens und sachgerechten Strukturierens der verschiedenen medizinischen und sonstigen Leistungsbereiche im Konzernverbund wird voraussichtlich bis wenigstens 2025 andauern.

 

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde ein Antrag der SPD-Kreistagsfraktion behandelt, der ebenfalls die Sicherung einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung im Erzgebirgskreis thematisierte. Gemäß dem mit großer Mehrheit angenommenen Antrag wird der Landrat u. a. beauftragt, beim zuständigen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) konkrete planerische Schwerpunkte zur Fortschreibung des Krankenhausplanes für den Erzgebirgskreis zu erfragen. Ebenso solle in Abstimmung mit dem SMS geprüft werde, ob gegenwärtig der richtige Zeitpunkt für die Einberufung einer Regionalkonferenz zur Unterstützung der Krankenhausplanung für den Erzgebirgskreis gegeben ist. Über das Ergebnis der Abstimmungen soll spätestens zur nächsten Sitzung des Kreistages im September informiert werden.

Weitere Themen

Neben den vorgenannten Themen stimmten die Damen und Herren Kreisräte zudem der Ergänzung des bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrages zwischen dem Erzgebirgskreis und der Regionalverkehr Erzgebirge GmbH (RVE) um die im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets nötigen vertraglichen Regelungen mit übergroßer Mehrheit zu. Die Anpassungen sollen spätestens bis zum 30.09.2023 erfolgen.

 

Mehrheitlich abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Kreistagsfraktion der Grünen, der die Aufnahme einer Landkreispartnerschaft mit einer Gebietskörperschaft in der Tschechischen Republik beinhaltet hatte. Stattdessen wird der Landrat zunächst ausloten, ob und ggf. in welchem Umfang ein Ausbau der bereits bestehenden, grenzübergreifenden Beziehungen denkbar ist. Hierfür wird es unter anderem Gespräche über das Verbindungsbüro des Freistaates Sachsen in Prag geben. Derzeit bestehen insgesamt sechs Landkreispartnerschaften des Erzgebirgskreises mit Landkreisen in Deutschland, Polen und der Republik China auf Taiwan.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „Fragestunde“, der wie üblich gegen 18:00 Uhr stattfand, stand dann nochmals die geplante Gemeinschaftsunterkunft in der ehemaligen „EUBIOS-Klinik“ im Ortsteil Grünhain der Stadt Grünhain-Beierfeld im Mittelpunkt des Interesses. Hier beantwortete die Landkreisverwaltung nochmals viele Fragen anwesender Bürgerinnen und Bürger etwa zum Sicherheits- und Betreiberkonzept der Einrichtung, zur Belegungskapazität oder zur geplanten Ertüchtigung des Gebäudes.

 

 

Der Kreistag des Erzgebirgskreises kommt planmäßig am 27. September 2023 zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

 

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