Umtausch für Führerscheine in Papierform der Jahrgänge ab 1971

12. März 2024
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Der Umtausch erfolgt mittels Antragsformular und kann postalisch oder durch persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

Der Umtausch der Führerscheine in Papierform auf den fälschungssichereren Führerschein im Kartenformat wird durch die Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises weiter umgesetzt. Bei den alten Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend.

Die aktuelle Umtauschfrist gilt für die Geburtsjahrgänge ab 1971. Diese Papier-Führerscheine verlieren zum 19. Januar 2025 ihre Gültigkeit.

Bisher erfolgte der Umtausch der Führerscheine in Papierform folgender Geburtsjahrgänge:

1953 bis 1958 mit Umtauschfrist 19. Januar 2022 – 29.122 Führerscheine wurden bislang umgetauscht*
1959 bis 1964 mit Umtauschfrist 19. Januar 2023 – 30.229 Führerscheine wurden bislang umgetauscht*
1965 bis 1970 mit Umtauschfrist 19. Januar 2024 – 25.005 Führerscheine wurden bislang umgetauscht*

(*Stand: 29.02.2024)

Wer schon im Besitz eines Karten-Führerscheins ist, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss diesen erst ab 2025 umtauschen. Entscheidend dafür wann der Umtausch erfolgen muss, ist das Ausstellungsdatum.

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Papier-Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Alle Kartenführerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen erst mit Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Der Umtausch für Führerscheine von Papierform auf einen in der EU einheitlichen Führerschein im Kartenformat erfolgt über ein entsprechendes Antragsformular, welches auf www.erzgebirgskreis.de/fahrerlaubnisbehoerde  zur Verfügung gestellt wird bzw. an den Empfängen in den Dienstgebäuden der Landkreisverwaltung sowie in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen während der Sprechzeiten erhältlich ist.

Der ausgefüllte Antrag sowie ein biometrisches Passbild (nicht älter als 2 Jahre), eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins (jeweils beidseitig) sind an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Fahrerlaubnisbehörde, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, zu senden.
Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamtes Erzgebirgskreis in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden.

Das Landratsamt wird nach Erhalt und Prüfung des Antrages bei der Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Nach der Bestellung erhalten die Antragsteller eine Kostenforderung mit weiteren Informationen zum Erhalt des neuen Führerscheins. Die anfallenden Kosten betragen 25,30 Euro bei Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde nur am Standort in Annaberg-Buchholz bzw. 30,40 Euro bei Versand des Führerscheins (Direktversand von der Bundesdruckerei).

Die Fahrerlaubnisbehörde bittet von Sachstandsanfragen zum Führerscheinpflichtumtausch an der Hotline sowie per E-Mail abzusehen.

Kontakt zur Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises:
Hotline: 03733 831-5320, -5305
Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-erz.de

Weitere Informationen: www.erzgebirgskreis.de

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