Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:
Feststellung Schwerbehinderung (Teil 3 SGB IX)
Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (LBlindG)
Ausstellung eines Beiblattes mit Wertmarke (Freifahrt)
Ausstellung eines Beiblattes ohne Wertmarke (Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung)
Uhlmannstraße 1-3
09366 Stollberg
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
André Albrecht | Sachgebietsleiter
Telefon
+49 37296 591 3174
Gebäude
Stollberg, Uhlmannstraße 1 - 3
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Bitte nutzen Sie für Auskünfte und Rückfragen zur Antragsbearbeitung die Rufnummern unserer kompetenten Sachbearbeiter. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens.
Gebäude: barrierefreier Zugang, Aufzug vorhanden
Anzahl Behindertenparkplätze: 4
ÖPNV: Bus/City-Bahn in die Richtungen Chemnitz und Stollberg in ca. 100 m Entfernung