Die Baugenehmigung kann Ihnen auf Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden.
Um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, müssen Sie grundsätzlich eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Vorhaben ist dann nicht genehmigungspflichtig, wenn es verfahrensfrei ist oder genehmigungsfreigestellt wird.
Generell wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt, sofern Sie keinen Sonderbau oder eine Anlage, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, errichten oder ändern möchten.
Hinweis: Sollten Sie eine Baugenehmigung im normalen Verfahren benötigen, beachten Sie die Leistungsbeschreibung unter "Baugenehmigung im normalen Verfahren beantragen" (–>siehe "Weitere Informationen").
Bei einem Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren müssen Sie alle baurechtlichen und sonstigen Anforderungen einhalten. Insbesondere haben Sie die Bauzeichnungen und die Nachweise der Standsicherheit, des Brand-, Schall- und Erschütterungsschutzes einzureichen.
Für die Planung und der Bauausführung benötigen Sie die Hilfe von Fachleuten, sogenannten bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser/innen. Bauvorlageberechtigt sind unter anderem Architekten/Architektinnen, Ingenieure/Ingenieurinnen, die in die Liste der Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen sind; auch Eintragungen anderer Länder gelten im Freistaat Sachsen. Unter bestimmten Bedingungen sind auch Handwerksmeister/innen bauvorlageberechtigt.
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils bis zu zwei Jahre, auch rückwirkend, verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Sie können den Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung digital oder schriftlich bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde einreichen.
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Ihren Bauantrag können Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde online (siehe —> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) stellen.
Online-Antrag
Um den Onlinedienst nutzen zu können, müssen Sie für ein bundID-Konto registriert sein.
Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr bundID-Konto an.
Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Entwurfsverfasser/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
Der Großteil der Bauvorlagen wird über Anhänge im PDF-Format eingereicht, unter anderem Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis. Per Drag & Drop können die einzelnen Unterlagen an die vorgesehene Stelle im Online-Antrag hochgeladen werden.
Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in und Entwurfsverfasser/in) erfolgen.
Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto bundID ersetzt.
Erst nach dieser Freizeichnung kann der Antrag bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Bis dahin zeigen Hinweise an, welche Pflichtfelder noch auszufüllen sind.
Schriftlicher Antrag
Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote).
Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen; füllen Sie die Formularblätter aus, drucken Sie den Antrag und unterschreiben Sie ihn.
Die vollständigen Antragsunterlagen reichen Sie in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Stelle ein.
Prüfung
Die Behörde prüft Ihren Antrag; fehlen Unterlagen oder gibt es sonstige Mängel, erhalten Sie eine angemessene Frist zur Vervollständigung.
Sind die Unterlagen vollständig, bestätigt die Bauaufsichtsbehörde Ihnen dies. Sie teilt Ihnen auch mit, bis zu welchem Datum Ihnen die Baugenehmigung zugehen wird.
1. Sie müssen eine Baugenehmigung beantragen, wenn Ihr Bauvorhaben
nicht verfahrensfrei ist oder
nicht genehmigungsfrei gestellt ist.
2. Das Bauvorhaben steht
im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
ist kein Sonderbau (zum Beispiel Hochhaus),
ist keine Anlage, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Diese Voraussetzungen zur Erteilung einer Baugenehmigung werden in jedem Einzelfall geprüft
Je nach Bauvorhaben:
Lageplan mit schriftlichem Teil
Auszug aus der Liegenschaftskarte
Bauzeichnungen
Baubeschreibung
Standsicherheitsnachweis
Brandschutznachweis
Schallschutznachweis
Erschütterungsschutznachweis
Erklärung des qualifizierten Tragwerksplaners
Angaben über Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen einschließlich eines Leitungsplanes der Wasser- und Abwasserleitungen auf dem Grundstück
Statistischer Erhebungsbogen
weitere Anlagen nach Bedarf
Die Sie unterstützenden Baufachleute teilen Ihnen mit, welche Unterlagen die Behörde im Einzelnen benötigt, damit sie das Bauvorhaben beurteilen und den Antrag bearbeiten kann. Fehlende Unterlagen fordert die Behörde nach.
Baubeginn: innerhalb von 3 Jahren
Hinweis: Die Baugenehmigung erlischt, wenn das Bauvorhaben nach dieser Frist begonnen oder die Ausführung länger als zwei Jahre unterbrochen wurde.
Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.
61 Absatz 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Verfahrensfreie Bauvorhaben
62 SächsBO – Genehmigungsfreie Bauvorhaben
63 SächsBO– Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
64 SächsBO – Normales Baugenehmigungsverfahren
68 SächsBO – Bauantrag, Bauvorlagen
69 SächsBO – Behandlung des Bauantrags
73 Absatz. 2 SächsBO - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung
§ 1 und 8 Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) – Baugenehmigungsverfahren
Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 17 – Baurecht
Wenn Sie mit dem Bauvorhaben beginnen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde eine Baubeginnsanzeige zukommen lassen.
Baugenehmigung im normalen Verfahren beantragen
Amt24-Leistung
Bauen
Amt24-Lebenslage
Bund-ID
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 11.01.2024