Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle" 2026

19. September 2025
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Antragsstellung bis 30. November 2025.

Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle" 2026

Der Freistaat Sachsen führt das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ auch im Jahr 2026 fort. Die entsprechenden Fördermittel werden vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) bereitgestellt.

Die Umsetzung des Investitionsprogramms erfolgt im Rahmen des Vollzugs der Richtlinie des SMS zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) in der jeweils geltenden Fassung.

Für den Erzgebirgskreis sind für das Jahr 2026 Mittel i. H. v. 324.500 Euro angekündigt, davon sind 25 % des Betrages für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen veranschlagt.

Die Förderung zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Kern der Maßnahme ist es, den Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden oder Einrichtungen, als auch deren Nutzung durch die Beseitigung bestehender Barrieren möglich zu machen oder zu erleichtern.

Gefördert werden:

  • Kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, als auch im Gastronomiebereich.

  • Kleine Investitionen zum Abbau von Barrieren in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen. Unter ambulant wird die medizinische Versorgung des Patienten in einer Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung und nicht für einen längeren Zeitraum verstanden.

  • Eine Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude und Einrichtungen, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-) Angebote wie beispielsweise für Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs oder Bibliotheken.

Höhe der Förderung:

  • maximal 25.000 Euro

  • bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer von öffentlich zugänglichen Einrichtungen

  • Betreiber (Mieter/ Pächter) von öffentlich zugänglichen Einrichtungen

Antragstellung:

Weitere erforderliche Unterlagen:

  • Qualifizierte Kostenvoranschläge

  • Aussagekräftige Fotos des Zustandes vor Umsetzung der geplanten Maßnahme

Zur Beachtung:

  • Nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge können Berücksichtigung finden.

  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Einzelmaßnahme sollen den Betrag von 25.000 Euro nicht überschreiten.

  • Vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller beantragen nur den Nettobetrag.

  • Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2026.

  • Denkmalschutzrechtliche Belange sind vor Antragstellung zu klären.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

 

Für Fragen zu diesem Investitionsprogramm steht Ihnen im Landratsamt Erzgebirgskreis, die
Senioren- und Behindertenbeauftragte Sindy Seidel,
Tel. 03771 277-1060
zur Verfügung.

Beratung rund um die Barrierefreiheit erhalten Sie z.B. im „Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen“ (www.vdk.de/barrierefreies-sachsen).

 

Formular: Antrag auf Förderung aus dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2026 „Lieblingsplätze für alle“


Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle" 2025

Formular Verwendungsnachweis - Barrierefreies Bauen

Antrag Auszahlung - Barrierefreies Bauen

Informationen: Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle"

AB, Stand: 19.09.2025

 

 

Kontakt

Landratsamt Erzgebirgskreis

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: +49 3733 831 0
Telefon: +49 3733 831 1006
Telefon: +49 3733 831 1008
Telefon: +49 3733 831 1009
E-Mail: info@kreis-erz.de