Ausländerbehörde, Jobcenter und Sachgebiet XII/Soziale Hilfen des Erzgebirgskreises bereiten Rechtskreiswechsel für Ukrainische Geflüchtete vor

17. Mai 2022
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Ab 1. Juni 2022 sieht der Gesetzgeber den Rechtskreiswechsel vor - aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die sozialen Mindestsicherungssysteme (SGB II, SGB XII).

Tritt am 1. Juni 2022 das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz in Kraft, sieht dieses für einen Rechtskreiswechsel Übergangsfristen vor, so dass Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine im Monat Juni 2022 zunächst ausnahmslos weiter durch die Ausländerbehörde gewährt werden. Die Leistungsempfänger werden dazu in gewohnter Weise informiert. Das Zahlen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis die gesicherte Zahlung nach den Gesetzbüchern SGB II und SGB XII übernommen werden kann, vermeidet Versorgungslücken.

Gesetzlicher Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat am 13. Mai 2022 das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz beschlossen. Darin enthalten sind die Regelungen zum Rechtskreiswechsel Ukrainischer Flüchtlinge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die sozialen Mindestsicherungssysteme. Die abschließende Befassung im Bundesrat ist für den 20. Mai 2022 vorgesehen. Das Inkrafttreten zum 1. Juni 2022 gilt jedoch als hinreichend sicher.

Somit erfüllen ab dem 1. Juni 2022 Geflüchtete aus der Ukraine nach ihrer Registrierung im Ausländerzentralregister und der Vorlage eines Aufenthaltstitels nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes bzw. einer darauf gerichteten Fiktionsbescheinigung die Voraussetzungen für den Übergang in die sozialen Mindestsicherungssysteme nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Vor diesem Hintergrund und auf Basis des Gesetzesentwurfs des Bundeskabinetts vom 27. April 2022 bereiten die Ausländerbehörde, das Jobcenter und das Sachgebiet XII/Soziale Hilfen des Erzgebirgskreises einen geordneten Übergang vor.

Betroffener Personenkreis wird umfassend und zweisprachig informiert

Die ab dem 1. Juni 2022 zuständigen Sozialleistungsträger sind das Jobcenter Erzgebirgskreis für alle erwerbsfähigen Personen und deren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften sowie das Sachgebiet XII/Soziale Hilfen für alle Kinder ab der Geburt bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die sich ohne ihre Eltern in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten bzw. nicht mit ihren Eltern zusammenleben oder wohnen sowie für Altersrentner.

Je nach Zuständigkeit der beiden Ämter erhalten die Betroffenen, die die Voraussetzungen zum Rechtskreiswechsel erfüllen, Post. Zugesandt werden die notwendigen Antragsunterlagen. Dazu gehört neben einem verkürzten Antrag auch ein Informationsschreiben. Das komplette Antragspaket wird in deutscher und ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Am Verfahren der Anmeldung und Antragstellung in der Ausländerbehörde jener, die bekunden, längerfristig in Deutschland bleiben zu wollen und hilfebedürftig sind, ändert sich nichts. Denn erst die Vorlage eines Aufenthaltstitels nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes bzw. eine
darauf gerichtete Fiktionsbescheinigung ist die entscheidende Voraussetzung für den Rechtskreiswechsel. D. h. Anträge, die im Jobcenter oder im Sachgebiet SGB XII/ Soziale Hilfen ohne diese Voraussetzung gestellt werden, laufen ins Leere und behindern ein geordnetes Verfahren.

Praktische Hinweise zur Antragstellung nach Erhalt der Unterlagen vom Jobcenter Erzgebirgskreis bzw. Sachgebiet SGB XII/Soziale Hilfen:

  • Die Erreichbarkeit unter der bei der Ausländerbehörde angegebenen Wohnanschrift ist sicherzustellen. D. h. nur wenn die Post zugestellt werden kann, erhalten die Betroffen die Informationen. Wer es noch nicht getan hat, beschriftet bitte den Briefkasten mit allen im Haushalt lebenden Personen.

  • Die zugesandten Antragsformulare sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und bis zur genannten Frist bei der jeweiligen Behörde mit den geforderten Nachweisen zu übermitteln. Die Kontaktdaten und Postadresse werden mit dem Infoschreiben nebst Lageplänen zur Erreichbarkeit der Dienstgebäude zugestellt.

  • Zudem gilt zu beachten, dass eine Antragsbearbeitung und die darauf basierende Auszahlung der Sozialleistungen erst nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen möglich sind. Nach abschließender Entscheidung über den Leistungsanspruch erhalten die Betroffenen einen Bescheid. Ebenso werden diese kontaktiert, wenn Nachfragen bestehen z. B. zu fehlenden Unterlagen.

  • Bereits eingetretene bzw. künftig eintretende Änderungen in den Verhältnissen wie z. B. die Aufnahme einer Arbeit, Umzug, Geburt eines Kindes, Einzug einer Person in die Wohnung, etc. sind unverzüglich der zuständigen Behörde (Ausländerbehörde, Jobcenter bzw. Sachgebiet SGB XII/Soziale Hilfen) mitzuteilen.

  • Beim Erfordernis von persönlichen Vorsprachen werden die Antragsteller von den Behörden eingeladen. Bei unangemeldeten Vorsprachen ist mit entsprechenden Wartezeiten zu rechnen. Insofern wird empfohlen zunächst vom Zusenden der Unterlagen Gebrauch zu machen oder sich vorab per E-Mail unter jobcenter.24121@kreis-erz.de oder über das Bürgertelefon 03733 831 8888 hinsichtlich einer Vorsprache anzumelden.

  • Personen im Zuständigkeitsbereich des SG SGB XII/ Soziale Hilfen können sich unter den im Briefkopf des Anschreibens angegebenen Daten anmelden.

Alle Informationen, Hinweise und Anträge werden auf der Themenseite „Ukraine-Hilfe“ des Erzgebirgskreises unter www.erzgebirgskreis.de/ukraine-hilfe 

veröffentlicht.

Informationsmaterial

Kurzantrag SGB II (Deutsch)
Kurzantrag SGB II (Ukrainisch)

Muster Anschreiben Jobcenter (Deutsch)

Infoblatt Jobcenter (Ukrainisch, Region Stollberg)
Infoblatt Jobcenter (Ukrainisch, Region Annaberg)
Infoblatt Jobcenter (Ukrainisch, Region Aue)
Infoblatt Jobcenter (Ukrainisch, Region Marienberg)

Muster Anschreiben SGB XII (Deutsch)
Muster Anschreiben SGB XII (Ukrainisch)

Antrag SGB XII/Sozialhilfe (Ukrainisch)

 

Kontakt

Jobcenter Erzgebirgskreis

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

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