Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung ab 30.06.2020 in Kraft

30. Juni 2020
Neuigkeiten

Am 29.06.2020 erfolgte mit Veröffentlichung der Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Vereinfachter Zugang-Verlängerungsverordnung – VZVV) im Bundesgesetzblatt mit Wirkung ab 30.06.2020 eine Verlängerung von erleichterten Zugangsvoraussetzungen bis zum 30. September 2020.

Hier finden Sie die entsprechend geänderten FAQ.

 

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