Im Erzgebirgskreis gilt Waldbrandgefahrenstufe 4
Die Waldbrandgefahr ist auch im Erzgebirgskreis aufgrund der hohen Temperaturen und des anhaltend trockenen Wetters erneut stark angestiegen. Im gesamten Landkreis gilt deshalb ab Dienstag, 01. Juli 2025 die zweithöchste Waldbrandgefahrenstufe 4.
Die untere Forstbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis bittet bei Freizeitaktivitäten sehr aufmerksam zu sein und appelliert deshalb eindringlich an alle Waldbesucher, sich unbedingt an das geltende Rauch-, Feuer- und Grillverbot im Wald zu halten, um unsere Wälder nicht zusätzlich zu gefährden. Waldwege sollten grundsätzlich nicht verlassen werden. Die Böden sind vielerorts mit trockenen, leicht entzündlichen Blättern, Zweigen, Nadeln und Gräsern bedeckt. Da kann schon ein Funke oder eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe ausreichen, um unbeabsichtigt einen folgenschweren Brand auszulösen. Auch das Risiko der Entzündung durch Fahrzeuge mit heißen Katalysatoren ist hoch. Schon im Eigeninteresse sollte man keinesfalls auf leicht brennbarem Untergrund parken.
Die untere Forstbehörde empfiehlt zudem allen Waldbesitzern, deren Beschäftigten und Jagdausübungsberechtigten sowie Anliegern an Waldgrundstücken dringend, die im § 15 des Sächsischen Waldgesetzes getroffenen Ausnahmeregelungen derzeit nicht anzuwenden und waldbrandgefährdende Arbeiten weitestgehend einzuschränken.
Eine Entspannung der Gefahrensituation wird erst nach ausreichenden Regenfällen und Rückgang der Temperaturen erwartet.
SP