Allgemeinverfügung anlässlich des Fußballspiels FC Erzgebirge Aue gegen Energie Cottbus

18. Oktober 2024
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Die Allgemeinverfügung regelt Verbote – konkret zum Mitführen von Gegenständen – und bestimmt den entsprechenden Anordnungsbereich am 22. Oktober 2024.

Allgemeinverfügung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich des Fußballspiels FC Erzgebirge Aue gegen Energie Cottbus

Am 22. Oktober 2024 treffen der FC Erzgebirge Aue und des FC Energie Cottbus im Rahmen der dritten Liga aufeinander. Das Spiel findet um 19:00 Uhr im Erzgebirgsstadion in Aue-Bad Schlema statt.

Die Begegnung ist durch den gastgebenden Verein, der Polizei und der Stadtverwaltung Aue-Bad Schlema übereinstimmend als Sicherheits- / Risikospiel der Kategorie 1 eingestuft worden. Aufgrund der Gefahrenprognose und Einstufung des Spiels ist durch das Landratsamt Erzgebirgskreis zur Abwehr von Gefahren - gemäß Sächsischem Polizeibehördengesetz - eine Allgemeinverfügung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erlassen.

Die Allgemeinverfügung regelt Verbote – konkret zum Mitführen von Gegenständen – und bestimmt den entsprechenden Anordnungsbereich am 22. Oktober 2024 im Zeitraum von 14:00 Uhr bis 23:00 Uhr.

Die Landkreisverwaltung bittet um Beachtung und weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung straftatbewährt sind.

Die öffentliche Bekanntmachung der „Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erzgebirgskreis für den 22. Oktober 2024 zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit dem Fußballspiel des FC Erzgebirge Aue im Erzgebirgsstadion – Gert-Schädlich-Platz 1“ erfolgte am 18. Oktober 2024 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 44/2024, unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen

Die Allgemeinverfügung ist auch hier abrufbar.

 

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