Allgemeinverfügung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen
Am 3. August 2025 treffen der FC Erzgebirge Aue und der FC Hansa Rostock in einem Punktspiel der 3. Liga aufeinander. Das Spiel findet an diesem Sonntag um 13:30 Uhr im eins-Erzgebirgsstadion in Aue-Bad Schlema statt.
Die Begegnung ist durch den gastgebenden Verein, die Polizei und die Stadtverwaltung Aue-Bad Schlema übereinstimmend als Sicherheits- / Risikospiel der Kategorie 1 eingestuft worden. Aufgrund der Gefahrenprognose und Einstufung des Spiels ist durch das Landratsamt Erzgebirgskreis zur Abwehr von Gefahren gemäß den Regelungen des Sächsischen Polizeibehördengesetzes eine Allgemeinverfügung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erlassen.
Die Allgemeinverfügung regelt u. a. Verbote – konkret zum Mitführen von Gegenständen – und bestimmt den entsprechenden Anordnungsbereich am 3. August 2025 im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung straftatbewährt sind.
Die öffentliche Bekanntmachung der „Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erzgebirgskreis für den 3. August 2025 zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit dem Fußballspiel des FC Erzgebirge Aue im eins-Erzgebirgsstadion – Gert-Schädlich-Platz 1“ erfolgte am 31. Juli 2025 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 38/2025 unter: www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen
Die Allgemeinverfügung kann hier direkt abgerufen werden.
PM/SP
