Angepasste Öffnungszeiten des Sachgebietes Bundesteilhabegesetz im Landratsamt Erzgebirgskreis
Aufgrund der gegenwärtigen Anzahl von Neuanträgen und der weiterhin noch zu erwartenden steigenden Anzahl von Anträgen im Sachgebiet Bundesteilhabegesetz sowie der damit verbundenen stark erhöhten Arbeitsbelastung der Mitarbeiter in diesem Fachbereich werden die Öffnungszeiten ab Montag, 17. Juni 2024 bis auf Weiteres angepasst.
Die telefonische Erreichbarkeit und persönliche Vorsprache im Sachgebiet Bundesteilhabegesetz (Wettinerstraße 61, 08280 Aue-Bad Schlema) ist jeweils möglich:
dienstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Ziel der Maßnahmen ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Fokus auf eine ununterbrochene Antragsbearbeitung und somit eine schnellere Leistungsgewährung im Sinne der Betroffenen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund bittet die Landkreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die eingeschränkte Erreichbarkeit. Außerdem wird darum gebeten, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Anträge Abstand zu nehmen. Dringliche Vorsprachen sind zu den angegebenen Öffnungs- und Sprechzeiten möglich.
Informationen, Hinweise, Formulare und den Onlineantrag zum Bundesteilhabegesetzt finden Sie hier: Bundesteilhabegesetz (Sachgebiet) – Erzgebirgskreis
PM/SP