Antrag auf Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen in Trägerschaft des Erzgebirgskreises

30. November 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Förderantrag für insgesamt 50 weitere mobile Luftreinigungsgeräte eingereicht.

Bereits im Schuljahr 2020/2021 hatte der Erzgebirgskreis für ca. 250.000 Euro insgesamt 66 mobile Luftreinigungsgeräte für die Gymnasien, Beruflichen Schulzentren und Förderschulen in seiner Trägerschaft aus eigenen Mitteln beschafft.

Nachdem die seit längerem angekündigte Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Beschaffung von mobilen Luftreinigern für Schulen und Kindertageseinrichtungen (FRL mobile Luftreiniger) nunmehr zum 01.11.2021 in Kraft getreten ist, konnte der Erzgebirgskreis im Ergebnis der getroffenen Vorbereitungen einen Förderantrag für insgesamt 50 weitere mobile Luftreinigungsgeräte (mit einer maximalen Pauschale von je 3.000 Euro pro Gerät, insgesamt also 150.000 Euro) über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen.

Die Förderung erfolgt zu einem Fördersatz von 75%, so dass der Erzgebirgskreis mindestens 25% weitere Eigenmittel dafür bereitstellen muss (ca. 50.000 Euro). Wenn die zu beschaffenden Geräte teurer werden, steigt der Eigenanteil entsprechend.

Entsprechend der Förderrichtlinie sind nur Schulen antragsberechtigt, die Schülerinnen und Schüler bis zu einem Alter von 12 Jahren betreuen und deren Fenster in den Klassenräumen nur kippbar sind und/oder nur Lüftungsklappen mit minimalen Lüftungsquerschnitt vorweisen (so genannte Kategorie 2). Beim Schulträger Erzgebirgskreis sind dies einige Gymnasien und Förderschulen.

PM/AB

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