Ausländerbehörde etabliert Online-Angebot „Selbsthilfe Asyl“

08. April 2026
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Plattform richtet sich v. a. an asylsuchende und geduldete Ausländer.

Die Ausländerbehörde der Landkreisverwaltung bietet asylsuchenden und geduldeten Ausländern ab sofort online Orientierung zur Alltagsbewältigung und Hilfe in behördlichen Angelegenheiten. Die Plattform „Selbsthilfe Asyl“ bündelt Informationen zu Rechten und Pflichten, gibt einen Überblick zu Ansprechpartnern, Ämtern sowie wichtigen Dokumenten und hält weiterführende Hinweise zu „Leben und Alltag“ bereit.

 

So gliedert sich die Seite in übersichtliche Kategorien wie z. B. „Ämter, Behörden, Termine, Dokumente“,  „Informationen zu Asyl und Aufenthalt“ oder „Arbeit und Bildung“. Ebenso werden „Leben und Alltag“, „Gesundheit“ oder „Sprache“ thematisch erfasst. Diese und weitere Rubriken enthalten Hinweise, Links zu offiziellen Seiten und Quellen sowie Handlungsempfehlungen, z. B. auch in Notfällen. Die Seite ist mobilnutzerfreundlich und PDFs, wie Anträge und Formulare, können als Download oder Ausdruck abgerufen werden. Das Angebot ist umfassend, wird regelmäßig bedarfsorientiert aktualisiert und kann ebenso erweitert werden. Die Bereitstellung eines Übersetzungstools folgt.

 

Ziel ist es, die Selbstwirksamkeit und Eigenständigkeit von asylsuchenden und geduldeten Ausländern im Erzgebirgskreis zu stärken, auch um Abhängigkeiten in Hilfsstrukturen zu reduzieren. Die Plattform fördert die selbstständige Orientierung im Alltag, im Asylverfahren und in der Gesellschaft sowie damit die Integration und soziale Teilhabe.

 

Zur Seite selbst gelangt man hier Selbsthilfe Asyl oder einfach über einen QR-Code, der auf den verschiedensten (analogen) Informationsmaterialien der Ausländerbehörde der Landkreisverwaltung platziert wird. Zudem werden Helferkreise benachrichtigt und an relevanten Stellen – insbesondere in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde – informieren Plakate zum neuen Angebot. Darüber hinaus werden Neuankommende bei Antragsstellung in der Behörde auf das Angebot hingewiesen.

 

PM/SP

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