BAföG: Anträge auf Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler

06. Juni 2025
Neuigkeiten Pressemitteilungen

BAföG erhalten Sie frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.

Die Anträge auf Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2025/2026 sowie weitere Informationen rund um das Thema „BAföG“ sind auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter www.erzgebirgskreis.de/bafoeg  oder unter www.bafög.de  erhältlich.

Eine elektronische Antragsstellung ist unter www.bafoeg-digital.de  möglich.

BAföG - Verbesserungen

Der Gesetzgeber ist weiterhin bestrebt, die Leistungen der Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Seit dem Schuljahr 2024/2025 wurden die Bedarfssätze und Freibeträge weiter angehoben, was zu einer höheren Förderung führen kann. Eine vereinfachte Vermögenserklärung ermöglicht eine unkompliziertere Antragstellung. Für den Fall, dass ein Elternteil den notwendigen Unterhalt nicht zur Verfügung stellt, wurde das Vorausleistungsverfahren effektiver gestaltet. Das Einkommen von minderjährigen Geschwisterkindern, welche sich nicht in einer nach dem BAföG förderfähigen Ausbildung befinden, wird nicht mehr auf den Freibetrag des Einkommens der Eltern angerechnet.

BAföG beantragen

BAföG erhalten Sie frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen (allerdings nicht vor Beginn Ihrer Ausbildung) - nicht rückwirkend. Um die Antragsfrist einzuhalten, genügt ein formloser Antrag oder die Vorlage des Formblattes 01. Das Amt für Ausbildungsförderung wird den Antrag auf Vollständigkeit prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn noch Angaben oder Belege benötigt werden. Daher empfehlen wir, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Beachten Sie die Hinweise auf den Formblättern, insbesondere welche Unterlagen als Nachweise vorzulegen sind.

Antrag auf Weiterförderung

Es ist zu beachten, dass für jedes Schuljahr ein neuer Antrag auf Ausbildungsförderung zu stellen ist. Damit die Förderung ohne Unterbrechung für das Folgeschuljahr gezahlt werden kann, sollte der neue Antrag (Formblatt 01) umgehend gestellt und die notwendigen Unterlagen eingereicht werden.

Erreichbarkeit der BAföG-Stelle

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes BAföG begleiten Sie während der Beantragung und beantworten Ihre Fragen. Die Kontaktdaten unseres Amtes für Ausbildungsförderung und der für Sie zuständigen Mitarbeiter finden Sie dazu unter www.erzgebirgskreis.de/bafoeg

AB

 

 

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