Beurkundung der Kaufverträge für Fichtelberghaus und Fichtelbergplateau vollzogen

27. Mai 2025
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Dabei wurde ein Teil des Fichtelbergplateaus zusammen mit dem Fichtelberghaus an die Fichtelberghaus Invest GmbH verkauft.

Am 26.05.2025 konnte der Verkauf des Fichtelbergplateaus und des Gipfelhauses auf Sachsens höchstem Berg an die Fichtelberghaus Invest GmbH mit Sitz in Oberwiesenthal (Immobilie Fichtelberghaus) und die Stadt Kurort Oberwiesenthal (Teilgrundstück auf dem Fichtelbergplateau) auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses des Erzgebirgskreises notariell beurkundet werden.
 
Dabei wurde ein Teil des Fichtelbergplateaus zusammen mit dem Fichtelberghaus an die Fichtelberghaus Invest GmbH verkauft. Mit den Unterschriften des Geschäftsführers Constantin Gläß für die Fichtelberghaus Invest GmbH und der Beigeordneten Anke Hamann für den Erzgebirgskreis ist der Grundbesitz mit allen Rechten, Pflichten und den gesetzlichen Bestandteilen nun veräußert worden. Ebenso beurkundete man zum stattgefundenen Notartermin auch den Verkauf einer Teilfläche des Fichtelbergplateaus an die Stadt Kurort Oberwiesenthal. Der Stadt gehört damit eine als öffentlicher Platz gewidmete Fläche, auf der sich die Aussichtsplattform über dem Zisternenhäuschen, die Friedensglocke sowie das technische Denkmal „geodätische Gradmesssäule“ befinden. Touristische Anziehungspunkte des beliebten Ausflugszieles bleiben somit weiterhin in öffentlicher Hand.   
 
Bis zur tatsächlichen Eigentumsumschreibung wird es allerdings noch etwas dauern: Durch den beauftragten Notar werden zunächst alle gesetzlich vorgeschriebenen, notwendigen Genehmigungen und Bescheinigungen weiterer Behörden eingeholt und die Eintragung der durch die Teilung des Fichtelbergplateaus neu entstandenen Flurstücke in das Liegenschaftskataster überwacht. Sobald dies erfolgt ist und die Kaufpreiszahlungen nach Fälligkeit vollständig gezahlt wurden, geht der Besitz der verkauften Flächen auf die Käufer über. Dann kann auch die Eigentumsumschreibung erfolgen, sodass der Kreistagsbeschluss vom 18.12.2024 zum Verkauf des Fichtelbergplateaus mit dem Gast- und Hotelgebäude gänzlich vollzogen wird (Berichterstattung Kreistagssitzung 18.11.2024).
 
Zur Erinnerung: Der Erzgebirgskreis trat mit seiner Gründung am 01.08.2008 in die Rechtsnachfolge des Vorbesitzers, dem Landkreis Annaberg ein.
 
„Mit der erfolgten Beurkundung der Kaufverträge wurde ein wichtiger Schritt getan, damit für das Fichtelberghaus notwendige Investitionen für die Zukunft getätigt werden können, um auch weiterhin auf dem ‚Dach Sachsens‘ ein attraktives touristisches Angebot für die Gäste des Erzgebirgskreises vorzuhalten“, so der Landrat des Erzgebirgskreises Rico Anton.

AB

 

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