Bewerbungsfrist für den Sächsischen Inklusionspreis endet

19. September 2024
Neuigkeiten

Einreichungen noch bis zum 30. September 2024 möglich.

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, der Kommunale Sozialverband Sachsen und der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband loben im Jahr 2024 erstmals gemeinsam den Sächsischen Inklusionspreis aus.

Mit der Verleihung des Sächsischen Inklusionspreises sollen herausragende Praxisbeispiele gewürdigt werden, die den Inklusionsgedanken aktiv und nachhaltig fördern, die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren sowie das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erlebbar machen. Der Preis soll dazu beitragen, die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und zur Nachahmung anregen.

Der Inklusionspreis wird am 3. Dezember 2024 in drei Kategorien vergeben: „Sport“, „Wohnen und Arbeiten“ sowie „So geht sächsisch inklusiv!“. Die Bewerbungsfrist unter Sächsischer Inklusionspreis 2024 | Beteiligungsportal Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (sachsen.de) endet am 30. September 2024.

Nähere Informationen zur Ausschreibung, den Teilnahmebedingungen, zu Preisen und Hintergründen finden Sie unter: Sächsischer Inklusionspreis - Sächsische Staatskanzlei - sachsen.de

 

SP

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