Doppelhaushalt Erzgebirgskreis: Teilgenehmigung mit Auflagen

28. März 2025
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Landesdirektion gibt Haushalt für das Jahr 2025 zum Vollzug frei.

Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt des Erzgebirgskreises für das Jahr 2025 unter Auflagen zum Vollzug freigegeben. Damit werden die für dieses Jahr vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen genehmigt. Die Entscheidung über das Haushaltsjahr 2026 wird zunächst ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich für 2025 und 2026 vorliegen.  

Der Ergebnishaushalt des Erzgebirgskreises umfasst für 2025 und 2026 rund 692,54 Millionen Euro und kann im Haushaltsjahr 2025 mittels Rücklagen aus vergangenen Jahren ausgeglichen werden. Eine durchgängige Zahlungsfähigkeit kann der Landkreis jedoch nur durch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten gewährleisten.

Im Haushaltsjahr 2025 plant der Landkreis Investitionen in Höhe von rund 29,12 Millionen Euro. Die Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Straßenbau, Bildung und Katastrophenschutz. Zudem sieht der Plan einen Investitionszuschuss in Höhe von 4,67 Millionen Euro für das Erzgebirgsklinikum vor.

Der Kreisumlagesatz beträgt im Haushaltsjahr 2025 30,2 Prozent und im Haushaltsjahr 2026 30,7 Prozent. Er steigt damit gegenüber dem Vorjahr um 0,5 (2025) und um weitere 0,5 Prozentpunkte im Jahr 2026. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.

In Summe musste der Erzgebirgskreis, mehr Geld einplanen als er Einnahmen erwartet, um seine Aufgaben zu erfüllen. Die Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes 2025 werden - unter Beachtung der rechtsaufsichtlichen Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu den kommunalen Haushalten 2025/2026 vom 1. Oktober 2024 - dennoch erreicht.

Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzlage des Erzgebirgskreises hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen 2025 mit einer Auflage versehen. Sie verpflichtet den Landkreis zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes. Der Vollzug der Auflage wird jedoch zunächst ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen. Erst dann wird die Landesdirektion Sachsen eine Neubewertung der Haushaltssituation des Erzgebirgskreises vornehmen und über den Fortbestand der Auflage beziehungsweise deren Vollzug entscheiden.

Ebenfalls ausgesetzt wird die Entscheidung über die Genehmigung des Haushaltes im zweiten Haushaltsjahr 2026 des vorgelegten Doppelhaushaltes. Auch hier sind zunächst fundierte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2025 und 2026 abzuwarten.

 

Der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi, erläutert die Entscheidung zusammenfassend so: „Die derzeit bestehende besondere Situation des Erzgebirgskreises begründet sich in überproportional angewachsenen Ausgaben des Landkreises, insbesondere im Bereich der Sozialkosten. Auch die Tatsache, dass bisher noch kein Regierungsentwurf für das Sächsische Finanzausgleichsgesetz 2025/2026 vorliegt, erschwert dem Erzgebirgskreis die Aufstellung seines Haushaltes.“

Landrat Rico Anton zeigte sich trotz der Auflagen zufrieden: „Der heutige Tag bringt uns vor allem eines: Planungssicherheit für das laufende Haushaltsjahr 2025. Damit können trotz äußerst schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen wichtige Investitionsvorhaben zeitnah begonnen bzw. umgesetzt werden. Exemplarisch sei an dieser Stelle auf den kommunalen Straßenbau verwiesen, wo allein in diesem Jahr Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Gesamtumfang von ca. 9,5 Millionen Euro geplant sind. Die heutige Teilgenehmigung unseres Doppel-Haushaltes ist daher eine gute Nachricht für unsere Bürger, die Unternehmen im Landkreis und für die Region insgesamt.

Zugleich bin ich optimistisch, dass wir auch für den Haushaltsplan 2026 noch die entsprechende Genehmigung erhalten werden. Neben unseren eigenen Sparanstrengungen sehe ich hierbei aber insbesondere den Freistaat in der Pflicht, gemeinsam mit dem Bund für eine auskömmliche Finanzausstattung der kommunalen Ebene zu Sorgen und per Gesetz übertragene Pflichtaufgaben auch vollumfänglich zu finanzieren. Vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidungen in Berlin entstehen jetzt Spielräume, die von der Landespolitik zur Unterstützung der kommunalen Ebene genutzt werden müssen.“

 

Wegen der Umsetzung einzelner Regelungen haben Landrat Anton und Präsident Bélafi bereits im Februar 2025 ein umfangreiches Arbeitsgespräch geführt. Am heutigen Tag (28. März 2025) fand eine weitere Beratung in Annaberg-Buchholz statt.

Hintergrund

Die haushaltsrechtlichen Regelungen ermöglichen es den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, den Kommunen trotz eines nicht ausgeglichenen beziehungsweise gesetzmäßigen Haushalts im Einzelfall eine Genehmigung der Haushaltssatzung unter Auflagen zu erteilen. Gemäß dem rechtsaufsichtlichen Hinweisschreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu den kommunalen Haushalten 2025/2026 vom 1. Oktober 2024 sollen die Rechtsaufsichtsbehörden berücksichtigen, dass die Kommunen sich derzeit in einer Sondersituation befinden. Diese rechtfertigt eine weite Auslegung der Vorschriften im Sinne der Kommunen.

Ziel der rechtsaufsichtlichen Hinweise ist es, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Strukturen zu erhalten und die finanzielle Handlungsfähigkeit der sächsischen Kommunen trotz derzeit schwieriger Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

 

PM LDS / SP

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