Erneute Sondersitzung des Kreistages
Am Dienstag (10. Dezember 2024) kamen die Kreisrätinnen und Kreisräte des Kreistages des Erzgebirgskreises bereits zu ihrer 5. Sitzung der laufenden Wahlperiode zusammen. Diese Sitzung fand erneut als außerplanmäßige Sondersitzung statt. Diese war erforderlich geworden, nachdem Landrat Rico Anton drei ablehnenden Beschlüssen der vorangegangenen Sondersitzung des Kreistages vom 13. November 2024 wie angekündigt erneut widersprochen hatte. Dieser Widerspruch war aus Sicht von Landrat und Landkreisverwaltung wiederum zwingend erforderlich, da es sich bei den zu fassenden Beschlüssen um Pflichtaufgaben gem. § 2 Abs. 2 Sächsische Landkreisordnung (SächsLKrO) gehandelt hat, deren Ablehnung rechtswidrig war. Daher war der Landrat als Leiter der Landkreisbehörde gem. § 48 Abs. 2 SächsLKrO gesetzlich zum Widerspruch verpflichtet.
Diese Einschätzung hatte zwischenzeitlich auch die Landesdirektion Sachsen (LDS) als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis bestätigt und in einem Bescheid die Rechtwidrigkeit der Ablehnung der Beschlussvorlagen zu überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Sozialleistungsbereich festgestellt. Im Ergebnis dieser Feststellung ordnete die LDS zugleich an, dass der Erzgebirgskreis innerhalb von zwei Wochen die entsprechenden Haushaltsmittel zum Vollzug des zweiten, achten und zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II, SGB VIII, SGB XII) zur Verfügung stellen muss.
Vor diesem Hintergrund standen nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden lediglich drei weitere Tagesordnungspunkte zur Diskussion und Beschlussfassung. Nach kurzer Diskussion, vor der Landrat Anton u. a. die Rechtsfolgen einer erneuten Ablehnung der eingebrachten Beschlussvorlagen darlegte, stimmte eine übergroße Mehrheit der Kreisrätinnen und Kreisräte wiederum mit „Nein“. Damit wurden die überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen erneut nicht genehmigt. In der Folge droht nunmehr eine sogenannte Ersatzvornahme durch die LDS, die diese in ihrem o. g. Bescheid bereits angedeutet hatte. Bei diesem Verfahren entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde anstelle des Kreistages und wird die überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen mutmaßlich zeitnah bewilligen.
Die nächste reguläre Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises findet am 18. Dezember 2024 statt. Die Termine der dem Kreistag vorgelagerten Ausschüsse sind dem Rats- und Bürgerinformationssystem des Erzgebirgskreises Link zu entnehmen.
SP