Erzgebirgskreis würdigt herausragendes Engagement
Der Erzgebirgskreis ehrt künftig Menschen, die sich in besonderer, hervorragender oder außergewöhnlicher Weise um den Landkreis, seine Einwohnerinnen und Einwohner oder um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben. Dafür hat der Kreistag am 10. Dezember 2025 einstimmig die neue „Satzung über die Stiftung und Verleihung der Verdienstmedaille des Erzgebirgskreises“ verabschiedet. Als sichtbares Zeichen der Anerkennung wird die Medaille in drei Stufen verliehen: Bronze, Silber und Gold.
Anerkennung für kommunalpolitisches Engagement
Im Mittelpunkt steht das Wirken im kommunalpolitischen Haupt- und Ehrenamt – etwa von langjährigen Mitgliedern des Kreis-, Stadt- oder Gemeinderates. Darüber hinaus können auch Amts- und Mandatsträger sowie Personen aus Vereinen, Verbänden, Unternehmen, Verwaltungen und anderen Institutionen geehrt werden, die sich in besonderer Weise für das Wohl des Erzgebirgskreises eingesetzt haben. Eine zusätzliche Richtlinie definiert klare Grundsätze für Regelverleihungen an kommunalpolitisch tätige Personen.
Anregungen zur Ehrung können jederzeit eingereicht werden
Der Landrat und die Mitglieder des Kreistages sind vorschlagsberechtigt. Gleichzeitig kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger mit einer Anregung zur Verleihung an den Landrat wenden – schriftlich oder elektronisch. Die Prüfung erfolgt nach Satzung und Richtlinie in nichtöffentlichen Sitzungen der zuständigen Gremien. Die Verleihung nimmt der Landrat vor.
Für die elektronische Einreichung steht ein Online-Formular bereit.
Öffentliche Bekanntgabe und Dokumentation
Die Auszeichnung wird im Amtsblatt des Erzgebirgskreises veröffentlicht. Zudem wird ein öffentliches Register geführt, das Namen und Wohnorte der Geehrten ausweist, und auf der Website des Erzgebirgskreises veröffentlicht wird.
Weitere Informationen – darunter Satzung, Richtlinie, FAQ-Bereich sowie das Online-Einreicheformular – unter:
Verdienstmedaille des Erzgebirgskreises – Ehrenamt im Erzgebirge
