Finaler Aufruf zum Führerscheinumtausch

27. Dezember 2024
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Stichtag 19. Januar 2025 für Führerscheine in Papierform der Jahrgänge 1971 oder später.

Finaler Aufruf zum Führerscheinumtausch – Stichtag 19. Januar 2025 für Führerscheine in Papierform der Jahrgänge 1971 oder später

Führerscheine in Papierform von Inhabern der Geburtsjahrgänge 1971 oder später verlieren zum 19. Januar 2025 ihre Gültigkeit. Darauf macht die Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises noch einmal aufmerksam.

Wer im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ab 2025 umtauschen. Die genauen Umtauschfristen dieser Kartenführerscheine finden Sie unter www.erzgebirgskreis.de/fahrerlaubnisbehoerde. Alle Kartenführerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen erst gegen Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Der Umtausch für Führerscheine erfolgt über ein entsprechendes Antragsformular, welches auf www.erzgebirgskreis.de/fahrerlaubnisbehoerde zur Verfügung gestellt wird bzw. an den Empfängen in den Dienstgebäuden der Landkreisverwaltung sowie in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen während der Sprechzeiten erhältlich ist.

Der ausgefüllte Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins sind an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Fahrerlaubnisbehörde, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, zu senden. Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamtes Erzgebirgskreis in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden.

Das Landratsamt wird nach Erhalt und Prüfung des Antrages bei der Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Eine persönliche Vorsprache ist dafür nicht notwendig. Nach der Bestellung erhalten die Antragsteller eine Kostenforderung mit weiteren Informationen zum Erhalt des neuen Führerscheins. Die anfallenden Kosten betragen 25,30 Euro bei Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde nur am Standort in Annaberg-Buchholz bzw. 30,40 Euro bei Versand des Führerscheins (Direktversand von der Bundesdruckerei). Die Fahrerlaubnisbehörde bittet von Sachstandsanfragen zum Führerscheinpflichtumtausch an der Hotline sowie per E-Mail abzusehen.

Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 oder später, die ihren Führerschein in Papierform noch nicht umgetauscht haben, werden gebeten, den entsprechenden Antrag zu stellen.

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Kontakt zur Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises:
Hotline: 03733 831-5320, -5305
Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-erz.de

AB

 

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