Finaler Aufruf zum Führerscheinumtausch – Stichtag 19. Januar 2026

10. Dezember 2025
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Die Fahrerlaubnisbehörde informiert.

Führerscheine in Papierform von Inhabern der Geburtsjahrgänge 1971 oder später verloren zum 19. Januar 2025 ihre Gültigkeit. Darauf macht die Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises noch einmal aufmerksam und ruft zum Umtausch auf. 

Wer im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ab 2025 unter Berücksichtigung der nachstehenden Fristen umtauschen:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Alle Kartenführerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen erst gegen Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.

Der Umtausch für Führerscheine erfolgt über ein entsprechendes Antragsformular, welches auf www.erzgebirgskreis.de/fahrerlaubnisbehoerde  zur Verfügung gestellt wird bzw. an den Empfängen in den Dienstgebäuden der Landkreisverwaltung sowie in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen während der Sprechzeiten erhältlich ist.

Der ausgefüllte Antrag, dass Kontrollblatt mit Unterschrift sowie ein aktuelles biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Kartenführerscheins sind an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Fahrerlaubnisbehörde, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, zu senden. Der Antrag und seine Anhänge können auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamtes Erzgebirgskreis in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden.

Das Landratsamt wird nach Erhalt und Prüfung des Antrages bei der Bundesdruckerei einen neuen Kartenführerschein herstellen lassen. Nach der Bestellung erhalten die Antragsteller eine Kostenforderung mit weiteren Informationen zum Erhalt des neuen Führerscheins. Die anfallenden Kosten betragen 26,50 Euro beim Umtausch von Papierführerscheinen zum Kartenführerschein und 32,20 Euro beim Tausch von Kartenführerscheinen. Es ist mindestens eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde am Standort Annaberg-Buchholz notwendig, diese kann bei Antragstellung oder bei Abholung zwecks Entwertung des alten Dokuments erfolgen (§ 25 Abs. 5  Fahrerlaubnisverordnung (FeV)). Die Fahrerlaubnisbehörde bittet von Sachstandsanfragen zum Führerscheinpflichtumtausch an der Hotline sowie per E-Mail abzusehen.

Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 oder später, die ihren Führerschein in Papierform noch nicht umgetauscht haben, werden gebeten, den entsprechenden Antrag zu stellen.

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Kontakt zur Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises:
Hotline: 03733 831-5320, -5305
Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-erz.de  
 

 

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