Fördermittel für das Regionalbudget 2024 für den Verein Tor zum Erzgebirge e. V.

17. Juli 2024
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 99.000 Euro.

Für die Zuweisung des Regionalbudgets 2024 zur Förderung von Kleinprojekten für die LEADER-Aktionsgruppe „Verein Tor zum Erzgebirge e. V." hat Landrat Rico Anton einen Zuwendungsbescheid über 99.000 Euro erteilt.

Beantragt wird die Gewährung einer Zuwendung als Regionalbudget 2024 für die LEADER-Region Tor zum Erzgebirge durch die LEADER-Aktionsgruppe (LAG).

Das Regionalbudget im Jahr 2024 soll der Umsetzung der Handlungsfelder A (Grundversorgung und Lebensqualität), C (Tourismus und Naherholung), und E (Natur und Umwelt) des Aktionsplanes der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Tor zum Erzgebirge dienen.

Es sollen Kleinprojekte umgesetzt werden, welche dem GAK-Rahmenplan, Teil II., Förderbereich 1
-Integrierte Ländliche Entwicklung-, Nr. 9.0 -Regionalbudget-, Nr. 9.2.1 -Gegenstand der Förderung- nach 3.0 - Dorfentwicklung (Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung) - zugeordnet werden können. Dafür ist ein Aufruf durch die LAG vorgesehen, welcher sich an juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften) als Antragsteller richtet.

Der Aufruf durch das Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) umfasst Anträge auf Förderung von investiven und nicht investiven Kleinprojekten, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro brutto nicht übersteigen.

Folgende Fördergegenstände sind vorgesehen:
1.    Grundversorgung und Lebensqualität
Dazu zählen z. B. Vorhaben zur Barrierereduzierung, Maßnahmen zur Digitalisierung und zum Mobilitätsmanagement;
2.    Tourismus und Naherholung    
Dazu zählen z. B. Vorhaben zur Errichtung und/oder Ausbau öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur, Maßnahmen zur Digitalisierung;
3.    Natur und Umwelt
Dazu zählen z. B. Vorhaben zur Anlage und Pflege von Streuobst- und Blühwiesen sowie Vorhaben zur Hochwasservorsorge in öffentlich zugänglichen Bereichen.

Als Budget stehen 110.000 Euro zur Verfügung. Für Kleinprojekte ist ein Fördersatz von 80 % vorgesehen. Der Mindestzuschuss beträgt 1.000 Euro.

Der geplante Durchführungszeitraum für das beantragte Vorhaben ist von Mai 2024 bis November 2024 angegeben.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

AB

 

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