Fördermittel für das Regionalbudget 2024 für den Verein zur Entwicklung der Region Annaberger Land e. V.

12. Juli 2024
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 99.000 Euro.

Für die Zuweisung des Regionalbudgets 2024 zur Förderung von Kleinprojekten für die LEADER-Aktionsgruppe „Verein zur Entwicklung der Region Annaberger Land e. V." hat Landrat Rico Anton einen Zuwendungsbescheid über 99.000 Euro erteilt.

Beantragt wird die Gewährung einer Zuwendung als Regionalbudget 2024 für die LEADER-Region Annaberger Land durch die LEADER-Aktionsgruppe (LAG).

Das Regionalbudget im Jahr 2024 soll der Umsetzung der Handlungsfelder 1 „Grundversorgung und Lebensqualität“ sowie 3 „Tourismus und Naherholung“ des Aktionsplanes der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Annaberger Land dienen.

Es sollen Kleinprojekte umgesetzt werden, die dem GAK-Rahmenplan, Förderbereich 1 -Integrierte Ländliche Entwicklung-, Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung (Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung) zugeordnet werden können. Dafür ist ein Aufruf durch die LAG vorgesehen, welcher sich ausschließlich an Kommunen der LEADER- Gebietskulisse Annaberger Land als Antragsberechtigte richtet.

Der Aufruf durch das Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) umfasst Anträge auf Förderung von investiven und nicht investiven Kleinprojekten, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro brutto nicht übersteigen.

Folgende Fördergegenstände sind vorgesehen:
1.    Gestaltung von dörflichen Plätzen und Freiflächen
Dazu zählen z. B. Vorhaben zur Barrierereduzierung, Aufstellung von Bänken sowie Infotafeln und Umzäunungen;

2.    Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
Dazu zählen z. B. Vorhaben zur Barrierereduzierung und zum Schallschutz, Ausstattungen, Multimediatechnik in Dorfgemeinschaftshäusern sowie kommunalen Vereins- und sonstigen Gebäuden/Anlagen, Vorhaben an Freibädern sowie Gestaltung von Ausstellungen einschließlich des Erwerbs von Ausstellungselementen.

Als Budget stehen 110.000 Euro zur Verfügung. Für die Kleinprojekte ist ein Fördersatz in Höhe von 80 % vorgesehen. Der Mindestzuschuss beträgt 2.000 Euro, der Höchstzuschuss 14.000 Euro.

Der geplante Durchführungszeitraum für das beantragte Vorhaben ist bis November 2024 angegeben.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

AB

 

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