Fördermittel für das Regionalbudget 2024 für die Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal

15. Juli 2024
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 130.500 Euro.

Für die Zuweisung des Regionalbudgets 2024 zur Förderung von Kleinprojekten für die LEADER-Aktionsgruppe „Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal" hat Landrat Rico Anton einen Zuwendungsbescheid über 130.500 Euro erteilt.

Beantragt wird die Gewährung einer Zuwendung als Regionalbudget 2024 für die LEADER-Region Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal durch die LEADER-Aktionsgruppe (LAG).

Das Regionalbudget im Jahr 2024 soll der Umsetzung der Handlungsfelder
1 - Grundversorgung und Lebensqualität,
3 - Tourismus und Naherholung,
4 - Bilden und
6 - Natur und Umwelt
des Aktionsplanes der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal dienen und den Gebietskörperschaften und eingetragenen Vereinen als Letztempfänger die Möglichkeit geben, die Infrastruktur in den ländlich geprägten Orten attraktiv und nachhaltig mittels der Kleinprojekteförderung zu gestalten.

Dafür sind zwei Aufrufe durch die LAG vorgesehen (01 - Antragsteller sind ausschließlich Gebietskörperschaften und 02 - Antragsteller sind ausschließlich eingetragene Vereine). Diese richten sich an Kleinprojekte, welche dem GAK-Rahmenplan, Förderbereich 1 -Integrierte Ländliche Entwicklung-, Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung (Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung) sowie Maßnahme 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung) zugeordnet werden können.

Die Aufrufe umfassen Anträge auf Förderung von Kleinprojekten, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro brutto nicht übersteigen.

Folgende Fördergegenstände sind vorgesehen:

1.    Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern:
Ortsmöblierung, Infoschilder, Baumaßnahmen, barrierefreies Bauen, Werkzeuge und Maschinen   zur Pflege der Plätze, Freiflächen und Ortsränder

2.    Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen:
Baumaßnahmen, barrierefreies Bauen, Mobiliar, Sport- und Spielgeräte sowie Multimediatechnik in Dorfgemeinschafts-, Vereinsgebäuden und -anlagen und Freibädern

3.    Erhalt/Ausstattung von Einrichtungen für die Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung im Bereich Kindertagesstätten, Schulen, Trauerhallen:
Mobiliar, Spielgeräte, Multimediatechnik, Baumaßnahmen und barrierefreies Bauen

Für Gebietskörperschaften stehen 100.000 Euro, für eingetragene Vereine 45.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Für die Kleinprojekte ist ein Fördersatz in Höhe von 80 % vorgesehen. Der Mindestzuschuss beträgt für Vereine 1.000 Euro, für Gebietskörperschaften 2.000 Euro; der Höchstzuschuss für Vereine beträgt 8.000 Euro und für Gebietskörperschaften 16.000 Euro.

Die Aufrufe sollen nach Erlass des Zuwendungsbescheides erfolgen. Letztmöglicher Abrechnungstermin für die Letztempfänger ist der 15.11.2024.

Der geplante Durchführungszeitraum für das beantragte Vorhaben ist bis November 2024 angegeben.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereit¬gestellt. Diese Steuermittel werden auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

AB

 

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