Fördermittel für die Erneuerung der Kneippanlage in Bad Schlema

08. November 2024
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 105.000 Euro.

Für die Maßnahme „Erneuerung der Kneippanlage“ hat Landrat Rico Anton der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 105.000 Euro erteilt.

Mit dem Vorhaben soll die Kneippanlage im Zuge der Landesgartenschau wieder aktiviert werden, da diese u. a. eine Voraussetzung für die Kurort-Prädikatisierung ist. Die aufgezeigten Mängel des Beckens sowie der Wasserversorgung sollen beseitigt bzw. erneuert werden. Dabei soll auf langlebige Materialien zurückgegriffen werden.

Das Vorhaben ist von Oktober 2024 bis Juni 2025 geplant.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

AB

 

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