Fortführung der Sächsischen Ehrenamtskarte

18. Dezember 2024
Neuigkeiten

Wertschätzung für freiwilliges Engagement

Die Sächsische Ehrenamtskarte bleibt auch in Zukunft ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Würdigung des ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen. Das Programm wird vom Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt weitergeführt. Die mittlerweile sechste Auflage der Karte wird vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gültig sein.

 

 

Vergünstigungen für Ehrenamtliche

Die Sächsische Ehrenamtskarte ermöglicht ihren Inhabern, zahlreiche Vergünstigungen von teilnehmenden Anbietern in Anspruch zu nehmen – von reduzierten Eintrittspreisen bis hin zu exklusiven Angeboten. Sie gilt für alle Engagementbereiche und unterstreicht den hohen Stellenwert des Ehrenamts für die Gesellschaft.

Voraussetzungen für die Beantragung

Die Ehrenamtskarte steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen, die sich seit mindestens zwei Jahren regelmäßig ehrenamtlich engagieren. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren, ein durchschnittliches Engagement von mindestens drei Stunden pro Woche sowie ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen.

Beantragung und Gültigkeit

Interessierte können die Ehrenamtskarte bei ihrer Kommune beantragen.

Zum Antragsformular

Sollte die jeweilige Kommune keine Karten ausstellen, steht die Ehrenamtsagentur Sachsen ersatzweise als Ansprechpartner zur Verfügung:

Ehrenamtsagentur Sachsen
Königsbrücker Straße 28–30
01099 Dresden
Telefon: 0351 - 810 411 32
E-Mail: ehrenamtskarte@es-sn.de

Hinweis: Der Antrag erfordert neben den persönlichen Angaben eine Bestätigung der Trägerorganisation, bei der das Engagement erfolgt. Als Trägerorganisationen gelten beispielsweise Wohlfahrtsverbände, kirchliche Einrichtungen, gemeinnützige Vereine sowie Städte und Gemeinden.

 

Quelle: SMS/ 18.12.2024 re

 

 

Kontakt

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