Sächsische Ehrenamtskarte

26. Februar 2026
Neuigkeiten

Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement

Die Sächsische Ehrenamtskarte ist ein landesweites Anerkennungsprogramm für Menschen, die sich dauerhaft und unentgeltlich für das Gemeinwohl engagieren. Sie würdigt den freiwilligen Einsatz in Sportvereinen, sozialen Einrichtungen, Kulturinitiativen, bei Hilfsorganisationen oder der Feuerwehr.

Das Programm wird vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt getragen und gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft, Kommunen und staatlichen Einrichtungen umgesetzt.

 

Die aktuelle 6. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte ist vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 gültig.

Zum Imagevideo – Ehrenamtskarte

 

Vorteile für Engagierte

Inhaberinnen und Inhaber profitieren von zahlreichen Vergünstigungen bei teilnehmenden Partnern in ganz Sachsen. Dazu zählen unter anderem:

  • ermäßigter Eintritt in Museen, Schlösser, Burgen oder Schwimmbäder

  • Rabatte bei Freizeit- und Sportangeboten

  • Preisnachlässe bei Veranstaltungen oder im Einzelhandel

  • Sonderaktionen speziell für Ehrenamtliche

Die Angebote sind sachsenweit verfügbar und können gezielt in der näheren Umgebung gesucht werden.

Vergünstigungsanbieter

 

Digital und flexibel nutzbar

Die Sächsische Ehrenamtskarte ist sowohl als klassische Karte im Scheckkartenformat – erhältlich bis zum Ende der sechsten Auflage am 31. Dezember 2027 – als auch in digitaler Form verfügbar.

Über die App kann die Karte direkt beantragt und auf dem Smartphone gespeichert werden. Eine integrierte Umkreissuche ermöglicht es, passende Vergünstigungen in der Nähe schnell zu finden.

So funktioniert es:

  1. App herunterladen

  2. Karte digital beantragen oder hinzufügen

  3. Vergünstigung auswählen

  4. Karte vor Ort digital oder physisch vorzeigen

zum Apple App Storezum Google Play Store

zum Antragsformular

 

Voraussetzungen für die Beantragung

Die Sächsische Ehrenamtskarte kann beantragen, wer:

  • mindestens 14 Jahre alt ist,

  • seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder ein Engagement im Freistaat Sachsen hat,

  • sich seit mindestens zwei Jahren regelmäßig ehrenamtlich engagiert,

  • durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Woche unentgeltlich tätig ist.

Eine Aufwandsentschädigung steht der Beantragung nicht entgegen, sofern sie 960 Euro pro Jahr nicht übersteigt.

 

Trägerorganisationen

Das Engagement muss von einer Trägerorganisation bestätigt werden. Dazu zählen z. B.:

  • Gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen,

  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und deren Untergliederungen,

  • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften,

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.

 

Antragstellung und Ansprechpartner

Die Beantragung erfolgt in der Regel über die zuständige Kommune am Wohnsitz.

Alternativ ist die Engagementstiftung Sachsen Ansprechpartnerin für Fragen rund um das Programm.

Engagementstiftung Sachsen
Königsbrücker Straße 28–30
01099 Dresden
Telefon: 0351 - 810 411 32
E-Mail: ehrenamtskarte@es-sn.de

 

Hinweis für Kommunen

Für Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen werden drei Online-Webinare zu App, Registrierung und Verfahrensablauf angeboten (inkl. Fragerunde).

Termine:

  • 04.03.2026 | 12:00 Uhr –13:00 Uhr

  • 12.03.2026 | 14:00 Uhr –15:00 Uhr

  • 16.03.2026 | 11:00 Uhr –12:00 Uhr

Link: es-sn.de/zoom01 

Zielgruppe: Kommunale Ansprechpartner und Mitarbeiter im Antrags- und Beratungsprozess.

 

Weitere Informationen:

Ehrenamtskarte in Sachsen - Engagementstiftung Sachsen

 

Quelle: SMS/ 26.02.2026 re

Kontakt

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Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de