Sächsische Ehrenamtskarte
Die Sächsische Ehrenamtskarte ist ein landesweites Anerkennungsprogramm für Menschen, die sich dauerhaft und unentgeltlich für das Gemeinwohl engagieren. Sie würdigt den freiwilligen Einsatz in Sportvereinen, sozialen Einrichtungen, Kulturinitiativen, bei Hilfsorganisationen oder der Feuerwehr.
Das Programm wird vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt getragen und gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft, Kommunen und staatlichen Einrichtungen umgesetzt.
Die aktuelle 6. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte ist vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 gültig.
Zum Imagevideo – Ehrenamtskarte
Vorteile für Engagierte
Inhaberinnen und Inhaber profitieren von zahlreichen Vergünstigungen bei teilnehmenden Partnern in ganz Sachsen. Dazu zählen unter anderem:
ermäßigter Eintritt in Museen, Schlösser, Burgen oder Schwimmbäder
Rabatte bei Freizeit- und Sportangeboten
Preisnachlässe bei Veranstaltungen oder im Einzelhandel
Sonderaktionen speziell für Ehrenamtliche
Die Angebote sind sachsenweit verfügbar und können gezielt in der näheren Umgebung gesucht werden.
Digital und flexibel nutzbar
Die Sächsische Ehrenamtskarte ist sowohl als klassische Karte im Scheckkartenformat – erhältlich bis zum Ende der sechsten Auflage am 31. Dezember 2027 – als auch in digitaler Form verfügbar.
Über die App kann die Karte direkt beantragt und auf dem Smartphone gespeichert werden. Eine integrierte Umkreissuche ermöglicht es, passende Vergünstigungen in der Nähe schnell zu finden.
So funktioniert es:
App herunterladen
Karte digital beantragen oder hinzufügen
Vergünstigung auswählen
Karte vor Ort digital oder physisch vorzeigen
zum Apple App Storezum Google Play Store
Voraussetzungen für die Beantragung
Die Sächsische Ehrenamtskarte kann beantragen, wer:
mindestens 14 Jahre alt ist,
seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder ein Engagement im Freistaat Sachsen hat,
sich seit mindestens zwei Jahren regelmäßig ehrenamtlich engagiert,
durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Woche unentgeltlich tätig ist.
Eine Aufwandsentschädigung steht der Beantragung nicht entgegen, sofern sie 960 Euro pro Jahr nicht übersteigt.
Trägerorganisationen
Das Engagement muss von einer Trägerorganisation bestätigt werden. Dazu zählen z. B.:
Gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen,
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und deren Untergliederungen,
Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften,
Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.
Antragstellung und Ansprechpartner
Die Beantragung erfolgt in der Regel über die zuständige Kommune am Wohnsitz.
Alternativ ist die Engagementstiftung Sachsen Ansprechpartnerin für Fragen rund um das Programm.
Engagementstiftung Sachsen
Königsbrücker Straße 28–30
01099 Dresden
Telefon: 0351 - 810 411 32
E-Mail: ehrenamtskarte@es-sn.de
Hinweis für Kommunen
Für Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen werden drei Online-Webinare zu App, Registrierung und Verfahrensablauf angeboten (inkl. Fragerunde).
Termine:
04.03.2026 | 12:00 Uhr –13:00 Uhr
12.03.2026 | 14:00 Uhr –15:00 Uhr
16.03.2026 | 11:00 Uhr –12:00 Uhr
Link: es-sn.de/zoom01
Zielgruppe: Kommunale Ansprechpartner und Mitarbeiter im Antrags- und Beratungsprozess.
Weitere Informationen:
Ehrenamtskarte in Sachsen - Engagementstiftung Sachsen
Quelle: SMS/ 26.02.2026 re
