Gesamtbericht des Erzgebirgskreises für das Jahr 2023 gem. Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007
Gesamtbericht des Erzgebirgskreises für das Jahr 2023 gemäß Artikel 7 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates
Der Erzgebirgskreis - als Aufgabenträger gemäß § 3 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) - hat ausschließlich die
Regionalverkehr Erzgebirge GmbH (RVE)
Geyersdorfer Straße 32
09456 Annaberg-Buchholz
per Direktvergabe entsprechend Artikel 5 Absatz 2 Verordnung (EG) Nummer 1370/2007 mit der Erbringung von öffentlichem Personennahverkehr im Sinne des § 8 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Berichtsjahr betraut.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (öDA) des Erzgebirgskreises regelt die Erbringung der Verkehrsleistungen und die finanziellen Ausgleichsleistungen auf der Grundlage der der RVE erteilten personenbeförderungsrechtlichen Einzel- und Gemeinschaftsgenehmigungen (§§ 42, 43 PBefG). Der Vertrag ist am 01.01.2020 in Kraft getreten und auf zehn Jahre geschlossen.
Der Erzgebirgskreis hat der RVE für die Vertragslaufzeit gemäß § 8 a Absatz 8 PBefG das ausschließliche Recht gewährt, auf dem bestehenden Liniennetz die Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen während der laut aktuellem Nahverkehrsplan geltenden Betriebszeiten - jeweils zuzüglich 60 Minuten vor deren Beginn und Ende - durchzuführen.
Die RVE führte den Verkehr gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 3 PBefG mit den aus den zugrundeliegenden Fahrplänen ersichtlichen Linienführungen und Haltestellen durch. Der öDA erstreckt sich nicht auf Schülerspezialverkehre.
Die RVE plante unter Beachtung des Nahverkehrsplans, der zusätzlichen vertraglichen Abstimmungserfordernisse und der Anforderungen des Zweckverbands Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) den Betrieb und die Kapazitäten eigenverantwortlich. Sie sorgte hierbei insbesondere für die Herstellung geeigneter Anschlüsse an Verknüpfungspunkten zu Leistungen anderer Aufgabenträger. Des Weiteren war die RVE verpflichtet, den im öDA sowie seitens des ZVMS und des Nahverkehrsplans definierten Anforderungen zu entsprechen.
Im Jahr 2023 erbrachte die RVE auf Grundlage des öDA Leistungen im Umfang von 11.375 Tausend Fahrplankilometern. Sie erhielt dafür Ausgleichsleistungen durch den Erzgebirgskreis in Höhe von 17.532 Tausend Euro. Weitere Angaben können dem Beteiligungsbericht des Erzgebirgskreises für 2023 entnommen werden.
Die Aufgabe des schienengebundenen ÖPNV ist seit dem 01.06.2002 gemäß § 4 Abs. 2 ÖPNVG dem ZVMS übertragen.
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 33/2024 vom 23.07.2024, unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen
AB