Kreistag des Erzgebirgskreises tagte
Am Mittwoch, dem 1. Oktober 2025 versammelte sich der Kreistag des Erzgebirgskreises zu seiner neunten Sitzung der laufenden Wahlperiode. Im Zentrum der Beratungen standen nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Landrat Rico Anton, u. a. die Feststellung der Jahresabschlüsse 2024 für den kul(T)our-Betrieb und den Kulturellen Bildungsbetrieb sowie der Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug 2025. Zudem wurde eine Erhöhung des Höchstbetrags für Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen, um den gestiegenen Finanzierungsbedarf abzudecken.
Feststellung des Jahresabschlusses kul(T)our-Betrieb 2024
Der Kreistag stellte den Jahresabschluss des kul(T)our-Betriebs zum 31. Dezember 2024 mit einer Bilanzsumme von rund 36,7 Millionen Euro fest. Trotz eines Jahresfehlbetrags von etwa 280.000 Euro, auf neue Rechnung vorgetragen wird, ist die Liquidität des Betriebs nicht gefährdet.
Der Jahresabschluss wurde fristgerecht erstellt und vorgelegt. Sowohl die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als auch das örtliche Rechnungsprüfungsreferat prüften die Unterlagen und bestätigten eine ordnungsgemäße Buchführung ohne Beanstandungen. Die Betriebsleitung erhielt für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung, da die eingebrachte Beschlussvorlage einstimmig angenommen wurde.
Feststellung des Jahresabschlusses Kultureller Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis 2024
Der Kulturelle Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis wies für 2024 einen Jahresgewinn von rund 121.000 Euro aus, bei einer Bilanzsumme von knapp 1,9 Millionen Euro. Dieser Gewinn wird genutzt, um einen bestehenden Verlustvortrag aus dem Jahr 2022 teilweise zu tilgen. Der verbleibende Verlust in Höhe von rund 368.000 Euro wird über eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Auch dieser Jahresabschluss wurde von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und dem örtlichen Rechnungsprüfungsreferat geprüft und erhielt uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Die Betriebsleitung wurde ebenfalls entlastet und die eingebrachte Beschlussvorlage einstimmig angenommen.
Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug 2025
Die Kreisverwaltung informierte den Kreistag über den aktuellen Stand des Haushaltsvollzugs 2025. Auf Basis der Haushaltsdurchführung zum Halbjahr dieses Jahres wurde eine Hochrechnung der Erträge, Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen zum Jahresende vorgenommen. Diese Prognose basiert auf dem aktuellen Erkenntnisstand. Dabei wurden das voraussichtliche Ergebnis von 2024, der Plan 2025 sowie der fortgeschriebene Plan 2025 (inklusive Mittelübertragungen aus dem Vorjahr) dem erwarteten Ist-Zustand für 2025 gegenübergestellt. Wesentliche Abweichungen zwischen Plan und tatsächlicher Entwicklung wurden erläutert.
Die Damen und Herren Kreisräte nahmen die eingebrachte Beschlussvorlage nach intensiver Diskussion zur Kenntnis.
Erhöhung des Höchstbetrags für Kassenkredite 2026
Darüber hinaus wurde die Erhöhung des Höchstbetrags für Kassenkredite im Haushaltsjahr 2026 von bislang 130 Millionen Euro auf 175 Millionen Euro beschlossen. Dieser Schritt ist notwendig, um den gestiegenen Finanzierungsbedarf durch Vorfinanzierungen, etwa für den Breitbandausbau oder Bundesförderprogramme, abzudecken.
Die Landesdirektion Sachsen hat die Haushaltssatzung 2025/26 mit Auflagen genehmigt. Im Doppelhaushalt wurde durch Änderungsantrag mehrerer Kreistagsfraktionen eine Reduzierung der ursprünglich geplanten Anhebung der Kreisumlage vorgesehen, was zu einem höheren Fehlbetrag führt. Da hierdurch Einnahmen fehlen, erhöht sich gleichzeitig der Bedarf an Kassenkrediten. Die Erweiterung des Kassenkreditrahmens soll sicherstellen, dass der Landkreis jederzeit zahlungsfähig bleibt. Eine tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt nur im Bedarfsfall. Nach kurzer Diskussion wurde die eingebrachte Beschlussvorlage mehrheitlich angenommen.
Verkauf des Grundstücks „Hollandheim Waschleithe“
Der Erzgebirgskreis plant, ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück in Grünhain-Beierfeld für 167.000 Euro an die Stadt Grünhain-Beierfeld zu verkaufen. Das Grundstück umfasst das ehemalige Kinderkurheim „Hollandheim Waschleithe“ mit einer Fläche von ca. 12.750 Quadratmetern.
Das Erbbaurecht wurde 1996 erstmals vergeben und ist bis zum 30. September 2095 befristet. Die Immobilie, deren Erbbaurechtsnehmer die Stadt Grünhain-Beierfeld ist, wird aktuell nicht genutzt und ist sanierungsbedürftig, was durch ein Verkehrswertgutachten von 2023 bestätigt wurde. Das Gebäude ist denkmalgeschützt und befindet sich teilweise im Landschaftsschutzgebiet.
Mit dem Verkauf wird das Grundstück aus dem Eigentum des Landkreises gelöst, der es für eigene Zwecke nicht benötigt. Gleichzeitig erhält die Stadt dadurch die Möglichkeit, die Immobilie zu sanieren und einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Die Damen und Herren Kreisräte stimmten dem Verkauf einstimmig zu.
Fortführung der gemeinsamen Ausbildungsstätte für Straßenwärter in Zwickau
Der Kreistag beschloss einstimmig die Fortführung der Zweckvereinbarung zur Führung der Ausbildungsstätte für Straßenwärter in Zwickau bis mindestens 2030. Der Erzgebirgskreis beteiligt sich weiterhin finanziell an den Betriebskosten, deren Anteil sich auf rund 11,1 Prozent der Gesamtkosten beläuft. Die Kostenbeteiligung wird auf Grundlage der aktuellsten Straßenlängenstatistik angepasst und jährlich um etwa drei Prozent erhöht.
Seit der Kreisneugliederung 2008 verantwortet der Erzgebirgskreis die Ausbildung von Fachpersonal im Straßenbetriebsdienst, die im Übungs- und Ausbildungszentrum Zwickau (ÜAZ) erfolgt. Bisher wurden dort 48 Straßenwärter aus dem Erzgebirgskreis erfolgreich ausgebildet, aktuell befinden sich sieben Auszubildende in der Ausbildung. Die Finanzierung erfolgt gemeinschaftlich durch neun der zehn Landkreise im Freistaat Sachsen.
Anpassungen der Straßenmeistereikonzeption
Der Kreistag stimmte außerdem über den von der Landkreisverwaltung vorgeschlagenen Verkauf der Straßenmeisterei Gornau an die Gemeinde Gornau für 2 Millionen Euro ab. Gleichzeitig sollte beschlossen werden, dass der Teilbereich der Salzhalle/Solestation in Zöblitz als Winterdienststützpunkt im Eigentum des Landkreises verbleiben und weitergeführt werden soll. Ursprünglich wurde im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Freistaat Sachsen eine Rückübertragung an diesen vorgesehen. Der Freistaat Sachsen stimmte der vorgesehenen Anpassung zu. Durch die Veräußerung der Straßenmeisterei Gornau an die Gemeinde Gornau und der Fortsetzung der landkreiseigenen Nachnutzung der Straßenmeisterei Zöblitz entstehen keine zusätzlichen Kosten, sondern langfristige Einsparungen. Die Damen und Herren Kreisräte folgten diesem Vorschlag zur Anpassungen der Straßenmeistereikonzeption und stimmten der eingebrachten Beschlussvorlage einstimmig zu.
Gemeinsame Beschaffung eines Fachinformationssystems für den Straßenbetriebsdienst
Der Kreistag billigte ebenso einstimmig eine Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Beschaffung eines Fachinformationssystems (FIS) für die automatisierte Betriebsdatenerfassung im Straßenbetriebsdienst der sächsischen Landkreise. Ziel ist es, die Effizienz zu erhöhen und die Rechtssicherheit bei der Dokumentation und Übertragung von Betriebsdaten zu verbessern. Der Freistaat Sachsen unterstützt das Vorhaben finanziell, sodass die Landkreisverwaltung von vergleichsweise geringen Kosten für die angedachte Beschaffung des FIS ausgeht.
Keine Entscheidung zur Beflaggung der Dienstgebäude der Landkreisverwaltung
Im Rahmen der Tagesordnungspunkte 10 und 11 wurden zwei Anträge zur Beflaggung der Dienstgebäude der Landkreisverwaltung behandelt. Konkret forderte der Antrag der CDU/FDP-Fraktion eine Änderung der Wappensatzung des Erzgebirgskreises dergestalt, dass künftig an vier Standorten der Landkreisverwaltung jeweils vier Flaggen gehisst werden sollen. An Standorten, an denen dies noch nicht möglich ist , sollen zusätzliche Fahnenmasten errichtet werden. In der Folge sollen nach dem Willen der Antragssteller die Flaggen des Erzgebirgskreises, des Freistaates Sachsen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union gehisst werden. Als Standorte wurden die Dienstgebäude des Landratsamtes in Annaberg-Buchholz (Paulus-Jenisius-Str. 24), Aue-Bad Schlema (Wettinerstr. 64), Marienberg (Freiberger Str. 21) und Stollberg (Uhlmannstr. 1-3) vorgeschlagen.
Parallel hatte auch die AfD-Fraktion einen ähnlichen Antrag eingereicht, der an den gleichen Landratsamtsstandorten wie im Antrag der CDU/FDP-Fraktion das Hissen der Flagge der Bunderepublik Deutschland forderte. Für weitere Landkreisliegenschaften solle dies gemäß dieses Antrags geprüft werden.
Zu beiden Anträgen gab es Änderungsanträge der BSW-Fraktion sowie einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum eigenen Antrag. Aus Sicht der Verwaltung ordnete Landrat Anton die insgesamt fünf vorliegenden Anträge ein. Im Ergebnis seien vier der fünf vorliegenden Anträge entweder rechtswidrig, mutmaßlich rechtswidrig oder mit Formfehlern behaftet. Lediglich der Antrag der CDU/FDP-Fraktion sei sowohl rechtskonform als auch praktisch administrierbar, so der Landrat. In der Folge entstand eine vielfältige Diskussion zum Thema. Im Ergebnis konnte sich der Kreistag aber nicht auf eine Beschlussfassung verständigen. Auf einen Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung der Debatte, eingereicht von Kreisrat Dietz (AfD), stimmte eine Mehrheit der anwesenden Kreisrätinnen und Kreisräte für die erneute Vertagung der Beschlussfassung. Bereits in der Juni-Sitzung des Kreistages hatte die AfD-Fraktion Ihren eingereichten Antrag zum selben Thema kurzfristig von der Tagesordnung nehmen lassen.
Weitere Themen
Unter dem Tagesordnungspunkt „Informationen und Sonstiges“ informierte die Landkreisverwaltung unter anderem zu Zahlungen des FC Erzgebirge Aue im Rahmen bislang gestundeter Pachtzahlungen sowie zum Fortgang der Entwicklungen rund um den Masterplan Südwestsachsen der sächsischen Staatsregierung. Die nächste Kreistagssitzung ist für den 10. Dezember 2025 angesetzt.
SP
