Kreistag des Erzgebirgskreises tagte

12. Dezember 2025
Neuigkeiten

Verdienstmedaille des Landkreises gestiftet – Satzung einstimmig beschlossen.

Am Mittwoch, dem 10. Dezember 2025, kam der Kreistag des Erzgebirgskreises zu seiner 10. Sitzung der laufenden Wahlperiode zusammen. Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Landrat Rico Anton, standen zahlreiche Themen auf der Tagesordnung — darunter Bau-, Kultur-, Sozial- und Bildungsthemen sowie finanzielle und satzungsrechtliche Beschlüsse.

Bevor das Kreisgremium aber wie gewohnt zur Sitzung im Konferenzsaal am Dienstsitz der Landkreisverwaltung in Annaberg-Buchholz zusammenkam, stand zunächst der traditionelle Stollenanschnitt an, den Landrat Rico Anton gemeinsam mit Fachlehrer und Bäckermeister, Udo Stieberger, vom Beruflichen Schulzentrum (BSZ) für Wirtschaft, Technik, Sozialwesen und Ernährung des Erzgebirgskreises in Annaberg-Buchholz vornahm. Noch vor Eintritt in die Tagesordnung richtete sich der geschäftsführende Intendant der Erzgebirgischen Theater- und Orchester GmbH (ETO), Moritz Gogg, in einem kurzen Grußwort an die kommunalen Mandatsträger. Gogg dankte für die Unterstützung der verschiedenen Einrichtungen der ETO und überreichte zudem eine Petition, die von knapp 12.000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet worden war. Der Intendant bat Landrat Anton die Petition, die sich für den Erhalt des kulturellen Angebots durch die ETO durch ausreichende öffentliche Mittel ausspricht, an die zuständige Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus, Barbara Klepsch, weiterzuleiten. Passend dazu spielten drei Musiker der Erzgebirgischen Philharmonie Aue im Rahmen der Kreistagssitzung ein Weihnachtsmedley.

Nach der Eröffnung der Sitzung standen insgesamt 18 weitere Punkte in öffentlicher Sitzung zur Diskussion und Beschlussfassung.

Abschluss der Baumaßnahmen an der „KohleWelt“

Der Kreistag wurde über den Abschluss der umfassenden Sanierungs- und Umbauarbeiten an der „KohleWelt“ – Museum Steinkohlenbergbau Sachsen in Oelsnitz/Erzgebirge informiert. Das Projekt, dessen Umsetzung seit 2016 vorbereitet wurde, war durch die Einbindung der Sächsischen Landesausstellung 2020 sowie durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges geprägt. Trotz mehrfacher Verzögerungen und steigender Bau- und Materialkosten konnte das Museum im Januar 2025 erfolgreich eröffnet werden und verzeichnet seitdem sehr positive Besucherreaktionen. Die aktuelle Kostenfeststellung liegt im Rahmen der zuletzt beschlossenen Finanzierung; zusätzliche Fördermittel konnten u. a. für die neue Dauerausstellung eingeworben werden. Die eingebrachte Informationsvorlage wurde ohne größere Diskussion zur Kenntnis genommen.

Anpassung der Entgeltordnung für die „KohleWelt“

Der Kreistag beschloss in diesem Kontext zudem eine Änderung der Satzung mit Entgeltordnung für die „KohleWelt“. Hintergrund der Anpassung sind die ersten Betriebserfahrungen seit der Wiedereröffnung sowie die angestrebte Erhöhung des Kostenbeitrages zur Betreibung der Einrichtung. Die neuen Entgelte orientieren sich weiterhin an vergleichbaren Museen der Region und sollen zugleich für eine breite Besucherschaft erschwinglich bleiben. Auf Grundlage der aktuellen Besucherzahlen und der geplanten Ausgaben für 2026 wurden die Eintrittspreise moderat angepasst, um den Kostendeckungsgrad zu verbessern. Die Entgeltordnung wird nach Auswertung der Wirtschaftsdaten erneut überprüft. Die eigebrachte Beschlussvorlage wurde mit übergroßer Mehrheit angenommen.

Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für 2026 bestätigt

Der Kreistag bestätigte einstimmig die beiden Wirtschaftspläne für das Jahr 2026 sowohl für den kul(T)our-Betrieb als auch für den Kulturellen Bildungsbetrieb des Erzgebirgskreises. Die Planungen basieren jeweils auf den Jahresergebnissen 2024 sowie den zugesagten Zuschüssen des laufenden Jahres.

Beide Wirtschaftspläne entsprechen den Vorgaben der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung und wurden im Betriebsausschuss einstimmig befürwortet. Dem folgte auch der Kreistag des Erzgebirgskreises in seinen beiden Beschlüssen.

Entlastung des Verwaltungsrates der Erzgebirgssparkasse

Der Kreistag entlastete einstimmig den Verwaltungsrat der Erzgebirgssparkasse für das Geschäftsjahr 2024. Grundlage hierfür ist der vom Verwaltungsrat festgestellte Jahresabschluss mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Ostdeutschen Sparkassenverbandes sowie die Bestätigung der Sparkassenaufsichtsbehörde, dass keine erheblichen Verstöße festgestellt wurden. Der Jahresüberschuss 2024 in Höhe von rund 500.000 Euro wird vollständig der Sicherheitsrücklage zugeführt, sodass kein ausschüttungsfähiger Gewinn verbleibt. Die entsprechenden Prüfungsunterlagen standen den Kreisräten im Landratsamt zur Einsicht zur Verfügung. Im Rahmen der Sitzung hatte der Vorsitzende des Vorstandes der Erzgebirgssparkasse Roland Manz zur Bilanz des Geschäftsjahres 2024 berichtet.

Strategische Neuausrichtung der Erzgebirgsklinikum MVZ gGmbH

Die Sicherstellung ambulanter medizinischer Versorgung und die oftmals damit einhergehende Betreibung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) ist keine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise bzw. Kommunen. Dennoch bekennt sich der Kreistag zur freiwilligen Fortführung der Erzgebirgsklinikum MVZ gGmbH als 100-prozentige Tochter der Krankenhausgesellschaft, um diese Versorgung im Erzgebirgskreis weiterhin abzusichern. Zugleich wurde eine umfassende strategische Neuausrichtung beschlossen. Diese sieht vor, die MVZ-Struktur künftig auf wirtschaftlich tragfähige Vertragsarztsitze zu konzentrieren, klinisch angebundene Fachrichtungen zu stärken und Standorte geografisch zu bündeln. Zur Neuausrichtung berichtete der Geschäftsführer der Erzgebirgsklinikum gGmbH, Marcel Koch.

Für einzelne Praxen außerhalb der Klinikstandorte können Ausnahmen zugelassen werden, sofern Kommunen oder andere Stellen das entstehende Defizit dauerhaft ausgleichen.

Ziel der Neuausrichtung ist es, angesichts anhaltend hoher Jahresfehlbeträge und einer angespannten Liquiditätslage, die ambulante Versorgung langfristig stabil und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten. Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde nach kurzer Diskussion mit übergroßer Mehrheit angenommen.

Überplanmäßige Aufwendungen in den Bereichen Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Sozialleistungen

Der Kreistag genehmigte einstimmig überplanmäßige Aufwendungen im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe. Grund dafür sind deutlich gestiegene Fallzahlen und höhere Kostensätze in mehreren gesetzlichen Pflichtleistungen.

Im Bereich der Jugendhilfe (SGB VIII) werden zusätzliche Mittel insbesondere für sozialpädagogische Familienhilfen, Heimerziehung sowie ambulante und stationäre Eingliederungshilfen für seelisch beeinträchtigte Kinder und Jugendliche benötigt. Insgesamt entsteht hierfür ein Mehrbedarf von rund 3,47 Mio. Euro.

Auch im Bereich der Sozialleistungen nach SGB IX und SGB XII kommt es zu erheblichen Mehraufwendungen, insbesondere in der stationären Hilfe zur Pflege sowie bei Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Der zusätzliche Finanzbedarf beläuft sich hier auf rund 2,7 Mio. Euro.

Die Deckung beider Mehrausgaben erfolgt durch Minderaufwendungen in anderen Haushaltsbereichen sowie durch höhere Erträge, etwa aus Schlüsselzuweisungen und geringeren Zinsausgaben. Der Kreistag folgte damit der Notwendigkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfen trotz erheblicher Kostensteigerungen weiterhin sicherzustellen.

Verkauf des Schulgrundstücks in Aue-Bad Schlema an Schulträger

Der Kreistag stimmte dem Verkauf des Grundstücks Schwarzenberger Straße 10 in Aue-Bad Schlema an den Verein zur Beruflichen Förderung und Ausbildung e. V. (VBFA) bzw. dessen künftigen Rechtsnachfolger WSV – Westsächsischer Schulverbund gGmbH einstimmig zu. Das Grundstück umfasst ein Schulgebäude, eine Turnhalle sowie einen Lagerschuppen und ist derzeit mit einem bis Ende 2025 laufenden Erbbaurecht des VBFA belastet.

Der Verkauf erfolgt zum Kaufpreis von 500.429 Euro, wobei der im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Ausgleichsbetrag von 51.645,99 Euro verrechnet wird. Der Besitzübergang soll unmittelbar nach Ablauf des Erbbaurechts zum 01.01.2026 erfolgen. Sämtliche Vertrags- und Nebenkosten trägt der Erwerber.

Grundlage der Entscheidung ist ein Verkehrswertgutachten, das sowohl den Bodenwert als auch den erheblichen Instandsetzungsbedarf der Gebäude berücksichtigt. Da der Erzgebirgskreis die Liegenschaft nicht für eigene Aufgaben benötigt und der VBFA den Schulstandort fortführen möchte, wurde der Verkauf als sachgerechte Lösung bewertet.

Anpassung der Elternbeiträge für Betreuungsangebote an Förderschulen

Der Kreistag beschloss außerdem mehrheitlich eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuungsangebote an Förderschulen ab dem Schuljahr 2026/27 (01.08.2026). Künftig betragen die Beiträge:

  • 75 Euro für die fünfstündige Betreuung (bisher 67 Euro)

  • 90 Euro für die sechsstündige Betreuung (bisher 80 Euro)

  • Absenkungsbeträge für Geschwisterkinder und Alleinerziehende bleiben bestehen.

Hintergrund der Anpassung sind deutlich gestiegene Betriebs- und Personalkosten, insbesondere durch hohe Anforderungen an heilpädagogisch qualifiziertes Personal. Gleichzeitig sind die Eigenmittel des Landkreises zur Finanzierung der Angebote in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Durch die Beitragserhöhung soll der Landkreishaushalt entlastet und der gesetzlich zulässige Elternanteil wieder angemessen gestaltet werden.

Die betroffenen freien Träger der Betreuungsangebote wurden informiert; aus den Rückmeldungen ergaben sich keine Einwände gegen die geplante Anpassung.

Erzgebirgskreis aktualisiert Schulnetzplan

Der Erzgebirgskreis hat den Teilschulnetzplan für allgemeinbildende Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges fortgeschrieben. Grundlage ist das Sächsische Schulgesetz, das eine Fortschreibung alle fünf Jahre vorsieht. Der Plan muss dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Insgesamt wurden Daten von 155 Schulen erhoben, darunter 129 öffentliche und 26 freie Einrichtungen. Besonders in ländlichen Regionen werden voraussichtlich nicht alle Schulen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschülerzahlen erreichen. Für betroffene Schulen wurden langfristige Zielplanungen entwickelt, darunter Zusammenlegungen von Standorten, jahrgangsübergreifender Unterricht sowie einzügiger oder zweizügiger Betrieb. Zwei Grundschulstandorte gelten derzeit als nicht langfristig bestandssicher. Ausnahmeregelungen bestehen für die Eliteschule des Wintersports in Oberwiesenthal und das Gymnasium Olbernhau.

Alle Schulträger sowie Kreiseltern- und Kreisschülerrat wurden einbezogen und haben den Entwurf weitgehend unterstützt. Der aktualisierte Schulnetzplan soll die Schulstandorte sichern und die Planungssicherheit für die kommenden Jahre gewährleisten. Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.

ZVMS plant Anpassungen bei Schülerbeförderung

Die Aufgabenträgerschaft für die notwendige Schülerbeförderung im Erzgebirgskreis liegt seit 2011 beim Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS). Dieser bereitet nun eine Anpassung der Schülerbeförderungssatzung vor, die ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten soll.

Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der sächsischen Landkreise, die eine Prüfung der Kosten und Einnahmen im Bereich Schülerbeförderung erforderlich macht. Ziel ist eine effizientere Organisation der Beförderung bei gleichbleibenden Eigenanteilen der Eltern. Eine generelle Erhöhung der Eigenanteile oder zusätzliche Höchstbeträge werden nicht umgesetzt.

Kernpunkte der geplanten Änderungen sind: die dynamische Anpassung des Eigenanteils an den Tarif des „BildungsTickets“, ein gestaffelter Eigenanteil bei Teilstrecken, höhere Wegstreckenpauschalen für die Beförderung mit privaten PKW sowie vereinfachte Genehmigungsregelungen, um die Organisation des freigestellten Schülerverkehrs effizienter zu gestalten. Weitere Änderungen betreffen Antragsfristen, Ermäßigungen für mehrere Kinder und die administrative Umsetzung von Erstattungen. Die eingebrachte Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.

Erzgebirgskreis beschließt neue Regeln zur Beflaggung von Dienstgebäuden

Der Kreistag des Erzgebirgskreises hat eine Änderung der Wappensatzung zur Beflaggung der Kreisgebäude beschlossen. Ziel ist es, die Präsenz der Verwaltung im öffentlichen Raum zu erhöhen und das regionale, nationale und europäische Bewusstsein zu stärken.

Künftig sollen an ausgewählten Standorten in jedem Altlandkreis regelmäßig die Flaggen von Europäischer Union, Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen und Erzgebirgskreis gehisst werden. Bei besonderen Anlässen, wie dem Volkstrauertag oder Besuchen von Partnerlandkreisen, kann der Landrat abweichend beflaggen

An bestehenden Standorten werden zusätzliche Flaggenmasten errichtet, um die neue Regelung praktisch umzusetzen. Bis zur Fertigstellung der neuen Masten entscheidet der Landrat über die Beflaggung nach pflichtgemäßem Ermessen. Rechtliche oder technische Hindernisse für die Umsetzung sind bislang nicht bekannt.

Die von der Landkreisverwaltung eingebrachte Beschlussvorlage wurde nach kurzer Diskussion mehrheitlich angenommen – was mutmaßlich auch daran lag, dass sich das Gremium bereits in den beiden vorangegangenen Sitzungen mit der Thematik befasst hatte. Vor der eigentlichen Beschlussfassung hatte die Gruppe Freie Sachsen noch einen Änderungsantrag gestellt, der die Streichung der Flagge der Europäischen Union vorsah. Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt, sodass die ursprüngliche Beschlussvorlage unverändert blieb und schließlich auch so beschlossen wurde.

Erzgebirgskreis stiftet Verdienstmedaille

Der Kreistag des Erzgebirgskreises hat einstimmig die Stiftung und Verleihung einer Verdienstmedaille beschlossen. Ziel der Auszeichnung ist die Anerkennung besonderer Verdienste um den Landkreis, seine Bürgerinnen und Bürger sowie die kommunale Selbstverwaltung.

Die Medaille wird in drei Stufen vergeben: Bronze für besondere, Silber für hervorragende und Gold für außergewöhnliche Verdienste. Die Auszeichnung richtet sich vorrangig an Personen, die sich im kommunalpolitischen Haupt- oder Ehrenamt engagieren, insbesondere an langjährige Mitglieder von Kreistag, Stadt- oder Gemeinderäten.

Darüber hinaus können auch Amts- und Mandatsträger, Mitglieder von Verbänden, Vereinen, Unternehmen oder Verwaltungen geehrt werden, die sich in besonderer Weise um das Wohl des Erzgebirgskreises verdient gemacht haben. Die Verleihung soll die Leistungen sichtbar würdigen und ihre Bedeutung für die Gesellschaft hervorheben.

Sitzungstermine 2026 festgelegt

Für das Jahr 2026 hat der Kreistag die folgenden Termine für seine regulären Sitzungen beschlossen:

  • Mittwoch, 1. April 2026, 16:00 Uhr

  • Mittwoch, 17. Juni 2026, 16:00 Uhr

  • Mittwoch, 7. Oktober 2026, 16:00 Uhr

  • Mittwoch, 2. Dezember 2026, 16:00 Uhr

Alle Sitzungen finden im Landratsamt Erzgebirgskreis, Konferenzsaal, Paulus-Jenisius-Str. 24 in 09456 Annaberg-Buchholz statt.

Neubesetzung der KISA-Ersatzvertretung im Erzgebirgskreis

Der Kreistag des Erzgebirgskreises hat die bisherige Ersatzvertreterin in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA), Stabstellenleiterin Dahms, mit Ablauf des Jahres 2025 von ihrer Funktion entbunden. Grund ist die Neubesetzung der Leitung des Referates Digitalisierung und IT zum 1. August 2025.

Ab dem 1. Januar 2026 wird Herr Referatsleiter Frank Lichnok als neuer Ersatzvertreter für die stimmberechtigte Teilnahme des Landkreises in der KISA-Verbandsversammlung gewählt. Die übrigen Vertretungen bleiben unverändert bestehen.

Der Kreistag begründet die Wahl mit der fachlichen Eignung des neuen Vertreters aufgrund der ihm übertragenen Aufgaben und seiner Erfahrung mit der Materie. Der Kreistag stimmte der personellen Veränderung in offener Wahl einstimmig zu.

Informationen und Sonstiges im Erzgebirgskreis

Zum Ende der Sitzung gab es Seitens der Landkreisverwaltung keine weiteren Informationen. Aus den Reihen der Kreisräte wurden u. a. noch Fragen zur künftigen Sammlung von Altkleidern im Kreisgebiet, zum Breitbandausbau und zu einer Versammlung gestellt, die am kommenden Wochenende stattfinden soll. Zu dieser Versammlung, die am 13.12.2025 in Schwarzenberg stattfinden wird, hatte Landrat Anton bereits im Rahmen der Bürgerfragestunden verschiedene Fragen zum Versammlungsrecht erläutert und u. a. erklärt, dass für Versammlungen aller Art keine Genehmigungs-, sondern lediglich eine Anzeigepflicht gilt. Demnach spiele seine persönliche Meinung in Bezug auf solche Versammlungen keine Rolle und darf es nach dem Buchstaben des Gesetzes auch nicht. Die Versammlungsbehörde des Landkreises müsse demnach auch solche Versammlungen ermöglichen, ein Verbot wäre hingegen grob rechtswidrig und würde innerhalb kürzester Zeit von Verwaltungsgerichten gestoppt werden, so Landrat Anton. Näheres ist der Veröffentlichung der Versammlungsbehörde zu entnehmen.

Die nächste Sitzung des Kreistages findet im kommenden Jahr am 1. April 2026 statt.

 

SP

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