Kreistag: Konstituierende Sitzung abgehalten
Am Mittwoch (4. September 2024) kamen die Kreisrätinnen und Kreisräte des am 9. Juni 2024 neu gewählten Kreistages des Erzgebirgskreises in Annaberg-Buchholz zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Sitzung markierte dabei den Auftakt der bis ins Jahr 2029 laufenden 4. Wahlperiode des Kreistages des Erzgebirgskreises.
Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Landrat Rico Anton, standen 26 weitere Tagesordnungspunkte zur Diskussion und Beschlussfassung. Dabei dominierten vor allem die Besetzungen der verschiedensten Gremien die umfangreiche Tagesordnung. Ein Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag der Gruppe Freie Sachsen aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil aufgenommen.
Ansprache des Landrates zum Beginn der 4. Wahlperiode
Zu Beginn der konstituierenden Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises stand zunächst Landrat Rico Anton am Rednerpult und gab in seiner Funktion als Vorsitzender des Kreistages einen Ausblick auf die Herausforderungen der fünfjährigen Wahlperiode. Es gelte, in bewährt konstruktiver Art und Weise die anstehenden Herausforderungen im Sinne der Region und im Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises zu meistern. Beispielhaft führte Landrat Anton hierfür etwa die bereits bekannten Themen Zuwanderung, steigende Sozialleistungskosten, Straßen- und Breitbandausbau oder die zunehmend schwierige Lage bei den Kommunalfinanzen an. Zwar habe man in der Vergangenheit bereits Krisen gemeistert und auch sonst Vieles erreicht, worauf man heute aufbauen könne, gleichwohl gelte es aber auch weiterhin an der Zukunftsfähigkeit des Landkreises zu arbeiten, so Landrat Anton weiter. Angesichts knapper werdender Finanzmittel komme es dabei aber mutmaßlich noch stärker darauf an, die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Dabei müsse laut Landrat die kommunale Ebene stets gemeinsam handeln und den unterschiedlichen Interessen von Landkreis, Städten und Gemeinden gerecht werden.
Insbesondere da die kommenden fünf Jahre vor dem Hintergrund der verschiedenen Krisen nicht einfacher werden dürften, dankte der Landrat den versammelten Kreisräten für deren Bereitschaft, durch die Übernahme ihres Ehrenamtes aktiv Verantwortung für ihre Heimat zu übernehmen. Dies sei nicht selbstverständlich. Gleichwohl machte er aber mit Blick auf die im neu gewählten Kreistag zahlreich vertretenen Abgeordneten von Land- und Bundestag auch deutlich, dass der Kreistag kein Parlament ist. Das höchste kreisliche Gremium tauge daher nicht dazu, die großen landes- und bundespolitischen Debatten im Kleinen weiter zu führen. Vielmehr dominiere hier die kommunale Sacharbeit und an das gemeinsame Bestreben, die Heimat weiter voran zu bringen, so Landrat Anton zum Ende seiner Rede.
Hinderungsgründe und Verpflichtung der Kreisräte durch den Landrat
Im nächsten Abschnitt sah die Tagesordnung der konstituierenden Kreistagssitzung die Verpflichtung der neu gewählten Kreisräte zur „gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten“ vor, die sich aus der Übernahme des ehrenamtlichen Mandats gemäß § 31 Abs. 1 SächsLKrO ergeben. Im Vorfeld hatten einige der Gewählten Hinderungsgründe gemäß § 16 Abs. 1 SächsLKrO geltend gemacht. Für diese Personen rückten die vorgesehenen Ersatzpersonen nach.
Anwendung des Benennungsverfahrens für die Besetzung von Gremien
Weiterhin befasste sich der neu konstituierte Kreistag mit dem sogenannten Benennungsverfahren für die Besetzung von Gremien. Hintergrund der eingebrachten Beschlussvorlage war dabei das Ansinnen, Ausschüsse, Aufsichtsräte, und weitere Gremien, die durch Mitglieder des Kreistages und weitere Personen zu besetzen sind, nicht durch Wahl, sondern durch Benennung zu besetzen. Die Sitzverteilung in den jeweiligen Gremien richtet sich dabei nach dem Stärkeverhältnis der im Kreistag des Erzgebirgskreises vertretenen Fraktionen. Fraktionslose Kreisräte, auch wenn sie sich zu Gruppen zusammengeschlossen haben, sind in diesem Verfahren von der Sitzzuteilung ausgeschlossen. Dies kritisierten die beiden im Kreistag vertretenen Gruppen DIE LINKE und Freie Sachsen.
Weil damit aufwendige Wahlhandlungen vermieden werden können, hatten sich die Fraktionen im Vorfeld auf die Anwendung dieser Methode für die zu besetzenden Gremien verständigt.
Vor diesem Hintergrund wurde die eingebrachte Beschlussvorlage mit großer Mehrheit angenommen.
Benennung von Mitgliedern verschiedener Gremien
Nachdem die Damen und Herren Kreisräte der Anwendung des Benennungsverfahrens zugestimmt hatten, konnten für die nachfolgenden Gremien Mitglieder bestätigt werden, die die Fraktionen sowie die Kreisverwaltung in vorab eingereichten Besetzungsvorschlägen benannt hatten:
Jugendhilfeausschuss (Gruppe Kreisräte und in der Jugendhilfe erfahrene Personen)
Technischer Ausschuss
Betriebsausschuss
Ausschuss für Familie, Bildung, Gesundheit und Soziales
Kreis- und Finanzausschuss
Aufsichtsrat Erzgebirgsklinikum gGmbH
Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH
Aufsichtsrat Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH
Aufsichtsrat Erzgebirgische Theater- und Orchester GmbH
Aufsichtsrat Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH
Aufsichtsrat Regionalverkehr Erzgebirge GmbH
Aufsichtsrat Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge gGmbH
Aufsichtsrat Verkehrslandeplatz Chemnitz/Jahnsdorf GmbH
Beirat Schülerbeförderung
Aufsichtsrat Freizeitbad An der Silberstraße GmbH
weitere Mitglieder des Verwaltungsrates der Erzgebirgssparkasse (Kreisräte und Sachkundige)
Wahlhandlungen
Neben der Benennung von Gremienmitglieder wurden auch Wahlhandlungen durchgeführt. Hierbei entschieden sich einzelne Kreisräte fast ausnahmslos für geheime Wahlen. Folgende Ämter wurden dabei durch Wahl neu besetzt:
Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses des Erzgebirgskreises und deren persönliche Stellvertreter sowie eines Stellvertreters des Landrates in seiner Funktion als stimmberechtigtes Mitglied bei dessen Abwesenheit (Stimmstellvertreter)
Bestellung eines ehrenamtlichen Integrations-/Ausländerbeauftragten des Erzgebirgskreises und dessen Stellvertreter – gewählt wurden Hartmut Decker und Marc Schwan
Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH (VMS GmbH)
Wahl eines weiteren Vertreters und dessen Stellvertreter für die Entsendung in die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes Chemnitz (AWVC)
Wahl der weiteren Vertreter und deren Stellvertreter für die Entsendung in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)
Wahl der weiteren Vertreter und deren Stellvertreter für die Entsendung in die Verbandsversammlung des Rettungszweckverbandes Chemnitz – Erzgebirge
Wahl der Stellvertreter des Verwaltungsrates der Erzgebirgssparkasse
Angesichts der Tatsache, dass die geheim durchgeführten Wahlen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen im Ablauf der konstituierenden Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises führten, beantragten verschiedene Fraktionen die Vertagung einzelner Wahlhandlungen auf die nächste Sitzung. Die dazu eingebrachten Geschäftsordnungsanträge wurden jeweils mit übergroßer Mehrheit angenommen. Konkret wurden folgende Wahlen vertagt:
Wahl eines Vertreters mit Stimmrecht in die Landkreisversammlung des Sächsischen Landkreistages e. V.
Wahl weiterer Vertreter ohne Stimmrecht in die Große Landkreisversammlung des Sächsischen Landkreistages e. V. und des Verhinderungsvertreters für den Vertreter mit Stimmrecht der Landkreisversammlung
Wahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Sozialpädiatrisches Zentrum am HELIOS Klinikum Aue gGmbH
Wahl der weiteren Vertreter und deren Stellvertreter für die Entsendung in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“
Wahl der Verbandsräte für die Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen
Wahl der Vertreter und Stellvertreter des Erzgebirgskreises in den Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen
Wahl der weiteren Verbandsräte und deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz
Wahl eines ehrenamtlichen Stellvertreters des Landrates
Eine Übersicht der namentlichen Besetzung der benannten oder durch Wahl besetzten Gremien wird zeitnah veröffentlicht.
Sonstiges
Weiterhin wurde in der Kreistagssitzung die Bildung eines Gremiums zur Bewertung der Kaufangebote für die mögliche Veräußerung des Fichtelberghauses beschlossen. In dieses Gremium entsenden die Kreistagsfraktionen und die Gruppen jeweils einen Vertreter. Auch die Stadt Kurort Oberwiesenthal nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Die finale Entscheidung zur Veräußerung der Landkreisliegenschaft trifft allerdings nicht das Bewertungsgremium, sondern der Kreistag des Erzgebirgskreises im vierten Quartal 2024.
Darüber hinaus informierte die Landkreisverwaltung zum Stand der derzeit entstehenden Notunterkunft für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die derzeit durch Umbau einer Landkreisimmobilie in Aue-Bad Schlema entsteht. Hier berichtete der zuständige Abteilungsleiter Frank Reißmann und betonte in diesem Kontext u. a., dass es sich bei der Einrichtung explizit nicht um eine Unterkunft zur Unterbringung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 nach dem SächsFlüAG handelt. Vielmehr ist es eine zeitlich befristete, gesicherte und warme Notvariante mit Notschlafplätzen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und steht Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im Bedarfsfall zur kurzfristigen vorübergehenden Nutzung zur Verfügung – und zwar längstens bis zum Abschluss eines privatrechtlichen Mietverhältnisses und dem zügigen Bezug einer eigenen Wohnung. Die Vorhaltung dieser Notschlafplätze in Aue-Bad Schlema ersetzt die bisher als Notunterkunft genutzte Turn- und Mehrzweckhalle im Thalheimer Ortsteil Meinersdorf, die zum 31. August 2024 geschlossen wurde.
Die nächsten öffentlichen Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises finden am 25.September 2024, 23. Oktober 2024 und am 18. Dezember 2024, jeweils 16:00 Uhr, statt. Der Beschluss zu diesen Terminen fiel einstimmig aus. Die Termine der dem Kreistag vorgelagerten Ausschüsse sind dem Rats- und Bürgerinformationssystem des Erzgebirgskreises zu entnehmen.
SP