Kreistag tagte – Finanzbericht vorgestellt
Am Mittwoch (17. Juni 2026) kamen die Kreisrätinnen und Kreisräte des Kreistages des Erzgebirgskreises zu ihrer 12. Sitzung zusammen. Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Landrat Rico Anton, standen insgesamt 14 weitere Punkte in öffentlicher Sitzung zur Diskussion und Beschlussfassung.
Liquidität des Erzgebirgsklinikums abgesichert
Der Kreistag hat beschlossen, der Erzgebirgsklinikum gGmbH ein Liquiditätsdarlehen von bis zu fünf Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung erfolgt bedarfsorientiert und zunächst bis Ende 2027.
Hintergrund ist die weiterhin angespannte wirtschaftliche Situation des Klinikums. Zwar konnte das Schutzschirmverfahren im vergangenen Jahr erfolgreich abgeschlossen werden, dennoch bestehen weiterhin finanzielle Risiken. Insbesondere die noch ausstehenden testierten Jahresabschlüsse sowie die Herausforderungen der Krankenhausfinanzierung führen dazu, dass die Liquiditätslage des Unternehmens weiterhin aufmerksam begleitet werden muss.
Mit dem Darlehen soll die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Klinikums gesichert und erneuten insolvenzrechtlichen Risiken vorgebeugt werden. Die Mittel dienen insbesondere dazu, mögliche Liquiditätsengpässe im laufenden Geschäftsbetrieb zu überbrücken. Der Landkreis stellt die Finanzierung innerhalb seines genehmigten Kassenkreditrahmens bereit.
Der Kreistag unterstreicht damit die Bedeutung des Erzgebirgsklinikums für die wohnortnahe medizinische Versorgung im Erzgebirgskreis. Gleichzeitig bleiben die Erwartungen bestehen, dass die begonnenen Sanierungsmaßnahmen konsequent fortgeführt, die wirtschaftliche Stabilisierung erreicht und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens nachhaltig wiederhergestellt wird.
Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen.
Deutschlandticket auch künftig rechtlich abgesichert
Der Kreistag hat den Landrat beauftragt, den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit der Regionalverkehr Erzgebirge GmbH an die ab 2026 geltenden Regelungen zum Deutschlandticket anzupassen.
Mit der bundesweiten Neuregelung der Finanzierung des Deutschlandtickets ändern sich die Rahmenbedingungen für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger deutlich. Künftig erfolgt der Ausgleich von Einnahmeverlusten pauschaliert, wodurch sich für die Verkehrsunternehmen zusätzliche Liquiditätsrisiken ergeben können.
Durch die Fortschreibung des Dienstleistungsauftrages wird sichergestellt, dass die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH weiterhin am bundesweiten Einnahmeaufteilungsverfahren teilnehmen kann und die entsprechenden Ausgleichsmittel erhält. Gleichzeitig werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit das Deutschlandticket auch künftig im Erzgebirgskreis anerkannt und angeboten werden kann.
Für die Fahrgäste ergeben sich daraus keine unmittelbaren Änderungen. Der Beschluss dient vor allem der rechtlichen Absicherung und Finanzierung des Deutschlandtickets sowie der Stabilität des öffentlichen Nahverkehrs im Erzgebirgskreis.
Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.
Kreistag befürwortet Fortsetzung des Naturschutzgroßprojektes
Der Kreistag hat sich für die Fortsetzung des Naturschutzgroßprojektes „Bergwiesen, Teiche, Moore und Wälder in der historischen Bergbaulandschaft des Erzgebirges“ ausgesprochen und den Weg für die Antragstellung der zweiten Projektphase freigemacht.
Die bisherige Planungsphase läuft seit 2023 und endet im September 2026. In dieser Zeit wurden umfangreiche Fachgutachten, Untersuchungen und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die nun vorgesehene zehnjährige Umsetzungsphase.
Ziel des Projektes ist es, wertvolle Bergwiesen, Moore, Gewässer und Waldlebensräume zu erhalten und weiterzuentwickeln. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünland, zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft, zur Stärkung von Biotopverbünden sowie zum Schutz typischer Tier- und Pflanzenarten des Erzgebirges.
Besonderen Wert legte die Landkreisverwaltung darauf, mögliche Folgekosten für den Erzgebirgskreis zu begrenzen. Deshalb wurde die bestehende Zweckvereinbarung ergänzt. Danach wird der Erzgebirgskreis selbst keine Flächen erwerben, pachten oder mieten. Zudem sollen die Kosten eines nach Projektende erforderlichen Folgemanagements künftig von den beteiligten Kommunen getragen werden.
Die zweite Projektphase könnte ein Fördervolumen von rund 24,6 Millionen Euro umfassen. Der überwiegende Teil der Finanzierung würde durch Bundes- und Landesmittel erfolgen. Die beteiligten Kommunen – Große Kreisstadt Marienberg, Gemeinde Sehmatal und Gemeinde Crottendorf – haben sich bereits für eine Fortführung des Projektes ausgesprochen.
Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde nach längerer Diskussion mehrheitlich angenommen.
Ergebnisse der AG Kreisentwicklung beschlossen
Der Kreistag hat den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe (AG) Kreisentwicklung beschlossen und die Kreisverwaltung mit der Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen beauftragt.
Die AG war Ende 2024 auf Initiative mehrerer Kreistagsfraktionen eingerichtet worden, um die finanzielle Situation des Erzgebirgskreises umfassend zu analysieren und Perspektiven für die zukünftige Haushalts- und Verwaltungsentwicklung zu erarbeiten. In fünf Sitzungen wurden die Ursachen der angespannten Haushaltslage untersucht sowie mögliche Handlungsansätze diskutiert.
Die Analyse der Arbeitsgruppe bestätigt, dass der Erzgebirgskreis mit einem strukturellen Haushaltsdefizit konfrontiert ist, das sich in den vergangenen Jahren weiter verschärft hat. Als wesentliche Ursachen werden insbesondere steigende Sozialausgaben aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben, höhere Personal- und Sachkosten, fehlende kommunale Gestaltungsspielräume sowie die demografische Entwicklung benannt.
Gleichzeitig kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass der Erzgebirgskreis im Vergleich zu anderen sächsischen Landkreisen bereits heute wirtschaftlich und effizient arbeitet. Die vorhandenen Einsparpotenziale seien begrenzt und würden nicht ausreichen, um die strukturellen Defizite dauerhaft auszugleichen. Besonders im Sozialbereich bestehen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen keine Möglichkeiten, Ausgaben eigenständig zu steuern.
Auch bei den freiwilligen Leistungen sieht die Arbeitsgruppe nur geringe Spielräume. Diese machen lediglich rund 1,5 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens aus. Eine vollständige Streichung der freiwilligen Aufgaben würde daher die finanzielle Situation des Landkreises nicht grundlegend verbessern, gleichzeitig aber wichtige Angebote für Vereine, Kultur, Jugendarbeit und das Ehrenamt gefährden.
Vor diesem Hintergrund spricht sich die AG Kreisentwicklung für eine weitere Optimierung von Verwaltungsabläufen und die verstärkte Nutzung neuer Technologien aus. Zugleich wird deutlich gemacht, dass eine nachhaltige Stabilisierung der Landkreisfinanzen ohne strukturelle Reformen und zusätzliche Unterstützung durch Bund und Land nicht erreichbar ist.
Der Kreistag unterstützt daher über alle Fraktionen und Gruppen den Appell der Arbeitsgruppe an die übergeordneten Ebenen, die Finanzierung der Landkreise dauerhaft auf eine tragfähige Grundlage zu stellen, Bürokratie abzubauen und den Kommunen größere Handlungsspielräume einzuräumen. Die im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen sollen nun schrittweise umgesetzt und ihre Wirksamkeit regelmäßig überprüft werden.
Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen.
Sachsenfonds: Millioneninvestitionen für den Erzgebirgskreis auf den Weg gebracht
Der Kreistag hat die Maßnahmenliste des Erzgebirgskreises zur Verwendung der Mittel aus dem Sachsenfonds für die Jahre 2025 bis 2028 beschlossen und damit die Grundlage für zahlreiche Investitionen in den kommenden Jahren geschaffen.
Mit dem vom Freistaat Sachsen aufgelegten Sondervermögen sollen die kommunalen Investitionen nachhaltig gestärkt werden. Auf den Erzgebirgskreis entfällt dabei ein Investitionsbudget von rund 46,6 Millionen Euro, das gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für wichtige Zukunftsprojekte eingesetzt werden kann. Von diesen Mitteln entfallen 34 % bzw. 15,84 Mio. Euro auf den Landkreis und 66 % bzw. 30,75 Mio. Euro auf kreisangehörigen Kommunen.
Die beschlossenen Landkreismaßnahmen umfassen insbesondere Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, den Brand- und Katastrophenschutz, die Straßeninfrastruktur sowie die technische Ausstattung kreiseigener Einrichtungen. Darüber hinaus sollen Projekte zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Krisen- und Notfallvorsorge umgesetzt werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf lange geplanten Brandschutzmaßnahmen an kreiseigenen Gebäuden, die bisher aufgrund fehlender Fördermittel mehrfach verschoben werden mussten. Darüber hinaus sollen Investitionen in die Infrastruktur etwa der Straßenmeistereien und des Straßenbetriebsdienstes sowie die Instandsetzung wichtiger Verkehrsanlagen erfolgen.
Mit dem Beschluss schafft der Kreistag die Voraussetzungen, um Fördermittel aus dem Sachsenfonds fristgerecht zu sichern und die entsprechenden Projekte in die Haushaltsplanung der Jahre 2027 und 2028 aufzunehmen. Ziel ist es, notwendige Investitionen trotz der angespannten Haushaltslage des Landkreises weiterhin umsetzen zu können.
Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen.
Förderschulstandort Johanngeorgenstadt wird Schwarzenberg zugeordnet
Der Kreistag hat eine Änderung des Schulnetzplanes für die Förderschulen im Erzgebirgskreis beschlossen. Ab dem Schuljahr 2027/2028 wird die Außenstelle „Kurfürst-Johann-Georg Johanngeorgenstadt“ der „Brünlasbergschule“ Aue, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, organisatorisch der „Brückenberg-Schule“ in Schwarzenberg zugeordnet.
Hintergrund der Entscheidung sind die seit Jahren steigenden Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Insbesondere die „Brünlasbergschule“ in Aue stößt zunehmend an ihre räumlichen Kapazitätsgrenzen. Bereits heute müssen zusätzliche Räume außerhalb des eigentlichen Schulgebäudes genutzt werden.
Durch die Zuordnung der Außenstelle in Johanngeorgenstadt zur „Brückenberg-Schule“ sollen die vorhandenen Kapazitäten künftig besser genutzt und die Schülerströme innerhalb des westlichen Erzgebirgskreises ausgewogener verteilt werden. Gleichzeitig erleichtert sich die wohnortnahe Beschulung der Schülerinnen und Schüler.
Von der organisatorischen Neuzuordnung profitieren sowohl die betroffenen Familien als auch der Landkreis als Schulträger. Kürzere Fahrwege können die Belastungen im Schülerverkehr reduzieren und gleichzeitig die Kosten des freigestellten Schülertransports senken.
Sowohl die beteiligten Schulen als auch das Landesamt für Schule und Bildung unterstützen die geplante Neuordnung. Der Schulstandort Johanngeorgenstadt bleibt dabei vollständig erhalten und wird künftig als Außenstelle der „Brückenberg-Schule“ Schwarzenberg weitergeführt.
Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen.
Änderung der Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft
Der Kreistag befasste sich mit der turnusmäßigen Anpassung der Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung im Erzgebirgskreis. Hintergrund ist die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung der Mietobergrenzen auf Grundlage eines aktualisierten Gutachtens und einer Datenerhebung zum regionalen Wohnungsmarkt. Mit der Änderung werden die als angemessen anerkannten Bruttokaltmieten für Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII neu festgesetzt. Im Ergebnis der vorausgegangenen Analyse durch die Landkreisverwaltung ist kein einheitliches Bild zu verzeichnen. Während die Bruttokaltmieten in einigen der 5 abgegrenzten Regionen innerhalb des Erzgebirgskreises moderat gestiegen sind, waren punktuell sogar rückläufige Werte zu verzeichnen.
Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen.
Bestellung des Abschlussprüfers für den Kulturellen Bildungsbetrieb
Der Kreistag beschloss die Bestellung eines Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse des Kulturellen Bildungsbetriebes des Erzgebirgskreises für die Jahre 2026 und 2027 sowie optional für das Jahr 2028. Die Prüfung umfasst neben dem Jahresabschluss und Lagebericht auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Die mehrjährige Beauftragung soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und gleichzeitig eine kontinuierliche Begleitung des Eigenbetriebes ermöglichen. Im Ergebnis eines durchgeführten Ausschreibungsverfahrens wurde empfohlen, den Auftrag an die GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH aus Chemnitz zu vergeben. Dem folgten die Damen und Herren Kreisräte einstimmig.
Zukunft der Kreisergänzungsbibliotheken
Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Kreisergänzungsbibliotheken in Annaberg-Buchholz und Marienberg. Aufgrund auslaufender Fördermittel, steigender Eigenkosten und rückläufiger Ausleihzahlen ist ein wirtschaftlicher Betrieb der KEB nicht mehr möglich. Das heißt, die anfallenden Kosten für eine Ausleihe stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen. Vor diesem Hintergrund soll die Einrichtung in Annaberg-Buchholz zum 01.01.2027 geschlossen werden. Zudem wurde die Kündigung der vertraglichen Vereinbarung mit der Großen Kreisstadt Marienberg zur Betreibung der Kreisergänzungsbibliothek vorbereitet, sodass auch diese Einrichtung spätestens Ende 2027 ihre Tätigkeit einstellen wird. Nach Angaben der Verwaltung könnten dadurch ab 2028 jährliche Einsparungen von rund 210.000 Euro erzielt werden.
Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde nach kurzer Diskussion bei lediglich einer Gegenstimme und wenigen Enthaltungen mit übergroßer Mehrheit angenommen.
Jahresbericht 2025 zur Katastrophenschutzvorsorge vorgestellt
Der Kreistag wurde über den Stand der Katastrophenschutzvorsorge und -vorbereitung im Erzgebirgskreis für das Jahr 2025 informiert. Der Bericht gibt einen Überblick über die Arbeit der Technischen Einsatzleitungen und des Verwaltungsstabes, die Fortschreibung von Einsatz- und Notfallplänen, die Weiterentwicklung der Ausstattung und Infrastruktur des Katastrophenschutzes sowie die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Schwerpunkte bildeten unter anderem die Blackout-Vorsorge, die Betreuung und Unterbringung von Betroffenen in Schadenslagen, die Vorbereitung auf Wald- und Vegetationsbrände sowie verschiedene Katastrophenschutzübungen. Zudem wurden Fortschritte beim Neubau des Katastrophenschutzzentrums, der Modernisierung der Alarmierungs- und Funktechnik sowie bei der Warnung der Bevölkerung dargestellt. Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich.
Antrag zu Windenergieanlagen im Erzgebirgskreis beschlossen
In einem der letzten Tagesordnungspunkte diskutierte der Kreistag schließlich einen Antrag der AfD-Kreistagsfraktion. Darin fordert die Faktion dazu auf, dass der Kreistag die Möglichkeit einer stärkeren raumordnerischen Steuerung von Windenergieanlagen anerkennt und entsprechende Schritte auf Landesebene anstößt.
Konkret sollte festgestellt werden, dass eine raumordnerische Untersagung nach § 12 Abs. 2 Raumordnungsgesetz grundsätzlich geeignet sein kann, Windenergieanlagen auch außerhalb der in der Landes- und Regionalplanung vorgesehenen Flächen vorübergehend zu unterbinden.
Darüber hinaus wird der Landrat beauftragt, sich bei der Staatsregierung des Freistaates Sachsen dafür einzusetzen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Anwendung zu schaffen. Ziel ist es, Genehmigungen für Windenergieanlagen außerhalb künftiger Windvorranggebiete bis zum Inkrafttreten der Regionalpläne, spätestens jedoch bis Ende 2027, befristet auszusetzen.
Begründet wird der Antrag mit dem Ziel, den Ausbau der Windenergie stärker zu steuern und eine aus Sicht der Antragsteller drohende ungeordnete Entwicklung außerhalb der vorgesehenen Planungsflächen zu verhindern. Außerdem solle vermieden werden, dass laufende Regionalplanverfahren durch einzelne Genehmigungen vorzeitig unterlaufen werden.
Wesentliche Elemente dieser Argumentation hatte auch die Landkreisverwaltung bereits in Gremien wie dem Regionalen Planungsverband der Region Südwestsachsen vertreten, konnte bislang aber keine gesetzgeberische Anpassung der bestehenden Rechtslage erreichen.
Nach intensiver Diskussion wurde der eingereichte Antrag mehrheitlich angenommen. Eingangs der Sitzung war von der Gruppe DIE LINKE eine Verweisung des Antrags der AfD-Fraktion in den Technischen Ausschuss zur Vorberatung beantragt worden. Nach kurzer Diskussion, in der u. a. auf die Dringlichkeit des Ansinnens hingewiesen wurde, wurde dieser Antrag schließlich zurückgenommen. Weiterhin beantragte die Gruppe Freie Sachsen zunächst namentliche Abstimmung und später geheime Abstimmung des Antrags der AfD-Fraktion. Diese Geschäftsordnungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt bzw. die geheime Abstimmung nicht zugelassen, da aus Sicht der Verwaltung kein nach der Geschäftsordnung erforderlicher „wichtiger Grund“ dafür vorlag.
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Darüber hinaus informierte die Landkreisverwaltung im Rahmen der Sitzung über die aktuelle Situation und das Aufnahmeszenario im Bereich von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine für das laufende Jahr 2026.
Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Sonstiges informierte die Landkreisverwaltung außerdem darüber, dass die Voraussetzung der vom Kreistag beschlossenen dauerhaften Beflaggung von ausgewählten Dienstgebäuden der Landkreisverwaltung im Wesentlichen geschaffen worden. Konkret ging es um die Errichtung von punktuell fehlenden Flaggenmasten.
Der Kreistag des Erzgebirgskreises kommt planmäßig am 7. Oktober 2026 zu seiner nächsten Sitzung zusammen.
SP
