Kreistag tagte – Finanzlage im Fokus

10. April 2025
Neuigkeiten

Auf der jüngsten Sitzung des Kreisgremiums dominierten v. a. Fragen rund um die Kommunalfinanzen die Tagesordnung. Auch eine Resolution wurde unterzeichnet.

Am Mittwoch (9. April 2025) kamen die Kreisrätinnen und Kreisräte des Kreistages des Erzgebirgskreises zu ihrer 7. Sitzung zusammen. Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Landrat Rico Anton, standen insgesamt 10 weitere Punkte in öffentlicher Sitzung zur Diskussion und Beschlussfassung. Dabei bestimmten vor allem Finanzthemen die Tagesordnung. Vor Einstieg in die eigentliche Tagesordnung fand eine Schweigeminute zum Gedenken an die kürzlich verstorbene Kreisrätin Ute Müller statt. Für sie rückt Tilo Pauksch nach.

Wahlen

Zunächst stand erneut die Wahl des 3. ehrenamtlichen Stellvertreters des Landrates aus der Mitte des Kreistages auf der Tagesordnung, die allerdings aufgrund eines Antrags der BSW-Fraktion an das Ende der Tagesordnung gesetzt worden war. Die Wahl war bereits in der 6. Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises durchgeführt worden, musste aber aufgrund eines Formfehlers wiederholt werden. Im Ergebnis wählten die Damen und Herren Kreisräte Thorsten Gahler (AfD) mehrheitlich zum 3. ehrenamtlichen Stellvertreter des Landrates.

Außerdem mussten die Kreisräte über die Aufstellung der Vorschlagsliste des Erzgebirgskreises für ehrenamtliche Richter der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden. Die von Seiten der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Kandidaten, Manja Baumeister und Bernd Schlegel, wurden einstimmig bei 2 Enthaltungen offen im Block gewählt.

Anpassung der Geschäftsordnung und Erlass einer Wappensatzung

Im weiteren Verlauf wurde eine Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Erzgebirgskreises diskutiert und im Anschluss daran mit übergroßer Mehrheit beschlossen. Im Kern ging es dabei um die Herabsetzung der Ladungsfrist zur Ladung von Gremien – konkret des Kreistages und seiner nachgeordneten Ausschüsse und Unterausschüsse – von 12 Kalendertagen auf 10 Kalendertage. Aus Sicht der Verwaltung war diese Anpassung nötig geworden, da sich infolge des Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts ab 01.01.2025 die Brieflaufzeiten geändert haben. Statt wie bisher innerhalb von 1 bis 2 Tagen müssen Briefe nun innerhalb von 3 bis 4 Tagen zugestellt werden. Ohne eine entsprechende Änderung hätten verwaltungsinterne Prozesse noch weiter nach hinten verlegt werden müssen, sodass es immer schwieriger geworden wäre, zeitnah auftretende Problemstellungen in den Ausschüssen bzw. im Kreistag zu platzieren.

Im darauffolgenden Tagesordnungspunkt wurde die Benutzung des Wappens des Erzgebirgskreises behandelt. Das Wappen des Landkreises ist als Hoheitszeichen besonders geschützt, da Außenstehende durch Verwendung des Wappens erkennen, dass eine Angelegenheit Gegenstand behördlichen Handelns ist. Bislang war die Benutzung des Wappens nur verwaltungsintern geregelt. Um eine missbräuchliche Verwendung des Wappens rechtssicher unterbinden zu können, solle die bisherige interne Vorschrift durch eine Satzung ersetzt werden, so der Vorschlag der Landkreisverwaltung. Diesem Ansinnen folgten die Damen und Herren Kreisräte einstimmig.

Anpassung der Taxitarife im Erzgebirgskreis

In der Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises wurde zudem die Anpassung der Taxitarifverordnung diskutiert, die zuletzt im Jahr 2022 fortgeschrieben worden war. Der Antrag für die Erhöhung wurde vom Verkehrsverband Taxi und Mietwagen im Erzgebirgskreis gestellt, nachdem eine Anhörung der Taxiunternehmen eine mehrheitliche Befürwortung zeigte. Im Ergebnis wurde eine durchschnittliche Tariferhöhung von 19 % ins Auge gefasst, wobei vor allem kurze Fahrten betroffen sind. Zugleich solle eine Angleichung an die Tarifstruktur benachbarter Landkreise sowie die Stadt Chemnitz erfolgen. Dem folgten die Damen und Herren Kreisräte durch einstimmigen Beschluss, bei einer Enthaltung, sodass die Anpassung zum 01.06.2025 in Kraft treten kann.

Kommunale Finanzen – Resolution an den Freistaat unterzeichnet

Im nächsten Tagesordnungspunkt informierte die Landkreisverwaltung zum Zins- und Schuldenmanagement sowie zum Liquiditätsmanagement des Erzgebirgskreises. Hierzu führte Beigeordnete Anke Hamann einiges zu den aktuellen Entwicklungen aus.

Im weiteren Verlauf der Kreistagssitzung stand das Thema Kommunalfinanzen noch einmal zur Debatte. Konkret berichtete Landrat Anton unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Sonstiges zunächst über die zwischenzeitlich erfolgte Teilgenehmigung des Doppelhaushaltes 2025/26 durch die Landesdirektion Sachsen (LDS). Diese hatte Ende März 2025 zunächst den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 zum Vollzug freigegeben, die Genehmigung für das Folgejahr 2026 wurde allerdings zunächst ausgesetzt, bis der Landeshaushalt des Freistaates Sachsen beschlossen ist und damit auch klar ist, welchen Umfang der Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen haben wird. Landrat Anton begrüßte in seinen Erläuterungen die Teilgenehmigung des Haushalts, die vor allem für Planungssicherheit sorge und die rechtzeitige Umsetzung geplanter Investitionsvorhaben ermögliche. Zugleich erneuerte Landrat Anton in diesem Zusammenhang seine Forderung an den Freistaat und den Bund, dass diese für eine bessere Finanzausstattung der kommunalen Ebene sorgen müssen. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen unterzeichneten Landrat Anton sowie Vertreter der Fraktionen von CDU/FDP, AfD, Freie Wähler und BSW am Rande der Kreistagssitzung eine Resolution, die von der Sächsischen Staatsregierung und dem Landtag fordert, die Landkreishaushalte langfristig zu stabilisieren, indem die neu gewonnenen Verschuldungsspielräume aus der Grundgesetzänderung vom März 2025 genutzt werden, um die entstandenen Haushaltsdefizite durch Bund und Land auszugleichen. Insbesondere wird eine strukturelle Beteiligung des Freistaates an den Soziallasten der Landkreise gefordert. Der Kreistag fordert auch, dass 80 % der Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen des Bundes an die kommunale Ebene fließen und dass der Freistaat auch seine staatlichen Infrastrukturinvestitionen in der Fläche ausweitet. Schließlich wird in der Resolution auf die Notwendigkeit hingewiesen, Aufgabenabbau, Deregulierung und eine Reduzierung der Kreditaufnahmen voranzutreiben. Die Resolution im Wortlaut finden Sie hier. Für die Unterzeichnung der Resolution wurde die Sitzung kurz unterbrochen.

Die Fraktion SPD/GRÜNE sowie die Gruppen DIELINKE und Freie Sachsen schlossen sich der Resolution nicht an. Die Gruppe der Freien Sachsen brachte stattdessen eine eigene Resolution ein, die aber keine der anderen Fraktionen und Gruppen des Kreistages mittragen wollte.

Bildungsangelegenheiten

Neben den kommunalen Finanzen befasste sich der Kreistag auch mit zwei Bildungsangelegenheiten. So beschlossen die Damen und Herren Kreisräte einstimmig die Übernahme der Schulträgerschaft der Klinik- und Krankenhausschule Annaberg als Außenstelle des Förderzentrums Annaberg, Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache, ab dem Schuljahr 2025/26. Dieser Schritt war erforderlich geworden, da die Klinik- und Krankenhausschule am Standort Annaberg-Buchholz derzeit keiner zuständigen Schule zugeordnet ist, was gegen das Sächsische Schulgesetz verstößt. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) hat den Erzgebirgskreis aufgefordert, zu prüfen, ob ein öffentliches Bedürfnis für die Einrichtung einer Klinik- und Krankenhausschule in der Region besteht. Aufgrund dieser Aufforderung und der Unterstützung durch die beteiligten Institutionen wurde entschieden, die Schulträgerschaft zu übernehmen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die Unterrichtsabsicherung für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

In einem weiteren Beschluss wurde der Landrat ermächtigt, den Zuschlag für die Vergabe eines außerschulischen Betreuungsangebotes (AuB) am Förderzentrum Erich Kästner Aue, Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, ab dem 01.08.2025 zu erteilen und die Übergabe in freie Trägerschaft zu ermöglichen. Auch dieser Beschluss erfolgte einstimmig.

Die Betreibung des AuB soll künftig durch einen freien Träger der Jugendhilfe erfolgen, wobei ein öffentliches Ausschreibungsverfahren erforderlich ist, dessen Veröffentlichung im Februar 2025 erfolgte. Aufgrund der umfangreichen Vergabeverfahren und der erforderlichen Genehmigungen ermächtigte der Kreistag den Landrat, den Zuschlag für die Vergabe des AuB zu erteilen.

Weitere Themen

Unter dem Tagesordnungspunkt Sonstiges informierte die Landkreisverwaltung darüber, dass die LDS den seit längerem avisierten Austritt des Erzgebirgskreises aus dem Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC) genehmigt wurde. Der Erzgebirgskreis war an diesem Zweckverband seit seiner Gründung beteiligt gewesen, da der ehemalige Mittlere Erzgebirgskreis diesem vor der Kreisgebiets- und Funktionalreform 2008 angehört hatte. Mit dem nunmehr genehmigten Austritt aus dem AWVC wird die Abfallentsorgung zukünftig auf dem gesamten Gebiet des Erzgebirgskreises vom Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) sichergestellt.

Darüber hinaus informierte die Landkreisverwaltung über die aktuelle Situation und das Aufnahmeszenario im Bereich von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine für das laufende Jahr 2025.

 

Der Kreistag des Erzgebirgskreises kommt planmäßig am 25. Juni 2025 zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

 

SP

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