Kreistag tagte – Haushalt 2025/26 beschlossen

20. Dezember 2024
Neuigkeiten

Auf der Sitzung des Kreisgremiums wurde vor allem der neue Doppelhaushalt beschlossen und die allgemeine Finanzlage diskutiert.

Am Mittwoch (18. Dezember 2024) kamen die Kreisrätinnen und Kreisräte des Kreistages des Erzgebirgskreises zu ihrer 6. Sitzung der laufenden Wahlperiode zusammen. Bevor das Kreisgremium aber wie gewohnt zur Sitzung im Konferenzsaal am Dienstsitz der Landkreisverwaltung in Annaberg-Buchholz zusammenkam, stand zunächst der traditionelle Stollenanschnitt an, den Landrat Rico Anton gemeinsam mit Bäckermeister Sven Lang von der Bäckerei Lang aus dem Ortsteil Rittersgrün der Gemeinde Breitenbrunn vornahm.

Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Landrat Rico Anton, standen insgesamt 23 weitere Punkte in öffentlicher Sitzung zur Diskussion und Beschlussfassung. Dabei bestimmten vor allem Finanzthemen die umfangreiche Tagesordnung. Neben den zahlreichen offiziellen Tagesordnungspunkten fand im Rahmen der letzten Kreistagssitzung des Jahres 2024 auch eine besondere Würdigung statt. So wurde dem scheidenden Beigeordneten Andreas Stark nach drei Jahrzehnten im Amt – Stark war ab Dezember 1994 bereits im Altlandkreis Stollberg Beigeordneter des Landrates gewesen – eine besondere Ehre zu Teil. Nachdem Landrat Anton sein jahrzehntelanges Wirken zum Wohle des Landkreises und seiner Bürger gewürdigt hatte, trug sich Beigeordneter Stark aus Anlass seiner ehrenvollen Verabschiedung in den Ruhestand in das Goldene Buch des Erzgebirgskreises ein. Ein Akt, der von den anwesenden Kreisrätinnen und Kreisräten mit stehendem Applaus begleitet wurde.

Eine weitere Besonderheit war die Übergabe des Friedenslichtes 2024 durch den Johanniter Kreisverband Erzgebirge. Eine Abordnung des Verbandes mit Geschäftsführer Ingo Reichel an der Spitze überbrachte im Rahmen der Sitzung des Kreistages das Friedenslicht aus Bethlehem und übergaben es an Landrat Anton. Die Aktion steht in diesem Jahr unter dem Motto „Vielfalt leben, Zukunft gestalten“.

Entlastung Verwaltungsrat der Erzgebirgssparkasse

Zur jüngsten Kreistagssitzung mussten sich die Damen und Herren Kreisräte mit verschiedenen Finanzthemen befassen. So stand u. a. der Jahresabschluss der Erzgebirgssparkasse für das Geschäftsjahr 2023 auf der Tagesordnung. Zu diesem Punkt hatte der Vorstandsvorsitzende der Erzgebirgssparkasse, Roland Manz, zunächst die sehr gute Bilanz des zurückliegenden Geschäftsjahres vorgestellt und vor dem Hintergrund der Bestätigung der Jahresabschlussprüfung sowohl durch die Prüfstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes als auch durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) als zuständige Sparkassenaufsichtsbehörde um Entlastung für den Verwaltungsrat gebeten. Dem folgte der Kreistag des Erzgebirgskreises einstimmig.

1. Nachtragshaushalt 2024 beschlossen & Jahresabschluss 2023 festgestellt

Daneben hat der Kreistag des Erzgebirgskreises die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Erzgebirgskreises für das Haushaltsjahr 2024 mit übergroßer Mehrheit beschlossen. Der Nachtragshaushalt für das laufende Haushaltsjahr war erforderlich geworden, da der dem Doppelhaushalt 2023/24 anhängende Stellenplan neu festgesetzt werden musste. Hintergrund ist die planmäßige Besetzung der Beigeordnetenstellen ab 01.01.2025, für die es im Stellenplan zum Doppelhaushalt 2023/24 keine Planstellen gab. Nach Beschluss des Nachtragshaushaltes wurden in der Sitzung die künftigen Beigeordneten Peter Leichsenring (1. Beigeordneter), Anke Hamann (Beigeordnete und 2. Stellvertreterin des Landrates) und Frank Reißmann (Beigeordneter und 3. Stellvertreter des Landrates) offiziell als kommunale Wahlbeamte auf Zeit ernannt. Ihre Amtszeit beginnt am 01.01.2025 und dauert sieben Jahre.

Darüber hinaus stand auch die Feststellung des Jahresabschlusses des Erzgebirgskreises für das Haushaltsjahr 2023 zur Diskussion und Beschlussfassung. Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde einstimmig beschlossen.

Demnach verzeichnete der Landkreis für das vergangene Haushaltsjahr bei einer Bilanzsumme von 564,17 Mio. EUR ein Gesamtergebnis in Höhe von ca. 39,72 Mio. EUR, wovon ca. 40,03 Mio. EUR auf das ordentliche Ergebnis und ca. -0,31 Mio. EUR auf das Sonderergebnis entfallen. Der Bestand an Zahlungsmitteln reduzierte sich zum 31.12.2023 auf ca. 2,87 Mio. EUR. Das positive Gesamtergebnis kam vor allem aufgrund der Erhöhung des nunmehr um 41,2 Mio. EUR höher zu bilanzierenden Unternehmenswertes der Erzgebirgsklinikum gGmbH (EGK) infolge der Fusion mit der Krankenhaus-Gesundheitsholding gGmbH (KHGH) zustande (vormals hielt der Erzgebirgskreis selbst nur 5,5 % der EGK-Anteile und die restlichen 94,5 % lagen bei der KHGH, seit 2023 ist der Erzgebirgskreis infolge der Fusion 100 %iger Eigentümer der EGK). Während dieser Effekt keine direkten finanziellen Auswirkungen hatte, konnte der Haushalt im Jahr dank einmaliger „Krisenbewältigungs-Sonderzah­lungen“ von Bund und Land in Höhe von 19,2 Mio. EUR stabil gehalten werden. Dennoch war die Liquidität zum Jahresende fast aufgebraucht.

Die zuständige Rechnungsprüfung hatte in ihrem Bericht zum Jahresabschluss insbesondere infolge der problematischen Gesamtsituation der EGK nur einen eingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt.

Eigenbetriebe im Fokus

Wie üblich stand in der letzten Kreistagssitzung des laufenden Jahres auch die Situation der Eigenbetriebe des Erzgebirgskreises im Fokus mehrerer Tagesordnungspunkte. Im Fokus standen dabei u. a. die Wirtschaftspläne des Kulturellen Bildungsbetriebs (KBB) und des Kul(T)our-Betriebs für das Jahr 2025. Nachdem diese bereits im Betriebsausschuss von Betriebsleiterin Susanne Schmidt und Betriebsleiter Uwe Schreier vorgestellt worden waren, wurde im Kreistag auf eine nochmalige Präsentation verzichtet. Die eingebrachten Beschlussvorlagen wurden vom Kreistag jeweils einstimmig beschlossen.

Zuvor wurde der Jahresabschluss des kul(T)our-Betriebes des Erzgebirgskreises für das Wirtschaftsjahr 2023 einschließlich Lagebericht zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von ca. 29 Mio. EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 167 TEUR einstimmig festgestellt. Zudem wurde durch einstimmige Entscheidung des Kreistages die Bestellung des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024, 31.12.2025 sowie zum 31.12.2026 und des Lageberichtes für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 des kul(T)our-Betriebes des Erzgebirgskreises gebilligt.

Entscheidung gefallen: Fichtelberghaus wird privatisiert

Ein Thema, das von vielen der anwesenden Medienvertreter und Gäste mit besonderer Spannung erwartet wurde, war der seit längerem vorbereitete Verkauf des Fichtelberghauses und des Fichtelbergplateaus. Nach längerer Diskussion, bei der nahezu alle Fraktionen und Gruppen des Kreistages nochmals ihre Standpunkte dargelegt hatten, wurde der Verkauf bei lediglich fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mit übergroßer Mehrheit angenommen. Damit endet ein mehrjähriger Prozess, bei dem die Landkreisverwaltung im Sinne der Zukunftsfähigkeit der über den Erzgebirgskreis hinaus bekannten Immobilie mehrere Optionen geprüft hatte. Die Verwaltung war bereits 2022 vom Kreis- und Finanzausschuss beauftragt worden, einen möglichen Verkauf des Objektes vorzubereiten. Dies mündete in ein Veräußerungsverfahren, welches in der zentralen Vergabestelle des Landratsamtes Erzgebirgskreis geführt wurde. Nachdem sich in diesem Verfahren zunächst 32 Interessenten gemeldet hatten, die am Kauf des Objektes interessiert waren, wurde zum festgelegten Stichtag ein Angebot eingereicht. Nach Bewertung durch ein vom Kreistag berufenes Bewertungsgremium wurde eine nahezu einstimmige Empfehlung zum Verkauf ausgesprochen. Dem folgte auch der Kreis- und Finanzausschuss bei seiner Vorberatung und empfahl einstimmig den Verkauf der Landkreis-Immobilie.

Im Ergebnis wird das Fichtelberghaus sowie das Fichtelbergplateau, ausgenommen einer noch zu vermessenden Teilfläche mit einer Größe von ca. 2.929 m², zu einem Kaufpreis in Höhe von ca. 2 Mio. EUR veräußert. Gleichzeitig wird die noch zu vermessende Teilfläche dieses Grundstücks an die Stadt Kurort Oberwiesenthal zu einem Kaufpreis in Höhe von ca. 25 TEUR veräußert. Schließlich wurde eine Eckpunktevereinbarung ergänzend zur Beschlussvorlage verabschiedet, deren maßgebliche Vertragsbedingungen noch in die erforderlichen notariellen Kaufverträge übernommen werden müssen.

Doppelhaushalt 2025/26 beschlossen

Besonderes Augenmerk lag in dieser letzten Kreistagssitzung des Jahres auf dem Thema Finanzen – insbesondere auf der Verabschiedung des neuen Doppelhaushaltes 2025/26. Nachdem der Etatentwurf bereits in der Sitzung am 23.10.2024 eingebracht worden war und sich in der Folge auch alle Fachausschüsse des Kreistages nochmals intensiv mit dem umfangreichen Zahlenwerk auseinandersetzen konnten, stand das Gesamtwerk der „Haushaltssatzung des Erzgebirgskreises für die Haushaltsjahre 2025 und 2026“ nunmehr zur finalen Beschlussfassung an. Vor der Abstimmung legte Beigeordneter Stark in einem kurzen Statement die Herausforderungen der Jahre 2025 und 2026 dar. So betonte er zwar wie schon mit Blick auf den letzten Doppelhaushalt 2023/24 die Notwendigkeit der im Haushaltsplan verankerten antizyklischen Investitionen, mahnte aber nochmals mit Nachdruck an, dass sowohl die finanziellen als auch personellen Ressourcen der Landkreisverwaltung begrenzt seien und daher mehr denn je mit besonderem Augenmaß gewirtschaftet werden müsse. Zugleich mahnte Beigeordneter Stark angesichts immer weiter steigender Ausgaben, insbesondere im Sozialleistungsbereich, erneut an, dass jede staatliche Ebene ihre Hausaufgaben machen müsse. Geschieht dies nicht, drohe dem Landkreis bereits ab 2026 ein massives Finanzierungsproblem.

Im Anschluss daran nutzten traditionell die im Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppen nochmals die Gelegenheit, kurze Statements zur vorgelegten Haushaltssatzung abzugeben und diese in ihrem Sinne politisch zu bewerten.

Vor der Abstimmung über die Haushaltssatzung wurden zudem zwei Änderungsanträge behandelt, die die Fraktionen CDU/FDP, Freie Wähler Erzgebirge und BSW eingereicht hatten. Darin forderten die Fraktionen zum einen eine deutliche Absenkung der ursprünglich um 3,95 % geplanten Anhebung des Kreisumlagehebesatzes auf lediglich 0,5 % im Haushaltsjahr 2025 und weitere 0,5 % im Haushaltsjahr 2026. Dies sei laut Aussage der Antragssteller zwingend erforderlich, um neben dem Landkreis nicht auch noch die zahlreichen kreisangehörigen Städte und Gemeinden finanziell zu überfordern. Daher müsse die Anhebung des Kreisumlagehebesatzes entsprechend moderater ausfallen und stattdessen der Bund aufgefordert werden, seiner Verantwortung gerecht zu werden und bundesgesetzlich geregelte Leistungen, die den Kommune übertragen wurden, auch vollumfänglich zu finanzieren. Die übergroße Mehrheit der Kreisräte folgte dieser Argumentation und stimmte dem eingebrachten Änderungsantrag zu, der im Ergebnis in 2025 zu einer Erhöhung des Defizits um ca. 14,77 Mio. EUR und 2026 um ca. 12,5 Mio. EUR führen wird.

Daneben forderten die gleichen Fraktionen in einem weiteren Antrag die Gründung einer fraktionsübergreifenden „Arbeitsgruppe Kreisentwicklung“, die sich der Evaluierung des Haushalts des Erzgebirgskreises widmen solle, um strategische Ideen und Ansätze zur Optimierung für den Doppelhaushalt 2027/28 zu entwickeln. Der eingebrachte Änderungsantrag wurde ebenfalls mit übergroßer Mehrheit angenommen.

Im Ergebnis der Diskussion wurde die Haushaltssatzung des Erzgebirgskreises für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Doppelhaushalt) mit Mehrheit angenommen.

Personalangelegenheiten und Wahlen

Neben Finanzfragen standen in der jüngsten Kreistagssitzung auch wieder verschiedene Wahlen, Abberufungen und Bestellungen auf der Tagesordnung. So wurde u. a. die Wahl von Ersatz- und Verhinderungsvertretern aufgehoben sowie die Bestellung von Verhinderungsvertretern für die Verbandsversammlung des Rettungszweckverbandes Chemnitz-Erzgebirge und für weitere Zweckverbände beschlossen. Hintergrund des einstimmig gefassten Beschlusses ist das Ausscheiden des bisherigen Beigeordneten Andreas Stark und der Dienstantritt des neuen 1. Beigeordneten Peter Leichsenring, der damit in die entsprechenden Gremien „nachrückt“. Mit Blick auf die Verbandsversammlung des Rettungszweckverbandes Chemnitz-Erzgebirge

Wurde zudem Abteilungsleiter Rico Ott zum 1. Verhinderungsvertreter gewählt und Landrat Anton als 2. Verhinderungsvertreter bestellt. Der künftige 1. Beigeordnete Leichsenring wurde zugleich zum 2. Verhinderungsvertreter folgender Zweckverbände bestellt:

  • Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)

  • Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC)

  • Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA)

  • Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS)

  • Zweckverband Tierkörperbeseitigung (TKB)

  • Zweckverband Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Südsachsen (SKVS)

 

Ebenfalls im Kontext des Ausscheidens von Beigeordneten Stark zum Jahresende wurde die Wahl eines Verbandsrates für die Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen erforderlich. Hier wählte der Kreistag des Erzgebirgskreises einstimmig die künftige 2. Beigeordnete Anke Hamann mit Wirkung zum 01.01.2025 in die Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

Der Kreistag des Erzgebirgskreises beschloss außerdem einstimmig die Abberufung von André Böhme als Stellvertreter des Kreisbrandmeisters für den Regionalbereich Stollberg mit Wirkung zum 31.12.2024 und die Bestellung von Jörg Aurich zu einem Stellvertreter des Kreisbrandmeisters für den Regionalbereich Stollberg mit Wirkung ab 01.01.2025 für eine Dauer von sechs Jahren. Dem Beschluss wohnte auch der Kreisvorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Erzgebirge e. V., Gunnar Ullmann, bei. Landrat Anton nutzte diesen Umstand, um Ullmann zu seiner bereits im September erfolgten Wahl zum Präsidenten des Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V. zu gratulieren. Gunnar Ullmann ist der erste Erzgebirger an der Spitze des Landesfeuerwehrverbandes.

Weiterhin berief der Kreistag des Erzgebirgskreises Sabine Melzer aufgrund ihres Antrages, in dem sie persönliche Gründe geltend gemacht hatte, als Patientenfürsprecherin für die Psychiatrische Klinik und Tagesklinik im Heliosklinikum Aue nach § 16 SächsLKrO einstimmig ab. Im darauffolgenden Tagesordnungspunkt wurde an ihrer Stelle Maria Schubert für ebendieses Amt bestellt. Die Entscheidung fiel ebenfalls einstimmig. Ihre Amtszeit als ehrenamtliche Patientenfürsprecherin beginnt ab 01.01.2025 und ist für 5 Jahre befristet.

Schließlich wurden zwei weitere ehrenamtliche Stellvertreter des Landrates gewählt, die Landrat Rico Anton im Verhinderungsfall vertreten können, wenn neben diesem auch die Beigeordneten sowie der 1. ehrenamtliche Stellvertreter des Landrates rechtlich oder tatsächlich verhindert sind. Neben Thomas Colditz (CDU), der bereits in der Kreistagssitzung am 25.09.2024 zum 1. ehrenamtlichen Stellvertreter des Landrates gewählt worden war, fungieren künftig die Kreisräte Ingo Seifert (FWE) als 2. ehrenamtlicher Stellvertreter des Landrates und Torsten Gahler (AfD) als 3. ehrenamtlicher Stellvertreter des Landrates. Während Kreisrat Seifert (FWE) als einziger Kandidat mit übergroßer Mehrheit gewählt wurde, traten für das Amt des 3. ehrenamtlichen Stellvertreters des Landrates neben Kreisrat Gahler (AfD) auch Kreisrat Stefan Hartung (Freie Sachsen) und Kreisrat Matthias Lange (BSW) zur Wahl an. Im Ergebnis der geheimen Abstimmung wurde Kreisrat Gahler (AfD) mit Mehrheit gewählt.

Weitere Themen

Darüber hinaus beschäftigte sich der Kreistag mit zwei Informationsvorlagen. So wurde u. a. der jährliche Beteiligungsbericht ausgereicht, der einen Überblick zu Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung und Kennzahlen zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Unternehmen gibt, an denen der Landkreis unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

Weiterhin nahmen die Damen und Herren Kreisräte die eingebrachte Informationsvorlage zur Einrichtung eines außerschulischen Betreuungsangebotes gemäß § 16 Abs. 2 SächsSchulG am Förderzentrum Erich Kästner Aue, Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, ab dem 01.08.2025 und Übergabe in freie Trägerschaft zur Kenntnis.

Außerdem stand eine Änderung der Satzung über die Fraktionsfinanzierung im Kreistag des Erzgebirgskreises zur Diskussion und Beschlussfassung. Im Wesentlichen regelt die Änderungssatzung die Anpassung der finanziellen Ausstattung für die Arbeit der Fraktionen und Gruppen im Kreistag des Erzgebirgskreises. Darüber hinaus wurden die Zwecke konkretisiert, für welche die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel ausgegeben werden können. Hintergrund der Anpassungen sind insbesondere Vorgaben, die aus einer Verordnung des Staatsministeriums des Innern über die Fraktionsfinanzierung in Gemeinden und Landkreisen resultieren. Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde mit Mehrheit angenommen.

Die Kreisrätinnen und Kreisräte beschlossen zudem einstimmig die Sitzungstermine des Kreistages des Erzgebirgskreises für das Jahr 2025. Demnach kommt das höchste kreisliche Gremium planmäßig am 09.04.2025, 25.06.2025, 01.10.2025 und 10.12.2025 zusammen. Die Sitzungen beginnen in der Regel um 16:00 Uhr und finden im Landratsamt Erzgebirgskreis, Konferenzsaal, Paulus-Jenisius-Str. 24 in 09456 Annaberg-Buchholz statt.

Sonstiges

Zum Abschluss der Sitzung des Kreistages wurden schließlich noch einige Informationen gegeben. So reichte Abteilungsleiter Frank Reißmann u. a. eine Übersicht über den aktuellen Stand der Aufnahme und Unterbringung im Bereich Asyl und Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine aus. Darüber hinaus informierte Abteilungsleiter Reißmann auch über einen Wechsel bei der Zuständigkeit bei der Bearbeitung des Wohngeldgesetzes. Hier übernimmt das Landratsamt Erzgebirgskreis ab dem 01.01.2025 wieder regulär die Antragsbearbeitung von der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema, da diese in den vergangenen drei Jahren eine Einwohnerzahl von unter 20.000 Einwohnern aufwies. Aufgrund der Unterschreitung dieser Schwelle ist das Landratsamt Erzgebirgskreis qua Gesetz zuständig – bereits zuvor hatte es diese Aufgabe übernommen, allerdings auf Basis einer entsprechenden Zweckvereinbarung.  

 

Die nächste reguläre öffentliche Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises findet am 9. April 2025 statt. Die Termine der dem Kreistag vorgelagerten Ausschüsse sind dem Rats- und Bürgerinformationssystem des Erzgebirgskreises Link zu entnehmen.

 

SP

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