Landrat unterstützt Forderung nach Sondervermögen für die kommunale Ebene

09. August 2024
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Ministerpräsident Kretschmer: 100 Milliarden für Investitionen in KiTa´s, Schulen und Straßen.

Landrat Rico Anton begrüßt ausdrücklich die Forderung des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer für ein 100-Milliarden-Euro Sondervermögen für die kommunale Ebene:

„Bereits seit Längerem weisen sowohl Landkreise als auch Städte und Gemeinden darauf hin, dass die finanziellen Mehrbelastungen stetig zunehmen und damit die kommunalen Haushalte belasten. Neben anderen Faktoren sind für diese Entwicklungen insbesondere deutlich gestiegene Sozialkosten ursächlich, die wiederum maßgeblich auf die Sozialleistungsgesetzgebung des Bundes und den damit verbundenen Ausweitungen von Leistungsstandards zurückzuführen sind. Dies verdeutlicht: Es besteht ein strukturelles Finanzierungsdefizit der kommunalen Ebene! Dabei ist uns bewusst, dass es aber Zeit brauchen wird, um diese finanzpolitischen Herausforderungen nachhaltig zu lösen.

Der Vorschlag von Michael Kretschmer kann daher eine schnelle und vor allem pragmatische Lösung sein, um zunächst unsere gravierendsten Finanz-Probleme zu lösen. Insofern unterstütze ich die Forderung unseres Ministerpräsidenten an den Bund ausdrücklich, insgesamt 100 Milliarden Euro in einem Sondervermögen anzulegen, wovon die kommunale Ebene etwa in den Bereichen Straßenbau, Krankenhäuser, Schulen oder Kindergärten profitieren kann. Dies wäre ein wichtiger Impuls und könnte zeitnah dringend notwendige Investitionen ermöglichen.“

Hintergrund

Der Erzgebirgskreis weist bereits im aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 Defizite im zweistelligen Millionenbereich auf. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Genehmigung des Doppelhaushaltes durch die Landesdirektion Sachsen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nur mit Auflagen und der Verpflichtung zum Sparen. Zwar reagierte die Landkreisverwaltung Anfang 2024 bereits mit „zielgerichteten Haushaltssperren“ auf die anhaltend negativen Entwicklungen der Finanzlage, aber das wird laut Einschätzungen von Landrat und Verwaltung keinesfalls reichen. Das Problem: Der übergroße Anteil der für das Defizit verantwortlichen Kostensteigerungen resultiert aus den sogenannten weisungsgebundenen Pflichtaufgaben, die dem Landkreis von Bund und Land übertragen worden sind und die zwingend erfüllt werden müssen. Das heißt bei diesen Aufgaben gibt es eigentlich kein Einsparpotenzial. Beispielhaft kann in diesem Zusammenhang auf deutlich gestiegene Ausgaben etwa infolge der Sozialleistungsgesetzgebung (Bsp. Bürgergeld, Wohngeld oder Hilfen zur Pflege), als Resultat der Migrationspolitik (anhaltend hohe Zuweisungszahlen bei abnehmendem Wohnungsangebot) oder durch neue Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr (Bsp. „49-Euro-Ticket“) verwiesen werden. Da der Landkreis für die Übernahme dieser primär bundesgesetzlich und zum Teil landesgesetzlich geregelten Aufgaben keine hinreichende Gegenfinanzierung etwa für zusätzlich benötigtes Personal erhält und zum Teil Eigenanteile im Rahmen der Leistungserbringung aufbringen muss, besteht aus Sicht von Landrat und Landkreisverwaltung ein strukturelles Finanzierungsdefizit. Daher sind vor allem der Bund und zum Teil auch das Land gefordert, schnellstmöglich für eine auskömmliche Finanzausstattung der kommunalen Ebene zu sorgen, betont etwa Landrat Rico Anton seit langem.

Aktuell werden für das Haushaltsjahr 2025 Fehlbeträge in Höhe von ca. 55 Mio. EUR und für das Haushaltjahr 2026 in Höhe von ca. 74 Mio. EUR prognostiziert.

 

PM/SP

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