Maßnahmen zum Schutz von Igeln

04. Juli 2025
Neuigkeiten

Hinweise der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis.

Die untere Naturschutzbehörde des Erzgebirgskreises bittet zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren um besondere Aufmerksamkeit und Rücksicht beim Betrieb von Mährobotern.

Der Bestand des Europäischen Igels (Erinaceus europaeus) ist bereits in mehreren europäischen Ländern rückläufig. Dies zeigt auch die aktualisierte Rote Liste der Säugetiere für die Bundesrepublik Deutschland. Ursächlich sind neben dem schwindenden Insektendargebot infolge von Pestizideinsatz auch die steigende Lichtverschmutzung sowie ein zunehmender Lebensraumverlust in der freien Natur. Mangels ausreichendem Angebot von Hecken und Gebüschen zum Schlafen, Nestbau für den Winterschlaf und Aufzucht der Jungen, weichen Igel immer öfter in sog. Ersatzlebensräume aus. Dies führt dazu, dass Igel vermehrt in verschiedenen Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen oder privaten Gärten angetroffen werden.

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 c) des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatschG) i.V.m. der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung handelt es sich bei dem Igel um eine besonders geschützte Art, für welche per Gesetz insbesondere ein Verletzung- und Tötungsverbot besteht. Es ist daher jeder Einzelne gefragt, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Eine besondere, aber vermeidbare Gefahrenquelle sowohl für Igel als auch andere kleine Wirbeltiere stellt dabei der vermehrte Einsatz von Mährobotern dar. Da Igel dämmerungs- und nachtaktiv sind und sich zudem bei Gefahr zusammenrollen anstatt zu flüchten, sind sie besonders in den Dämmerungs- und Nachtstunden einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Die Ergebnisse zweier Studien des Leibnitz Institut für Zoo- und Wildtierforschung von 37 Modellen an toten Igeln ergaben, dass die Mähroboter tatsächlich erst nach physischen Kontakt abdrehten. Die zumeist schwerwiegenden Verletzungen enden für die Tiere oft tödlich.

Ein ähnliches Ergebnis lieferte die Stiftung Warentest mit ihren Mähroboter-Tests zwischen 04/2022 und 04/2024. So erkennt ein Großteil der aktuell auf dem Markt erhältlichen Mähroboter-Modelle Igel (noch) nicht als Hindernis und kann sie deshalb auch nicht mit ausreichend Sicherheitsabstand umfahren. Beim Zusammentreffen mit einem Igel, werden diesem durch die scharfen Messer und rotierenden Klingen des Mähroboters erhebliche Verletzungen bzw. Verstümmlungen, oft mit Todesfolge, zugefügt. Insbesondere im nächtlichen Betrieb von Mährobotern bzw. zur Dämmerungszeit liegt mithin eine potentiell tödliche Gefahrenquelle Igel, sodass selbst Anbieter von entsprechender Technik, dazu aufrufen, den Rasen nur bei Tageslicht zu mähen.

Aus vorgenannten Gründen werden daher zum Schutz der dämmerungs- und nachtaktiven Igel und gleichzeitig Sicherstellung des Verletzungsverbots von geschützten Arten im Sinne des BNatschG alle zur eigenverantwortlichen Vermeidung bzw. Einstellung des Betriebs von jeglichen selbsttätigen Servicerobotern in der Dämmerungs- und Nachtzeit eindringlich aufgefordert. Jeder Igel trägt maßgeblich zur natürlichen Schädlingsbekämpfung bei. Helfen auch Sie mit, seinen Lebensraum zu schützen und ihm ein sicheres Umfeld zu bieten.

SP

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