Neue digitale Serviceangebote in der Ausländerbehörde verfügbar

01. Mai 2025
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Unter anderem können digitale Lichtbilder künftig direkt vor Ort erstellt werden.

Die Ausländerbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis bietet ab dem 01.05.2025 zwei neue digitale Services an:  Digitale Lichtbilder können künftig direkt vor Ort erstellt werden und  Einbürgerungsinteressenten können auf einen Onlinefragebogen zugreifen.

Hintergrund der Umstellung auf digitale Lichtbilder

Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass ab dem 01.05.2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente verwendet werden dürfen. Die digitalen Lichtbilder werden automatisiert integriert und überprüft, was die Erstellung und Verwaltung von Pass- und Ausweisdokumenten vereinfacht.

Was bedeutet das für die ausländischen Mitbürger?

Zukünftig können keine gedruckten Passbilder mehr in der Ausländerbehörde verarbeitet werden. In der Servicestelle Migration besteht die Möglichkeit für alle notwendigen ausländerrechtlichen Ausweisdokumente das erforderliche Bild erstellen zu lassen. Dies erfolgt in der Regel zum ohnehin vereinbarten Termin, wenn Sie kein digitales Lichtbild mitbringen. Es wird eine Servicegebühr in Höhe von 6 Euro erhoben.

Hintergrund zur Einführung eines Fragebogens für Einbürgerungsinteressenten

Auf der Website des Landratsamt Erzgebirgskreis steht ein neues Informationsangebot für Fragen rund um die Einbürgerung online bereit. Sie profitieren von einer klaren und übersichtlichen Informationsquelle, die den gesamten Prozess transparent beschreibt. Dies hilft den Überblick über das Verfahren zu behalten und bietet dabei einen neuen Service, den Fragebogen Einbürgerung, an.

Was bedeutet das für die Einbürgerungsinteressenten?

Der Fragebogen ist ein Teilprozess im Einbürgerungsverfahren und dient der Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, welche für eine beabsichtigte Einbürgerung entscheidungsrelevant sind. Anhand des Fragebogens wird ersichtlich, ob die Antragsunterlagen direkt übersandt werden oder ob ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch in der Behörde notwendig ist oder nicht.

Hinweis: Andere Fachbereiche der Landkreisbehörde zunächst nicht von Änderungen betroffen

Weitere Fachbereiche des Landratsamtes Erzgebirgskreis sind von der Umstellung auf digitale Passbilder zunächst nicht betroffen. So werden etwa von der Fahrerlaubnisbehörde weiterhin ausschließlich gedruckte biometrische Passbilder verarbeitet.

Sofern sich in diesen Bereichen Veränderungen ergeben, wird nochmals gesondert informiert.

 

PM/SP

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