Projektförderung: „Inklusive Teilhabe“

05. März 2025
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Anträge für das Jahr 2025 können bis 31. März 2025 gestellt werden.

Förderaufruf der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Erzgebirgskreises auf der Grundlage des § 6 der Sächsischen Kommunal-Pauschalen-Verordnung zur Antragstellung für die Förderung von Projekten für mehr Inklusion.

Für den Erzgebirgskreis wird eine Zuwendung in Höhe von ca. 40.000 Euro zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen bereitgestellt.

Was sind Förderprojekte „Inklusive Teilhabe“?

Diese Mittel werden zur Verfügung gestellt, um Projekte zur Inklusiven Teilhabe von Menschen mit Behinderung finanzieren zu können. Die Durchführung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Verwaltung.

Gefördert werden Maßnahmen, die zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung, zur Verbesserung des inklusiven Gemeinwesens, zur Steigerung der Mobilität und zur Sensibilisierung zum Thema Menschen mit Behinderung beitragen.

Insbesondere können Projekte und Maßnahmen eine Förderung erhalten, die die Bewusstseinsbildung für die Lage von Menschen mit Behinderungen, der Verbesserung der Barrierefreiheit, der Einbeziehung in die Gemeinschaft, der Verbesserung der Mobilität, der Teilhabe am Arbeitsleben sowie der Teilhabe am politischen, öffentlichen und kulturellen Leben von Menschen mit Behinderungen dienen, aber auch zur Öffnung bereits bestehender Angebote beitragen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsteller können Kommunen, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, Stiftungen und andere Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind.

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Für eine Antragstellung auf Projektförderung nutzen Sie bitte das Online-Formular unter https://mitdenken.sachsen.de/1049647

Termin für Antragstellung:

Anträge für das Jahr 2025 können bis 31. März 2025 gestellt werden. Später eingehende Anträge werden als Nachantrag behandelt und können nur berücksichtigt werden, wenn nach Bearbeitung der fristgerecht eingereichten Anträge noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

Wo erhalte ich weitere Informationen zur Projektförderung?

Auskünfte zur Projektförderung erteilt Sindy Seidel, Senioren- und Behindertenbeauftragte des Erzgebirgskreises.
Telefon:               03771 277-1060
E-Mail:                 sindy.seidel@kreis-erz.de

Web: https://mitdenken.sachsen.de/1049647

Die Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtages geschlossenen Haushaltes.

AB

 

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de