Risikospiel: Allgemeinverfügung erlassen

19. Februar 2026
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich des Fußballspiels des FC Erzgebirge Aue gegen den FC Energie Cottbus am 22.02.2026.

Am 22. Februar 2026 treffen der FC Erzgebirge Aue und der FC Energie Cottbus in einem Punktspiel der 3. Liga aufeinander. Das Spiel findet an diesem Sonntag um 16:30 Uhr im eins-Erzgebirgsstadion in Aue-Bad Schlema statt.

Die Begegnung ist durch die Polizei, das Landratsamt Erzgebirgskreis und den gastgebenden Verein übereinstimmend als Sicherheits- / Risikospiel der Kategorie 1 eingestuft worden. Aufgrund der Gefahrenprognose und Einstufung des Spiels ist durch das Landratsamt Erzgebirgskreis zur Abwehr von Gefahren gemäß den Regelungen des Sächsischen Polizeibehördengesetzes eine Allgemeinverfügung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erlassen.

Die Allgemeinverfügung regelt u. a. Verbote – konkret u. a. zum Mitführen von Gegenständen – und bestimmt den entsprechenden Anordnungsbereich (Karte) am 22. Februar 2026 im Zeitraum von 11:00 Uhr bis 23:00 Uhr.

Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung straftatbewährt sind.

Die öffentliche Bekanntmachung der „Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erzgebirgskreis für den 22. Februar 2026  zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit dem Fußballspiel des FC Erzgebirge Aue gegen den FC Energie Cottbus im eins-Erzgebirgsstadion – Gert-Schädlich-Platz 1“ erfolgte am 19. Februar 2026 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 09/2026 unter: www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen

Die Allgemeinverfügung kann hier direkt abgerufen werden. Für etwaige Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

PM/SP

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