Straßenbauverwaltung des Erzgebirgskreises informierte über aktuelle Entwicklungen
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Wie hat sich der Winter 2025/2026 auf die Straßen im Erzgebirgskreis ausgewirkt? Wo liegen aktuell die größten Herausforderungen bei der Unterhaltung insbesondere der Staatsstraßen? Welche Maßnahmen sind im Jahr 2026 im Kreisstraßenbau geplant – und welche strukturellen Veränderungen konnten mit der neuen Straßenmeistereikonzeption abgeschlossen werden?
Die folgenden Informationen geben einen kompakten Überblick über die wesentlichen Themen und aktuellen Entwicklungen.
Bilanz Winterdienst 2025/26
Die Winterdienstsaison erstreckt sich planerisch von Anfang Oktober bis Ende März – in der Praxis mitunter aber auch bis weit in den April hinein. Für die Saison 2025/2026 ergeben sich folgende Eckdaten für die bis dahin bestehenden fünf Straßenmeistereien:
152 Einsatztage, davon 119 Streutage und 63 Räumtage
Streumittelverbrauch (Stand: 02.04.2026): 11.127 Tonnen Streusalz sowie 459 Tonnen Sole
Vergleich zur Vorsaison 2024/2025: 9.514 Tonnen Streusalz und 453 Tonnen Sole
Kosten für Streustoffe (Stand: 31.03.2026): 1.268.724 Euro (Vorsaison: 989.260 Euro)
Kosten für Fremdleistungen: 933.710 Euro (Vorsaison: 740.434 Euro)
Die Gesamtkosten des Winterdienstes im Erzgebirgskreis belaufen sich (Stand: 02.04.2026) auf 5.956.283 Euro und liegen damit deutlich über dem Vorjahreswert von 4.497.814 Euro. Aufgeschlüsselt nach den verschiedenen ergeben sich folgende Kosten: Bund: 2.176.729 Euro, Freistaat Sachsen: 2.607.871 Euro und Erzgebirgskreis: 1.171.683 Euro.
Die Kosten pro Kilometer liegen bei 6.325 Euro (Bundesstraße), 4.416 Euro (Staatsstraße) und 3.596 Euro (Kreisstraße).
Straßenflickungen 2026
Ein guter Erhaltungszustand der Straßen reduziert langfristig Schäden und Unterhaltungsaufwand. Insbesondere im Erzgebirgskreis führen jedoch häufige Frost-Tau-Wechsel und topographische Besonderheiten zu erhöhtem Schadenspotenzial.
Während Bundes- und Kreisstraßen insgesamt einen vergleichsweise guten Zustand aufweisen, bleibt die Situation bei Staatsstraßen angespannt. Hier sind vielfach erhebliche Substanzdefizite zu verzeichnen. Aus Sicht der Straßenbauverwaltung des Erzgebirgskreises sind umfassende Erhaltungsmaßnahmen etwa in Form großflächiger „Schwarzdeckenprogramme“ sowie ein massiv erhöhter Erhaltungsausbau durch den Freistaat Sachsen erforderlich.
Zudem reichen die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel im übertragenen Aufgabenbereich nicht aus, um grundlegende Instandsetzungen im erforderlichen Umfang umzusetzen. In der Praxis bedeutet dies häufig punktuelle Reparaturen (sogenannte Flickungen) sowie im Einzelfall auch verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierungen oder als ultima ratio die Sperrung einzelner Straßenabschnitte.
Mit den diesjährigen Flickungsmaßnahmen wurde bereits begonnen. Die Bearbeitung erfolgt schrittweise nach Verkehrsbedeutung sowie unter Berücksichtigung logistischer und personeller Kapazitäten. U. a. sind entsprechende Maßnahmen geplant:
S 257 in Thalheim und Dorfchemnitz
S 283 Zwönitz/Affalter
S 255 Autobahnzubringer Aue Richtung Kreisgrenze Zwickau (und darüber hinaus)
S 272 Johanngeorgenstadt Richtung Wildenthal
S 260 OL Tannenberg
S 269 OL Schwarzbach
S 221 OL Mauersberg
S 218 OL Mildenau bis Abzweig S 221
S 214 OL Hirschberg
S 213 OL Seiffen
S 223 OT Pockau – Nennigmühle
* Eine vollständige und verbindliche Einzelaufstellung aller Maßnahmen ist grundsätzlich nicht möglich, da sich dies aus der Notwendigkeit und den verfügbaren Ressourcen ergibt.
Kreisstraßenbauprogramm 2026
Die Umsetzung des Kreisstraßenbauprogramms erfolgt unter zunehmend anspruchsvollen Rahmenbedingungen. Gerade auch Preissteigerungen im Baugewerbe können dazu führen, dass geplante Maßnahmen angepasst oder verschoben werden müssen.
Zudem beeinflussen externe Faktoren wie parallele Baumaßnahmen Dritter (z. B. Breitbandausbau) die zeitliche Planung erheblich. Auch neue technische Anforderungen – etwa durch den Einsatz von Niedrigtemperaturasphalt – wirken sich absehbar auf Bauzeitenfenster aus.
Abschluss der Straßenmeistereikonzeption
Die Straßenmeistereikonzeption des Erzgebirgskreises wurde seit 2021 auf Grundlage eines Kreistagsbeschlusses vom 30. September 2020 umgesetzt. Mit der Inbetriebnahme der Straßenmeisterei Heinzebank im April 2026 wurde der letzte Meilenstein dieses Großprojektes erreicht. Damit gilt die Umsetzung der Straßenmeistereikonzeption im Erzgebirgskreis als weitestgehend abgeschlossen.
Parallel zur Inbetriebnahme der Straßenmeisterei Heinzebank erfolgte zugleich der Leerzug der bisherigen Standorte in Gornau und Zöblitz. Die ehemalige Straßenmeisterei Gornau wird durch die Gemeinde Gornau übernommen, während der Standort Zöblitz künftig als Winterdienststützpunkt genutzt wird.
Mit der Umsetzung der Konzeption erhöht sich die Zuständigkeit je Straßenmeisterei im betreuten Streckennetz von bislang rund 240 auf etwa 320 Kilometer und entspricht damit den geltenden Richtwerten.
Das vorhandene Personal wurde entsprechend neu verteilt. Ziel ist eine einheitliche personelle Ausstattung der Standorte. Derzeit bestehen noch kleinere Unterschiede in der Personalverteilung, insbesondere an den Standorten Aue und Stollberg. Mit Abschluss der Anpassungen soll jeweils eine Sollstärke von 27 Beschäftigten im Bereich Funktionspersonal und zwei Beschäftigten im Bereich Verwaltungspersonal erreicht werden.
PM/SP
