Umtausch von Führerscheinen mit Ausstellungsdatum der Jahre 1999 - 2001

28. Mai 2025
Neuigkeiten

Diese Kartenführerscheine verlieren zum 19. Januar 2026 ihre Gültigkeit.

Kartenführerscheine mit einem Ausstellungsdatum der Jahre 1999 - 2001 verlieren zum 19. Januar 2026 ihre Gültigkeit. Darauf macht die Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises bereits jetzt aufmerksam.

Das Ausstellungsdatum findet sich auf der Vorderseite des Kartenführerscheins neben der Nr. 4a bzw. direkt unter dem Geburtsdatum.

Vom Umtausch betroffene Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, den Antrag für den Führerscheinumtausch frühzeitig zu stellen, da sich die Bearbeitungszeiten in den Führerscheinstellen durch das Ausmaß der Umtauschkampagne deutlich verlängern können. Besonders in den Monaten Oktober bis Februar ist mit einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer zu rechnen und ein fristgemäßer Abschluss (bis zum 19. Januar) kann dann vielfach nicht gewährleistet werden.

Der Umtausch der Führerscheine  erfolgt über ein Antragsformular, das auf www.erzgebirgskreis.de/fahrerlaubnisbehoerde  zur Verfügung gestellt wird bzw. an den Empfängen in den Dienstgebäuden der Landkreisverwaltung sowie in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen während der Sprechzeiten erhältlich ist.

Der ausgefüllte Antrag sowie ein biometrisches Passbild in Papierform, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des Führerscheins sind an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Fahrerlaubnisbehörde, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, zu senden.

Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamtes Erzgebirgskreis in die dort befindlichen Hausbriefkästen eingeworfen werden.

Das Landratsamt wird nach Erhalt und Prüfung des Antrages bei der Bundesdruckerei einen neuen Kartenführerschein herstellen lassen. Eine persönliche Vorsprache ist dafür nicht notwendig. Nach der Bestellung erhalten die Antragsteller eine Kostenforderung mit weiteren Informationen zum Erhalt des neuen Führerscheins. Die anfallenden Kosten betragen 32,20 Euro.

Es ist eine persönliche Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde am Standort in Annaberg-Buchholz erforderlich, bei der der Tausch „alt gegen neu“ erfolgt.

Die Fahrerlaubnisbehörde bittet von Sachstandsanfragen zum Führerscheinpflichtumtausch an der Hotline sowie per E-Mail abzusehen.

Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger, die ihren Papierführerschein noch nicht umgetauscht haben, wird dringend nahegelegt, den dafür erhältlichen Antrag zu stellen.

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Kontakt zur Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises:
Hotline: 03733 831-5320, -5305
Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-erz.de

Weitere Informationen: www.erzgebirgskreis.de

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