Wohngeldstelle des Erzgebirgskreises ist weiterhin nur eingeschränkt erreichbar

02. April 2026
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Hohes Antragsaufkommen verzögert Antragsbearbeitung.

Aufgrund des nach wie vor immens hohen Antragsaufkommens in der Wohngeldstelle des Erzgebirgskreises, bleibt diese für eine effizientere und zügigere Aufgabenbearbeitung eingeschränkt erreichbar. Demnach ist die Wohngeldstelle für telefonische und persönlichen Vorsprachen jeweils dienstags von 8 bis 18 Uhr und jeweils donnerstags von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Somit können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antragsbearbeitung an den übrigen Wochentagen weitgehend ununterbrochen widmen. Das Ziel ist es die Bearbeitungszeit von gegenwärtig ca. 4 Monaten zu verkürzen.

 

Die Verwaltung bedauert, dass aufgrund des anhaltend hohen Antragsvolumens die Einschränkungen beibehalten werden müssen und bittet die Antragsteller um Mithilfe, die Bearbeitungszeiten zu minimieren:

 

  • Von persönlichen Vorsprachen zur Abgabe der Anträge und Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitte absehen.

  • Beachten der Informationsseite der Landkreisverwaltung zum Wohngeld mit Hinweisen und Downloads zu Anträgen und Anlagen, Hinweisen zu erforderlichen Unterlagen, nähere Informationen und weiterführende Links unter: Wohngeld (Sachgebiet) – Erzgebirgskreis

  • Einreichen von vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen sowie erforderlichen Nachweisen.

 

Härtefälle z. B. angedrohte Wohnungskündigungen oder Mietschulden sind von Amts wegen Härtefälle und werden beschleunigt bearbeitet. Jedoch ist auch hierfür die vollständige Antragstellung und glaubhafte Nachweisführung z. B. über Kündigungsandrohung, Kontoauszüge, etc. zwingend erforderlich.

 

PM/SP

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