Sind Sie unsicher, welche Unterlagen Sie für Ihre Bewerbung einreichen müssen? Wissen Sie nicht, was im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu beachten ist? Oder haben Sie einen Bildungsabschluss im Ausland erworben und fragen sich, wie Sie damit umgehen sollen?

Die wichtigsten Informationen zur Bewerbung, den Bewerbungsunterlagen und dem Bewerbungsverfahren finden Sie auf dieser Seite.

Erforderliche Unterlagen

Um einen ersten Eindruck von Ihnen erhalten zu können, laden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in unserem Bewerbungsportal hoch.

Zwingend erforderlich sind:

  • ein Bewerbungsanschreiben unter Schilderung Ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten, 

  • ein detaillierter und lückenloser Lebenslauf und

  • der Abschlussnachweis (höchste zur Ausschreibung passende Qualifikation).

Zusätzlich reichen Sie nach Möglichkeit ein:

  • Arbeitszeugnisse aus vorhergehenden Beschäftigungsverhältnissen,

  • Abschlusszeugnisse (Schule, Ausbildung, Studium, weitere Qualifikationen),

  • sonstige Zeugnisse, Einschätzungen und Referenzen (z. B. von ehrenamtlichen Tätigkeiten) und

  • ggf. den Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung.

Achten Sie bitte auf den Inhalt der Stellenausschreibung, sollten für einzelne Stellen weitere Unterlagen (z. B. der Masernschutznachweis) erforderlich sein, ist eine entsprechende Information in der Ausschreibung enthalten.

Im Bewerbungsformular stehen Ihnen Upload-Möglichkeiten für Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und weitere Dokumente zur Verfügung.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber

Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Durch eine Gleichstellung im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX finden die Regelungen für schwerbehinderte Bewerber analog Anwendung. Wir bitten daher um Übersendung entsprechender Nachweise mit den Bewerbungsunterlagen.

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.

Darüber hinaus sollten Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) ihrer Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet, beifügen.

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Die Besetzung von Stellen erfolgt gemäß Artikel 33 des Grundgesetzes durch eine Bestenauslese. Das heißt, wir wählen Bewerber ausschließlich nach Eignung, Befähigung und Leistung aus. Nur diejenigen, die das spezifische Anforderungsprofil, insbesondere in Bezug auf die erforderliche Qualifikation erfüllen, können berücksichtigt werden.

  1. Wir veröffentlichen die zu besetzende Stellen auf unserer Homepage.

  2. Sie reichen Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache ein, diese erreichen uns in digitaler Form über unser Bewerbungsportal.

  3. Unmittelbar nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

  4. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen gesichtet. Es wird auf Basis des Anforderungsprofils entscheiden, wer in die engere Auswahl kommt und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird.

  5. Alle Bewerber werden nach Beendigung des Verfahrens über dessen Ausgang informiert. Leider können wir keine allgemeingültige Aussage zur Dauer der einzelnen Verfahren treffen, da dies von vielen Faktoren abhängt.

Falls Sie noch keine Nachricht von uns erhalten haben, prüfen Sie bitte zunächst den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.

Die Beschäftigung in Teilzeit auf Vollzeitstellen ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie uns dazu im persönlichen Gespräch gerne an.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht über unsere Bewerberplattform eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Bitte sehen Sie von Initiativbewerbungen ab, das diese nicht bearbeitet werden können, erfolgt die datenschutzkonforme Vernichtung dieser Unterlagen.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Ihre Frage ist noch nicht beantwortet?

Dann wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Personal des Landratsamtes Erzgebirgskreis.

Ein Ansprechpartner ist telefonisch unter den in der Stellenausschreibung angegebenen Kontaktdaten oder per E-Mail unter karriere@kreis-erz.de zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie erreichbar.