Belehrung und Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

 

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen) oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (zum Beispiel Geschirr) reinigen, brauchen Sie vor Beginn Ihrer erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

 

Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.

 

Die ausgestellte Bescheinigung über die Durchführung der Belehrung durch das Gesundheitsamt darf bei Aufnahme Ihrer Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

 

Hinweis:

Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis nach § 18 Bundesseuchengesetz oder nach § 43 Infektionsschutzgesetz verfügen, müssen Sie an keiner erneuten Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen. Diese alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Bei Verlust kontaktieren Sie bitte das damals ausstellende Gesundheitsamt.

Für die amtliche Belehrung des Gesundheitsamtes Erzgebirgskreis müssen Sie einen Termin zur Belehrung durch das Gesundheitsamt buchen.

Wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und klicken auf die verfügbare Uhrzeit.

Geben Sie Ihre persönlichen Daten an und buchen Sie verbindlich den Termin.

Sie erhalten eine Bestätigungsmail und genaue Angaben zum Termin.

Nach Ihrer Teilnahme an der Belehrung wird Ihnen die Bescheinigung gemäß § 43 IfSG sowie die Rechnung ausgehändigt oder über dem Postweg zugestellt.

 

Zusätzliche Hinweise für die Online-Belehrung:

Legen Sie sich vor der Terminbuchung die erforderlichen Unterlagen (sh. unten)bereit.

Wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und klicken auf die verfügbare Uhrzeit.

Geben Sie Ihre persönlichen Daten an, laden die Unterlagen hoch und buchen Sie verbindlich den Termin.

Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit dem Link für das Webex-Meeting und genaue Angaben zum Termin. Achten Sie auf eine stabile Internetverbindung Ihres Endgerätes.

Am Tag der Veranstaltung melden Sie sich bitte mit Vor- und Nachnamen zum Meeting an.

Nach Ihrer Teilnahme an der Online-Belehrung werden Ihnen die Bescheinigung gemäß § 43 IfSG (umgangssprachlich Gesundheitsausweis) sowie die Rechnung auf dem Postweg zugestellt.

 

Gruppenanmeldungen ab 5 Personen:

Bitte kontaktieren Sie die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes für die Terminbuchung (sh. Kontakt).

 

Wenn der Verdacht besteht, dass bei einer Person Hinderungsgründe für die Ausstellung der Bescheinigung bestehen (zum Beispiel bei Verdacht auf eine Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann), wird die Bescheinigung erst ausgestellt, wenn zusätzlich zur Belehrung eine ärztliche Untersuchung durchgeführt und der Krankheitsverdacht ausgeräumt wurde.

  • Gültiger Ausweis mit Foto (zum Beispiel Personalausweis, Schülerausweis, Reisepass mit zusätzlichem Adressnachweis / Meldebescheinigung) - muss bei der Online-Terminbuchung beidseitig hochgeladen werden

  • Den Fragebogen Kind / Erwachsener können Sie ausdrucken und schon ausgefüllt zum Termin mitbringen (dieser muss vollständig ausgefüllt bei der Online-Terminbuchung als Foto oder Scan hochgeladen werden)

  • Lesen Sie sich das Belehrungsmaterial durch (sh. Download Belehrung Deutsch / English / česky)

  • Beachten Sie bitte den Elternbrief bei minderjährigen Teilnehmern

  • Für Belehrungen mit Gebührenbefreiung gemäß lfd. Nr. 73 Tarifstelle 2.2  des 10. Sächsischen Kostenverzeichnis bitten wir um Vorlage der entsprechenden Nachweise:

Berufsvorbereitungsjahr / Berufsgrundbildungsjahr

- Nachweis, dass der Träger die Kosten nicht übernimmt und es nicht Teil der regulären Berufsausbildung ist

Schülerpraktikum

- Vorlage des Schülerpraktikumsvertrages

Fachabitur

- Vorlage Schulvertrag

freiwillig soziales Jahr (FSJ) / freiwilliges ökologische Jahr

- FSJ-Ausweis oder FSJ-Vertrag und Nachweis, dass der Träger (Arbeitgeber) die Kosten nicht übernimmt 

Bundesfreiwilligendienst (Bufdi)

- Bufdi-Ausweis oder Bufdi-Vertrag und Nachweis, dass der Träger (Arbeitgeber) die Kosten nicht übernimmt

Allgemeine Kosten: 37,00 €

 

Ausgenommen sind Erstbelehrungen mit Gebührenbefreiung gemäß des 10. Sächsischen Kostenverzeichnis bei Vorlage der entsprechenden Nachweise über die Durchführung von einem Schülerpraktikum, Fachabitur, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, FSJ, Freiwilliges Ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst. Diese Belehrungen sind kostenfrei.

Belehrungstermin maximal 3 Monate vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit buchen.

  • § 43 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen

(Infektionsschutzgesetz – IfSG) – Belehrung

  • Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 73, Tarifstelle 2.1

Belehrung, Bescheinigung für Tätigkeiten mit Lebensmittel „Gesundheitszeugnis“

 

Frau Hantschmann (Online Termine)

Telefon: 03733 831 3290

 

Frau Lein (Alt-LK ANA und Online Termine)

Telefon: 03733 831 3237

 

Frau Burkhardt (Alt-LK ANA)

Telefon: 03733 831 3220

 

Frau Fiedler (Alt-LK ASZ/ STL)

Telefon: 03771 277 3298

 

Frau Thiel-Bräuer (Alt-LK MEK)

Telefon: 03735 601 3288

 

oder per E-Mail:

GSA.Belehrung-P42@kreis-erz.de