Sie sind jetzt in Deutschland.

Deutschland ist ein sicheres Land.

Manche Dinge sind hier anders als in Ihrem Land.

Es gibt viele neue Dinge.

Es braucht Zeit, sich daran zu gewöhnen.

 

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Viele Informationen sind aktuell.

Aber: Viele Themen ändern sich schnell.

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Wir schreiben geschlechts-neutral.

Zum Beispiel:

Wir schreiben „Mitarbeiter“.

Wir meinen alle Menschen – Frauen, Männer und andere Personen

So können Sie den Text leicht lesen und verstehen.

 

Die Seite soll bald in Ihrer Sprache sein.

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Das alles dauert noch etwas.

 

Manche Menschen benutzen Übersetzungs-Programme.

Zum Beispiel: Google Übersetzer, DeepL, Microsoft Translator

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  • übersetzt PDF und andere Dateien

  • Text -> Sprache

  • Sprache -> Text

  • viele Sprachen

 

Google Translate im Browser oder App

  • gut für schnelle  Kommunikation im Alltag und mit Behörden

  • sehr viele Sprachen

 

Microsoft Translater im Browser oder App

  • sehr gut für Live-Gespräche mit mehreren Personen

  • zeigt Übersetzungen auf mehreren Geräten gleichzeitig

 

Tarjimly oder App für Android (für Flüchtlinge und Helfende)

  • verbindet direkt mit echten Übersetzern (Freiwillige)

  • gut für wichtige oder schwierige Gespräche (Asylgespräch, Medizin)

  • funktioniert über Chat/Anruf

  • Achtung: Premium-Version kostet Geld

 

Hinweis:

bei wichtigen Terminen

->  wenn möglich: nehmen Sie einen Freund mit

Diese Wörter finden Sie oft.

Hier werden sie erklärt.

A

anonym

= Sie müssen Ihren Namen nicht sagen

 

AsylbLG

Heißt: Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz

Im Gesetz steht zum Beispiel:

Welche Hilfe bekommt ein Asyl-Bewerber.

 

Asyl-Bewerber

= Menschen die einen Asyl-Antrag gestellt haben

Der Antrag ist noch nicht entschieden.

Der Antrag liegt noch beim BAMF.

B

BAMF

Heißt: "Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge"

Hier haben Sie Ihren Asyl-Antrag gestellt.

Das BAMF prüft ob Sie bleiben können.

 

Behörde

man sagt auch: Amt

= ein Haus, das für den Staat arbeitet

Es gibt Bundes-Behörden.

- arbeiten für Deutschland

Es gibt Landes-Behörden.

- arbeiten für das Bundesland

Es gibt Kommunal-Behörden.

- arbeiten für den Landkreis oder die Stadt

 

Bescheid

= ein Brief vom Amt

Darin steht eine Entscheidung.

Beispiel:

Sie haben einen Antrag auf Hilfe gestellt.

Das Amt prüft den Antrag.

Das Amt schickt Ihnen einen Bescheid.

Im Bescheid steht:

  • Ob Sie Hilfe bekommen

  • Wie viel

  • Ab wann

 

Bewilligung

Sie haben einen Antrag gestellt.

Die Behörde hat JA gesagt.

Man sagt: der Antrag wurde bewilligt.

Schauen Sie auch bei Weiter-Bewilligung (weiter unten)

E

Einstellungs-Bescheid

= ein Brief vom Amt

Der Brief sagt:

Eine Sache wird nicht weiter gemacht.

Zum Beispiel:

Sie bekommen keine Asyl-Leistungen mehr.

 

Ermessen 

Eine Ermessens-Entscheidung heißt:

Das Amt entscheidet selbst.

Es gibt keinen festen Anspruch.

Das Amt kann die Leistung geben.

Das Amt muss die Leistung nicht geben.

Das Amt prüft jeden Fall genau.

Danach entscheidet das Amt:

  • Ja, die Hilfe wird genehmigt.

  • Oder: Nein, die Hilfe wird nicht genehmigt.

 

Erwachsene

= Menschen ab 18 Jahre oder älter

Dann sagt man:

Die Person ist erwachsen.

Sie darf alles selbst entscheiden –

Aber sie trägt auch die Verantwortung.

F

Formular

= ein Blatt Papier oder ein Dokument.

In einem Formular stehen Fragen.

Sie müssen die Fragen ausfüllen.

Zum Beispiel

  • Ihr Name

  • Geburtsdatum

  • Adresse

  • Warum Sie Hilfe brauchen

Formulare sind wichtig für Ämter.

G

Gemeinschafts-Unterkunft

Man sagt kurz: GU

Das ist ein Wohn-Heim.

Dort wohnen viele Asyl-Suchende.

 

Gewährs-Wohnung

Das ist eine Wohnung vom Staat.

Dort wohnt man mit anderen Asyl-Suchenden

oder Menschen mit Duldung.

J

Jugendliche

= Menschen ab 14 Jahre

Sie sind noch nicht 18 Jahre alt.

Sie dürfen noch nicht alles.

Das steht im Gesetz.

Es soll Jugendliche schützen.

Zum Beispiel:

  • Sie dürfen nicht alles kaufen. 

    • keine Zigaretten

    • keinen Alkohol

    • keine teuren Sachen

  • Sie dürfen keine wichtigen Verträge machen.

    • Keine Miet-Verträge

    • Keine Handy-Verträge oder Internet

 

K

Kind

= eine Person unter 14 Jahre.

Zum Beispiel:

Sara ist 12 Jahre alt.

Sie ist ein Kind.

 

Kinder dürfen nicht alles.

Das steht im Gesetz.

Es soll Kinder schützen.

Zum Beispiel:

  • Sie dürfen nicht arbeiten.

  • Sie dürfen keine Verträge machen.

Vergleiche: Jugendlicher

 

kostenlos

= Sie müssen nichts zahlen

 

Kosten-Übernahme

heißt: Jemand anderes bezahlt.

Zum Beispiel das Amt

L

Leistungen der Behörde

= Hilfe vom Amt

Das sind Sachen oder Geld.

Zum Beispiel:

  • Unterkunft

  • Geld zum Leben

  • Geld für Schul-Sachen

 

M

MBE 

= Migrationsberatung für Menschen über 27Jahre

 

Migrationsberatung

= hilft Menschen, die nach Deutschland gekommen sind.

Zum Beispiel:

  • anerkannte Flüchtlinge

  • Menschen mit Aufenthalt

  • Menschen aus anderen Ländern

Migrationsberatung hilft bei:

  • Aufenthaltstitel und Verlängerung

  • Arbeit und Ausbildung

  • Schule, Kita und Sprachkurse

  • Wohnen

  • Behörden und Formulare

  • Leben in Deutschland organisieren

 

P

PLZ

heißt Post-Leit-Zahl.

Jeder Ort hat eine Zahl.

Sie hat immer 5 Stellen.

Zum Beispiel:

09456 Annaberg-Buchholz

08280 Aue – Bad-Schlema

S

Sorgeberechtigte

Sind Mutter und Vater

Manchmal andere Menschen (Oma, Opa, Tante…)

Das entscheidet das Gericht

V

vertraulich

Dinge, die vertraulich sind, bleiben geheim.

Niemand darf es weiter erzählen.

Außer: Sie geben die Erlaubnis.

Vertraulich bedeutet also: sicher und privat.

 

volljährig

= ein Wort aus dem Gesetz.

Es bedeutet: Eine Person ist 18 Jahre und älter.

Schaue auch bei Erwachsener. (weiter oben)

W

Weiter-Bewilligung

Sie haben einen Antrag gestellt.

Die Behörde hat JA gesagt.

Aber: das JA hat ein Ende.

Sie müssen einen neuen Antrag stellen.

Man sagt: der Antrag wird weiterbewilligt. 

 

 

Widerspruch

Sie sind mit einem Bescheid nicht einverstanden.

Sie können Widerspruch einlegen.

Das heißt:

Sie schreiben dem Amt einen Brief.

Sie sagen: Ich bin nicht einverstanden.

Wichtig:

  • Im Bescheid steht eine Frist

Meist 1 Monat, manchmal nur 2 Wochen

In dieser Zeit müssen Sie dem Amt schreiben.

  • Schreiben Sie kurz – warum sind Sie nicht einverstanden

  • Sie können sich Hilfe holen.

Deutschland besteht aus 16 Bundesländern.

Sie wohnen im Bundesland Sachsen.

In jedem Bundesland gibt es viele Landkreise.

Sie wohnen jetzt im Erzgebirgskreis.

Er liegt im Südosten von Deutschland. 

 

Der Erzgebirgskreis hat 59 Gemeinden.

Hier finden Sie eine Karte.

Größere Städte sind zum Beispiel:

  • Annaberg-Bucholz

  • Aue-Bad-Schlema

  • Marienberg

  • Stollberg

  • Schwarzenberg

  • Zschopau

 

Annaberg ist die Kreis-Stadt.

Es leben fast 19 Tausend Menschen dort.

Hier ist das Landratsamt.

Das Landratsamt ist ein Amt vom Staat.

Es ist zuständig für den Erzgebirgskreis.

 

Der Erzgebirgskreis liegt an der Staats-Grenze zu Tschechien.

Tschechien ist ein anderes Land.

Die „Montan-Region Erzgebirge/Krušnohoří“ ist UNESCO-Welt-Erbe.

Krušnohoří = Erzgebirge in tschechischer Sprache.

Das Erzgebirge ist ein Mittel-Gebirge.

Ein Teil liegt in Deutschland.

Ein Teil liegt in Tschechien.

Es ist bekannt für Wälder, Berge und Täler.

Der höchste Berg ist der „Keilberg“.

Er ist in Tschechien.

Er ist 1244 Meter hoch.

In Deutschland ist es der „Fichtelberg“.

Er ist 1215 Meter hoch.

 

Im Sommer ist es meist warm.

Am Tag sind oft 20 bis 25 Grad.

Die Durchschnitts-Temperatur ist etwa 15 bis 18 Grad.

Auf den Bergen ist es oft kühler.

Manchmal gibt es sehr heiße Tage.

Dann kann es über 30 Grad warm werden.

Das passiert aber nicht so oft.

 

Im Winter ist es im Erzgebirge kalt.

Am Tag sind oft minus 3 bis plus 2 Grad.

Auf den Bergen bleibt es oft unter 0 Grad.

In der Nacht sind oft minus 5 bis minus 10 Grad.

Manchmal wird es sehr kalt.

Dann kann es minus 15 Grad oder noch kälter werden.

 

Im Erzgebirge kann man gut Wandern.

Es gibt Rad-Wege.

Im Winter kann man gut Ski fahren.

Es gibt Freibäder und Badeseen.

Es gibt viel Kultur.

Zum Beispiel Feste oder Museen.

 

Es gibt Industrie.

  • Maschinen-Bau

  • Metall-Verarbeitung

  • Auto-Zulieferung

  • Holz-Verarbeitung

  • Tourismus

 

In Deutschland spricht man Deutsch.

Es gibt das Hoch-Deutsch.

Man lernt es in der Schule oder im Deutsch-Kurs.

Bücher, Zeitungen und so weiter sind auf Hoch-Deutsch.

Im Erzgebirge sprechen viele Menschen Dialekt.

Dialekt = eine besondere Sprech-Weise.

Es klingt anders. 

 

Viele Menschen sprechen Englisch.

Vor allem junge Menschen.

Die Anfänge

Vor tausenden Jahren war es wildes Land.

Es gab sehr viel Wald.

Es lebten nur wenige Menschen hier.

Sie jagten Tiere und sammelten Pflanzen.

 

Das Mittel-Alter - 12. und 13. Jahrhundert

Es kamen Berg-Leute.

Sie suchten Erze (Metalle).

Silber, Zinn, Kupfer

Daher der Name Erz-Gebirge

Es entstanden Städte und Dörfer.

Zum Beispiel:

Annaberg, Schneeberg, Marienberg, Schwarzenberg

Die Region wurde reich.

 

15. bis 18. Jahrhundert

Der Berg-Bau nahm zu.

Der Bergbau brachte Fortschritt,

Technik, Wissenschaft, Bildung.

 

19. Jahrhundert

Die Erze gingen zu Ende.

Die Region wurde ärmer.

Die Menschen suchten neues Einkommen.

Die Volks-Kunst entstand.

 

20. Jahrhundert

Der 1. Welt-Krieg (1914-1918):

Deutschland hat gegen viele Länder Krieg geführt.

Viele Menschen sind gestorben.

Deutschland hat den Krieg verloren.

Danach ging es Deutschland schlecht.

Viele Menschen hatten keine Arbeit.

Es gab große Armut.

 

Die „Weimarer Republik“ (1919-1933)

Nach dem Krieg wurde Deutschland eine Demokratie.

Das Land hieß: Weimarer Republik

Es gab wenig Arbeit, viel Armut und Streit in der Politik.

 

Der „Nationalsozialismus“ (1933-1939)

Im Jahr 1939 kam Adolf Hitler an die Macht.

Er war Chef einer Partei.

Das war die NSDAP.

Sie machten viele schlimme Dinge.

Sie verfolgten Menschen, vor allem Juden.

Sie schafften die Demokratie ab.

Sie begannen den 2. Welt-Krieg.

 

Der 2. Weltkrieg (1939-1945):

Viele Männer mussten wieder in den Krieg.

Die Menschen litten unter Bomben-Angriffen, Hunger und Angst.

Millionen Menschen wurden ermordet

oder starben im Krieg.

1945 war der Krieg zu Ende.

Deutschland hat den Krieg verloren.

Deutschland war kaputt.

 

Deutschland wird geteilt (1945)

Die Sieger teilten Deutschland in 4 Zonen.

Später entstanden daraus 2 Länder:

  • BRD (Westen)

  • DDR (Osten)

Die BRD war ein freies Land mit Demokratie.

Die DDR war ein Land mit Diktatur.

 

Die Zeit der DDR (1949-1990)

Das Erzgebirge gehörte zur DDR.

Es wurde wieder Bergbau gemacht.

Jetzt wurde Uran abgebaut.

Das ist ein gefährlicher Stoff.

Viele Menschen wurden krank.

 

Die Wiedervereinigung (1990)

1989 kam es zur Revolution in der DDR.

Die Menschen wollten Freiheit.

Die Revolution war friedlich.

Am 3. Oktober 1990 wurden BRD und DDR wieder ein Land.

Das nennt man: Wiedervereinigung.

Der 3. Oktober ist jetzt ein Feiertag.

 

Heute

Heute ist Deutschland ein freies Land.

Im Erzgebirge gibt es keinen Bergbau mehr.

Es gibt noch die Bergbau-Tradition.

Seit 2019 ist das Erzgebirge UNESCO-Welt-Erbe.

Wegen der Bergbau-Geschichte.

Sie wollen die Menschen verstehen?

Schauen Sie sich die Geschichte an.

Und das Leben der Menschen.

 

Vor 100 bis 200 Jahren

Die Menschen waren arm.

Das Leben war hart.

Es gab viel Arbeit im Stall und auf dem Feld.

Im Haushalt und Handwerk.

Die Winter waren lang und kalt.

Das Vieh erfror im Stall.

 

Männer waren im Bergbau

12 bis 14 Stunden am Tag.

Das war gefährlich.

Und körperlich sehr anstrengend.

Es gab wenig Lohn.

 

Mehrere Generationen lebten zusammen.

Sie lebten in kleinen feuchten Häusern.

Es gab einen starken Zusammenhalt.

 

Die Menschen waren:

  • Stark mit der Natur verbunden.

  • Stark mit der Religion verbunden.

 

Menschen heute

Die Erzgebirger sind geprägt vom Leben der Vorfahren

  • Fleißig, bescheiden

  • Liebe zur Heimat

  • Liebe zu Traditionen

  • Humor = derb aber herzlich

 

Traditionen im Erzgebirge

Weihnachten ist besonders.

Man sieht viele Lichter.

Die Menschen schmücken Fenster und Wohnungen.

Zum Beispiel mit einem Lichter-Bogen.

Diesen nennt man „Schwibb-Bogen“.

Das ist ein Symbol.

Es steht für den Ausgang aus dem Bergwerk.

Der Bergmann sieht das Licht wieder.

Er ist gesund zurück.

 

Man sieht Engel und Bergmann in den Fenstern.

Sie stehen für Licht und Bergbau-Tradition.

Oft ist es noch so:

  • Wird ein Mädchen geboren - es bekommt einen Engel

  • Wird ein Junge geboren - er bekommt einen Bergmann

 

In jedem Ort gibt es einen Weihnachts-Markt.

Es gibt Essen und Trinken.

Es gibt Musik und kleine Theater-Stücke.

Große Weihnachts-Märkte gibt es in

  • Annaberg

  • Schneeberg

  • Schwarzenberg

  • Marienberg

 

Die „Berg-Parade“ ist ein alter Brauch.

Man sagt auch „Bergmanns-Aufzug“.

Er erinnert an die Bergbau-Geschichte.

Menschen tragen Bergmanns-Kleidung.

Es gibt Musik, Fahnen und Lampen.

Man sieht auch Werkzeuge der alten Bergleute.

 

Viele Familien essen das „Neunerlei“

Das gibt es am 24. Dezember abends

Es sind 9 verschiedene Speisen

Jede Speise hat eine Bedeutung.

 

Traditionen sind auch

- Alte Lieder

- Alte Geschichten über Berg-Geister und Gold

- Der Gruß: "Glück auf!

     = ein alter Gruß der Berg-Leute.

     Sie sagten ihn wenn sie ins Berg-Werk gingen.

     Sie wünschten damit:

     • Finde reichlich Erz.

     • Komm sicher zurück.

     Der Gruß wird bis heute benutzt.

     Man wünscht sich Glück und Sicherheit.

Holz-Kunst (Spielzeug und Holz-Figuren und anderes)

Klöppeln (Man macht ein feines Muster aus Fäden)

Schnitzen (Es werden Holz-Figuren gemacht - Zum Beispiel Engel, Bergmann, Tiere, Bäume)

- Die „Metten-Schicht“

     Das war die letzte Arbeitszeit der Bergleute vor Weihnachten.

     Es wurde gefeiert und Musik gemacht.

     Die Metten-Schicht gibt es heute noch.

Sie bekommen eine Unterkunft.

Ihre erste Unterkunft ist die Gemeinschafts-Unterkunft.

Gemeinschafts-Unterkunft = Heim.

Sie müssen dort wohnen.

Sie dürfen nicht einfach umziehen.

Ein Umzug ist nur mit Erlaubnis möglich.

 

You will be provided with accommodation.

Your first accommodation will be shared accommodation.

You must live there.

You are not allowed to simply move out.

You can only move out with permission.

Die Ausländer-Behörde ist Ihr Ansprech-Partner.

Es gibt dort die

Servicestelle Migration

Standort: Paulus-Jenisius-Straße 43 in Annaberg-Buchholz

Telefon: +49 3733 831 5050

E-Mail: migration@kreis-erz.de 

 

Öffnungs-Zeiten:

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Dienstag: 8 Uhr bis 18 Uhr

Mittwoch:  ---------------

Donnerstag: 8 Uhr bis 16 Uhr

Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

 

Das machen Sie bei der Service-Stelle:

  • Sie haben eine Frage? Die Stelle leitet auch Fragen weiter.

  • Sie melden Veränderungen

  • Sie brauchen einen Termin bei Ihrem Bearbeiter.

  • Sie brauchen einen Behandlungs-Schein für den Arzt

 

Sie brauchen keinen Termin.

Oft sind viele Menschen dort.

Sie müssen warten.

 

Sie wollen etwas abgeben?

Papiere oder ausgefüllte Formulare

Nutzen Sie den Brief-Kasten.

Sie müssen nicht warten.

 

Sie haben eine Frage?

Schreiben Sie eine E-Mail.

Sie müssen nicht in die Service-Stelle kommen.

Die Ausländer-Behörde ist Ihr Ansprech-Partner.

Es gibt dort das

Asyl- und Leistungsrecht

Standort: Paulus-Jenisius-Straße 43 in Annaberg-Buchholz

Sie kommen aus diesen Orten?

-> Standort: Wettinerstraße 61 in Aue-Bad Schlema

Post-Anschrift: Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: +49 3733 831 5050

E-Mail: asyl-leistungsrecht@kreis-erz.de 

 

Das macht das Asyl- und Leistungsrecht:

  • Die Aufenthalts-Gestattung geben.

  • Die Aufenthalts-Gestattung verlängern.

  • Die Duldung geben.

  • Die Duldung verlängern.

  • Hilfe und Geld nach dem AsylbLG zahlen.

  • Antrag prüfen: Bildung und Teilhabe

  • Alles zur Wohnsitz-Auflage.

  • Sie brauchen eine Arbeits-Erlaubnis.

  • Sie brauchen einen Kranken-Behandlungs-Schein.

 

WICHTIG:

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft Ihren Asyl-Antrag.

Das macht nicht die Ausländer-Behörde!

 

Sie haben einen Bearbeiter.

Sie müssen einen Termin machen.

Telefon: +49 3733 831 5050

Oder gehen Sie zur Service-Stelle Migration

Anrufen:

Rufen Sie nur an, wenn die Behörde offen hat.

Sehr viele Menschen rufen an.

Oft ist die Verbindung besetzt.

Rufen Sie keine andere Nummer an.

 

E-Mail oder Brief schreiben:

Schreiben Sie Ihre Frage nur einmal.

Schreiben Sie immer wieder, dauert es länger.

Es gibt viele Anfragen.

Manchmal dauert es bis Sie eine Antwort bekommen.

 

Wichtig: 

Schreiben Sie in Ihre E-Mail oder Brief diese Informationen:

  • Ihren Vornamen und Ihren Nachnamen

  • Ihr Geburtsdatum

  • Ihre Adresse (wo wohnen Sie)

  • Ihre Frage oder was sie brauchen

The Foreigners’ Registration Office is your point of contact.

It houses the

Migration Service Centre (German: Servicestelle Migration)

Address: Paulus-Jenisius-Straße 43, Annaberg-Buchholz

Telephone: +49 3733 831 5050 

Email: migration@kreis-erz.de  

 

Opening hours:

Monday: 8 am to 12 noon

Tuesday: 8 am to 6 pm

Wednesday:  ---------------

Thursday: 8 am to 4 pm

Friday: 8 am to 12 noon

 

What you can do at the service centre:

  • Do you have a question? The centre can also pass on enquiries.

  • You can report any changes

  • You need an appointment with your case worker.

  • You need a treatment voucher for the doctor.

 

You do not need an appointment.

There are often a lot of people there.

You will have to wait.

 

Do you want to hand something in?

Documents or completed forms

Use the postbox.

You won’t have to wait.

 

Do you have a question?

Send an email.

You don’t need to come to the service centre.

The Foreigners’ Registration Office is your point of contact.

There is the Asylum and Benefits Department (German: Asyl- und Leistungsrecht)

The department deals with asylum and benefits law.

Address: Paulus-Jenisius-Straße 43, Annaberg-Buchholz 

Do you come from these areas?

-> go to: Wettinerstraße 61, Aue-Bad Schlema

 

Postal address: Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz

Telephone: +49 3733 831 5050

Email: asyl-leistungsrecht@kreis-erz.de 

 

This is what the Asylum and Benefits Department does:

  • Granting a residence permit.

  • Extending residence permits.

  • Granting temporary leave to remain.

  • Extending temporary leave to remain.

  • Paying assistance and benefits under the Asylum Seekers Benefits Act (AsylbLG).

  • Checking applications: Education and participation (German: Bildung und Teilhabe)

  • Everything you need to know about the residence requirement.

  • You need a working permit.

  • You need a medical treatment voucher.

 

IMPORTANT:

The Federal Office for Migration and Refugees / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) assesses your asylum application.

This is not done by the Foreigners’ Registration Office!

 

You have been assigned a case worker.

If you want to talk with your case worker:

You need an appointment.

Telephone: +49 3733 831 5050

Or whrite an Email: migration@kreis-erz.de 

Or visit the Migration Service Centre.

Calling:

Only call when the office is open.

A lot of people are calling.

The line is often busy.

Do not call any other number.

 

Sending an email or letter:

Only send your enquiry once.

If you keep sending it, it will take longer.

There are many enquiries.

Sometimes it takes a while to get a reply.

 

Important: 

Include the following information in your email or letter:

  • Your first name and surname

  • Your date of birth

  • Your address (where you live)

  • Your question or what you need

Brauchen Sie Hilfe?

Haben Sie Fragen, Sorgen oder Probleme?

Möchten Sie mit jemandem sprechen?

 

Sie wohnen im Asyl-Heim:

Ihre Ansprech-Partner sind die Sozial-Arbeiter.

Sie sind Montag bis Freitag da.

Nicht am Wochenende.

Nicht am Feiertag.

 

Wobei bekommen Sie Hilfe?

  • Hilfe allein zu leben

  • Hilfe bei Arbeit, Schule, Kita und Arzt-Besuch

  • Hilfe bei Anfragen von Behörden

  • Wichtige Regeln kennen lernen. 

  • Hilfe bei Streit und Probleme lösen

  • Hilfe bei Schwangerschaft

  • Hilfe bei Krankheit oder schweren Zeiten.

  • Infos zur freiwilligen Ausreise

  • Kontakte zu Ämtern, Gruppen und Vereinen

  • Neue Leute und Angebote kennen lernen

 

Wie lange geht die Hilfe?

Die Hilfe gibt es für die ganze Zeit im Heim.

Die Hilfe ist für alle die dort wohnen.

Brauchen Sie Hilfe?

Haben Sie Fragen, Sorgen oder Probleme?

Möchten Sie mit jemandem sprechen?

Diese Personen helfen Ihnen gern weiter:

Wichtig: Machen Sie einen Termin!

Die Beratungen sind kostenlos.

Die Beratungen sind anonym.

 

Diakonie (für Menschen älter als 27 Jahre)

Adresse: Barbara-Uthmann-Ring 158, 09456 Annaberg-Buchholz (besetzt ab 1. August 2026)

E-Mail: mbe.annaberg@diakonie-erzgebirge.de 

Telefon: +49 3733 1434 152 oder +49 3733 1434 130

oder

Adresse: Schwarzenberger Straße 7, 08280 Aue-Bad Schlema

E-Mail: mbe.aue@diakonie-erzgebirge.de   

Telefon: +49 3771 5980340

 

HELP e. V. - PERSPECTIVES – Asylberatung für Geflüchtete

Adresse 1: Mittelstraße 45, 08280 Aue-Bad Schlema

Adresse 2: Karlsbader Straße 29, 09456 Annaberg-Buchholz 

E-Mail: asylberatung@help-aue.de 

 

KEZ - Kirchliche Erwerbsloseninitiative Zschopau

Adresse: Johannisstraße 58 B, 09405 Zschopau

E-Mail: zbb@kez-zschopau.de  

Telefon: +49 3725 80522

 

Beratung zum Asylverfahren

AWO Erzgebirge - Asylverfahrensberatung

Adresse: Thomas-Müntzer-Straße 11, 08280 Aue-Bad Schlema

E-Mail: avb@awo-erzgebirge.de

Telefon: +49 3771 246360

Mobil: +49 152 085 184 13

 

HELP e.V. - Asylverfahrensberatung

Adresse: Karlsbader Straße 64, 08289 Schneeberg

E-Mail: avb@help-aue.de

Mobil: +49 176 45806184 (Frau Kath)

 

Schauen Sie auch hier: www.bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Beratungsstellen/ 

 

Sie sind zwischen 12 bis 27 Jahre alt?

AWO Erzgebirge - Jugendmigrationsdienst

Adresse: Thomas-Müntzer-Str. 11, 08280 Aue-Bad Schlema

E-Mail: jmd-aue@awo-erzgebirge.de

Telefon: +49 3771 246360

Mobil: +49 176 439 253 54

 

Diakonie - Jugendmigrationsdienst

Herr Thomas Hofmann

Adresse: Goethering 5, 09496 Marienberg

E-Mail: jmd@diakonie-marienberg.de

Telefon: +49 3735 609200

Mobil: +49 152 28 58 49 50

 

Schauen Sie auch hier: www.jugendmigrationsdienste.de 

Online-Beratung: www.jmd4you.de  

Er kann Ihnen helfen.

Sie müssen einen Termin machen.

Die Beratungen sind kostenlos.

Die Beratungen sind anonym.

 

Ansprech-Partner:

Herr Hartmut Decker 

Telefon: +49 1515 5948078 (nur Anruf und SMS)

E-Mail: beauftragter1@integration-erz.de 

 

Herr Marc Schwan 

Telefon: +49 174 1822313 (nur Anruf und SMS)

E-Mail: beauftragter2@integration-erz.de 

 

oder mit Brief an:

Landratsamt Erzgebirgskreis

z. Hd. dem ehrenamtlichen Integration-/Ausländerbeauftragten

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

 

Es gibt Sprech-Zeiten.

Immer von 14 Uhr bis 17 Uhr.

 

Ort

Adresse

1. Dienstag

2. Dienstag

3. Dienstag

4. Dienstag

Annaberg

Paulus-Jenisius-Straße 24

Herr Decker

----------------

Herr Schwan

----------------

Aue

Wettinerstraße 64

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Herr Decker

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Herr Schwan

Stollberg

Uhlmannstraße 1-3

Herr Schwan

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Herr Decker

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Marienberg

Schillerlinde 6

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Herr Schwan

----------------

Herr Decker

mbeon - die Migrations-Beratungs-App

  • kostenlos 

  • anonym

  • in mehreren Sprachen möglich

Deutsch - Englisch/English - Russisch/Pусский - Arabisch - Ukrainisch/Yкраїнська - Persisch 

 

Online Migrations-Beratung

Deutsch: Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte - Migrationsberatung online

Englisch Migration counselling for adult immigrants - Homepage 

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Englisch: MIGRATION COUNSELLING

Französisch: CONSEIL EN MIGRATION

Türkisch: GÖÇ DANIŞMANLIĞI

Russisch: КОНСУЛЬТАЦИИ ПО ВОПРОСАМ МИГРАЦИИ

Ukrainisch: КОНСУЛЬТАЦІЇ ЩОДО МІГРАЦІЇ

Arabisch: AWO Migrationsberatung für Erwachsene

Persisch: مُشاورهیِ مُهاجرت

 

Diakonie Migrations-Beratung online

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Sie sind jünger als 28 Jahre?

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momentan auf Deutsch Englisch, Türkisch, Arabisch, Albanisch, Russisch

Do you need help?

Do you have any questions, concerns, problems?

Would you like to talk to someone?

You live in an accommodation center for asylum seekers:

Your point of contact are the social workers.

They are available Monday to Friday.

Not on weekends.

Not on public holidays.

 

The consultations are free of charge.

 

What kind of help can you get?

  • Help with living independently

  • Help with work, school, nursery and doctor’s appointments

  • Help with requests from authorities

  • Learning about rules. 

  • Help with resolving disputes and problems

  • Help with pregnancy

  • Help with illness or difficult times.

  • Information on voluntary return

  • Contacts with government departments, groups and associations

  • Getting to know new people and local offer

 

How long does the support last?

The support is available for the entire time you are in the centre.

The support is for everyone who lives there.

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These people will be happy to help you:

Important: make an appointment

The consultations are free of charge.

 

Diakonie (for people older 27 years)

Address: Barbara-Uthmann-Ring 158, 09456 Annaberg-Buchholz (to be filled from 1 August 2026)

Email: mbe.annaberg@diakonie-erzgebirge.de 

Phone: +49 3733 1434 152 or +49 3733 1434 130

or

Address: Schwarzenberger Straße 7, 08280 Aue-Bad Schlema

E-Mail: mbe.aue@diakonie-erzgebirge.de  

Phone: +49 3771 5980340

 

HELP e. V. - PERSPECTIVES – Asylum councelling for refugees

Adress 1: Mittelstraße 45, 08280 Aue-Bad Schlema

Adress 2: Karlsbader Straße 29, 09456 Annaberg-Buchholz 

E-Mail: asylberatung@help-aue.de 

 

KEZ - Kirchliche Erwerbsloseninitiative Zschopau 

Zschopau Church-based Unemployment Initiative

Adress: Johannisstraße 58B, 09405 Zschopau

E-Mail: zbb@kez-zschopau.de  

Phone: +49 3725 80522

 

Advice on the asylum process

AWO Erzgebirge - advice on the asylum process 

Adress: Thomas-Müntzer-Straße 11, 08280 Aue-Bad Schlema

E-Mail: avb@awo-erzgebirge.de

Phone: +49 3771 246360

Mobil: +49 152 085 184 13

 

HELP e.V. 

Adress: Karlsbader Straße 64, 08289 Schneeberg

E-Mail: avb@help-aue.de 

Phone: +49 176 45806184

 

Are you looking for a different support center?

Look here: www.bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Beratungsstellen/ 

 

Are you between 12 ans 27 years old?

AWO Erzgebirge – Youth Migration Service

Address: Thomas-Müntzer-Straße 11, 08280 Aue

Email: jmd-aue@awo-erzgebirge.de  

Phone: +49 3771 246360 

Mobil: +49 176 439 253 54

 

Diakonie – Youth Migration Service

Address: Goethering 5 in 09496 Marienberg

E-Mail: jmd@diakonie-marienberg.de

Phone: +49 3735 609200

Mobil: +49 152 28 58 49 50

 

Take a look here too: www.jugendmigrationsdienste.de  

Online advice: www.jmd4you.de

He help you with your first steps.

You must make an appointment.

The consultations are free of charge.

 

Contact persons:

Mr. Hartmut Decker 

Phone: +49 1515 5948078 (calls and SMS only)

E-mail: beauftragter1@integration-erz.de 

 

Mr. Marc Schwan 

Phone: +49 174 1822313 (calls and SMS only)

E-mail: beauftragter2@integration-erz.de 

 

Or by letter to:

Landratsamt Erzgebirgskreis

z. Hd. dem ehrenamtlichen Integration-/Ausländerbeauftragten

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

 

There are office hours.

Always from 2 p.m. to 5 p.m.

Place

Address

1st Tuesday2nd Tuesday3rd Tuesday4th Tuesday

Annaberg

Paulus-Jenisius-Straße 24

Mr. Decker

----------------

Mr. Schwan

----------------

Aue

Wettinerstraße 64

----------------

Mr. Decker

----------------

Mr. Schwan

Stollberg

Uhlmannstraße 1-3

Mr. Schwan

----------------

Mr. Decker

----------------

Marienberg

Schillerlinde 6

----------------

Mr. Schwan

----------------

Mr. Decker

mbeon – the migration counselling app

  • free of charge 

  • anonymous

  • available in several languages

German - English - Russian/Pусский - Arabic - Ukrainian/Yкраїнська - Persian

 

Online migration counselling

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Wer Asyl beantragt bekommt Hilfe.

 

Welche Hilfe gibt es?

  • Geld oder Hilfe für:
    Essen, Wohnen, Heizung, Kleidung
    Gesundheit 
    und Körperpflege
    Dinge für den Haushalt

  • Geld für persönliche Dinge im Alltag
    (das nennt man auch Taschengeld)

  • Hilfe bei Krankheit

  • Hilfe bei Schwangerschaft und Geburt

  • Manchmal gibt es zusätzliche Hilfe
    (das hängt von Ihrer Situation ab)

Sie müssen einen Antrag machen.

Den Antrag machen Sie bei der Ausländer-Behörde.

Das machen Sie, wenn Sie im Erzgebirgskreis ankommen.

Sie leben mit Ihrer Familie zusammen:

Dann gilt der Antrag auch für Ihre Familie.

 

Ihre Daten sind sicher.

Das bedeutet:

Andere Menschen dürfen Ihre Daten nicht sehen.

 

Wichtig:

Melden Sie Änderungen sofort.

Melden Sie das der Ausländer-Behörde!

Zum Beispiel:

  • Änderungen in der Familie

  • Änderungen beim Geld oder Besitz

  • Wenn Sie nicht da sind

  • Wenn Sie im Krankenhaus sind

  • Wenn Sie eine Arbeit beginnen
    (auch kleine oder kurze Jobs)

 

Jeden Monat muss ein Anwesenheits-Nachweis gemacht werden.

Das heißt: 

  • Sie müssen unterschreiben.

  • Sie müssen das selbst tun.

  • Und für Ihre Kinder unter 18 Jahre.

Wann:

  • jeden Monat

  • vom 1. bis 15. Tag 

Wo:

  • in der Servicestelle Migration Annaberg, Paulus-Jenisius-Straße 43 in 09456 Annaberg-Buchholz       

  • in Ausnahmefällen: im Sachgebiet Asyl- und Leistungsrecht, Wettinerstraße 61 in 08280 Aue

  • Sie brauchen keinen Termin

Bringen Sie mit:

  • gültiges Aufenthalts-Dokument

 

Achten Sie auf die Öffnung-Zeiten:

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Dienstag: 8 Uhr bis 18 Uhr

Mittwoch: ------------

Donnerstag: 8 Uhr bis 16 Uhr

Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

 

Es gibt Ausnahmen:

Manchmal können Sie nicht kommen.

Zum Beispiel bei:

  • Krankheit 

  • Kinder-Betreuung 

  • Arbeit oder Ausbildung außerhalb vom Landkreis

Sagen Sie es der Ausländer-Behörde.

Schreiben Sie eine E-Mail an:  

oder rufen Sie an: +49 3733 831 5050

Die Behörde prüft.

Die Behörde entscheidet dann.

 

Sie kommen zu spät oder gar nicht:

Das kann passieren:

  • Das Geld kommt später.

  • Sie bekommen weniger Geld.

  • Sie bekommen kein Geld.

Anyone who applies for asylum receives assistance. 

This assistance is regulated by law (Asylbewerberleistungsgesetz / short: AsylbLG)

 

What kind of assistance is available?

Money or assistance for:

  • Food, accommodation, heating, clothing

  • Health care and personal hygiene

  • Household items such as a washing machine or a fridge

  • Money for personal everyday expenses (this is also known as pocket money)

  • Support in the case of illness

  • Support during pregnancy and childbirth

  • Sometimes additional support is available (this depends on your situation)

You must submit an application.

You do this at the Foreigners’ Registration Office Erzgebirgskreis.

You should do this when you arrive in the Erzgebirgskreis district.

If you live with your family:

Then the application also applies to your family.

 

You must give all important information.

Your data is protected.

This means:

Other people are not allowed to see your data.

 

Important:

Report any changes immediately.

Report this to the Foreigners’ Registration Office Erzgebirgskreis.

For example:

  • Changes in your family

  • Changes to your finances or possessions

  • If you are away

  • If you are in hospital

  • If you start a job (including small or short-term jobs)

You must provide proof of attendance every month.

This means: 

You must sign.

You must do this yourself.

And for your children under the age of 18.

When:

  • every month

  • from the 1st to the 15th 

Where:

  • at the Annaberg Migration Service Centre / Servicestelle Migration, Paulus-Jenisius-Straße 43, 09456 Annaberg-Buchholz       

  • in exceptional cases: at the Asylum and Benefits Department, Wettinerstraße 61, 08280 Aue

  • You do not need an appointment. 

Please bring with you:

  • a valid residence permit

 

Please note the opening hours:

Monday: 8 am to 12 noon

Tuesday: 8 am to 6 pm

Wednesday: ------------

Thursday: 8 am to 4 pm

Friday: 8 am to 12 noon

 

There are exceptions:

Sometimes you may be unable to attend.

For example, in the case of:

  • illness 

  • childcare 

  • work or training outside the district

Please inform the Immigration Office.

Send an email to: migration@kreis-erz.de 

or call: +49 3733 831 5050

The office will check.

The office will then make a decision.

 

If you arrive late or not at all:

This can happen:

  • The money will arrive later.

  • You will receive less money.

  • You will not receive any money.

Translated with DeepL.com (free version)

Begrüßung

Die Menschen in Deutschland sagen: „Guten Tag“.

Manche sagen auch „Hallo“.

Das sagen sie auch zu Menschen,

die sie nicht kennen.

Zum Beispiel:

Beim Arzt im Wartezimmer

Beim Weg-Gehen sagen die Menschen: "Auf Wiedersehen".

 

Viele Menschen sagen oft:

"Bitte" und "Danke"

 

Privat-Leben

Viele Menschen in Deutschland mögen etwas Abstand.

Das heißt:

Sie stehen oft nicht sehr nah bei anderen Menschen.

Besonders dann,

wenn sie jemanden noch nicht kennen.

Zum Beispiel:

beim Reden oder Warten in einer Schlange.

 

Viele Menschen möchten manchmal ihre Ruhe haben.

Oft sprechen sie nicht sofort mit anderen Menschen.

Die meisten sind trotzdem freundlich.

 

Ordnung und Sauberkeit

Ordnung und Sauberkeit sind wichtig.

Müll gehört in die Tonne.

Öffentliche Orte sollen sauber bleiben.

Parks oder Busse

Auch der Wald und die Natur.

 

Toiletten

Urinieren in der Öffentlichkeit ist verboten.

In der Stadt gibt es öffentliche Toiletten.

Jeder darf sie benutzen.

Es sind europäische Toiletten.

Sie sind vielleicht anders als die Toiletten in Ihrer Heimat.

Bitte:

  • Benutzen Sie die Toiletten im Sitzen

  • Nicht auf den Rand oder auf den Sitz stellen.

  • Toilettenpapier in die Toilette werfen. 

  • Andere Dinge in den Mülleimer neben der Toilette - Sonst kann die Toilette verstopfen.

    • Feuchttücher

    • Binden, Tampons(Gefahr der Verstopfung)

    • anderer Müll

  • Hinterlassen Sie die Toilette sauber.

Danke!

 

Wenn Sie Hilfe brauchen

Bitten Sie einen Erwachsenen um Hilfe

Keine Kinder!!!

Dafür brauchen Sie die Erlaubnis der Eltern.

 

Regeln beachten

Es gibt viele Regeln

zum Beispiel

  • im Verkehr

  • in der Schule

  • bei der Arbeit

  • im Zusammen-Leben mit anderen

Die Regeln gelten für alle Menschen.

Die meisten Menschen halten sich daran.

Das ist gut für das Zusammenleben.

Gesetze sind Regeln.

Die Regeln macht der Staat

Regeln sind wichtig für das Zusammenleben.

 

Alle Menschen müssen sich an die Gesetze halten.

Auch Politiker und Richter

Niemand steht über dem Gesetz.

Auch keine Kirche

 

Jemand bricht ein Gesetz?

Er bekommt eine Strafe.

 

Wie wird ein Gesetz gemacht?

Die Menschen wählen die Politiker.

Die Politiker reden über neue Gesetze.

Danach stimmen sie ab.

Wenn die Mehrheit zustimmt, wird das Gesetz beschlossen.

Religion darf keine Gesetze machen.

 

Jemand wird ungerecht behandelt?

Dann entscheiden ein Gericht.

Dort sind Frauen und Männer.

Gerichte entscheiden nur nach dem Gesetz.

Politiker dürfen nicht sagen, wie das Gericht entscheiden soll.

Kirchen dürfen nicht sagen, wie das Gericht entscheiden soll. 

Nur Gerichte dürfen Strafen geben.

Zum Beispiel Gefängnis.

Es gibt keineTodesstrafe!

Es gibt keine Folter!

 

Das wichtigste Gesetz heißt Grundgesetz.

Das Grundgesetz ist die Verfassung.

    Das Grundgesetz wird hier erklärt:

    GrundgesetzThe German Basic Law - القانون األساسيLa loi fondamentaleLa Ley Fundamental - Anayasa - КонституцияMakezagon - 

    قانون اساسی 

    Straf-Taten sind verbotene Sachen.

    Sie haben schlimme Folgen. Zum Beispiel:

    • Viel Geld bezahlen

    • Ins Gefängnis gehen

    • Probleme mit dem Aufenthalt in Deutschland

    • Abschiebung

     

    Wichtig zu wissen - auch das ist strafbar:

    • Der Versuch kann strafbar sein

    • Jemandem bei einer Straftat helfen

    • Jemandem in Not nicht helfen - nicht helfen obwohl möglich

     

    Verkehr

    • Alkohol am Steuer – Betrunken Auto fahren.

    • Unfall-Flucht – Nach einem Unfall wegfahren.

    • Ohne Führerschein fahren – Auto fahren ohne Erlaubnis.

       

      Geld und Sachen

      • Diebstahl – Etwas wegnehmen, das einem nicht gehört (zum Beispiel im Laden eine Jacke nehmen und nicht bezahlen).

      • Raub – Stehlen mit Gewalt oder Drohung.

      • Betrug – Jemanden täuschen, um Geld oder Vorteile zu bekommen.

      • Erpressung – Jemandem drohen, er soll etwas tun oder Geld geben (Beispiel: „Gib mir Geld, sonst schlage ich dich.“).

      • Unterschlagung – Fremde Sachen behalten.

      • Hehlerei – Gestohlene Sachen kaufen oder verkaufen.

       

      Gefährliche Straftaten

      • Brand-Stiftung – Feuer absichtlich legen.

      • Explosion verursachen – Etwas zur Explosion bringen.

      • Gefährlicher Eingriff in den Verkehr – Verkehr absichtlich gefährlich machen.

       

      Gegen Staat und Regeln

      • Widerstand gegen Polizei – Polizisten angreifen oder aktiv behindern

      • Landfriedens-Bruch – Gewalt in einer Gruppe (z. B. bei Krawallen).

      • Volks-Verhetzung – Hass gegen Gruppen verbreiten

      • Kriminelle Gruppe bilden – Sich mit anderen für Straftaten zusammenschließen

      • Schwarz-Arbeit – Arbeiten ohne Anmeldung (jemand arbeitet „bar auf die Hand“)

       

      Fälschung

      • Urkunden-Fälschung – Falsche Papiere herstellen. Falsche Papiere nutzen (zum Beispiel Ausweis).

      • Geld-Fälschung – Falsches Geld machen oder benutzen.

      • Technische Fälschung – Geräte oder Daten manipulieren.

         

        Sexual-Straftaten

        • Sexuelle Belästigung - Unerwünschte sexuelle Worte oder Handlungen

        • Sexueller Übergriff - Sexuelle Handlung ohne Einverständnis

        • Vergewaltigung - Sex ohne Zustimmung

         

        Umwelt und Tiere

        • Umwelt-Verschmutzung - Natur, Wasser oder Luft schädigen

        • Illegale Müll-Entsorgung - Müll illegal wegwerfen (zum Beispiel in den Wald)

        • Tier-Quälerei - Tiere verletzen oder schlecht behandeln

         

        Internet und Computer

        • Daten verändern – Daten löschen oder ändern ohne Erlaubnis.

        • Ausspähen von Daten – Zugang zu fremden Daten ohne Erlaubnis

        • Identitäts-Diebstahl – Sich als jemand anderes ausgeben

        • Online-Betrug – Betrug über Internet (z. B. Fake-Shops)

        • Cybermobbing

         

        Drogen (Betäubungs-Mittel)

        • Drogen haben - auch kleine Mengen (zum Beispiel: Kokain, Heroin, Amphetamine (Speed), Ecstasy, Methamphetamin (Crystal Meth), LSD)

        • Drogen-Handel - Drogen kaufen, verkaufen, weitergeben

        • Drogen herstellen

        • Drogen schmuggeln - Drogen über die Grenze bringen

        • Wichtig:

        Auch „nur für Freunde“ ist strafbar.

        Auch kleine Mengen können Probleme machen

        Polizei und Gerichte prüfen sehr streng

        „Ich wusste es nicht“ schützt meistens nicht

        Cannabis = teilweise erlaubt (Besitz nur kleine Mengen und in bestimmten Situationen)

        Es gelten strenge Regeln.

        Verkauf ohne Lizenz bleibt illegal.

         

        Straftaten gegen Personen

        • Mord – Einen Menschen absichtlich töten.

        • Totschlag – Einen Menschen töten, aber ohne Planung.

        • Körper-Verletzung – Jemanden schlagen oder verletzen.

        • Fahrlässige Tötung – Jemand stirbt, weil man nicht aufgepasst hat.

        • Freiheits-Beraubung – Jemanden einsperren oder festhalten.

        • Nötigung – Jemanden zwingen, etwas zu tun 

        • Bedrohung – Jemandem Angst machen, zum Beispiel mit Gewalt drohen.

        • Beleidigung - Jemanden absichtlich schlecht machen mit Worten oder Zeichen, auch im Internet

         

        Prostitution

        Eine Person bekommt Geld für Sex.

        Das ist in Deutschland erlaubt.

        Aber nur mit Regeln.

        Illegale Prostitution heißt:

        • keine Anmeldung

        • keine Erlaubnis

        Das ist Schwarz-Arbeit.

        und eine Straf-Tat.

         

        Wichtig:

          • Niemand darf Sie zwingen

          • Sie können Hilfe bekommen

          • Hilfe ist kostenlos und anonym

          Es gibt eine neue Regel.

          Sie gilt für:

          • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

          • Die Kinder und Jugendlichen bekommen Geld nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz.

          Jetzt ist vieles einfacher.

          • Die Kinder und Jugendlichen bekommen eine Gesundheits-Karte.

          • Damit können sie zum Arzt gehen.

          • Sie brauchen keinen Kranken-Behandlungs-Schein mehr.

          Sie müssen nichts machen.

          Die Ausländer-Behörde meldet Ihr Kind bei einer Kranken-Kasse an.

          Die Kranken-Versicherung schickt die Karte zu.

           

          Wichtig:

          Haben Sie schon eine Gesundheits-Karte?

          Nehmen Sie die Karte zu jedem Arzt-Besuch mit.

          Haben Sie noch keine Gesundheits-Karte?

          Dann gilt die alte Regel:

          Sie brauchen weiter einen Kranken-Behandlungs-Schein.

           

          Haben Sie Fragen?

          Fragen Sie in der Ausländer-Behörde.

          GEAS ist eine Abkürzung.

          GEAS bedeutet:

          Gemeinsames Europäisches Asylsystem

          Das sind gemeinsame Regeln für Asyl in der Europäischen Union (EU).

          Alle Länder in der EU sollen nach den gleichen Regeln arbeiten.

          Deutschland muss die neuen EU-Regeln anwenden.

           

          Was ist neu?

          Deutsch/German: Das deutsche Asylverfahren

          English: The German asylum procedure (brochure)

           

          Die Bundes-Regierung von Deutschland sagt:

          Das sind sichere Herkunftsstaaten:

          • Albanien

          • Bosnien und Herzegowina

          • Georgien

          • Ghana

          • Kosovo

          • Moldau

          • Montenegro

          • Nordmazedonien

          • Senegal

          • Serbien

           

          Seit 12. Juni 2026 sagt die Europäische Union (EU):

          Auch diese Staaten sind sicher:

          • Bangladesch

          • Kolumbien

          • Ägypten

          • Indien

          • Kosovo

          • Marokko

          • Tunesien

          • EU-Beitritts-Kandidaten. Zurzeit gehören diese Länder dazu:

            • Albanien

            • Bosnien und Herzegowina

            • Georgien

            • Kosovo

            • Moldau

            • Montenegro

            • Nordmazedonien

            • Serbien

            • Türkei

            • Ukraine

          Das gilt aber nur,
          wenn es dort keinen Krieg gibt
          und die Menschen-Rechte geschützt werden.

           

          Was bedeutet das?

          Asylanträge aus sicheren Herkunftsländern haben kaum Aussicht auf Erfolg.

          Sie kommen aus einem sicheren Herkunfts-Land?

          -> Sie dürfen in Deutschland nicht arbeiten.

          Asyl-Leistungen (Geld) ab Januar 2026

          Jeden Monat muss ein Anwesenheits-Nachweis gemacht werden.

          Das heißt: 

          • Sie müssen unterschreiben.

          • Sie müssen das selbst tun.

          • Und für Ihre Kinder unter 18 Jahre.

          Wann:

          • jeden Monat

          • vom 1. bis 15. Tag 

          Wo:

          • in der Servicestelle Migration Annaberg, Paulus-Jenisius-Straße 43 in 09456 Annaberg-Buchholz       

          • in Ausnahmefällen: im Sachgebiet Asyl- und Leistungsrecht, Wettinerstraße 61 in 08280 Aue

          • Sie brauchen keinen Termin

          Bringen Sie mit:

          • gültiges Aufenthalts-Dokument

           

          Achten Sie auf die Öffnung-Zeiten:

          Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr

          Dienstag: 8 Uhr bis 18 Uhr

          Mittwoch: ------------

          Donnerstag: 8 Uhr bis 16 Uhr

          Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

           

          Es gibt Ausnahmen:

          Manchmal können Sie nicht kommen.

          Zum Beispiel bei:

          • Krankheit 

          • Kinder-Betreuung 

          • Arbeit oder Ausbildung außerhalb vom Landkreis

          Sagen Sie es der Ausländer-Behörde.

          Schreiben Sie eine E-Mail an: migration@kreis-erz.de 

          oder rufen Sie an: +49 3733 831 5050

          Die Behörde prüft.

          Die Behörde entscheidet dann.

           

          Sie kommen zu spät oder gar nicht:

          Das kann passieren:

          • Das Geld kommt später.

          • Sie bekommen weniger Geld.

          • Sie bekommen kein Geld.

           

          Auflage Mitwirkung (Originaltext)

          Die Fahr-Erlaubnis - Das ist der Führerschein.

          Der Schein muss gültig sein.

          Der Schein muss echt sein.

          Fahren ohne Fahr-Erlaubnis ist verboten.

          Fahren ohne Fahr-Erlaubnis ist eine Straftat.

          Sie haben einen Führerschein aus Ihrem Heimat-Land?

          Es gibt eine Frist zum Umtausch.

          120 Tage ab erster Anmeldung in Deutschland.

          Machen Sie einen Termin bei der Fahrerlaubnis-Behörde.

          Sicherheits-Gurt

          Alle Menschen im Auto müssen einen Sicherheits-Gurt tragen.

          Der Gurt schützt bei einem Unfall.

           

          Babys und Kinder

          Babys brauchen eine Baby-Schale.

          Größere Kinder brauchen einen Kinder-Sitz.

          • bis zum Alter von 12 Jahren oder

          • bis das Kind 1,50 Meter groß ist.

          Sie dürfen nur arbeiten, wenn Sie eine Erlaubnis haben (von der Ausländerbehörde).

          Sie arbeiten, aber der Staat weiß es nicht?

          Das bedeutet:

          • Sie haben keine Erlaubnis zum Arbeiten

          • Sie melden die Arbeit nicht an

          • Sie zahlen keine Steuern und keine Versicherungen

          Das heißt Schwarz-Arbeit.

          Schwarz-Arbeit ist verboten.

          Sie bekommen großen Ärger mit Behörden.

          Sie fahren E-Scooter im Straßen-Verkehr?

          ► Sie brauchen eine Versicherung.

          Ohne Versicherung dürfen Sie nicht fahren.

          Sie fahren ohne Versicherung? 

          Es kann eine Strafe geben.

           

          Eine Versicherung machen Sie bei:

          • HUK Coburg

          • Allianz

          • ADAC

          • DEVK

          • andere Versicherungen

          Das geht:

          • im Internet

          • in einem Büro von der Versicherung

           

          Diese Dinge brauchen Sie:

          • Ihren Namen

          • Adresse

          • Geburtsdatum

          • manchmal Ausweis oder Aufenthaltspapier

          • Daten vom E-Scooter
            (Marke, Modell, Fahrgestell-Nummer)

           

          Die Versicherung kostet Geld.

          Sie bekommen ein kleines Schild / Sticker.

          Das kommt hinten an den E-Scooter.

          Ohne dieses Schild dürfen Sie nicht fahren.

           

          Wichtig:

          Die Versicherung gilt meistens 1 Jahr

          Dann müssen Sie neu bezahlen.


          Der E-Scooter braucht:

          eine Straßen-Zulassung in Deutschland

          eine Fahrgestell-Nummer (Serien-Nummer)

          Licht, Bremsen und Klingel

          Notfall-Nummern = 112 und 110

          -> ins Telefon speichern 

           

          Notfall bedeutet:

          Es ist dringend!

          Ein Leben ist in Gefahr.

          Sie brauchen schnell Hilfe.

          Ein anderer braucht schnell Hilfe.

          Es kann nicht warten.

           

          Rufen Sie diese Nummern an.

          Es ist kostenlos.

          Immer zu erreichen.

          Auch ohne Mobil-Netz.

          Auch ohne Geld auf dem Telefon.

          Aber: nur für Notfälle

          Machen Sie keine Spaß-Anrufe!!!

           

          Kranken-Wagen, Not-Arzt, Feuerwehr: 112

          Rufen Sie an bei:

          • Schwerer Unfall, zum Beispiel schlimmer Auto-Unfall

          • Feuer, zum Beispiel ein Haus brennt

          • Medizinischer Notfall

          Medizinischer Notfall ist zum Beispiel:

          • im Moment schwere Atem-Not

          • im Moment schwere Schmerzen im Brust-Korb

          • im Moment schwere Bauch-Schmerzen

          • im Moment schwerer Schwindel

          • schwerer Unfall und Verletzung

          • Komplikation in der Schwangerschaft (zum Beispiel: ein Kind kommt viel zu früh auf die Welt)

          • im Moment schwere psychische Störung

          • im Moment Selbstmord-Gefahr

          • Drogen-Notfall

          • Allergischer Schock

          • Bewusstseins-Störung (der Kopf ist nicht mehr klar)

          • Koma

          Holen Sie schnell Hilfe!!!

          Und rufen Sie laut um Hilfe!

          Andere Menschen können auch helfen.

          Wichtig: Helfen Sie!!!

          Sie helfen nicht obwohl Sie könnten?

          Das ist eine Straf-Tat.

          Aber: bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr

           

          Polizei: 110

          • Sie sind in Gefahr.

          • Jemand anderes ist in Gefahr.

          • Sie fühlen sich bedroht.

          • Sie sehen eine Straf-Tat.

           

          Sie sind nicht sicher?

          Rufen Sie: 112

          Funktioniert immer.

           

          Sagen Sie:

          • Wer ruft an (Name)

          • Was ist passiert

          • Wo ist es passiert

          • Wie viele Menschen sind verletzt

          • Warten Sie auf Fragen

           

          Bleiben Sie ruhig.

          Sprechen Sie langsam.

          Sprechen Sie deutlich.

          Man kann Sie besser verstehen.

          Beenden Sie das Gespräch nicht selbst.

           

          Gift-Not-Ruf: +49 361 730 730

          • Jemand hat etwas Giftiges getrunken

          • Jemand hat etwas Giftiges gegessen.

          Zum Beispiel: Ein Kind hat Wasch-Mittel getrunken.

           

          Es gibt auch:

          Notruf-App: www.nora-notruf.de/de-as

          Sie sprechen kein Deutsch? Hilfe in Notfällen und akuten Situationen: www.raa-sachsen.de/helpline

           

          Sie sind der Notfall?

          Sie gehen ins Kranken-Haus?

          Nehmen Sie Ihren Aufenthalts-Nachweis mit.

          Sie brauchen keinen Behandlungs-Schein.

          Sie haben eine Gesundheits-Karte?

          Nehmen Sie die die Karte mit.

           

          Es gibt noch andere Nummern.

          Wenn es schlimm ist

          Aber kein Leben in Gefahr

          Zum Beispiel:

          • Hohes Fieber

          • Bein gebrochen

          • Diebstahl

          Schauen Sie bei: Notdienst Arzt, Polizei

          Sie kommen zu einem Notfall:

          Ein Mensch ist ohne Bewusstsein.

          Er reagiert nicht auf lautes Ansprechen.

          Er reagiert nicht auf Anfassen.

          Er bewegt sich nicht.

          Er atmet nicht oder nicht normal.

          Achtung: Babys und kleine Kinder nicht schütteln!

          Helfen Sie!!!!

          Rufen Sie sofort die 112.

          Beginnen Sie mit der Herzdruck-Massage!

          Hören Sie nicht auf bis

          • der Mensch wieder zu Bewusstsein kommt

          • oder bis der Rettungs-Dienst kommt

          In der ersten Hilfe gibt es keine Fehler!

          Hier finden Sie eine Karte "Wiederbelebung" 

          Arabisch/ العربية

          Englisch/English

          Französisch/Francais

          Russisch/Pусский

          Spanisch/Español

          Türkisch/Türkçe

          Ukrainisch/Yкраїнська

           

          Sie wollen einen "Erste-Hilfe-Kurs" besuchen?

          Die Not-Aufnahme im Kranken-Haus ist immer offen.

           

          Wann in die Not-Aufnahme?

          Sie sind sehr krank oder verletzt.

          Beispiele:

          • Sie haben starke Schmerzen.

          • Sie hatten einen Unfall (zum Beispiel einen Autounfall oder einen Sturz).

          • Ein Knochen ist gebochen.

          Die Ärzte dort kümmern sich um Sie.

           

          Sie sind in Lebensgefahr?

          Jemand anderes ist in Lebengefahr?

          Rufen Sie sofort die Notruf-Nummer 112 an!

           

          Sie haben weniger starke Beschwerden:

          Gehen Sie nicht sofort in die Notaufnahme.

          Rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst an: 116 117

          Oder schauen Sie hier: www.bereitschaftspraxen.116117.de

          Englisch/English - Arabisch/ العربيةSpanisch/Español - Französisch/FranceItalienisch/ItalianoRussisch/PусскийTürkisch/TürkçeUkrainisch/Yкраїнська

           

          Hier gibt es Notaufnahmen:

           

          Erzgebirgsklinikum gGmbH – Haus Annaberg

          Chemnitzer Straße 15 09456 Annaberg-Buchholz

          Telefon: +49 3733 80 0

           

          Erzgebirgsklinikum gGmbH – Haus Stollberg

          Jahnsdorfer Straße 7, 09366 Stollberg

          Telefon: +49 37296 53 0

           

          Erzgebirgsklinikum gGmbH – Haus Zschopau

          Alte Marienberger Straße 52, 09405 Zschopau

          Telefon: +49 3725 40 0

           

          Erzgebirgsklinikum gGmbH – Haus Olbernhau

          Krankenhausstraße 1, 09526 Olbernhau

          Telefon: +49 37360 10 0

           

          Kliniken Erlabrunn GmbH

          Am Märzenberg 1a, 09359 Breitenbrunn/Erlabrunn

          Telefon: +49 3773 60

           

          Helios Klinikum Aue

          Gartenstraße 6, 08280 Aue

          Telefon: +49 3771 580

          Es ist Nacht oder Wochen-Ende

          oder Feier-Tag.

          Sie sind krank oder verletzt.

          Es ist nicht ganz dringend.

          Zum Beispiel:

          • hohes Fieber über 39 Grad

          • schwer Durch-Fall mit Erbrechen

          • starke Ohren-Schmerzen

          Ihr Arzt hat zu.

          Rufen Sie hier an: 116 117

          Das ist kostenlos.

          Sagen Sie, was Sie haben.

          Sie bekommen Hilfe.

          Oder schauen Sie hier: www.bereitschaftspraxen.116117.de

          Englisch/English - Arabisch/ العربيةSpanisch/Español - Französisch/FranceItalienisch/ItalianoRussisch/PусскийTürkisch/TürkçeUkrainisch/Yкраїнська

           

          Rufen Sie nicht die 112!!!

          Das ist nur für Notfälle!

          Notfall mit Zahn?

          Zum Beispiel: Schmerzen oder Unfall

          Ihr Zahn-Arzt hat zu.

          Suche hier.

          Seite nur auf Deutsch.

          Oder: Gehen Sie zur Arzt-Praxis.

          Oft ist dort ein Schild an der Tür

          Wer hat Notdienst.

          Es ist Nacht oder Wochen-Ende

          oder Feier-Tag.

          Es geht Ihnen nicht gut.

          Sie brauchen ein Medikament.

          Es ist dringend.

          Die Apotheken haben zu.

           

          Es gibt immer eine Notfall-Apotheke.

          Rufen Sie an: 0800 0022833

          Oder suchen Sie hier.

          So suchen Sie:

          Geben Sie Ihren Wohn-Ort ein

          oder die Postleit-Zahl.

          Sie sehen: Welche Apotheke hat offen

          Oder: gehen Sie zu Ihrer Apotheke.

          An der Tür steht - welche Apotheke hat Notdienst

           

          Beachten Sie in der Apotheke:

          Sie müssen eine kleine Gebühr zahlen.

          = Notdienst-Gebühr

          Von 20 Uhr bis 6 Uhr und

          am Sonntag und Feiertag

          Die Polizei passt auf.

          Sie soll vor Gefahr schützen.

          Sie achtet auf die Gesetze und Regeln.

          Die Polizei ist KEIN Geheimdienst.

          Sie hat nichts mit Politik zu tun.

           

          Es gibt die Bundes-Polizei.

          Sie ist auf Bahnhöfen und Flughäfen.

          und an der deutschen Grenze.

           

          Es gibt die Landes-Polizei.

          Sie sorgt für Sicherheit in Städten und Dörfern.

          Sie hilft bei Unfällen.

          Sie kümmert sich um Straftaten.

          Sie hilft Menschen in Not.

           

          Es sind Frauen und Männer bei der Polizei.

          Beide haben die gleichen Rechte.

          Beide haben die gleichen Pflichten.

          Das bedeutet:

          • Sie dürfen das Gleiche tun.

          • Sie haben die gleichen Aufgaben.

          • Sie haben die gleiche Verantwortung.

          Alle müssen sich den Anweisungen fügen.

          Frauen UND Männer.

           

          Wann ruft man die Polizei?

          • Sie sind ist in Gefahr.

          • Ein Anderer ist in Gefahr.

          • Sie haben ein Verbrechen gesehen.

          Beispiele:

          • Überfall oder Einbruch

          • Diebstahl

          • Brandstiftung oder Sachbeschädigung

          • Körperverletzung oder Bedrohung

          • Sexueller Missbrauch

          • Häusliche Gewalt

          Wenn Sie Hilfe brauchen – rufen Sie den Notruf 110 an.

          Der Anruf kostet kein Geld.

          Die Polizei kommt schnell.

           

          Sie können auch zur Polizei gehen

          Im Erzgebirgskreis gibt es mehrere Polizei-Stellen.

          Polizeirevier Annaberg - Klosterstraße 16 in Annaberg - Telefon: +49 3733 88‑0

          Zuständig für Annaberg und Umgebung

          Polizeirevier Aue - Lessingstraße 15 in Aue - Telefon: +49 3771 12‑0

          Zuständig für Aue und Umgebung

          Polizeirevier Marienberg Goethering 2 in Marienberg - Telefon: +49 3735 606‑0

          Zuständig für Marienberg und Umgebung

          Polizeirevier Stollberg - Zwönitzer Str. 10 in Stollberg - Telefon: +49 37296 90‑0

          Zuständig für Stollberg und Umgebung

           

          Die Polizei ist immer da:

          Tag und Nacht – 24 Stunden.

          Sie sprechen kein Deutsch?

          Dann hilft ein Freund.

          Warten Sie nicht, wenn Sie Angst haben.

          Die Polizei hilft Ihnen.

          Wichtig: 

          Versuchen Sie nicht, die Polizei zu bestechen. 

          Das wird in Deutschland hart bestraft.

           

          Opfer einer Straftat - Broschüre in leichter Sprache

          Die Feuerwehr hilft Menschen in Not.

          Zum Beispiel bei Feuer.

          Die Feuerwehr kommt und löscht das Feuer.

          Die Feuerwehr hilft auch bei anderen Notfällen:

          • bei einem Auto-Unfall

          • wenn ein Baum auf die Straße fällt

          • wenn Wasser in den Keller läuft

           

          Wenn Sie Hilfe brauchen – rufen Sie den Notruf 112 an.

          Der Anruf kostet kein Geld.

          Auch wenn Sie nicht gut Deutsch sprechen

          Die Feuerwehr hilft trotzdem.

           

          In vielen Städten gibt es eine Freiwillige Feuerwehr.

          Das heißt: 

          Die Menschen helfen freiwillig.

          In ihrer Freizeit.

          Sie helfen anderen Menschen.

           

          Wichtig:
          Rufen Sie die 112 nur bei echten Notfällen an.
          Machen Sie keinen Spaß-Anruf.

          Das bedeutet:

          Ein Kind ist nicht sicher.

          Das Kind bekommt nicht genug Hilfe oder Liebe.

          Zum Beispiel:

          • Das Kind wird geschlagen.

          • Das Kind wird beschimpft.

          • Das Kind bekommt nicht genug Essen, Kleidung, Pflege.

          • Das Kind wird allein gelassen.

          • Das Kind muss Dinge tun, die zu schwer oder gefährlich sind.

          • Das Kind sieht, dass Eltern sich streiten oder Gewalt tun.

           

          Sie sehen: 

          Ein Kind ist in Gefahr.

          Sie müssen Hilfe holen!

          Zum Beispiel:

                  Telefon: +49 37296 591 2011

                  E-Mail: jugendhilfe@kreis-erz.de

          • mit der Schule oder Kita reden

          • mit einem Sozialarbeiter sprechen

          Das Kind soll sicher sein

          Das Kind soll gesund leben können.

          Du hast Angst auf deinem Schul-Weg?

          Du hast dich verlaufen?

          Du fühlst dich bedroht?

          Du bekommst Hilfe!

           

          Wo?

          Gehe zu einer Not-Insel.

          Not-Insel = Laden, Bäcker, Apotheke, Hort, Kinder-Garten, Spar-Kasse…

          Die Menschen dort können helfen.

          Die Not-Inseln haben Aufkleber an der Tür.

          Eine Notinsel finden: www.notinsel.de/notinsel-finden

          Du hast schlimme Probleme?

          • Probleme mit Freunden

          • Probleme mit der Familie

          • Probleme in der Schule

          • Ängste oder Traurigkeit

          • Kummer mit Liebe

          • Mobbing

          • Sorge um andere Menschen

          • oder es geht dir nicht gut 

          Manchmal ist es einfacher mit einer fremden Person zu sprechen.

           

          Du kannst anrufen.

          Nummer gegen Kummer: +49 116111

          Das ist ein Kinder- und Jugend-Telefon.

          Du kannst auch schreiben statt sprechen:

          www.nummergegenkummer.de/onlineberatung/#/ 

           

          Alles ist anonym.

          Du musst deinen Namen nicht sagen.

          Du musst nichts bezahlen.

           

          Du brauchst einen Internet-Zugang.

          Die Beratung ist nur auf Deutsch.

           

          In vielen anderen Ländern gibt es auch Beratungsangebote.

          Du findest sie hier: https://childhelplineinternational.org/helplines/

          A lot of countries in the worldoffer similiar support / helplines.

          Check out https://childhelplineinternational.org/helplines/ for more information.

          mehr Informationen - FAQ 

          ENGLISH / ENGLISCH
          Where can I get help?
          Assistance in the event of women being abused

           

          FRANÇAIS / FRANZÖSISCH
          Où trouver de l’aide ?
          Aide en cas de violence dirigée contre les femmes

           

          ESPAÑOL / SPANISCH
          ¿Dónde puedo encontrar ayuda?
          Ayuda en caso de violencia de género

           

          ITALIANO / ITALIENISCH
          Dove trovo aiuto?
          Aiuto in caso di violenza sulle donne

           

          PORTUGUÊS / PORTUGIESISCH
          Onde posso procurar ajuda?
          Apoio para mulheres vítimas de violência

           

          TÜRKÇE / TÜRKISCH
          Nereden yardım alabilirim? 
          Kadına yönelik şiddette yardım

           

          KURMANCÎ / KURDISCH (KURMANDSCHI)
          Ez ê li ku bi gihîjim alîkariyê?
          Di rewşa şideta li dijî jinan de alîkarî

           

          ROMÂNĂ / RUMÄNISCH
          Unde găsesc ajutor?
          Asistenţă pentru cazurile de violenţă împotriva femeilor

           

          POLSKI / POLNISCH
          Gdzie znajdę pomoc?
          Pomoc w sytuacji przemocy wobec kobiet

           

          РУССКИЙ / RUSSISCH
          Куда мне обратиться за помощью?
          Помощь женщинам, пострадавшим от насилия

           

          SHQIP / ALBANISCH
          Ku mund të gjej ndihmë? 
          Ndihmë në rast dhune ndaj gruas

           

          БЪЛГАРСКИ / BULGARISCH
          Къде ще получа помощ?
          Помощ при насилие срещу жени

           

          SRPSKI / SERBISCH
          Gde mogu naći pomoć?
          Pomoć ženama žrtvama nasilja

           

          TIẾNG VIỆT / VIETNAMESISCH
          Tôi có thể tìm kiếm trợ giúp ở đâu?
          Trợ giúp chống bạo hành phụ nữ

           

          УКРАЇНСЬКИЙ / UKRAINISCH
          Де я можу знайти допомогу?
          Допомога з насильством щодо жінок

           

          中文 / CHINESISCH
          我在哪里得到帮助?
          帮助受到暴力的妇女

           

           فارسى/دری / FARSI/DARI
          کجا می توانم کمک دریافت کنم؟
          کمک در برابر خشونت علیه زنان

           

          ARABISCH  / عربي 
          أين أتلقى المساعدة ؟
          المساعند وجود العنف ضد النساء

           

          Sie haben vor jemandem Angst?

          Jemand tut Ihnen weh?

          Jemand sagt, er will Ihnen weh tun?

          Oder einem anderen Menschen wird weh getan?

          Zum Beispiel: Freundin, jemand in der Familie

           

          Hilfe-Telefon: 116 016

          • Kostenlos

          • Sie können immer anrufen: 24 Stunden, jeden Tag

          • Die Nummer steht nicht auf der Telefon-Rechnung

          • Sie können die Nummer nur in Deutschland anrufen.

           

          Beratung

          • Die Beratung ist geheim und sicher

          • Sie müssen Ihren Namen nicht sagen

          • Sie können auch schreiben:

            • im Chat auf der Internet-Seite

            • per E-Mail

          • Chat und E-Mail sind kostenlos

          • Chat und E-Mail gibt es nur auf Deutsch

           

          Sprachen

          • Beratung ist in 18 Sprachen möglich

          • Mit Dolmetscherinnen am Telefon

          • Es gibt:

            • Gebärdensprach-Videos

            • Infos in Leichter Sprache

          • Frauen mit Hör-Behinderung können auch beraten werden:

            • jederzeit

            • in Deutscher Gebärden-Sprache

           

          Die Beraterinnen

          • Die Beraterinnen sind Fach-Leute.

          • Sie wissen viel über Gewalt gegen Frauen.

          • Sie helfen:

            • Wenn Sie in einer Krise sind

            • mit einer ersten Beratung

          • Sie helfen ein Frauen-Haus zu finden.

           

          Wobei hilft das Hilfe-Telefon?

          Das Hilfetelefon hilft bei Gewalt gegen Frauen.

          Zum Beispiel:

          • Häusliche Gewalt 
            → Gewalt in einer Beziehung oder in der Familie
            → zum Beispiel: seelische Gewalt, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt

          • Gewalt außerhalb einer Beziehung
            → seelische Gewalt, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt

          • Stalking
            → Jemand verfolgt dich oder belästigt dich immer wieder

          • Mobbing
            → Jemand macht dich fertig, immer und immer wieder

          • Digitale Gewalt
            → Gewalt im Internet oder mit dem Handy
            → zum Beispiel: böse Nachrichten, Nacktfotos verbreiten

          • Zwangs-Heirat
            → Du sollst heiraten, du willst das nicht.

          • Gewalt im Namen der „Ehre“
            → Zum Beispiel: deine Familie will dich bestrafen

          • Frauen-Handel
            → Frauen werden verkauft oder gezwungen, für Geld zu arbeiten

          • Gewalt in der Prostitution
            → Gewalt gegen Frauen, die in der Prostitution arbeiten

          • Genital-Verstümmelung
            → Jemand verletzt deine Geschlechts-Organe absichtlich

          • Sexuelle Belästigung bei der Arbeit
            → Zum Beispiel: ein Kollege fasst dich an oder macht dir Angst

          Häusliche Gewalt – Was ist das?

          Häusliche Gewalt passiert zu Hause.

          Sie passiert in Familien oder zwischen Partnern.

          Arten von Gewalt:

          • schlagen, treten, stoßen, würgen, fesseln

          • Angriff mit Waffe oder Gegenstand

          • Mord oder Drohung

          • beschimpfen, bedrohen, beleidigen, demütigen

          • das Opfer darf keine Kontakte zu Familie oder Freunden haben

          • kontrollieren der Kontakte

          • Einsperren

          • zum Sex zwingen

          • Geld wegnehmen oder kontrollieren

           

          Wichtig:

          Gewalt ist verboten!

          Sie sind nicht schuld!

          Sie dürfen Hilfe holen!

          Auch andere Menschen dürfen Hilfe holen - Freunde, Nachbarn, Verwandte

          Sie sind nicht allein!

           

          Sie sind in großer Gefahr?

          Sie haben Angst?

          Sie werden verletzt?

          Rufen Sie sofort die Polizei: 110

           

          Sie brauchen Beratung oder Hilfe?

          Beratungs-Stellen hören Ihnen zu.

          Sie können reden.

          Sie bekommen Tipps.

          Man sagt Ihnen wo Sie sicher wohnen können.

           

          Wo gibt es Beratung?

          Landratsamt Erzgebirgskreis - Frau Roch

          Adresse: Wettinerstraße 61, 08280 Aue – Bad-Schlema

          Sie müssen einen Termin machen.

          Schreiben Sie eine E-Mail an: kristin.roch@kreis-erz.de

          Schreiben Sie: „Ich brauche einen Termin zur Beratung.“

          Sie bekommen einen Termin geschickt.

           

          Oder IKOS Erzgebirge

          Adresse: Straße der Einheit 57, 08340 Schwarzenberg

          Telefon: +49 3774 8199958

          E-Mail: ikos-erz@awo-erzgebirge.de

           

          Schauen Sie auch:

          Hilfe-Telefon Gewalt gegen Frauen

          Telefon: 116 016

           

          Broschüre - Mehr Schutz bei Gewalt

          Deutsch - Englisch/English - Türkisch/Türkçe - Arabisch - Persisch

          Es gibt ein Hilfe-Telefon.

          Telefon-Beratung: 0800 40 40 020

          Die Beratung ist

          • ergebnisoffen (das heißt: Sie entscheiden was passiert)

          • die Frauen hören gut zu

          • anonym und vertraulich

          • immer erreichbar 

          in 19 Sprachen verfügbar:

          Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Persisch, Kurdisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch. Türkisch, Ukrainisch, Chinesisch/Mandarin, Italienisch, Portugiesisch, Vietnamesisch

           

          Sie können auch chatten

          oder eine E-Mail schreiben.

          Dafür müssen Sie einen Termin machen.

          FGM ist in Deutschland verboten.

          FGM wird in Deutschland bestraft

          auch wennder Tat-Ort im Ausland ist.

          FGM ist eine schwere Straf-Tat.

          Den Tätern droht in Deutschland Gefängnis bis 15 Jahre.

           

          Das heißt:

          Eltern dürfen ihr Mädchen nicht beschneiden lassen.

          Nicht in Deutschland und nicht im Ausland.

          Sie dürfen niemanden anderen schicken.

          Zum Beispiel: Tante, Freundin, Großmutter

          Wenn das Mädchen beschnitten wird oder es versucht wird:

          • Das Mädchen kann von der Familie weggenommen werden.

          • Eltern können das Sorgerecht verlieren.

          • Eltern ohne deutschen Pass können nicht mehr in Deutschland wohnen.

           

          Viele Mädchen sterben bei der Beschneidung

          oder später an den Folgen.

          Oder haben schwere gesundheitliche Probleme.

           

          Drohende FGM ist in Deutschland ein Asyl-Grund.

           

          Sie sind vom FGM betroffen?

          Oder Ihnen droht FGM?

          Einem Mädchen droht FGM?

           

          Sie können das Hilfe-Telefon „Gewalt gegen Frauen“ anrufen.

          Telefon: 116 116

           

          Es gibt die 

          SAIDA Fachberatungsstelle

          Delitzscher Str. 80 in 04129 Leipzig

          Hier finden Sie:

          • Beratung und Unterstützung für betroffene und bedrohte Mädchen und Frauen.

          • Information, Schutz und Hilfe bei Fragen rund um FGM.

          Telefon: +49 341 24 74 669

          E‑Mail: beratung@saida.de

          montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr 

           

          In Berlin gibt ein „Zentrum für Opfer von Genitalverstümmelung“.

          Hier werden behandelt:

          • körperliche Folgen und

          • psychische Folgen

          • kostenfrei und anonym

          Sie brauchen keine Krankenversicherung.

          Schauen Sie auch hier: FAQ

          Viele Männer erleben Gewalt.

          Sie können Hilfe bekommen:

          Hilfetelefon für Männer: +49 8001239900  

          Sie können auch chatten

          Momentan nur auf Deutsch und Englisch

          Montag zwischen 18 und 20 Uhr auch auf Türkisch

          E-Mail auf Deutsch, Englisch und Türkisch

           

          Montag bis Freitag

          • Sicher

          • kostenfrei – Sie müssen kein Geld bezahlen

          • Anonym – niemand erfährt wer Sie sind

          Kontakt und Telefon-Zeiten: www.maennerhilfetelefon.de 

          Englisch/English 

          Türkisch/Türkçe

          Häusliche Gewalt – Was ist das?

          Häusliche Gewalt passiert zu Hause.
          Sie passiert in Familien oder zwischen Partnern.

           

          Arten von Gewalt:

          • schlagen, treten, stoßen, würgen, fesseln

          • Angriff mit Waffe oder Gegenstand

          • Mord oder Drohung

          • beschimpfen, bedrohen, beleidigen, demütigen

          • das Opfer darf keine Kontakte zu Familie oder Freunden haben

          • kontrollieren der Kontakte

          • Einsperren

          • zum Sex zwingen

          • Geld wegnehmen oder kontrollieren

           

          Wichtig:

          Gewalt ist verboten!

          Sie sind nicht schuld!

          Sie dürfen Hilfe holen!

          Auch andere Menschen dürfen Hilfe holen - Freunde, Nachbarn, Verwandte

          Sie sind nicht allein!

           

          Sie sind in großer Gefahr?

          Sie haben Angst?

          Sie werden verletzt?

          Rufen Sie sofort die Polizei: 110

           

          Sie brauchen Beratung oder Hilfe?

          Beratungs-Stellen hören Ihnen zu.

          Sie können reden.

          Sie bekommen Tipps.

          Man sagt Ihnen wo Sie sicher wohnen können.

           

          Wo gibt es Beratung?

          Landratsamt Erzgebirgskreis - Frau Roch

          Adresse: Wettinerstraße 61, 08280 Aue – Bad-Schlema

          Sie müssen einen Termin machen.

          Schreiben Sie eine E-Mail an: kristin.roch@kreis-erz.de

          Schreiben Sie: „Ich brauche einen Termin zur Beratung.“

          Sie bekommen einen Termin geschickt.

           

          Oder IKOS Erzgebirge

          Adresse: Straße der Einheit 57, 08340 Schwarzenberg

          Telefon: +49 3774 8199958

          E-Mail: ikos-erz@awo-erzgebirge.de

           

          Schauen Sie auch:

          Hilfe-Telefon Gewalt an Männern

          Telefon: 0800 1239 900

          Englisch/English - Türkisch/Türkçe

           

          Broschüre - Mehr Schutz bei Gewalt

          Deutsch - Englisch/English - Türkisch/Türkçe - Arabisch - Persisch

          Deutschland ist meist sicher.

          Aber es kann Krisen geben.

          zum Beispiel:

          • Stürme, Hochwasser, Unwetter

          • Angriffe auf Computer oder Einrichtungen

          Dann können Strom, Wasser, Gas oder Handynetze kaputt gehen.

          Gut vorbereitet sein hilft.

          • immer Wasser und Essen zu Hause haben

          • Taschenlampe und Batterien 

           

          Im Notfall ruhig bleiben und anderen helfen.

          Wichtige Orte kennen: Krankenhaus, Feuerwehr

          Nachbarn und Freunde können helfen.

          Broschüre für eine Notfall-Vorsorge

           

          Der Erzgebirgskreis informiert hier:www.erzgebirgskreis.de/katastrophenschutz 

          Download Vorsorge 

          Baden im Bade-See und Fluss

          • Baden Sie nur an erlaubten Stellen

          • Achten Sie auf Schilder und Warnungen

          • Nicht in unbekannte Gewässer springen

          • Nicht bei Gewitter ins Wasser

          • Kinder im Auge behalten

          • flache Uferbereiche mit Pflanzen und Wasservögeln meiden

          • Müll mitnehmen und richtig entsorgen

           

          Eis auf dem See und Fluss

          Erklären Sie das Ihren Kindern!

          Nicht auf zu dünnes Eis gehen.

          Warn-Schilder beachten.

          Eis ist erst ab 20 cm Dicke sicher.

           

          Warn-Signale:

          Das Eis macht Geräusche.

          Zum Beispiel: Es knackt oder knistert.

          Oder es gibt Risse im Eis.

          Dann kann das Eis brechen.

           

          Legen Sie sich sofort flach auf das Eis.

          So verteilt sich Ihr Gewicht besser.

          Bewegen Sie sich langsam auf dem Bauch.

          Robben Sie in Richtung Ufer.

          Wenn Sie ins Eis einbrechen:

          Breiten Sie sofort die Arme aus.

          So gehen Sie nicht unter das Eis.

          Schlagen Sie das Eis in die Richtung kaputt

          aus der Sie kamen.

          Dort ist das Eis stärker.

          Versuchen Sie, sich auf das Eis zu rollen. 

          Kriechen langsam zurück ans Ufer.

           

          Schnelle Hilfe bei Eis-Unfall

          Rufen Sie sofort den Notruf 112 an.
          Rufen Sie laut um Hilfe.

          Bleiben Sie an einem sicheren Ort.
          Gehen Sie nicht selbst auf das Eis.

          Wenn ein Rettungsring oder ein Seil da ist:
          Werfen Sie es zur Person ins Wasser.

          Sie können auch vom Ufer helfen:
          Reichen Sie einen Stock oder einen Schal.
          Ziehen Sie die Person langsam aus dem Wasser.

          Ist die Person weiter weg:
          Binden Sie sich ein Seil um.
          Bleiben am Ufer fest.
          Robben Sie vorsichtig zur Person.

          Eine Leiter kann helfen.
          Sie verteilt das Gewicht auf dem Eis.
          So brechen Sie nicht selbst ein.

          Ziehen Sie der Person die nassen Sachen aus.
          Wickleln Sie die Person in eine warme Decke.

          Das BAMF ist eine Bundes-Behörde.

          Das BAMF führt das Asylverfahren durch.

          Das bedeutet:

          • Es prüft den Asyl-Antrag. 

          • Es führt Anhörungen durch. 

          • Es entscheidet über den Asyl-Antrag.

          Die Ausländer-Behörde ist Ihr Ansprech-Partner.

          Es gibt dort die

          Servicestelle Migration

          Standort: Paulus-Jenisius-Straße 43 in Annaberg-Buchholz

          Post-Anschrift: Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz

          Telefon: +49 3733 831 5050

          E-Mail: migration@kreis-erz.de  

           

          Das machen Sie bei der Service-Stelle:

          • Sie machen Ihren monatlichen Anwesenheits-Nachweis.

          • Sie haben eine Frage? Die Stelle leitet auch Fragen weiter.

          • Sie melden Veränderungen

          • Sie brauchen einen Termin bei Ihrem Bearbeiter.

          • Sie brauchen einen Behandlungs-Schein für den Arzt

           

          Tipp:

          Sie brauchen einen Antrag oder Formulare?

          Schauen Sie zuerst in die Downloads unsere Hilfe-Seite.

           

          Sie wollen etwas abgeben?

          Papiere oder ausgefüllte Formulare

          Nutzen Sie den Brief-Kasten.

          Sie müssen nicht warten.

           

          Sie haben eine Frage?

          Schreiben Sie eine E-Mail.

          Sie müssen nicht in die Service-Stelle kommen.

           

          In der Servicestelle Migration:

          Sie brauchen keinen Termin.

          Oft sind viele Menschen dort.

          Sie müssen warten.

           

          Achten Sie auf die Öffnungs-Zeiten!

          Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr

          Dienstag: 8 Uhr bis 18 Uhr

          Mittwoch:  ---------------

          Donnerstag: 8 Uhr bis 16 Uhr

          Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

           

          Anrufen:

          Rufen Sie nur an, wenn die Behörde offen hat.

          Sehr viele Menschen rufen an.

          Oft ist die Verbindung besetzt.

          Rufen Sie keine andere Nummer an.

           

          E-Mail oder Brief schreiben:

          Schreiben Sie Ihre Frage nur einmal.

          Schreiben Sie immer wieder, dauert es länger.

          Es gibt viele Anfragen.

          Manchmal dauert es bis Sie eine Antwort bekommen.

           

          Wichtig: 

          Schreiben Sie in Ihre E-Mail oder Brief diese Informationen:

          • Ihren Vornamen und Ihren Nachnamen

          • Ihr Geburtsdatum

          • Ihre Adresse (wo wohnen Sie)

          • Ihre Frage oder was sie brauchen

          Die Ausländer-Behörde ist Ihr Ansprech-Partner.

          Es gibt dort das

          Asyl- und Leistungsrecht

          Standort: Paulus-Jenisius-Straße 43 in Annaberg-Buchholz

          Sie kommen aus diesen Orten?

          -> Standort: Wettinerstraße 61 in Aue-Bad Schlema

          Post-Anschrift: Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz

          Telefon: +49 3733 831 5050

          E-Mail: asyl-leistungsrecht@kreis-erz.de

           

          Das macht das Asyl- und Leistungsrecht:

          • Die Aufenthalts-Gestattung geben.

          • Die Aufenthalts-Gestattung verlängern.

          • Die Duldung geben.

          • Die Duldung verlängern.

          • Hilfe und Geld nach dem AsylbLG zahlen.

          • Antrag prüfen: Bildung und Teilhabe

          • Alles zur Wohnsitz-Auflage.

          • Sie brauchen eine Arbeits-Erlaubnis.

          • Sie brauchen einen Kranken-Behandlungs-Schein.

           

          WICHTIG:

          Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft Ihren Asyl-Antrag.

          Das macht nicht die Ausländer-Behörde!

           

          Sie haben einen Bearbeiter.

          Sie müssen einen Termin machen.

          Telefon: +49 3733 831 5050

          Oder gehen Sie zur Service-Stelle Migration

           

          Anrufen:

          Rufen Sie nur an, wenn die Behörde offen hat.

          Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr

          Dienstag: 8 Uhr bis 18 Uhr

          Mittwoch: -------------------

          Donnerstag: 8 Uhr bis 16 Uhr

          Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

           

          Sehr viele Menschen rufen an.

          Oft ist die Verbindung besetzt.

          Rufen Sie keine andere Nummer an.

           

          E-Mail oder Brief schreiben

          Schreiben Sie Ihre Frage nur einmal.

          Schreiben Sie immer wieder, dauert es länger.

          Es gibt viele Anfragen.

          Manchmal dauert es bis Sie eine Antwort bekommen.

           

          Wichtig:

          Schreiben Sie in Ihre E-Mail oder Brief diese Informationen:

          • Ihren Vornamen und Nachnamen

          • Ihr Geburtsdatum

          • Ihre Adresse (wo wohnen Sie)

          • Ihre Frage oder was Sie brauchen

          Man sagt auch Kommune.

          Im Erzgebirgskreis gibt es 59 Kommunen.

          Davon sind 27 Städte.

           

          Jede Kommune hat ein Rathaus.

          Das Rathaus ist eine Behörde.

          Jedes Rathaus hat eine Web-Seite mit Informationen.

          Zum Beispiel:

          • Adresse

          • Telefonnummer

          • Öffnungszeiten

          • Formulare

          • Kontakt zu Kitas und Schulen

          • Angebote zu Freizeit und Kultur

           

          So finden Sie Ihre Gemeinde im Internet

          • Gehen Sie auf eine Such-Maschine

          • Schreiben Sie in das Such-Feld „Gemeinde“

                 Und den Namen des Ortes

                 Zum Beispiel: „Gemeinde Thum“

                 Meist steht die offizielle Webseite ganz oben.

           

          Links zu den großen Städten:

          Große Kreis-Stadt Annaberg-Buchholz

          Große Kreis-Stadt Aue – Bad Schlema

          Große Kreis-Stadt Marienberg

          Große Kreis-Stadt Schwarzenberg

          Große Kreis-Stadt Stollberg

          Große Kreis-Stadt Zschopau

          Agentur für Arbeit 

          Standort: Paulus-Jenisius-Straße 43, 09456 Annaberg-Buchholz

          Internet: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/annaberg-buchholz

           

          Vorsprache nur mit Termin.

          Wenn möglich: Termin online machen

          Oder nutzen Sie den Online-Service

          Sie müssen sich registrieren.

          Sie brauchen eine E-Mail-Adresse.

          Weitere Kontakt-Wege finden Sie hier

           

          Sie suchen Arbeit? Sie haben Fragen?

          Zum Beispiel:

          • Wo finde ich Arbeit?

          • Welche Berufe gibt es in Deutschland?

          • Wie kann ich einen Beruf lernen?

          • Wo finde ich einen Praktikums-Platz?

          • Wird mein Abschluss in Deutschland anerkannt?

          • Sie bekommen Hilfe bei Bewerbungen.

          Ein Termin ist ein wichtiges Treffen.

          Mit Uhrzeit und Ort.

          Sie haben in Deutschland viele Termine.

          Zum Beispiel: Ausländer-Behörde oder Arzt

           

          Beispiel für einen Termin:

          Der Termin ist um 10 Uhr.

          Sie kommen 10:15 Uhr.

          Das ist zu spät.

           

          Sie können nicht kommen?

          Sagen Sie vorher: „Ich kann nicht kommen.“

          Es gibt einen neuen Termin.

           

          Sie sind zum Termin nicht gekommen?

          Sie haben nicht gesagt: „Ich komme nicht.“

          Dann gibt es oft Probleme.

          Zum Beispiel bei der Ausländer-Behörde:

          Sie bekommen weniger oder kein Geld.

          oder beim Arzt: Sie müssen länger warten.

          Dokumente sind in Deutschland wichtig.

          Beispiele für Dokumente:

          • Ausweis, Reise-Pass

          • Geburts-Urkunde

          • Abschluss Schule oder Beruf

           

          Sie bekommen viele neue Dokumente.

          Zum Beispiel:

          • Briefe

          • Verträge

          • Formulare bei Behörden oder beim Arzt

           

          Sie müssen oft Dokumente unterschreiben.

          Zum Beispiel:

          • Beim Arzt: Aufklärung, Informationen

          • In Behörden: Formulare, Erklärungen

          • Vertrag für das Telefon

           

          Wichtig:

          Dokumente immer gut lesen!

          Sie verstehen ein Dokument nicht?

          Holen Sie sich Hilfe!

          Erst dann unterschreiben!

          Heben Sie alle Dokumente auf!

          Zum Beispiel:

          • Sammeln Sie Briefe in einem Ordner

          • Machen Sie Fotos mit dem Telefon

          Was ist ein Antrag?

          • ein Schreiben an das Amt

          • Sie sagen dem Amt: „Ich möchte diese Hilfe bekommen.“

          • Sie füllen ein Formular aus.

          • Dann geben Sie das Formular beim Amt ab.

          • Das Amt prüft Ihren Antrag. 

            •  Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

            •  Voraussetzungen = Es müssen Regeln erfüllt sein 

            •  Die Regeln stehen im Gesetz.

           

          In Deutschland müssen Sie viele Anträge stellen.

          zum Beispiel:

          • Antrag auf Asyl-Leistungen

          • oder Ihr Kind braucht Schul-Sachen

           

          Alle Regeln sind erfüllt?

          Dann sagt die Behörde JA zu Ihrem Antrag.

          Man sagt: Der Antrag wurde bewilligt. 

          Sie bekommen einen Brief.

          Der Brief ist ein Bewilligungs-Bescheid.

          Darin steht:

          Sie bekommen die Leistung bis zu einem bestimmten Tag.

          Zum Beispiel:

          Sie haben einen Antrag auf Asyl-Leistungen gestellt.

          Im Brief steht: bewilligt bis 31. Oktober 2026

          Das heißt:

          Sie bekommen bis 31. Oktober 2026 Geld.

          Ab 1. November gibt es kein Geld mehr.

           

          Was müssen Sie tun?

          Sie müssen einen neuen Antrag stellen.

          Der Antrag heißt: Antrag auf Weiterbewilligung

          Das ist wichtig!

          Stellen Sie den neuen Antrag früh.

          So fällt kein Geld aus.

           

          Wie machen Sie das?

          • Prüfen Sie: wann endet die Hilfe (schaue im Bescheid/Brief)

          • Holen Sie das Formular von dieser Hilfe-Seite (Downloads) 

          • Füllen Sie das Formular aus: 

            • Name, Geburts-Datum, Andresse, Akten-Zeichen

            • Kreuzen Sie an: "Weiterbewilligung"

            • melden Sie Änderungen (zum Beispiel Arbeit)

            • fügen Sie Nachweise an

          • Geben Sie den Antrag ab.

          Eine Vollmacht = ein Papier, auf dem steht:

          • Eine andere Person darf etwas für Sie erledigen.

          • Diese Person darf für Sie sprechen.

          • Diese Person darf für Sie unterschreiben.

          Sie sagen, welche Person das ist.

          Die Person heißt Bevollmächtigter.

           

          Beispiel:

          Sie sind krank.

          Sie können nicht zum Amt gehen.

          Sie schreiben eine Vollmacht.

          Sie sagen darin: 

          „Maria darf für mich zum Amt gehen und meine Papiere abgeben.“

          Dann darf Maria das tun.

           

          Wichtig:

          • Eine Vollmacht muss Ihren Namen haben.

          • Eine Vollmacht muss den Namen der anderen Person haben.

          • Sie müssen die Vollmacht unterschreiben.

          • Sie können die Vollmacht jederzeit stoppen.
             Das heißt: Die Person darf dann nichts mehr für Sie tun.

           

          Download Vollmacht 

          Brauchen Sie Hilfe?

          Haben Sie Fragen, Sorgen oder Probleme?

          Möchten Sie mit jemandem sprechen?

          Diese Personen helfen Ihnen gern weiter.

           

          Machen Sie einen Termin!

          Die Beratung ist anonym.

          Die Beratung ist kostenlos.

           

          Diakonie (für Menschen älter als 27 Jahre)

          Adresse: Barbara-Uthmann-Ring 158, 09456 Annaberg-Buchholz (besetzt ab 1. August 2026)

          E-Mail: mbe.annaberg@diakonie-erzgebirge.de 

          Telefon: +49 3733 1434 152 oder +49 3733 1434 130

          oder

          Adresse: Schwarzenberger Straße 7, 08280 Aue-Bad Schlema

          E-Mail: mbe.aue@diakonie-erzgebirge.de 

          Telefon: +49 3771 5980340

           

          HELP e. V. - PERSPECTIVES – Asylberatung für Geflüchtete

          Adresse 1: Mittelstraße 45, 08280 Aue-Bad Schlema

          Adresse 2: Karlsbader Straße 29, 09456 Annaberg-Buchholz 

          E-Mail: asylberatung@help-aue.de

           

          KEZ - Kirchliche Erwerbsloseninitiative Zschopau

          Adresse: Johannisstraße 58 B, 09405 Zschopau

          E-Mail: zbb@kez-zschopau.de 

          Telefon: +49 3725 80522

           

          Beratung zum Asylverfahren

          AWO Erzgebirge - Asylverfahrensberatung

          Adresse: Thomas-Müntzer-Straße 11, 08280 Aue-Bad Schlema

          E-Mail: avb@awo-erzgebirge.de 

          Telefon: +49 3771 246360

          Mobil: +49 152 085 184 13

           

          HELP e.V. - Asylverfahrensberatung

          Adresse: Karlsbader Straße 64, 08289 Schneeberg

          E-Mail: avb@help-aue.de 

          Mobil: +49 176 45806184 (Frau Kath)

           

          Schauen Sie auch hier: www.bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Beratungsstellen/ 

           

          Sie sind zwischen 12 bis 27 Jahre alt?

          AWO Erzgebirge - Jugendmigrationsdienst

          Adresse: Thomas-Müntzer-Str. 11, 08280 Aue-Bad Schlema

          E-Mail: jmd-aue@awo-erzgebirge.de 

          Telefon: +49 3771 246360

          Mobil: +49 176 439 253 54

           

          Diakonie - Jugendmigrationsdienst

          Herr Thomas Hofmann

          Adresse: Goethering 5, 09496 Marienberg

          E-Mail: jmd@diakonie-marienberg.de 

          Telefon: +49 3735 609200

          Mobil: +49 152 28 58 49 50

           

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          online-Beratung: jmd4you-Beratungsportal 

          Sie können eine Sprache wählen.

          momentan auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Albanisch, Russisch

          mbeon - die Migrations-Beratungs-App

          • kostenlos 

          • anonym

          • in mehreren Sprachen möglich

          Deutsch - Englisch/English - Russisch/Pусский - Arabisch - Ukrainisch/Yкраїнська - Persisch 

           

          Online Migrations-Beratung

          Deutsch: Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte - Migrationsberatung online

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          AWO Migrations-Beratung online

          Sie können einen Termin buchen: AWO Migrationsberatung für Erwachsene

          Englisch: MIGRATION COUNSELLING

          Französisch: CONSEIL EN MIGRATION

          Türkisch: GÖÇ DANIŞMANLIĞI

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          Weitere Links zur Beratung

           

          Wichtig

          Sie sind jünger als 28 Jahre?

          Schauen Sie hier: www.jugendmigrationsdienste.de 

          online-Beratung: jmd4you-Beratungsportal 

          Freiwillig heißt: 

          Sie entscheiden selbst:

          Ja - ich gehe zurück in mein Heimat-Land.

          Freiwillige Ausreise heißt auch:

          Sie werden nicht abgeschoben.

          Niemand zwingt Sie.

          Sie gehen in Würde zurück.

           

          Wann ist das wichtig?

          Sie möchten selbst zurück.

          Sie müssen Deutschland verlassen.

          Ihnen droht die Abschiebung.    

          Beispiel:

          • Ihre Duldung wird nicht verlängert.

          • Ihr Asyl-Antrag wurde angelehnt.

          Sie sind unsicher, wie es in Deutschland weitergeht.

           

          Sie können dabei Hilfe bekommen.

          Zum Beispiel:

          • bei der Planung der Reise

          • bei der Pass-Beschaffung

          • Reise-Kosten

          • Hilfe für den Neu-Start in der Heimat (schaue auch hier: www.starthope.de )

          • Manchmal Geld für den Neu-Start (nicht für jedes Land)

           

          Wo bekommen Sie Hilfe?

          Hilfe gibt es bei der Rückkehr-Beratung

          Die Mitarbeiter informieren Sie über alle Schritte.

          Die Beratung:

          • freiwillig

          • kostenlos

          • vertraulich (das heißt: was Sie sagen bleibt geheim)

          • wenn Sie wollen: anonym 

          Sie können jederzeit zur Beratung gehen.

          Auch wenn Sie unsicher sind

          Ob Sie wirklich zurück in Ihr Land wollen.

           

          Machen Sie einen Termin

          Landratsamt Erzgebirgskreis 

          Adresse: Paulus-Jenisius-Straße 43 in 09456 Annaberg-Buchholz

          Frau Katrin Viertel

          Telefon: +49 3733 831 5634

          E-Mail: Katrin.Viertel@kreis-erz.de

          oder

          Frau Judy Uhlig

          Telefon: +49 3733 831 5118

          E-Mail: Judy.Uhlig@kreis-erz.de

           

          Sprechen Sie frühzeitig mit einer Rückkehr-Beratung!

          Frühe Beratung bedeutet:

          • mehr Hilfe für den Neu-Start

          • bessere Planung für Ihre Reise

          • Sie können selbst entscheiden

          Wenn Sie zu lange warten:

          • es bleibt weniger Zeit für Hilfe

          • Sie werden abgeschoben und bekommen Einreiseverbot für viele Jahre

          • Sie können nicht mehr selbst entscheiden

           

          Mehr Informationen vom BAMF zur freiwilligen Rückkehr 

          Download in weiteren Sprachen:

           

          www.returningfromgermany.de (Sie können die Sprache wählen)

          Flyer von starthope Deutsch/Englisch/Arabisch/Russisch

          Sie haben Asyl beantragt

          Oder haben eine Duldung?

          Manchmal können Sie Hilfe bekommen.

          Machen Sie einen Termin in der Ausländer-Behörde.

          Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter.

          Sie sind traurig?

          Sie brauchen jemanden der zuhört?

          Sie wissen nicht weiter?

          Sie können Tag und Nacht anrufen.

          Telefon-Seelsorge: 0800 1110111 oder 0800 1110222 oder 116123

          • Sie müssen keinen Namen sagen.

          • Der Anruf ist geheim.

          • Der Anruf ist kostenfrei.

          Sie können chatten: www.telefonseelsorge.de/chat/ 

          Sie können eine E-Mail schreiben: www.telefonseelsorge.de/mail/ 

          Internet: www.telefonseelsorge.de 

           

          Hilfe in anderer Sprache

          zum Beispiel Englisch/EnglishSpanisch/Spain 

          www.telefonseelsorge.de/internationale-hilfe/ 

           

          In Deutschland gibt es das Asyl-Verfahren.

          Das bedeutet:

          Der Staat prüft - Braucht ein Mensch Schutz?

          Ja? - Der Mensch soll Schutz bekommen.

           

          Was passiert im Asyl-Verfahren?

          • Eine Person stellt einen Asyl-Antrag.

          • Eine Behörde (BAMF) prüft:
            Braucht diese Person Schutz?

          • Die Prüfung dauert oft viele Monate.

           

          Was passiert in dieser Zeit?

          • Die Person darf in Deutschland bleiben.

          • Sie wohnt in einer besonderen Unterkunft.

          • Sie bekommt Geld zum Leben.

           

          Ergebnis am Ende des Verfahrens

          Es gibt 3 Möglichkeiten:

          1. Die Person bekommt Schutz.
            Sie darf in Deutschland bleiben.

          2. Der Antrag wird abgelehnt.
            Aber:
            Das Heimat-Land ist zu gefährlich.
            Die Person darf vorerst trotzdem bleiben.

          3. Der Antrag wird abgelehnt.
            Die Person muss Deutschland verlassen.

          In Deutschland haben Menschen einen Ausweis.

          Der Ausweis zeigt, wer man ist.

          Auch Asyl-Suchende haben einen Ausweis.

          Damit erkennt die Behörde Ihren Aufenthalts-Status.

          Es gibt diese Ausweise:

          1. ANKUNFTS-NACHWEIS

          Sie sind neu in Deutschland.

          Sie wollen Asyl.

          Die Behörde nimmt Ihre Daten auf.

          Name, Herkunfts-Land, Fingerabdrücke, Foto

          und vieles andere.

           

          Sie bekommen einen Ankunfts-Nachweis.

          Das ist vorerst Ihr Ausweis.

          Darauf ist Ihr Termin für Ihren Antrag auf Asyl.

          Es sind alle Familien-Mitglieder eingetragen.

           

          Sie wohnen in einer Erstaufnahme-Einrichtung.

          Sie bekommen:

          • Unterkunft

          • Essen 

          • medizinische Grund-Versorgung

          Sie dürfen nicht arbeiten.

          Sie dürfen nicht reisen.

          2. AUFENTHALTS-GESTATTUNG

          Sie haben Ihren Asyl-Antrag gestellt.

          Sie sind nun Asyl-Bewerber.

          Ihr Antrag liegt beim BAMF.

          Das BAMF prüft den Antrag.

          Das dauert oft viele Monate.

          Bis zur Entscheidung bekommen Sie die Aufenthalts-Gestattung.

          Das heißt:

          Sie dürfen vorerst in Deutschland bleiben.

          So lange bis das BAMF sagt:

          • JA, Sie dürfen bleiben oder

          • NEIN, Sie müssen Deutschland verlassen.

           

          Sie haben Anspruch auf Asyl-Leistungen.

          Gehen Sie zur Ausländer-Behörde Erzgebirgskreis.

          Sie wollen arbeiten?

          Sie brauchen eine Erlaubnis der Ausländer-Behörde.

          Schauen Sie auch bei Arbeit mit Aufenthaltsgestattung

          3. AUFENTHALTS-ERLAUBNIS

          Das BAMF hat entschieden:

          Sie dürfen vorerst in Deutschland bleiben.

          Der Aufenthalts-Titel ist zeitlich befristet.

          1 bis 3 Jahre

          Der Aufenthalt kann verlängert werden.

          Oder Sie bekommen einen Dauer-Aufenthalt.

           

          Sie bekommen keine Asyl-Leistungen mehr.

          Schauen Sie bei: Nach der Anerkennung als Flüchtling

          4. DULDUNG

          Ihr Asyl-Antrag wurde abgelehnt.

          Sie dürfen noch in Deutschland bleiben.

          Zum Beispiel:

          • in Ihrem Heimat-Land ist Krieg

          • oder Sie machen eine Ausbildung

          Die Duldung gilt für kurze Zeit.

          Die Duldung kann verlängert werden.

           

          Sie haben Anspruch auf Asyl-Leistungen.

          Gehen Sie zur Ausländer-Behörde Erzgebirgskreis.

          Sie wollen arbeiten?

          Sie brauchen eine Erlaubnis der Ausländer-Behörde.

          Schauen Sie auch bei Arbeit mit Duldung

           

          Wichtig:

          Ihr Aufenthalt geht zu Ende?

          Schauen Sie auf Ihren Ausweis:

          KARTE GÜLTIG BIS / CARD EXPIRY

          Das Datum ist der letzte Tag.

          Stellen Sie rechtzeitig einen neuen Antrag!

          Download Antrag

          Asyl-Bewerber: 

          während des Asyl-Verfahrens = kein Nachzug möglich

           

          Duldung:

          = kein Familiennachzug

          die Duldung ist KEIN Aufenthalts-Titel

           

          Aufenthalts-Erlaubnis:

          Schauen Sie auf der Seite des BAMF.

          Deutsch - English - Arabisch/ العربية - Französisch/Français

          Was ist die Wohnsitz-Auflage?

          Die Ausländer-Behörde sagt wo Sie wohnen müssen.

          Dieser Ort steht in Ihrem Dokument (Aufenthalts-Erlaubnis oder Duldung)

          Sie müssen an diesem Ort wohnen.

          Sie dürfen nicht in eine andere Wohnung umziehen.

          Oder in eine andere Stadt.

           

          Sie wollen umziehen?

          Sie brauchen die Erlaubnis der Ausländer-Behörde.

           

          Stellen Sie einen Antrag auf Streichung der Wohnsitz-Auflage

          Den Antrag finden Sie hier.

          Füllen Sie den Antrag aus.

          Unterschreiben Sie den Antrag!

          Sie haben eine Aufenthalts-Gestattung / Sie sind Asyl-Bewerber?

          ⇒ Machen Sie ein Kreuz bei „Umverteilungsantrag

          Sie haben eine Duldung?

          ⇒ Machen Sie ein Kreuz bei „Änderung / Streichung der Wohnsitzauflage

           

          Schreiben Sie warum Sie umziehen wollen.

          Zum Beispiel:

          • Ihr Ehepartner lebt woanders.

          • Ihr Kind unter 18 Jahre lebt woanders.

          • Sie müssen einen nahen Verwanden pflegen.

          • Sie bekommen einen festen Job.

          • Sie beginnen eine Ausbildung.

           

          Sie brauchen Nachweise:

          Welche Nachweise - Schauen Sie hier.

          Zum Beispiel:

          • Sie bekommen Arbeit ⇒ Arbeits-Vertrag, Lohn-Zettel

          • Gründe in der Familie ⇒ Nachweis über den Umzug / Wohn-Ort des Ehepartners

          Machen Sie Kopien!

          Versenden Sie kein Original!

           

          Schicken Sie den Antrag und die Unterlagen an:

          E-Mail: aufenthaltsrecht@kreis-erz.de

           

          Oder senden Sie einen Brief an:

          Landratsamt Erzgebirgskreis

          SG Aufenthaltsrecht und Personenstandsaufsicht

          Paulus-Jenisius-Straße 24

          09456 Annaberg-Buchholz

           

          Oder geben Sie den Brief in der Servicestelle ab.

          Paulus-Jenisius-Straße 43 in 09456 Annaberg-Buchholz

          Es gibt einen Briefkasten.

           

          Was passiert dann?

          Die Ausländer-Behörde am neuen Wohn-Ort prüft den Antrag mit.

          Manchmal dauert das etwas.

          Sie bekommen einen Brief mit dem Ergebnis.

           

          Kosten

          Sie bekommen Asyl-Leistungen?

          • Der Antrag ist kostenlos.

          Sie arbeiten und bekommen Lohn?

          • Sie zahlen 50 Euro.

           

          Ziehen Sie nicht ohne Erlaubnis um!

          Sie bekommen Probleme!

          Wer Asyl beantragt bekommt Hilfe.

          Die Hilfe ist im Gesetz geregelt.

          Das Gesetz heißt Asylbewerberleistungsgesetz.

          Kurz sagt man: AsylbLG.

          Im Gesetz steht:

          • Wie viel Hilfe es gibt

          • Welche Hilfe es gibt

           

          Wer kann Hilfe bekommen?

          • Menschen mit einem Asyl-Antrag

          • Menschen, die Deutschland verlassen müssen
            (zum Beispiel nach einer Ablehnung oder mit einer Duldung)

           

          Welche Hilfe gibt es?

          • Geld oder Hilfe für:
            Essen, Wohnung, Heizung, Kleidung
            Gesundheit
            und Körperpflege
            Dinge für den Haushalt

          • Geld für persönliche Dinge im Alltag
            (das nennt man auch Taschengeld)

          • Hilfe bei Krankheit

          • Hilfe bei Schwangerschaft und Geburt

          • Manchmal gibt es zusätzliche Hilfe
            (das hängt von Ihrer Situation ab)

           

           

          Wichtig:

          Sie müssen einen Antrag stellen.

          Wenn Sie mit Ihrer Familie zusammen wohnen:

          • Ein Antrag gilt auch für Ihre Familie

           

          Sie müssen alle wichtigen Informationen angeben.

          Zum Beispiel:

          • Ihre Familie

          • Ihr Einkommen

          • Ihr Vermögen

          Ihre Daten sind geschützt.

          Das bedeutet:

          • Andere dürfen Ihre Daten nicht einfach sehen

           

          Ihre Pflichten

          Sie müssen Änderungen sofort melden.

          Zum Beispiel:

          • Änderungen in der Familie

          • Änderungen beim Geld oder Besitz

          • Wenn Sie nicht da sind

          • Wenn Sie im Krankenhaus sind

          • Wenn Sie eine Arbeit beginnen
            (auch kleine oder kurze Jobs)

          Melden Sie das der Ausländer-Behörde!

          Die Bezahl-Karte ist eine kleine Plastik-Karte.

          Das ist wie eine Bank-Karte.

          Darauf ist Ihr Geld.

          Das Geld von der Ausländer-Behörde.

          Das Geld der Kinder unter 18 Jahre.

          (bei Vater oder Mutter - Sie entscheiden)

          Das Geld von Bildung und Teilhabe.

           

          Sie können das Geld nicht als Bargeld bekommen.

          Sie können das Geld nicht auf ein Konto bekommen.

          Nur auf die Karte.

          In der Erstaufnahme-Einrichtung oder

          In der Ausländer-Behörde bei Ankunft im Erzgebirgskreis

          Personen die Geld nach dem AsylbLG (Asyl-Leistungen) bekommen

          und 

          in der Erstaufnahme-Einrichtung wohnen oder

          in einem Asyl-Heim oder Gewährs-Wohnung.

           

          Jede Person ab 18 Jahre bekommt eine eigene Karte.

          Auch Kinder ab 18 Jahre 

           

          Sie arbeiten und bekommen Lohn?

          Sie bekommen keine Bezahl-Karte.

          Sie brauchen ein Bank-Konto.

          Gehen Sie zur Sparkasse oder einer Bank.

          Sie bekommen eine PIN.

          Die PIN ist eine 4-stellige Nummer.

          Sie schützt Ihre Karte.

          Sie bekommen einen Code.

           

          Sie finden PIN und Code im Brief mit der Karte.

          Code und PIN brauchen Sie zum Aktivieren der Karte.

           

          Gehen Sie auf www.socialcard.de

          Folgen Sie den Anweisungen.

          Englisch/English 

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          Französisch/France 

          Hindi/

          Russisch/Pусский 

          Spanisch/Español 

          Tigrinja/ትግርኛ 

          Türkisch/Türkçe 

          Ukrainisch/Yкраїнська

          Vietnamesisch 

           

          Download FAQ 

          Es gibt auch die My socialCardApp.

          Im App Store und für Android

          Sie können Ihre PIN im Internet abfragen.

          Gehen Sie auf: www.socialcard.de/user/pin

          Sie brauchen:

          • Ihren Card-Token (9 stellige Nummer)

          • Ihr Geburts-Datum

          • Ihre Nationalität

           

          Das Geld kommt jeden Monat neu.

          Immer am 1. Tag des neuen Monats.

          Wichtig: Sie müssen anwesend sein!

          Das heißt – Sie müssen unterschreiben.

          Wann?

          • Jeden Monat

          • zwischen dem 1. und 15. Tag.

          Wo?

          • in der Service-Stelle in Annaberg 

          • oder in Aue

          • Sie brauchen keinen Termin.

          • Nehmen Sie Ihren Ausweis mit!

          Sie kommen nach dem 15. Tag?

          • Das Geld kann später kommen.

          Sie kommen nicht?

          • Es gibt kein Geld bis Sie kommen.

          Sie können in Sachsen in Geschäften bezahlen.

          Das geht in Geschäften mit Visa-Logo

          Sie müssen etwas außerhalb von Sachsen bezahlen?

          Sie müssen einen Antrag stellen.

          Schreiben Sie eine E-Mail an: asyl-leistungsrecht@kreis-erz.de  

          In der E-Mail schreiben Sie:

          • Ihren Namen

          • für welche Zeit brauchen Sie das 

          • warum brauchen Sie das

          Schicken Sie den Antrag 10 Arbeitstage vorher ab.

          Der Bearbeiter kann die Karte freischalten.

          Arbeitstag = Wochentag 

          Feiertag ist kein Arbeitstag

          Samstag, Sonntag ist kein Arbeitstag

          Schreiben Sie eine E-Mail an: asyl-leistungsrecht@kreis-erz.de  

          In der E-Mail schreiben Sie:

          • Ihren Namen

          • IBAN und BIC des Empfängers

          • warum brauchen Sie das

          Ihr Bearbeiter kann das freischalten.

          Zum Beispiel:

          • Tickets für Bus und Bahn

          • Verträge Mobil-Telefon

          • Versorgung Essen in Kita und Schule

          • Betreuung Kita

          • Mitglieds-Beitrag im Verein

          • Rechnung für Rechtsanwalt, Justizkasse und ähnlichem

          KEINE Online-Zahlungen ins Ausland

          KEIN Versand ins Ausland

          Sie können Geld abheben.

          Abheben heißt: Bargeld bekommen.

          Sie können für jede Person 50 Euro abheben.

          Für Kinder 10 Euro pro Kind.

          Das geht am Geld-Automat.

          Es kostet eine kleine Gebühr.

          Bei der Sparkasse ist das kostenlos.

          Oder Sie holen das Geld beim Einkauf.

          Zum Beispiel im Supermarkt

          Sagen Sie an der Kasse: „Ich möchte 50 Euro Bar-Geld.“

          Das ist auch kostenlos, zum Beispiel bei Aldi, Lidl, DM, Rossmann, Edeka

           

          Achtung

          Sie können nur das Geld ausgeben, das auf der Karte ist.

          Beispiel:

          Sie haben 200 Euro auf der Karte.

          Sie können nur 200 Euro ausgeben.

          Nicht 210 Euro.

          Sie müssen warten bis neues Geld kommt.

          Das Geld können Sie sehen:

          • Gehen Sie auf: www.socialcard.de

          • Wählen Sie Ihre Sprache und Karte

          • Folgen Sie den Anweisungen.

          Oder in der App „My SocialCard“

          Sperren Sie schnell die Karte!

          • Gehen Sie auf: www.socialcard.de

          • Wählen Sie Ihre Sprache und Karte

          • Folgen Sie den Anweisungen.

           

          Oder in der App „My SocialCard“

          Oder telefonisch: 116 116 (Deutsch und Englisch)

          1. Melden Sie den Verlust bei der Polizei.

          2. Melden Sie den Verlust der Ausländer-Behörde.

          • Machen Sie einen Termin in der Service-Stelle.

          • Bringen Sie das Schreiben der Polizei mit.

          • Sie bekommen eine neue Karte.

          • Das Geld wird auf die neue Karte übertragen.

          Nein.

          Die Ausländer-Behörde kann nur sehen:

          Wie viel Guthaben ist auf der Karte.

          Verbrauchen Sie Ihr Rest-Guthaben.

          Sie können die Karte entsorgen.

           

          FAQ des Anbieters

          oder gehen Sie auf: www.socialcard.de

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          Dort finden Sie weiter unten:

          • eine Telefon-Hotline

          • einen Chat

          • wichtige Fragen und Antworten zum Herunterladen

          Es gibt 6 Stufen:

          • A1 und A2 = Anfänger

          • B1 und B2 = Mittelstufe

          • C1 und C2 = sehr gut

           

          A1

          • Erste Wörter und Sätze

          • Man kann sagen: „Ich heiße …“

          • Man kann einfache Fragen stellen.

           

          A2

          • Mehr Wörter und Sätze

          • Man kann über Familie, Einkaufen, Arbeit reden.

          • Man versteht kurze Texte.

           

          B1

          • Sprache für den Alltag.

          • Man kann über Erfahrungen und Pläne sprechen.

          • Man versteht einfache Nachrichten.

           

          B2

          • Gute Deutsch-Kenntnisse.

          • Man kann längere Gespräche führen.

          • Man versteht Texte aus der Zeitung.

           

          C1

          • Sehr gute Deutsch-Kenntnisse.

          • Man versteht auch schwierige Texte.

          • Man spricht fast immer flüssig.

           

          C2

          • Fast wie ein Muttersprachler.

          • Man versteht alles, was man hört und liest.

          • Man kann sehr schwierige Texte schreiben und verstehen

           

          Ziel im Integrationskurs: B1.
          Für Arbeit oder Studium: oft B2 oder C1.

          Volkshochschule 

          kurz: VHS

          Die VHS hat ein Online-Lernportal.

          Dort gibt es Deutsch-Kurse.

          • für alle Sprach-Niveaus

          • für spezielle Berufe

          Schauen Sie hier.

          Sie können aus 21 Sprachen wählen.

          Downloads als App:

          ABC Deutsch als App

          Kurs A1 Niveau als App.

          Es gibt weitere Kurse.

          Goethe-Institut

          für Sprach-Niveau A1 bis C2

          Es gibt:

          • Videos

          • Podcasts

          • Lernen in Gruppen

          Deutsch - Englisch/English

          Deutschland.de

          • Apps

          • Videos, Youtube

          • Lern-Spiele

          Deutsch - Englisch/EnglishFranzösisch/France - Spanisch/Español - Portugiesisch/PortuguêsRussisch/PусскийArabisch 

          Super-Markt, Discounter und andere Läden

          Super-Markt und Discounter

          Zum Beispiel: Aldi, Lidl, Edeka

          Für Essen, Getränke, Wasch-Mittel…

          Alles was Sie zum Leben brauchen.

          Discounter haben oft kleinere Preise.

           

          Bäcker

          Brot, Brötchen, Kuchen…

           

          Fleischerei

          Wurst, Fleisch, Salate…

          Auch ohne Schwein.

          Fragen Sie.

           

          Drogerie

          Zum Beispiel: Rossmann, DM

          Für Wasch-Mittel, Shampoo, Baby-Nahrung, Windeln, Zahn-Pflege

          und vieles mehr

           

          Apotheke

          Medikamente, Pflaster…

           

          Es gibt auch andere Läden.

          Für Kleidung, Schuhe, Elektronik, Handy

          Sie heißen Fach-Geschäft.

          Pfand

          Sie kaufen ein Getränk in einer Dose oder Flasche.

          Sie müssen Pfand zahlen.

          Pfand = Geld für Dose oder Flasche

          Pfand kostet 8, 15 oder 25 Cent

          Bringen Sie die leere Flasche zurück.

          Sie bekommen das Pfand zurück.

           

          Im Supermarkt:

          Es gibt einen Flaschen-Automat.

          Meist am Eingang.

          Legen Sie die Flasche in den Automaten.

          Der Automat erkennt das Pfand.

          Manchmal müssen Sie die Flasche neu einlegen.

          Sie erhalten einen Zettel.

          Damit können Sie an der Kasse bezahlen.

          Oder das Geld nehmen.

           

          Manche Flaschen werden nicht erkannt.

          Zum Beispiel:

          Sie haben die Flasche in einem anderen Markt gekauft.

          Versuchen Sie es dort.

           

          Es ist wichtig die Flaschen zurück zu geben.

          Sie werden wieder verwendet

          oder es werden neue Dinge daraus gemacht.

           

          Diese Dinge sind ohne Pfand:

          • 5-Liter-Getränkeflaschen, zum Beispiel Saft oder Wasser

          • Glas-Flaschen für Alkohol

          • manche Energy-Drinks

          Second-Hand, Kleider-Kammer, Möbel-Börsen

          Sie können billig einkaufen.

          Kleidung und Schuhe.

          Möbel, Geschirr und andere Dinge.

          Die Dinge sind nicht neu.

          Die Dinge sind sauber und heil.

          Sie kosten wenig Geld.

          Manchmal gar keins.

           

          Annaberg:

          Kleiderkammer Annaberg-Buchholz

          Robert-Schumann-Straße 5

          09456 Annaberg-Buchholz

           

          M-Punkt – DER An- und Fairkauf

          Wolkensteiner Straße 29, 09456 Annaberg-Buchholz

          Telefon: +49 3733 429339

          Mail: ebm-annaberg@web.de

           

          Malteser Kleiderkammer

          Alte Poststraße 1A, 09456 Annaberg-Buchholz

          Telefon: +49 3733 428744

          E-Mail: Janina.schoenfelder@malteser.org

          Offen: Donnerstag 13 bis 16 Uhr

           

          Raum Aue - Schwarzenberg:

          Evangelisch-Freikirchliche-Gemeinde Aue-Lauter

          Erst-Bauch-Straße 13A, 08280 Aue

          Telefon: +49 3771 340 77 07                           

           

          An- und Verkauf für Kinderbekleidung HELP e. V.

          Rudolf-Weber-Straße 6, 08294 Lößnitz

          Telefon: +49 174 3095215

           

          Möbelkiste HELP e. V.

          Rudolf-Weber-Straße 9

          08294 Lößnitz

          Telefon: +49 1578 1773138

           

          Blaues Kreuz und Umsonst-Laden Raschau-Markersbach

          Zum Sportplatz 44

          08352 Raschau-Markersbach

          Telefon: +49 176 31588241

          Dienstag: 15 Uhr bis 17 Uhr

          Samstag: 9 Uhr bis 11 Uhr

           

          Kleiderkammer Eibenstock

          Karlsbader Straße 14, 08309 Eibenstock

          Telefon: +49 37752 558174

           

          Möbelbörse Eibenstock

          Ludwig-Jahn-Straße 12 (Kunst-Hof), 08309 Eibenstock

          Telefon: +49 176 966 344 97

           

          AWO Laden und Kleiderkammer

          Keilbergring 10, 08289 Schneeberg

          Telefon: +49 3772 25082

           

          Raum Stollberg:

          DRK Deutsches Rotes Kreuz

          Chemnitzer Straße 21

          09366 Stollberg

           

          DRK Deutsches Rotes Kreuz

          Untere Bahnhofstraße 4

          09380 Thalheim

           

          DRK Deutsches Rotes Kreuz

          Poststraße 9A

          09385 Lugau

           

          A&V Möbeldschungel

          Stadtbadstraße 22

          09380 Thalheim

          Telefon: +49 3721 267695

           

          Raum Zschopau

          KEZ Kleiderkammer

          Johannisstraße 58B, 09405 Zschopau

           

          KEZ Sozialer Möbeldienst

          Am Zweigwerkufer 8, 09405 Zschopau

          Telefon: +49 3725 341490

           

          KEZ Fahrradwerkstatt

          Johannisstraße 58B, 09405 Zschopau

           

          Kleiderstübchen Gelenau

          Friedrich-Engels-Straße 40, 09423 Gelenau

          Telefon: +49 152 385 195 26

          Internet

          www.kleinanzeigen.de

          Unter „zu verschenken“ finden Sie Dinge die nichts kosten

          Sie können nach Orten filtern.

          Manchmal müssen Sie sich auf der Seite anmelden.

          Das ist kostenlos.

          Baby-Basar, Kinder-Basar, Kinder-Flohmarkt

          Sie können dort gebrauchte Sachen kaufen.

          für Baby und Kinder

          Auch Spielzeug und weitere Second-Hand-Ausstattung.

           

          Viele Orte machen das.

          Termine Erzgebirge

           

          Wochen-Markt

          Auf dem Wochen-Markt können Sie kaufen:

          • Frisches Obst und Gemüse

          • Eier

          • Honig

          • Fleisch

          • Joghurt und Käse

          Wo?

          Zum Beispiel:

          Annaberg-Buchholz

          Schneeberg

          Olbernhau

          auch in Aue und Zschopau und anderen Orten

          Die Tafel

          Das Wort meint – großer voller Tisch.

           

          Es gibt dort Lebens-Mittel.

          Auch Hygiene-Artikel.

          Für Menschen mit wenig Geld.

          Zum Beispiel:

          Asyl-Leistungen oder Sozial-Hilfe

          Das Essen kostet kein Geld oder nur wenig.

           

          Zum 1. Besuch

          bringen Sie Ihren Ausweis mit

          und Ihr Schreiben vom Amt.

          Sie müssen nachweisen: ich habe sehr wenig Geld

           

          Sie bekommen einen Tafel-Ausweis.

          Bringen Sie Tüten mit.

           

          Annaberg

          Alte Poststraße 1A

          Offen: Donnerstag 13 bis 16:30 Uhr

          Telefon: +49 3733 428744

          Dienstleistungen der Malteser in Annaberg-Buchholz

           

          Lugau

          Hohensteiner Straße 12

          Offen: Mittwoch und Freitag 14 Uhr bis 15 Uhr

          Telefon: +49 37295 547 400

          Internet: www.tafel-stollberg.de

           

          Johanngeorgenstadt

          Goethestraße 3

          Offen: Mittwoch und Samstag Ab 16 Uhr

          Internet: Tafel Schwarzenberg

           

          Olbernhau

          Grünthaler Straße 81A

          Offen: Mittwoch 12:30 bis 14:30 Uhr

          Telefon: +49 151 10644530

          Internet: Dienstleistungen der Malteser in Annaberg-Buchholz

           

          Schneeberg

          Keilbergring 10

          Telefon: +49 3773 25082

          Internet: Begegnungsstätte Schneeberg

           

          Schwarzenberg

          Eibenstocker Straße 31

          Offen: Mittwoch und Freitag ab 14 Uhr

          Internet: Tafel Schwarzenberg

           

          Thalheim

          Sportlerheim, Stollberger Straße 43

          Offen: Montag 14 Uhr bis 15 Uhr

          Telefon: +49 1520 9429726

          Internet: www.tafel-stollberg.de

           

          Zschopau

          Am Zweigwerkufer 8

          Offen: Mittwoch und Freitag 13 Uhr bis 15 Uhr

          Internet: Ev.-Luth. Kbz. Marienberg, Kirchliche Erwerbsloseninitiative Zschopau | TAFEL Zschopau

          Nur für Region Zschopau
          Börnichen, Borstendorf, Dittersdorf, Dittmannsdorf, Drebach, Gelenau, Gornau, Griesbach, Großolbersdorf, Grünhainichen, Hohndorf, Hopfgarten, Krumhermersdorf, Scharfenstein, Schlößchen, Spinnerei, Venusberg, Waldkirchen, Weißbach, Wilischthal, Witzschdorf, Zschopau

          Preise, Trink-Geld, Gewähr-Leistung

          Die Preise in Deutschland sind fest.

          Im Super-Markt, Bus, Restaurant, Schwimm-Bad…

          Kein Handeln

          Ausnahme:

          • manchmal auf dem Markt 

          • Sie kaufen gebrauchte Sachen bei einer Privat-Person (nicht im Laden)

           

          Sie können Trink-Geld geben.

          Im Restaurant, Café oder Taxi

          Das sind maximal 10 Prozent von Preis.

          Es ist in Deutschland üblich.

          Es ist freiwillig.

           

          Tipps zum günstigen Einkauf

          • Günstige Lebensmittel – meist unten im Regal

          • Es gibt Lebensmittel die nicht mehr lange haltbar sind.

                  Sie haben oft ein rotes Preis-Schild.

                  Schauen Sie nach Kisten oder Tüten.

          • Achten Sie auf Angebote – oft rote Schilder

                  Hefte mit Angeboten sind oft im Brief-Kasten.

          • Schauen Sie auch bei "DieTafel" und Möbelbörsen

           

          Es gibt Gewähr-Leistung für neue Sachen.

          Sie gilt 6 Monate.

          Zum Beispiel:

          Sie kaufen eine neue Wasch-Maschine.

          Du benutzt sie richtig.

          Sie geht kaputt.

          Der Verkäufer muss sie reparieren.

          Oder Sie bekommen eine neue.

          Nach 6 Monaten.

          Bis 2 Jahre nach Kauf:

          Sie müssen beweisen – der Fehler war schon beim Kauf.

          Das ist schwer.

           

          Manchmal gibt es Garantie auf neue Sachen.

          1 Jahr oder 3 Jahre

          Wenden Sie sich an den Hersteller des Gerätes.

           

          Sie kaufen neue Sachen?

          Oft können Sie die Sachen zurück geben.

          Beachten Sie die Zeiten.

          14 Tage oder 4 Wochen

          Manchmal länger.

          Fleisch

          In Deutschland gibt es viel Fleisch.

          Oft ist das Schwein.

          Zum Beispiel in Wurst

          Sie dürfen nach dem Fleisch fragen.

           

          In Süßigkeiten ist manchmal Gelatine.

          Gelatine wird aus Knochen gemacht.

          Oft Schwein.

          Zum Beispiel:

          Gummi-Bären

          Wackel-Pudding

           

          Es gibt auch Gelatine aus Pflanzen.

          Zum Beispiel Algen.

          Schaue auf die Verpackung

          Dort steht dann: vegan oder vegetarisch

          Das heißt: kein Tier im Essen

           

          Halal

          Das Fleisch ist oft nicht Halal.

          Fragen Sie nach.

          Wo bekommen Sie Halal?

          Zum Beispiel:

           

          Döner – Imbisse

          Döner = ein Brot mit Fleisch und Salat gefüllt

          Es gibt Döner mit Hähnchen-Fleisch

          Manchmal Lamm oder Kalb

          Auch mit Käse oder Falafel und Salat

           

          Brot

          Deutschland hat viele Brot-Sorten

          Über 300

          Viele sagen:

          Deutschland hat das beste Brot der Welt.

           

          Alkohol

          In Deutschland darf man Alkohol trinken.

          Die Deutschen trinken gern Bier und Wein.

          Viele trinken gar keinen Alkohol.

          Wenn man Alkohol trinkt:

          • darf man kein Auto fahren

          • darf man kein Fahrrad fahren

          Es gibt Speisen mit Alkohol

          Zum Beispiel Tiramisu und manche Soßen

           

          Mehr Informationen (Deutsch und Englisch): Lebensmittel | Verbraucherzentrale.de

           

          Sie können das Leitungs-Wasser trinken.

          Es ist sauber.

          Es wird kontrolliert.

          Außer Schild: Kein Trink-Wasser

          Zum Beispiel im Zug

           

          Mineral-Wasser

          Es gibt Wasser mit Kohlen-Säure.

          Es heißt auch Sprudel-Wasser.

          Es prickelt.

          Ohne Kohlensäure = Stilles Wasser

           

          Getränke ohne Alkohol

          • Schorle = Saft mit Sprudel-Wasser (zum Beispiel Apfel-Schorle)

          • Limonade

          • Spezi = Cola und Limonade gemischt

          • Bier ohne Alkohol

          • Saft aus Obst oder Gemüse oder gemischt

          • Kakao

          Eine E-Mail ist elektronische Post.

          Eine E-Mail ist wie ein Brief

          Aber: eine E-Mail geht über das Internet

          Man kann E-Mails bekommen.

          Man kann E-Mails senden.

          Das geht sehr schnell.

           

          Was brauchen Sie?

          • Ein Gerät (Smart-Phone, Tablet oder Computer)

          • Eine E-Mail-Adresse

          • Internet

           

          Wie bekommen Sie eine E-Mail-Adresse?

          Es gibt viele Anbieter für E-Mail-Adressen.

          Zum Beispiel: yahoo, GMX, freenet, Gmail

          Schauen Sie im Internet.

           

          Gehen Sie auf die Internetseite des Anbieters.

          Gehen Sie auf „registrieren

          Manchmal steht auch „neue Adresse

          Folgen Sie den Hinweisen.

           

          Die Adressen kosten nichts.

           

          Wie schreiben Sie eine E-Mail?

          1. Öffnen Sie Ihr E-Mail-Programm

          2. Gehen Sie auf „neue E-Mail“, manchmal auch „E-Mail schreiben“

          3. Schreiben Sie die E-Mail-Adresse der Person die die E-Mail bekommen soll

               Zum Beispiel: asyl-leistungsrecht@kreis-erz.de

               Kontrollieren Sie: Ist die E-Mail-Adresse richtiggeschrieben?

          4. Schreiben Sie einen Betreff

               Der Betreff ist ein kurzer Satz. Worum geht es?

               Zum Beispiel: Termin am Montag

               Klicken Sie dazu in die Zeile "Betreff"

          5. Schreiben Sie eine Begrüßung

               Zum Beispiel: Hallo!

               Klicken Sie dazu in das Text-Feld.

               Das ist das große Feld unter dem "Betreff".

          6. Schreiben Sie Ihre Nachricht. Was wollen Sie sagen?

          7. Schreiben Sie einen Abschied:

               Zum Beispiel: Viele Grüße

               Oder: Freundliche Grüße

          8. Schreiben Sie Ihren Namen dazu

          9. Gehen Sie auf „Senden“.

                „Senden“ steht oft oben im Fenster. Manchmal ganz unten.

               Die E-Mail geht sofort los.

               Aber: das geht nur, wenn Sie mit dem Internet verbunden sind!

           

          Wie fügen Sie ein Dokument an eine E-Mail an?

          Wichtig:Sie müssen das Dokument auf dem Gerät haben!

          • Folgen Sie den Schritten 1 bis 8: Wie schreibe ich eine E-Mail?

          • Suchen Sie ein Zeichen mit einer Büro-Klammer.

                   Das Zeichen ist oft oben im Fenster.

                   Manchmal steht auch: „Datei anhängen“ oder „Anhang“

          • Wählen Sie die Datei aus – klicken Sie auf die Büro-Klammer

                   Ein neues Fenster geht auf.

                   Suchen Sie, wo Ihr Dokument gespeichert ist.

                   Zum Beispiel: „Downloads“ oder „Dokumente“

          • Klicken Sie die Datei 1 Mal an.

          • Drücken Sie dann „Öffnen“ oder „Auswählen“.

                   Die Datei wird an die E-Mail gehängt.

                   Man sagt: Die Datei lädt hoch.

                   Sie sehen jetzt den Namen der Datei in Ihrer E-Mail.

          • Sie haben alles fertig? Gehen Sie auf „Senden“.

           

          Wichtig: Sie schreiben an ein Amt?

          Schreiben Sie Ihren Vornamen und Nachnamen dazu.

          Schreiben Sie Ihr Geburts-Datum.

          Warum?

          Der Bearbeiter kann Sie im Computer besser finden.

          Am Feier-Tag wird ein wichtiger Tag gefeiert.

          Oder ein Religions-Fest

          Ämter und Läden sind geschlossen.

          Auch Schulen.

          Nur wichtige Stellen arbeiten.

          Zum Beispiel: Kranken-Haus

           

          Es gibt feste Feier-Tage.

          Sie sind immer am gleichen Tag.

          Das sind in Sachsen

          1. Januar = Neu-Jahr

          1. Mai = Tag der Arbeit

          3. Oktober = Tag der Deutschen Einheit

          31. Oktober = Reformationstag

          25. Dezember = 1. Weihnachts-Tag

          26. Dezember = 2. Weihnachts-Tag

           

          Es gibt bewegliche Feiertage.

          Im April Ostern

          Im Mai Christi Himmel-Fahrt

          Im Mai oder Juni = Pfingsten

          Im November Buß- und Bettag (nur in Sachsen)

           

          Alle Feier-Tage in Sachsen: Feiertage Sachsen - Termine & Infos

          Sie wohnen in einer Gemeinschaft-Unterkunft?

          Es gibt dort kostenloses Internet.

           

          Es gibt Stellen für kostenloses WLAN (WIFI)

          Über einen Hot-Spot.

          Zu Beispiel:

          • Markt der Stadt (zum Beispiel: Marienberg, Stollberg)

          • manche Cafés

          • Bibliothek

           

          Schauen Sie hier für Sachsen: 1.109 WLAN-Hotspots in Sachsen anzeigen

          Oder:

          HotSpot | Telekom

          Millionen-Hotspot-Netz für Deutschland - Vodafone

          Allgemein

          Sonntag und Feiertag = keine Öffnungszeit

           

          Supermarkt und große Läden

          Montag bis Samstag

          ab 7 oder 8 Uhr bis 20 Uhr

          Kaufland bis 22 Uhr

           

          Kleine Läden – andere Zeiten

          Schauen Sie an der Laden-Tür.

          oder im Internet

           

          Ärzte

          Manchmal nicht jeden Tag offen.

          Schauen Sie am Arzt-Haus.

          oder im Internet

           

          Apotheken

          Schauen Sie an der Apotheken-Tür 

          oder im Internet

           

          Behörden und Ämter

          Montag bis Freitag ab 8 Uhr

          Mittwoch geschlossen

          Samstag und Sonntag geschlossen

          Dienstag oder Donnerstag bis 18 Uhr

          Schauen Sie im Internet.

          Briefe sind wichtig!

          Öffnen Sie alle Briefe sofort!

          Oft sind es wichtige Briefe.

          mit Terminen

          Zum Beispiel vom Amt

           

          Ihnen schickt jemand einen Brief?

          Er gehört nur Ihnen.

          Niemand darf die Post öffnen.

          Öffnen Sie keine fremden Briefe!

           

          Sie wohnen im Asyl-Heim:

          Das ist Ihre Adresse.

          Die Briefe kommen ins Heim.

          Sie sind nicht im Heim?

          Sie müssen Ihre Post holen!

           

          Sie wohnen in einer Wohnung:

          Das ist Ihre Adresse.

          Es gibt einen Brief-Kasten mit Schlüssel.

          Schauen Sie immer wieder in den Brief-Kasten.

          Das ist Ihre Aufgabe.

           

          Wichtig:

          Ihr Name steht am Brief-Kasten.

          Er muss gut zu lesen sein.

          Wenn nicht: Schreiben Sie den Namen neu!

           

          Sie sind nie bei Ihrer Adresse?

          Sie sind verantwortlich für die Post!

          Das ist Ihre Aufgabe.

           

          Was können Sie tun?

          Stelle Sie einen Nachsende-Auftrag.

          Das machen Sie bei der Post.

          Zum Beispiel:

          Sie wohnen in Annaberg.

          Diese Adresse ist beim Amt gespeichert.

          Sie arbeiten in Berlin.

          Das Amt schickt einen Brief nach Annaberg.

          Die Post sieht Ihren Auftrag.

          Sie schickt den Brief nach Berlin.

           

          Sie können den Auftrag für 6 Monate machen.

          Der Auftrag kostet Geld.

          Etwa 30 Euro.

           

          Nachsende-Auftrag im Internet erstellen:

          Sie brauchen eine E-Mail-Adresse.

          Sie brauchen ein Konto.

           

          Wichtig:

          Sie haben eine Wohnsitz-Auflage?

          Sie dürfen nicht umziehen!

          Ihre Adresse muss bleiben.

          Ein Probealarm ist ein Test.

          Die Stadt oder Feuerwehr prüft die Sirene.

          Damit man sieht -> Funktioniert die Sirene noch?

          Es gibt keine Gefahr.

           

          Woran erkennen Sie den Probealarm?

          • Der Probealarm ist immer zur gleichen Zeit.

          • Zum Beispiel: jeden Samstag um 11 Uhr.

          • Es gibt keine weiteren Warnungen (kein Radio, keine App-Nachricht).

           

          Es gibt auch einen Warn-Tag.

          Der Warntag ist ein Übungstag.

          Am Warntag wird getestet:

          • ob Sirenen funktionieren

          • ob Warn-Nachrichten auf Telefonen ankommen

          • ob Radio, Fernsehen und Apps warnen können

           

          Es gibt keine echte Gefahr.

          Der Warntag ist einmal im Jahr.

          Meistens im September.

          Die Warnungen kommen oft gegen 11 Uhr.

          Sie bekommen Warnungen:

          • auf dem Handy (zum Beispiel über Cell Broadcast oder Warn-Apps)

          • im Radio, Fernsehen

          • über Sirenen

          In der Nachricht steht:

          • Das ist ein Warntag.

          • Es ist nur ein Test.

           

          Sie müssen nichts tun.
          Sie können ruhig bleiben.

           

          Was ist die NINA-Warn-App?

          • NINA ist eine App für das Telefon.

          • Die App warnt vor Gefahren (Starke Unwetter, Hochwasser, Chemische Unfälle und andere große Gefahren)

           

          Wie funktioniert die App?

          • Die App schickt eine Nachricht auf Ihr Telefon.

          • Die Nachricht sagt: Es gibt eine Gefahr.

          • Die App sagt auch: Was sollen Sie tun?

                  Zum Beispiel: Bleiben Sie im Haus. Machen Sie Fenster und Türen zu.

           

          Was ist noch wichtig?

          • Die App ist kostenlos.

          • funktioniert in ganz Deutschland.

          • in verschiedenen Sprachen

           

          Nina App Download

          Nur Erwachsene dürfen Zigaretten kaufen.

          Man muss 18 Jahre alt sein.

           

          In Deutschland gibt es das Rauch-Verbot.

          Es gilt auch für E-Zigaretten.

          Es schützt Nicht-Raucher, Kinder, Kranke und Schwangere.

           

          Wo ist das Rauchen verboten?

          • Schule und Schul-Gelände

          • Kinder-Einrichtungen und Gelände (Kindergarten, Hort)

          • Krankenhaus, Pflegeheim

          • In Bus, Bahn, Straßenbahn, U-Bahn, Flugzeug

          • Im Restaurant (manche haben Bereiche für Raucher)

          • Im Einkaufs-Zentrum und Supermarkt

          • Kino und Theater

          • Sport-Halle und Schwimm-Bad

          • Büro und Arbeits-Platz

          • Universität und Hochschule

          • Museum und Bibliothek

          • Bahnhöfe, Flughäfen, Haltestellen – außer Raucher-Zonen

          • Kinderspielplätze 

          • Öffentliche Gebäude (Rathäuser, Gerichte, Ämter)

           

          Es gibt Orte wo man rauchen kann.

          Die Orte heißen Raucher-Insel.

          Der Platz ist oft etwas abseits.

          Es gibt dort ein Schild.

          Mit einer Zigarette

          Oft steht „Raucher-Bereich“ oder „smoking area

          Es gibt einen Aschen-Becher mit Müll-Eimer.

           

          Rauchen ist unhöflich:

          • in der Nähe von Kindern

          • in der Nähe von kranken Menschen

          • in der Wohnung von anderen Menschen - Frage lieber: Darf ich rauchen?

          • Bus-Haltestelle, Bahn-Steig

           

          Wenn Sie unsicher sind:

          zum Beispiel:

          Sie sind eingeladen.

          Fragen Sie: "Wo kann ich hier rauchen?"

          oder

          Sie stehen bei einer Gruppe Menschen.

          Fragen Sie: „Darf ich hier rauchen?“

          Das ist höflich.

          Deutsche Telefon-Nummern haben ein System.

           

          Es gibt die Vorwahl

          alles mit Vorwahl 0800 = kostenlos

          alles mit Vorwahl 0180 = Service-Nummern, kosten Geld

          alles mit Vorwahl 0900 = Vorsicht! Sehr teuer!

           

          Handy-Nummern beginnen oft mit:

          • 015

          • 016

          • 017

           

          Festnetz-Nummern beginnen mit einer Orts-Vorwahl.

          Zum Beispiel:

          • 030 (Berlin)

          • 040 (Hamburg)

          • 089 (München)

          • 03733 (Annaberg-Buchholz)

          • 03771 (Aue – Bad-Schlema)

           

          Sie haben einen Telefon-Vertrag aus dem Ausland?

          Sie wollen eine deutsche Nummer anrufen?

          1. Wählen Sie: +49 oder 0049

          2. Dann die Telefonnummer ohne 0 am Anfang

          Zum Beispiel:

          Landratsamt Erzgebirgskreis = 03733 831 0

          Sie wählen: +49 3733 831 0 oder 0049 3733 831 0

           

          Telefonieren ins Ausland

          1. Wählen Sie + oder 00

          2. Dann die Länder-Vorwahl

          3. Dann die Telefonnummer ohne 0 am Anfang

          Länder-Vorwahl Beispiele:

          • Türkei: +90

          • Syrien: +963

          • Afghanistan: +93

          • Ukraine: +380

          zum Beispiel:

          Türkei-Nummer = 0532 1234567

          Sie wählen: +90 532 1234567 oder 0090 532 1234567

           

          Wichtige Tipps:

          Ein Gespräch ins Ausland kann teuer sein.

          Nutzen Sie WLAN und Apps wie WhatsApp oder Signal

          Kaufen Sie bei Bedarf eine Prepaid-SIM.

           

          Was ist eine Prepaid-SIM?

          = eine Telefon-Karte zum Aufladen

          Die Karte kommt ins Telefon.

          Sie zahlen Geld auf die Karte.

          Sie können telefonieren.

          Oft unbegrenzt.

          Sie können Internet nutzen.

          Das Guthaben wird weniger.

           

          Das Guthaben ist leer?

          Sie können Guthaben kaufen:

          • im Supermarkt, Kiosk und so weiter

          • in Handy-Läden

          • online

          und auf das die Karte laden.

           

          In Deutschland gibt es viele Anbieter.

          Bekannte Anbieter sind zum Beispiel:

          • Telekom

          • Vodafone

          • O2

          • Aldi Talk

          • Lidl Connect

          • Blau

          Manche Anbieter sind:

          • besonders günstig

          • gut für Auslandsgespräche

          • gut für viel Internet

           

          Fragen Sie einen Mitarbeiter im Laden

          deinen Sozial-Arbeiter oder in einer Beratungsstelle.

           

          Wichtig!

          Sie wollen eine SIM-Karte kaufen?

          Sie werden registriert.

          Nehmen Sie Ihren Ausweis/Pass mit.

          Und Ihre Andresse in Deutschland.

           

          Wo kaufen Sie eine SIM-Karte?

          • Handy-Shops: Telekom, Vodafone, O2, lokale Shops
            Beispiele im Erzgebirgskreis:

            • Annaberg-Buchholz: HandyShop Hennig, Telekom Shop

            • Zschopau: Teledata GmbH

            • Marienberg: Handy-Shop Marienberg

            • Schwarzenberg: Smettana Mobilfunk GbR

          • Supermärkte/Tankstellen: Aldi, Lidl, Rewe, Edeka (oft bei den Kassen)

          • Internet

           

          Karte registrieren

          Registrieren heißt: Sie geben Nameund Adresse

          Ohne Registrierung funktioniert die SIM-Karte nicht.

          Im Laden:

          • Zeigen Sie Ausweis oder Pass.

          • Geben Sie Ihre Adresse an.

          • Der Mitarbeiter registriert die Karte für Sie.

          Sie können im Laden testen: Funktioniert die Karte?

          • Können Sie telefonieren?

          • Geht das Internet?

          Sie kaufen die Karte online?

          Du müssen sich selbst registrieren.

          Deutschland liegt in der Zeit-Zone für Mittel-Europa.

          Kurz: MEZ

          Im Winter gilt die MEZ.

          Das ist die Normalzeit.

          Von Ende Oktober bis März.

           

          Zeit-Umstellung

          Im Frühling (März oder April) – die Uhr wird 1 Stunde vorgestellt.

          Das nennt man Sommerzeit.

          Im Herbst (Oktober) – die Uhr wird 1 Stunde zurückgestellt.

          Das nennt man Winterzeit.

          Oder Normalzeit.

           

          In Deutschland merken sich das viele Menschen so:

          Im Frühling stellen wir die Garten-Möbel VOR die Tür.

          Im Herbst kommen die Möbel ZURÜCK ins Haus.

          Abfall in den Mülleimer werfen.

          KEIN Abfall auf den Boden!

          KEIN Abfall aus dem Fenster!

          KEIN Abfall in die Toilette!

           

          Müll wird gesammelt.

          Aus manchem Müll werden neue Sachen gemacht.

          Zum Beispiel:

          Aus altem Glas wird neues Glas gemacht.

          Das nennt man Recycling.

           

          Dafür wird der Müll gesammelt.

          Jeder Haus-Halt hat Müll-Tonnen.

          Schwarz, Gelb, Braun und Blau.

          Die Tonnen werden abgeholt.

           

          Glas kommt in Altglas-Container.

           

          Es gibt Müll der zum Wertstoff-Hof muss.

          • Sperr-Abfall / Metalle

          • Elektro-Geräte, Elektronik-Geräte, Kühl-Geräte

          • Leuchtstoff-Röhren und Energiespar-Lampen

          • Papier/Pappe/Karton

          • Alt-Kleider (noch tragbar)

          • Grün-Schnitt (Gras- und Strauch-Schnitt)

          • Gemischte Bau-Abfälle

          • Bau-Schutt

          • Altholz (unbelastet)

          • Altreifen (Fahrrad, Krad, PKW)

           

          Stand-Orte und Öffnungs-Zeiten findest du hier: www.za-sws.de/wertstoffhoefe.cfm

           

          Du bist unsicher?

          Wohin mit deinem Müll?

          Schaue im Abfall-ABC unter www.za-sws.de/abfall-abc.cfm

          Das darf rein:

          • sauberes Alt-Papier

          • Zeitung, Prospekte, Kataloge

          • Kartons, Pappe

          • Bücher und Hefte

          • Geschenk-Papier

          • Drucker-Papier

          • Verpackung aus Karton

                  Zum Beispiel:

                  Eier-Kartons

                  Corn-Flakes-Schachtel

                  Wasch-Mittel

                  Zucker-Tüten

                  Mehl-Tüten

           

          KEIN Thermo-Papier 

          Kassen-Zettel, Fahr-Karten, Back-Papier, Bäcker-Tüten mit Beschichtung, Etiketten, Fotos 

          ⇒ schwarze Tonne

          KEIN Tetra-Pak

          ⇒ gelbe Tonne

          KEIN schmutziges Papier 

          Zum Beispiel: Küchen-Rolle, Taschen-Tücher 

          ⇒ schwarze Tonne

          KEINE Tapeten

          ⇒ schwarze Tonne

           

          Trennen Sie Papier und Plastik!

          zum Beispiel: manche Joghurt-Becher

          Papier ⇒ schwarze Tonne

          Plastik ⇒ gelbe Tonne

           

          Unsicher? Schauen Sie im Abfall-ABC.

          Das darf rein:

          • Getränke-Kartons

          • Milch-Kartons

          • Tetra-Pack

          • Konserven-Dosen

          • Dosen ohne Pfand

          • Leere Spray-Dosen

          • Leere Farb-Eimer (Wand-Farbe)

          • Plastik-Flaschen ohne Pfand

          • Joghurt-Becher

          • Plastik-Folie

          • Plastik-Tüten

          • Styropor

          • Werkzeug

          • Besteck und Töpfe

          • Schrauben

          • Plastik-Schüsseln

          • Plastik-Spiel-Zeug       

          • Netz von Kartoffeln und Zwiebeln       

           

          Alles muss leer sein.

          KEINE Reste vom Essen.

          Zum Beispiel:

          Joghurt-Becher ausspülen

          oder mit dem Löffel ausputzen.

           

          KEIN schmutziges Papier

          Zum Beispiel: Küchen-Rolle, Taschen-Tücher

          ⇒ schwarze Tonne

           

          Trennen Sie Papier und Plastik!

          zum Beispiel: manche Joghurt-Becher

          Papier ⇒ schwarze Tonne

          Plastik ⇒ gelbe Tonne

           

          Unsicher? Schauen Sie im Abfall-ABC.

          Das darf rein:

          • kalte Asche

          • Glüh-Birnen ABER: keine Energie-Spar-Lampen

          • Gummi

          • Kehricht

          • Frittier-Fett, Brat-Öl

          • kaputtes Geschirr

          • Taschen-Tücher

          • Zigaretten-Kippen

          • Tapete

          • Kerzen

          • schmutziges Papier

          • alte Zahn-Bürsten

          • kaputte Kleidung

          • Streu von Klein-Tieren

          • Beutel von Staub-Sauger

          • Tampons, Watte, Damen-Binden

          • Windeln

          • leere Farb-Dosen

          • trockene Farb-Reste

          • Besen

          • Glas-Scherben

          • Lampen-Schirme

          • Haar-Bürsten

          • Medikamente

           

          Medikamente in den Rest-Müll -> schwarze Tonne

          NICHT in die Toilette!

          NICHT ins Waschbecken!

          Gefahr für das Trink-Wasser!

           

          KEINE Batterien

          KEINE flüssigen Farben

          KEINE Elektro-Geräte

          KEINE Energie-Spar-Lampen

          ⇒ alles zum Wertstoff-Hof

          ⇒ Energie-Spar-Lampen kannst du auch im Laden abgeben.

           

          Unsicher? Schauen Sie im Abfall-ABC.

          Das darf rein:

          • Essenreste (roh, gekocht, nicht mehr gut)

          • Obst-Schale

          • Obst-Reste

          • Eierschalen

          • Reste von Brot und Kuchen

          • Schnitt-Blumen

          • Topf-Pflanzen ohne Topf

          • Reste von Käse, Wurst…

           

          KEIN Kleintier-Streu

          KEINE Knochen

          KEINE Zigaretten

          KEINE Medikamente

          ⇒ alles schwarze Tonne

           

          KEINE Plastik-Tüten

          ⇒ gelbe Tonne

           

          Unsicher? Schauen Sie im Abfall-ABC.

          Entsorgen Sie Glas in Glas-Containern.

          Sie stehen an vielen Stellen im Ort.

           

          Weißes Glas ⇒ weißer Glas-Container

          Grünes Glas ⇒ grüner Glas-Container

          Braunes Glas ⇒ brauner Glas-Container

           

          Das kommt rein:

          • Ketchup-Flaschen

          • Marmeladen-Gläser

          • Gurken-Gläser

          • Saft-Flaschen

          • Wein-Flaschen

          • Sekt-Flaschen

          • Essig- und Öl-Flaschen

          • Gläser für Baby-Nahrung

           

          Immer leer entsorgen!

          Verschlüsse aus Plastik oder Alu

          ⇒ gelbe Tonne!

           

          KEINE Spiegel

          KEINE Glüh-Birnen

          KEINE Trink-Gläser, Vasen

          KEIN Fenster-Glas

          KEIN Geschirr

          ⇒ alles schwarze Tonne

          Bringen Sie Batterien zum Supermarkt.

          Dort gibt es eine Box.

          Meist am Eingang oder bei der Kasse.

           

          Auto-Batterien → im Fach-Handel oder Kfz-Werkstatt

          E-Bike Akkus → im Fach-Handel

          Gut erhalten? Sauber?

          Packe sie alles in eine Tüte.

          Bringen Sie die Sachen zum Alt-Kleider-Container.

          Sie stehen meist bei den Glas-Containern.

          Sie sind kaputt? → schwarze Tonne

          Was sind Schad-Stoffe?

          = alles was giftig ist

          = alles was explodieren kann

          = alles was Feuer fördert

          Zum Beispiel:

          • Alt-Farben

          • Lack

          • Alt-Öl

          • WC-Reiniger

          • volle Spray-Dosen

          • Verdünner

           

          Lassen Sie alles in der Verpackung!

          Mischen Sie nichts!

          Schad-Stoffe niemals in den Haus-Müll!

          Leere Behälter⇒ gelbe Tonne

          Zum Beispiel: leere Farb-Eimer oder Spray-Dosen

           

          Es gibt mobile Schadstoff-Sammlungen.

          Termine und Stand-Orte finden Sie hier.

          Oder bringen Sie Schad-Stoffe zumWertstoff-Hof.

          Hier werden die Stoffe angenommen:

          • Annaberg („Himmlisch Heer“) - Cunersdorfer Marktsteig 1 (an B 95) 

          • Aue („Lumpicht“) - Schwarzenberger Straße 118 

          • Marienberg - Äußere Annaberger Straße 12 

          • Niederdorf - Chemnitzer Straße 2e 

          Es gibt Termine für die Abgabe.

          Schauen Sie hier.

          Wählen Sie den Wert-Stoff-Hof aus.

          Sie finden Öffnungs-Zeiten und Termine.

          Sperr-Müll = große Dinge aus dem Haus-Halt

          Zum Beispiel:

          • Möbel-Teile

          • Sofa

          • Stuhl

          • Tisch

          • Schrank

          • Teppich

          • Matratze

          • Koffer

          • Plastik-Stühle und Plastik-Tische

          • Wäsche-Ständer

           

          Elektro-Schrott = kaputte Elektro-Geräte

          Zum Beispiel:

          • Kühlschrank

          • Fernseh-Gerät

          • Wasch-Maschine

          • Toaster

          • Staub-Sauger

           

          ACHTUNG!!!

          Sie wohnen in einer Gewährs-Wohnung?

          Entsorgen Sie NIEMALS Möbel oder Geräte!

          Sie gehören zur Wohnung.

          Ein Gerät ist kaputt?

          Zum Beispiel Wasch-Maschine oder Kühl-Schrank

          Sagen Sie es der Wohnungs-Verwaltung!

           

          Sie wohnen in einer DGE - Wohnung:

          Telefon: +49 3733 145 133 Frau Budde

          oder sagen Sie es dem Haus-Meister.

          Sie wohnen in einer ITB - Wohnung:

          Telefon ITB: +49  351 8895733

          oder E-Mail: wvw@itb-dresden.de 

           

          Sie haben eigene Möbel oder Geräte?

          Bringen Sie Müll zum Wert-Stoff-Hof.

          Oder lassen Sie Sperr-Müll abholen.

          Das kostet eine Gebühr.

          Melden Sie den Sperr-Müll an.

          Wo? Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen * Bestellung einer gebührenpflichtigen Sperrabfallentsorgung

          Sie bekommen einen Termin.

          Stellen Sie vorher alles vor das Haus.

          Bauen Sie große Möbel auseinander.

          Zum Beispiel Schränke

           

          KEIN Sperr-Müll in die Müll-Tonne!

          KEIN Sperrmüll auf die Straße!

          Bitte machen Sie wenig Abfall.

          Nicht alles kann wieder verwendet werden.

          Manches liegt dann in der Natur.

          oder schwimmt in Flüssen und Seen.

          Plastik schwimmt im Meer.

           

          Wenn möglich:

          Kaufen Sie Mehr-Weg-Produkte.

          Diese kann man mehrmals nutzen.

          Zum Beispiel:

          Milch in Glas-Flaschen mit Pfand

          Die Flasche wird wieder verwendet.

           

          Nemmen Sie keine Plastik-Tüte.

          Zum Beispiel für Obst und Gemüse

          Verwenden Sie eigene Stoff-Beutel.

          zum Einkauf oder beim Bäcker

           

          Weniger Verpackung

          Kaufen Sie Dinge ohne Plastik und Papier drum herum.

           

          Kaffee für unterwegs?

          Nehmen Sie einen eigenen Becher mit.

          Das nennt man dann: Kaffee/coffee to go

           

          Reparieren statt neu kaufen.

           

          Leihen statt kaufen.

          Dinge die du selten brauchst.

           

          Gebrauchte Dinge kaufen.

          Zum Beispiel: Kleiderkammer, Second-hand-Läden

          Im Internet bei: www.kleinanzeigen.de

           

          Müll trennen

            Sie wollen ein Auto kaufen und fahren?

            Sie brauchen:

            • Einen gültigen Führerschein

            • Eine Kfz-Versicherung, eine eVB-Nummer von der Versicherung

            • Eine Anmeldung des Autos bei der Zulassungsstelle

            • Die Fahrzeugpapiere

            • Eine Bankverbindung (IBAN)

             

             

            Wichtig:

            • Das Auto muss versichert und zugelassen sein.

            • Sie zahlen jedes Jahr eine Versicherung.

            • Sie zahlen jedes Jahr eine Steuer.

            • Das Auto muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung (TÜV).

            • Beim Fahren müssen Sie Ihren Führerschein mitführen.

            • Alkohol, Drogen oder die Nutzung des Handys am Steuer sind verboten.

            Die Fahr-Erlaubnis - Das ist der Führerschein.

            Der Schein muss gültig sein.

             

            Sie haben einen Führerschein aus einem anderen Land?

            Der Schein gilt hier für 120 Tage.

            120 Tage ab erster Anmeldung in Deutschland.

            Sie müssen den Führerschein tauschen.

            Machen Sie einen Termin bei der Fahrerlaubnis-Behörde.

             

            Das gilt in Deutschland:

            Fahren ohne Fahr-Erlaubnis ist verboten.

            Fahren ohne Fahr-Erlaubnis ist eine Straftat.

            Die Versicherung heißt:

            Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung

            Man sagt kurz: Kfz-Haftpflicht.

             

            Wofür ist die Kfz-Versicherung?

            Sie machen mit dem Auto einen Unfall.

            oder der Ehepartner, Freund.

            Es entsteht ein Schaden an Personen oder Sachen.

            Beispiele:

            • Sie beschädigen ein anderes Auto.

            • Sie verletzen eine Person bei einem Unfall.

            • Sie fahren gegen einen Zaun oder eine Hauswand.

            Die Versicherung bezahlt den Schaden.

             

            Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht.

            Ohne Versicherung dürfen Sie kein Auto anmelden.

            Ohne Versicherung dürfen Sie nicht fahren.

            Sie fahren ohne Versicherung? 

            Es kann eine Strafe geben.

             

            Eine Versicherung machen Sie bei:

            • HUK Coburg

            • Allianz

            • ADAC

            • DEVK

            • andere Versicherungen

            Das geht:

            • im Internet

            • in einem Büro von der Versicherung

             

            Auto versichern - was brauchen Sie:

            • Ihren Ausweis oder Aufenthaltstitel

            • Ihre Adresse in Deutschland

            • Die Fahrzeugdaten oder Fahrzeugpapiere

            • Eine Bankverbindung (IBAN)

            Sie bekommen eine eVB-Nummer

            (elektronische Versicherungsbestätigung).

            Die Nummer brauchen Sie, wenn Sie Ihr Auto anmelden.

             

            Die Versicherung kostet Geld

            Die Versicherung gilt 1 Jahr

            Dann müssen Sie neu bezahlen.

             

            Hinweis

            Sie können die Versicherung jedes Jahr wechseln.

            Manchmal ist ein anderer Anbieter billiger geworden.

            Vergleiche von Versicherungen gibt es im Internet.

            Die Kfz-Steuer:

            • zahlt man für angemeldete Fahrzeuge

            • ist eine Pflicht-Steuer 

            • Steuer wird an den Staat bezahlt

            • sie wird 1 Mal im Jahr vom Bank-Konto abgebucht

             

            Die Höhe der Kfz-Steuer ist nicht für alle Autos gleich.

            Zum Beispiel kommt es darauf an:

            • Welches Auto Sie haben.

            • Wie groß der Motor ist.

            • Wie viel CO₂ das Auto ausstößt. CO₂ belastet die Umwelt.

            Was ist der TÜV?

            Der TÜV prüft regelmäßig:

            Ist das Auto sicher?

            Darf es am Straßen-Verkehr teilnehmen?

             

            Der TÜV sagt: Es ist alles in Ordnung.

            Das Auto bekommt eine TÜV-Plakette.

            Das ist ein Aufkleber am Nummern-Schild.

             

            Der TÜV sagt: Das Auto ist nicht in Ordnung.

            Sie müssen das Auto reparieren lassen.

             

            Wie oft prüft der TÜV?

            Neuwagen: nach 3 Jahren

            Danach: alle 2 Jahre.

             

            Wichtig zu wissen:

            Die Prüfung ist in Deutschland Pflicht.

            Der TÜV ist abgelaufen?

            Es kann eine Strafe geben (das nennt man Buß-Geld).

            Sicherheits-Gurt

            Alle Menschen im Auto müssen einen Sicherheits-Gurt tragen.

             

            Ohne Gurt:

            Die Polizei kann Ihr Auto kontrollieren

            Dann müssen Sie Geld bezahlen.

            Ein Sicherheits-Gurt schützt Sie.

            Bei einem Unfall kann der Gurt Ihr Leben retten.

             

            Baby-Schale und Kinder-Sitz

            Babys brauchen eine Baby-Schale.

            So fährt das Baby sicher:

            • die Baby-Schale ist auf dem Rück-Sitz.

            • ist die Schale auf dem Beifahrer-Sitz - Airbag ausschalten

            • die Baby-Schale soll nach hinten zeigen (das Baby schaut rückwärts) 

            Kinder brauchen einen Kinder-Sitz.

            • bis zum Alter von 12 Jahren oder

            • bis das Kind 1,50 Meter groß ist.

             

            Ohne Kinder-Sitz:

            Die Polizei kann Ihr Auto kontrollieren.

            Fährt ein Kind ohne Kinder-Sitz oder Baby-Schale mit?

            Dann müssen Sie Geld bezahlen.

            Die Regeln schützen Kinder.

            Bei einem Unfall kann der Sitz vor schweren Verletzungen retten

            oder das Leben.

            Manche Menschen halten sich nicht an die Verkehrs-Regeln.

            Dann bekommen sie einen oder mehrere Punkte in Flensburg.

            Die Punkte werden gespeichert.

            Je mehr schwere Fehler jemand macht, desto mehr Punkte bekommt er.

             

            Jemand hat 8 Punkte in Flensburg?

            Dann muss er seinen Führer-Schein abgeben.

            Er darf kein Auto mehr fahren.

            Jemand gibt den Führer-Schein nicht ab?

            Dann kann die Polizei ihn wegnehmen.

            Die Fahr-Erlaubnis muss neu beantragt werden.

             

            Wer speichert die Punkte?

            Die Punkte werden beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gespeichert.

            Das Kraftfahrt-Bundesamt ist eine Behörde.

            Die Behörde ist in der Stadt Flensburg.

            Darum sagen viele Menschen:

            Punkte in Flensburg.

            Bus und Bahn fahren meist pünktlich.

            zum Beispiel:

            Der Bus fährt 8 Uhr ab.

            Sie kommen kurz nach 8 Uhr.

            Der Bus ist weg.

             

            Sie müssen eine Fahr-Karte/Ticket kaufen.

            Kinder bis zum 1. Schul-Tag fahren frei.

             

            Es gibt verschiedene Tickets.

            Übersicht und Preise 

            Es gibt billigere Tickets für:

            Übersicht und Preise Kinder 

            Übersicht und Preise Schüler und Auszubildende

            Übersicht und Preise Studenten

            Übersicht und Preise Senioren (ab 63 Jahre)

             

            Sie können zwischen Bus und Bahn wechseln.

            Achten Sie auf die Zeit.

             

            Ticket-Kauf in Bus oder Bahn/Zug

            • beim Fahrer oder am Automat

            • Sie müssen nichts weiter tun.

            Ticket-Kauf am Automaten am Bahnsteig und Halte-Stellen:

            Wie kaufen Sie die Karte am Automaten?

            1. Wo fahren Sie ab? = Name des Ortes oder Halte-Stelle

            2. Wo wollen Sie hin? Fahrt-Ziel = Name des Ortes oder Halte-Stelle

            3. Wählen Sie das Ticket. Zum Beispiel: Einzel oder Hin und Rück

            4. Wie viele Personen? Drücken Sie die Zahl.

            5. Bezahlen Sie. Oft mit Bar-Geld.

            6. Sie bekommen einen Fahr-Schein. Heben Sie ihn gut auf!

            Sie müssen das Ticket entwerten.

            Kurz bevor Sie fahren.

            Das heißt: es bekommt Datum und Uhrzeit

            Es gibt ein kleines Gerät.

            Oft direkt am Einstieg.

             

            Tick-Kauf im Vorverkauf:

            Sie müssen das Ticket entwerten.

            Kurz bevor Sie fahren.

            Das heißt: es bekommt Datum und Uhrzeit

            Es gibt ein kleines Gerät.

            Oft direkt am Einstieg.

             

            Online-Tickets 

            Hinweis: nicht möglich mit Bezahl-Karte/SocialCard

             

            Wichtig

            Sie haben kein Ticket.

            Das Ticket ist nicht entwertet.

            Die Zeit ist abgelaufen.

            Sie haben ein Ticket für eine andere Strecke.

            Das nennt sich "Schwarz-Fahren".

            Es ist verboten.

            Sie müssent eine Strafe zahlen.

            Hier finden Sie den Bus-Fahrplan: 

             

            So lesen Sie den Bus-Fahrplan:

            Oben links steht die Nummer der Bus-Linie.

            Das ist ein schwarzer Kasten mit weißen Zahlen.

            • Jede Bus-Linie hat eine Nummer.

            • Beispiel: „415“

            • Diese Nummer steht auch am Bus.

             

            Links stehen die Halte-Stellen.

            • Untereinander sind die Namen der Halte-Stellen geschrieben.

            • Dort hält der Bus.

             

            Von links nach rechts sind die Abfahrts-Zeiten geschrieben.

            • Jede Spalte zeigt eine Fahrt

            • Zum Beispiel: „06:40“ – dann fährt der Bus 6 Uhr 40 los.

            • Die Zeiten gelten oft von Montag bis Freitag

            • Samstag, Sonntag und am Feiertag gelten oft andere Zeiten. 

            • Diese stehen weiter unten im Fahrplan.

             

            Wichtige Zeichen

            • „S“ – fährt nur an Schul-Tagen (nicht in den Ferien oder am Wochen-Ende)

            • „S1234“ – fährt nur montags bis donnerstags an Schul-Tagen

                     Die Zahlen stehen für die Wochentage: 1 für Montag, 2 für Dienstag und so weiter

            • „F“ – nur an schulfreien Tagen

            • "HE" – nicht am 24. Dezember und nicht am 31. Dezember

            • "Hx" – nur am 24. Dezember und am 31. Dezember

            • Manchmal ist eine Spalte Dunkel-Grau mit schräger Schrift. 

                     Dort können Sie in eine andere Linie umsteigen. 

                    Sie müssen nicht lange warten.

             

            Richtung beachten

            • Busse fahren oft in beide Richtungen

            • Es gibt dafür 2 Tabellen – für jede Richtung 1 Tabelle

            Zum Beispiel: Linie 415 – „Annaberg-Buchholz <> Schwarzenberg <> Aue“

            Es gibt eine Linie 415 von Annaberg über Schwarzenberg nach Aue – 415_Hin

            und es gibt eine Linie 415 von Aue über Schwarzenberg nach Annaberg – 415_Rueck

            Achten Sie darauf, dass Sie den richtigen Fahr-Plan lesen.

             

            So finden Sie Ihre Fahrt:

            • Suchen Sie Ihre Halte-Stelle (links).

            • Gehen Sie dann nach rechts bis zu den Uhr-Zeiten.

                     Die Uhr-Zeit zeigt: wann kommt der Bus an Ihre Halte-Stelle

            Web-Seite der Erzgebirgsbahn

            Fahrpläne aktuell

             

            Haltestellen

            RB 80 Strecke Chemnitz – Cranzahl und Cranzahl – Chemnitz

            Chemnitz Haupt-Bahnhof – Waldkirchen – Zschopau – Scharfenstein – Warmbad – Wolkenstein – Wiesenbad – Wiesa – Annaberg-Buchholz – Sehma – Cranzahl

            RB 81 Strecke Chemnitz – Olbernhau und Olbernhau – Chemnitz

            Chemnitz Haupt-Bahnhof – Grünhainichen-Borstendorf – Pockau-Lengefeld – Blumenau – Olbernhau

            RB 95 Strecke Zwickau – Johanngeorgenstadt und Johanngeorgenstadt – Zwickau

            Zwickau Haupt-Bahnhof – Bad-Schlema – Aue – Lauter – Schwarzenberg – Erla – Antonsthal – Breitenbrunn – Erlabrunn – Johanngeorgenstadt

             

            Sie können das Ticket auch im Zug kaufen.

            Am Automaten.

            Nehmen Sie Bar-Geld mit.

            Am besten sind Münzen.

            Das Ticket ist bereits entwertet.

            Hier kommen Sie zu den aktuellen Fahrplänen.

             

            Haltestellen

            C11 Strecke Chemnitz – Stollberg und Stollberg – Chemnitz

            Chemnitz Haupt-Bahnhof – Neukirchen – Adorf – Jahnsdorf – Pfaffenhain – Niederdorf – Stollberg

             

            C 13 Strecke Chemnitz – Aue und Aue - Chemnitz

            Burgstädt – Chemnitz-Haupt-Bahnhof – Einsiedel – Dittersdorf – Kemtau – Burkhardtsdorf – Meinersdorf – Thalheim – Dorfchemnitz – Zwönitz – Lößnitz – Aue

             

            C14 Strecke Chemnitz - Thalheim - Chemnitz

            Mittweida – Chemnitz-Haupt-Bahnhof – Einsiedel – Dittersdorf – Kemtau – Burkhardtsdorf – Meinersdorf – Thalheim 

             

            RB 92 Strecke Stollberg – Glauchau und Glauchau – Stollberg

            Stollberg – Niederwürschnitz – Oelsnitz – Hohndorf – Lichtenstein – Glauchau

             

            Sie können das Ticket auch im Zug kaufen.

            Am Automaten.

            Nehmen Sie Bar-Geld mit.

            Am besten sind Münzen.

            Das Ticket ist bereits entwertet.

            Deutsche Bahn

            www.bahn.de

             

            Flixbus – in vielen Sprachen

            www.flixbus.de

            Es gibt viele Regeln für den Straßen-Verkehr.

            Die Regeln schützen vor Unfällen.

            Es gibt Regeln für Fuß-Gänger, Rad-Fahrer, Auto-Fahrer

            auch für Reisende in Bus und Bahn 

             

            App in vielen Sprachen: www.germanroadsafety.de/app/

            Wichtige Regeln Download: www.germanroadsafety.de/#downloads

            Fahr-Rad fahren in Deutschland Download: www.germanroadsafety.de/#downloads

             

            Für Kinder:

            www.germanroadsafety.de/kids/vorschule-und-primarstufe/

            www.germanroadsafety.de/kids/sekundarstufe-1/ 

            Nehmen Sie Rücksicht auf andere!

            Helfen Sie Bus und Bahn sauber zu halten!

             

            Damit alle sich wohl fühlen:

            • Erst aussteigen lassen – dann einsteigen

            • Manchmal müssen Sie stehen – halten Sie den Tür-Bereich frei.

            • Halten Sie Ihren Sitz sauber - Keine Füße auf dem Sitz

            • Entsorgen Sie Ihren Müll im Müll-Eimer oder zu Hause.

            • Bieten Sie Ihren Sitz-Platz an.

                     Zum Beispiel: alten Menschen, Menschen mit Behinderung, Schwangeren und Menschen mit Kindern

                     Das ist höflich.

            • Sitzen Sie so dass Ihr Nachbar Platz hat.

            • Sie wollen Musik hören? Benutzen Sie bitte Kopfhörer!

            • Vermeiden Sie lautes Telefonieren!

            • Stellen Sie Ihr Gepäck in das vorgesehene Fach

                     oder unter den Sitz

                     Blockieren Sie damit keinen Sitz oder den Bereich für Kinder-Wagen.

            • Sie müssen husten oder niesen?

                     Bitte in die Arm-Beuge oder ins Taschen-Tuch.

                     Reisen Sie gern auch mit Maske.

                     Sie schützt alle Mitreisenden.

            • Sie haben jemanden auf den Fuß getreten?

                     Oder aus Versehen geschupst?

                     Sagen Sie freundlich: "Entschuldigung!"

                     Das ist höflich und entspannt alle.

            • Rauch-Verbot auch für E-Zigarette

            • Mit Kinder-Wagen bitte in den vorgesehenen Bereich.

            • Kein Essen im Bus, auch kein Eis

            Ihre erste Unterkunft ist das Heim.

            Sie leben dort mit vielen anderen Asyl-Bewerbern.

            Das ist manchmal schwer.

             

            Sie können das Heim nicht wählen.

            Hier gibt es Heime:

            • Aue-Alberoda

            • Drebach

            • Grünhain

            • Jahnsdorf

            • Marienberg

            • Zschopau

             

            Im Heim:

            • Sie wohnen mit anderen Menschen zusammen.

            • Sie teilen ein Zimmer mit anderen.

            • Als Familie haben Sie ein eigenes Zimmer.

            • Sie teilen die Küche mit anderen.

            • Sie teilen die Toilette mit anderen. Mann und Frau sind getrennt.

            • Sie teilen den Wasch-Raum mit anderen. Mann und Frau sind getrennt.

            • Es gibt eine soziale Betreuung.

            • Nehmen Sie Rücksicht auf die Mit-Bewohner.

            • Halten Sie sich an die Regeln.

             

            Wichtige Regeln im Heim:

            Jedes Haus hat Regeln.

            Regeln stehen in der Haus-Ordnung.

            Regeln helfen beim Zusammen-Leben.

             

            Leise sein

            Mittags-Ruhe: 13 Uhr bis 15 Uhr

            Nacht-Ruhe: 22 Uhr bis 6 Uhr

            Am Sonntag und Feier-Tag den ganzen Tag

            Was heißt das?

            • Keine laute Musik

            • Nicht laut feiern

            • Kein Lärm!

             

            Müll trennen

            Reste von Essen sofort in den Müll

            Schauen Sie auch bei: Leben und Alltag - Müll

             

            Sauber machen

            Halten Sie Ihren Platz im Zimmer sauber.

            Küche, Kühlschrank, Bad, Toilette – nach dem Benutzen sauber machen.

            Kein Müll auf dem Flur.

            Kein Müll im Gelände.

             

            Lüften

            Lassen Sie frische Luft ins Zimmer.

            Öffnen Sie mehrfach am Tag das Fenster.

            Das hilft gegen Schimmel.

            Machen Sie dazu die Heizung aus.

            Merkblatt richtig lüften

             

            Die Haus-Ordnung ist auch im Heim.

            In vielen Sprachen

            Das ist eine Wohnung vom Staat.

            Es ist keine eigene Wohnung.

            Die Ausländer-Behörde entscheidet ob und wohin.

             

            In der Wohnung sind Möbel.

            In der Wohnung ist eine Küche mit Herd.

            In der Wohnung sind Kühl-Schrank und Wasch-Maschine.

            In der Wohnung sind Geschirr und Bett-Wäsche.

            Sie dürfen alles nutzen.

            Behandeln Sie die Sachen gut.

             

            Sie können mit Freunden wohnen.

            Sie können nicht allein wohnen.

            Als Familie wohnen Sie zusammen. Ohne Fremde.

            Als Paar wohnen Sie zusammen. Ohne Fremde.

             

            Wer darf in eine Gewährs-Wohnung ziehen?

            Sie können gut allein leben?

            zum Beispiel: Sie halten alles sauber.

            Sie halten sich an die Regeln?

            zum Beispiel: Sie stören Mitbewohner nicht.

            Und: Sie bekommen Asyl-Leistungen?

             

            Wie lange muss ich im Heim wohnen?

            Oft geht ein Umzug schnell.

            Die Ausländer-Behörde sagt: "Sie ziehen um."

            oder Sie sagen dem Betreuer „Ich möchte ausziehen“

             

            Wie komme ich in die Wohnung?

            Die Ausländer-Behörde sagt Tag und Zeit.

            Die Ausländer-Behörde sagt wohin.

            Sie packen Ihre Sachen vorher.

            Wichtig

            Ein Taxi holt Sie ab.

            Es bringt Sie zur Wohnung.

            Bitte seien Sie pünktlich!

            In der Wohnung sind:

            • Leute von der Ausländer-Behörde und

            • Leute vom Wohnungs-Dienstleister.

            Sie warten und erklären Ihnen alles.

             

            Sie bekommen einen Schlüssel.

            Dafür müssen Sie Kaution zahlen.

            Kaution = Miete für den Schlüssel

            Sie bekommen das Geld zurück, wenn:

            • Sie ausziehen und

            • den Schlüssel abgeben

            Kaution = zwischen 30 Euro und 50 Euro.

             

            Sie bekommen Zettel mit Regeln.

            Diese sind wichtig!

             

            Sie müssen Ihre Adresse ändern lassen!

            Auf dem Ausweis.

            Gehen Sie zur Ausländer-Behörde.

            Machen Sie das schnell.

             

            Wichtig: 

            Sie bekommen eine Aufenthalts-Erlaubnis?

            Dann müssen Sie ausziehen!

            Sie müssen eine eigene Wohnung suchen.

            Schauen Sie bei "Nach der Anerkennung als Flüchtling"

            Es gibt ein Problem mit der Wohnung?

            Oder es ist etwas kaputt?

            Zum Beispiel:

            • Kein warmes oder kaltes Wasser

            • Wasser läuft nicht ab (verstopft)

            • Wasser läuft aus (Wasser-Rohr kaputt)

            • Die Heizung geht nicht.

            • Kein Strom in der Wohnung

            • Schwarze Flecken an der Wand (Schimmel)

            • Wasch-Maschine, Herd oder Kühl-Schrank gehen nicht

             

            Schauen Sie: Wer ist der Wohnung-Dienstleister?

            DGE oder ITB?

            Die Information haben Sie beim Einzug bekommen.

            Rufen Sie dort an.

            Oder schreiben Sie eine Nachricht.

             

            DGE 

            Frau Kerstin Budde

            Telefon: +49 3733 145 133

            Mobil: +49 176 1145 0012

            Mail: budde@dge-erzgebirge.de

            Anschrift: Adam-Ries-Straße 16, 09456 Annaberg-Buchholz

             

            ITB

            Telefon: +49 351 889 5733

            Mobil: +49 160 3644 512

            Mail: wvw@itb-dresden.de

             

            Wichtig:

            Der Wohnungs-Dienstleister ist NICHT die Ausländer-Behörde!

            Was macht der Wohnungs-Dienstleister?

            • Kontrolle der Wohnung ob alles in Ordnung ist

            • Hausmeister-Arbeiten

            • Reparaturen organisieren

            • Regeln erklären

            • Bei Fragen zur Wohnung helfen

             

            Sie haben ein Problem mit einem Mitbewohner?

            Sagen Sie es der Ausländer-Behörde. 

            Sie wohnen in Annaberg, Bärenstein, Drebach, Scharfenstein, Ehrenfriedersdorf, Gelenau, Gornau, Großrückerswalde, Oberwiesenthal, Scheibenberg, Sehmatal-Cranzahl, Tannenberg, Thum, Herold, Wolkenstein/Warmbad:

            Herr Kreher

            Telefon: +49 3733 831 5110

            E-Mail: norman.kreher@kreis-erz.de 

             

            Sie wohnen in Großolbersdorf, Großolbersdorf/Hohndorf, Grünhainichen, Borstendorf, Marienberg, Ansprung, Lauterbach, Olbernhau, Blumenau, Pockau-Lengefel, Zschopau, Krumhermersdorf:

            Frau Püschl

            Telefon: +49 3773 831 5124

            E-Mail: marie.pueschl@kreis-erz.de 

             

            Sie wohnen in Burkhardtsdorf, Neukirchen, Oelsnitz, Stollberg, Thalheim:

            Herr Bretschneider

            Telefon: +49 3733 831 5621

            E-Mail: jens.bretscheider@kreis-erz.de 

             

            Sie wohnen in Aue, Bad Schlema, Lauter-Bernsbach, Schönheide:

            Herr Schneider

            Telefon: +49 3733 831 6164

            E-Mail: maximilian.schneider@kreis-erz.de 

             

            Sie wohnen in Breitenbrunn, Eibenstock, Grünhain-Beierfeld, Johanngeorgenstadt, Lugau, Raschau-Markersbach, Stützengrün, Zschorlau:

            Frau Roch

            Telefon: +49 3733 831 5639

            E-Mail: kristin.roch@kreis-erz.de 

             

            Sie wohnen in Auerbach, Lößnitz, Schwarzenberg, Zwönitz:

            Herr Radoi

            Telefon: +49 3733 831 5646

            E-Mail: norman.radoi@kreis-erz.de 

             

            Sie werden bedroht?

            Sie sind in Gefahr?

            Rufen Sie die Polizei unter 110!

            Wasser und Strom kosten viel Geld.

            Bitte gehe sparsam mit Wasser und Strom um.

             

            Was können Sie tun?

            Sie verlassen ein Zimmer – Licht aus

            Sie putzen Zähne – Wasserhahn zu

            Kurz duschen.

            Sie öffnen das Fenster - Heizung aus

            Öffnen Sie den Kühlschrank nur kurz. Auch im Super-Markt.

            Im Heim und in Gewährs-Wohnungen:

            Haus-Tiere sind verboten.

             

            Sie haben Tiere?

            Die Tiere müssen in ein Tier-Heim.

             

            Hier gibt es Tier-Heime:

            für die Region Annaberg

            Tierheim Neu-Amerika, Neu-Amerika 1 in 09456 Annaberg-Buchholz

            Telefon: +49 3733 622687; Notfall-Telefon: +49 176 36312370 

            Email: tierheim-annaberg@online.de

             

            Für die Region Stollberg

            Tierheim "Waldfrieden", Standort: Waldfrieden 1 in 09366 Stollberg

            Telefon: 037296 932678

             

            Für die Region Aue-Schwarzenberg

            Tierheim Bockau, Standort: Muldenhäuser 7, 08324 Bockau

            Telefon: +49 176 70154496

             

            Sie leben in einer eigenen Wohnung?

            Schauen Sie hier: Haustiere | Handbook Germany : Together  

             

            Wichtig:

            Keine Tiere aussetzen.

            Keine Tiere schlagen oder quälen.

            Das ist verboten.

            Man muss Geld zahlen, wenn man das macht.

            Das Geld kann bis zu 25.000 Euro sein.

            = eine Gebühr für Internet, Radio, Fernsehen

            Sie ist für alle gleich.

            Jeder Haushalt zahlt die Gebühr.

             

            Sie wohnen im Asyl-Heim?

            Sie müssen nichts zahlen.

            Sie müssen nichts tun.

             

            Sie wohnen in einer Wohnung?

            Sie arbeiten?

            -> Sie müssen die Gebührenzahlen.

            Sie bekommen Asyl-Leistungen?

            -> Lassen Sie sich befreien.

             

            Wie geht eine Befreiung?

            Stellen Sie einen Antrag.

            Das geht online: Der Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen

            oder gehen Sie ins Rathaus.

            Fragen Sie: "Haben Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr?

             

            Füllen Sie den Antrag aus.

            Sie bekommen Asyl-Leistungen?

            • Machen Sie ein Kreuz bei "soziale Gründe"

            • Wählen Sie "Asylbewerberleistungen"

            • Geben Sie die Adresse Ihrer Wohnung an.

            Unterschreiben Sie den Antrag!

             

            Sie brauchen einen Nachweis über Einkommen

            Sie erhalten Asyl-Leistungen?

            Schreiben Sie an: migration@kreis-erz.de

            Schreiben Sie: "Ich brauche einen Schein für die Befreiung von der Rundfunkgebühr."

            Schreiben Sie dazu:

            • Ihren Vornamen

            • Ihren Nachnamen

            • Ihr Geburtsdatum

            • Ihre Adresse

            Der Bearbeiter kann Sie schnell im Computer finden.

            Die Ausländer-Behörde schickt Ihnen einen Schein. 

            Darin steht: Sie beziehen Asyl-Leistungen.

             

            Stecken Sie Antrag und Schein in einen Brief-Umschlag.

            Schreiben Sie an die Adresse:

            ARD, ZDF, Deutschlandradio

            Beitragsservice

            50656 Köln

             

            Bringen Sie den Brief zur Post.

            Dort können Sie die Brief-Marke kaufen.

             

            Die Befreiung kommt mit der Post.

            Heben Sie sie gut auf.

             

            Wichtig:

            Sie bekommen Arbeit?

            Melden Sie die Änderung hier: Der Rundfunkbeitrag - Wegfall von Voraussetzungen

            Sie ziehen um?

            Sie ändern Ihr Konto?

            Ihr Name ändert sich?

            Melden Sie die Änderung: Der Rundfunkbeitrag - Daten ändern

             

            Sie haben Fragen zum Rundfunk-Beitrag?

            Schauen Sie hier: Der Rundfunkbeitrag (Deutsch)

            English/English - Spanisch / Español - Französisch / Français - Chinesisch / 中文  - Arabisch / العربية - Russisch / Русский

            Du hast einen Vertrag unterschrieben.

            zum Beispiel:

            • Miet-Vertrag für eine Wohnung

            • Arbeits-Vertrag

            • Handy-Vertrag

             

            Das bedeutet:

            • Der Vertrag gilt für eine bestimmte Zeit.

            • Im Vertrag steht: Was bekommen Sie.

            • Im Vertrag steht:

                    Was müssen Sie machen. 

                    Oder: Was müssen Sie bezahlen.

            • Alle müssen sich an die Regeln im Vertrag halten.

            Beispiel:

            Sie haben einen Telefon-Vertrag gemacht.

            Der Vertrag ist für 2 Jahre.

            Sie können den Vertrag nicht vorher beenden.

            Man sagt: Sie sind an den Vertrag gebunden.

             

            In Deutschland sind Verträge oft schriftlich

            Bevor Sie unterschreiben:

            • Lesen Sie den Vertrag genau.

            • Sie verstehen etwas nicht? Fragen Sie nach Hilfe!

            Sie wollen keinen Vertrag mehr?

            Sie müssen rechtzeitig kündigen.

            Rechtzeitig heißt:

            Früh genug machen.

            Bevor eine bestimmte Zeit um ist.

            Kündigen heißt:

            Den Vertrag beenden.

            Schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail.

            Sie sagen der Firma: 

            „Ich möchte den Vertrag beenden.“

             

            Es gibt eine Kündigungs-Frist.

            Sie steht im Vertrag.

            Schauen Sie nach.

             

            Sie warten zu lang?

            Es ist zu spät.

            Der Vertrag läuft weiter.

            Manchmal 1 Monat

            Manchmal auch 1 Jahr

            Oder länger.

             

            Beispiel für "rechtzeitig kündigen":

            Der Vertrag endet am 30. September 2026.

            Im Vertrag steht – Kündigen Sie 1 Monat vorher.

            Sie müssen bis spätestens 31. August 2026 kündigen.

            Besser früher.

            Sie kündigen am 15. August 2026?

            ➔  Sie haben rechtzeitig gekündigt.

            Sie kündigen am 2. September 2026?

            ➔  Es ist zu spät.

            Der Vertrag geht weiter.

             

            Sie haben rechtzeitig gekündigt?

            Sie bekommen eine Bestätigung.

            Das ist ein kurzer Brief

            Oder eine E-Mail.

            Darin steht:

            • Ja, wir haben Ihre Kündigung bekommen.

            • Ihr Vertrag endet am (Datum).

            Die Bestätigung zeigt:

            Sie haben alles richtig gemacht.

            Die Firma weiß, Sie haben gekündigt.

            Heben Sie das Schreiben gut auf!

             

            Wie schreiben Sie eine Kündigung?

            Download Kündigung (Word-Datei)

            Download Kündigung (PDF)

            In einer Bibliothek können Sie Medien ausleihen.

            Dort gibt es:

            • Bücher und Hör-Bücher

            • Magazine, Zeitungen

            • DVD / Filme

            • Musik

             

            Sie können in Ruhe suchen.

            Sie können auch dort in Ruhe lesen.

            Bibliotheken haben viele Kinder-Bücher.

            Das ist leichtes Deutsch.

            Sie haben auch Bücher in Englisch.

            Manchmal Ukrainisch.

             

            Es gibt die „Onleihe“.

            Das ist eine Bibliothek im Internet.

            Hier können Sie E-Medien leihen.

            Es gibt auch e-learning Angebote.

            Zum Beispiel:

            Deutsch für Anfänger

             

            Sie müssen sich anmelden.

            Gehen Sie zu einer Bibliothek.

            Im Erzgebirgskreis gibt es mehrere Bibliotheken.

            Zum Beispiel hier:

             

            Wichtig:

            Sie zahlen 1 Mal im Jahr eine kleine Gebühr.

            Verein

            Ein Verein ist eine Gruppe von Menschen.

            Die Menschen haben ein gemeinsames Interesse.

            Sie machen etwas zusammen.

            Zum Beispiel:

            • Sport

            • Musik

            • Tiere schützen

            • Gartenarbeit

            • Hilfe für andere Menschen

            Ein Verein hat Regeln.

            Oft gibt es Mitglieder.

            Mitglieder zahlen manchmal Geld.

            Ein Sport-Verein ist zum Beispiel ein Fußball-Verein.

            Dort trainieren Menschen zusammen.

             

            Einen Verein finden:

            Schauen Sie auf der Webseite der Gemeinde.

            Sie können auch fragen:

            • im Rathaus

            • in der Schule

            • bei Freunden oder Nachbarn

            Sie können zu einem Verein gehen und fragen:

            Kann ich mitmachen?

            Kann ich erst probieren?

             

            Sport 

            Sport verbindet.

            Beim Sport gelten für alle die gleichen Regeln.

            Diese Regeln sind in vielen Ländern ähnlich.

            Menschen verstehen sich beim Sport oft auch ohne Sprache.

             

            Einen Sport-Verein finden: KSB Erzgebirge - Landessportbund Sachsen

            Geben Sie bei Suchbegriff den Ort ein.

            Oder die Sport-Art.

            Hallen-Bäder, Thermal-Bäder und Freizeit-Bäder

            Sie sind beheizt.

            Sie haben das ganze Jahr geöffnet.

             

            Frei-Bäder, Natur-Bäder und Bade-Seen

            Sie sind nur im Sommer offen.

            Meist von Mai bis September.

             

            Die Eintrittspreise sind unterschiedlich.

            Bestimmte Menschen zahlen oft weniger.

            Zum Beispiel:

            Schüler, Studenten,

            Menschen mit Behinderung

            Fragen Sie nach dieser Vergünstigung!

             

            Bade-Regeln in vielen Sprachen finden Sie hier.

            Sie suchen ein Bad? www.schwimmbadcheck.de

            Sie sind schwanger?

            Sagen Sie der Ausländer-Behörde:

            Ich bekomme ein Kind.

            Sie bekommen Hilfe.

             

            Machen Sie einen Termin bei der Frauen-Ärztin.

            Die Ärztin untersucht Sie.

            Sie schaut ob es Ihnen gut geht

            Sie schaut, ob es Ihrem Kind gut geht.

            Hier findest Sie eine Liste mit Ärztinnen.

            Denken Sie an den Behandlungs-Schein! 

            Halten Sie alle Arzt-Termine ein!

             

            Sie bekommen einen Mutter-Pass.

            Das ist ein kleines Heft.

            Darin stehen wichtige Dinge

            • Ihr Name und Geburtsdatum

            • Ihre Blut-Gruppe

            • Wann Ihr Kind kommt (ungefähr)

            • Ergebnisse von Untersuchungen beim Arzt

             

            Der Mutter-Pass ist wichtig!

            Tragen Sie ihn bei sich.

            Bei einem Notfall wissen die Ärzte sofort Bescheid.

            Der Mutter-Pass ist KEIN Ausweis!

             

            Schicken Sie eine Kopie des Mutterpasses an die Ausländer-Behörde.

            E-Mail: 

            oder mit Brief an:

            Landratsamt Erzgebirgskreis

            Sachgebiet Asyl- und Leistungsrecht

            Paulus-Jenisius-Straße 24

            09456 Annaberg-Bucholz

             

            Sie können eine Hebamme bekommen.

            Eine Hebamme ist eine Frau.

            Sie begleitet Schwangere.

            Sie ist auch nach der Geburt für euch da.

            Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen.

            Zum Beispiel:

            • Sie hilft bei der Geburt.

            • Sie haben Probleme beim Stillen.

            • Ihr Kind schreit viel.

            Sie suchen eine Hebamme? www.aok.de/pk/hebamme-in-der-naehe/

             

            Merke!

            Sie sind schwanger?

            • Ausländer-Behörde informieren

            • Mutter-Pass vorlegen

            Sie können ins Kranken-Haus gehen.

            Nehmen Sie Ihren Ausweis mit.

            Nehmen Sie Ihren Mutter-Pass mit.

            Sie müssen für die Geburt nichts bezahlen.

            Ihre Hebamme kann zur Geburt bei Ihnen sein.

             

            Diese Kranken-Häuser haben Stationen für eine Geburt:

            Es gibt dort Ärzte, Hebammen und Pflege-Kräfte.

             

            Erzgebirgsklinikum gGmbH – Haus Annaberg

            Chemnitzer Straße 15, 09456 Annaberg-Buchholz

            Telefon: +49 3733 80 0

             

            Erzgebirgsklinikum gGmbH – Haus Zschopau

            Alte Marienberger Straße 52, 09405 Zschopau

            Telefon: +49 3725 40 0

             

            Helios Klinikum Aue

            Gartenstraße 6, 08280 Aue

            Telefon: +49 3771 580

             

            Download Liste Geburts-Kliniken

            Die Geburt wird dem Standesamt gemeldet.

            Das Standesamt ist das Amt für Geburten, Heirat und Tod.

            Oft macht das Krankenhaus die erste Meldung.

             

            Ihr Kind bekommt eine Geburts-Urkunde.

            Die Urkunde ist vorläufig.

            Das heißt: nicht für immer gültig

            Die Urkunde ist ein Dokument.

            Heben Sie es gut auf!

             

            Wichtig:

            Melden Sie die Geburt dem BAMF!

            Stellen Sie für Ihr Kind einen eigenen Asyl-Antrag.

            Download Asyl-Erstantrag 

             

            Melden Sie die Geburt der Ausländer-Behörde!

            Legen Sie die Geburts-Urkunde vor.

            Die Daten Ihres Kindes werden aufgenommen.

             

            Das Kind wird nicht automatisch Deutsch!

            Das Kind bekommt keine Aufenthalts-Erlaubnis!

            Annaberg - Ehrenfriedersdorf - Thum 

            Erzgebirgsklinikum gGmbH - Frau MUDr. Viera Dvorakova und Frau MUDr. Adriana Drahokoupilova, Chemnitzer Straße 15, 09456 Annaberg - Telefon: +49 3733 80 2040 - Sprech-Zeiten und Informationen

            Frau Dr. medic Iulia Baltag, Münzgasse 1, 09456 Annaberg - Telefon: +49 3733 24144 - Sprech-Zeiten - Sprachen: Rumänisch, Tschechisch, Russisch

            Frau Dr. Med. Jeannine Fiege, Neumarkt 12. 09227 Ehrenfriedersdorf - Telefon: +49 37341 3062 - Sprech-Zeiten

            Frau Solveig Vocks, Rathausplatz 3, 09419 Thum - Telefon: +49 37297 2322 - Sprech-Zeiten

             

             

             

            Mit Kind gehen Sie zum Kinder-Arzt!

             

            Kinder und Jugendlichen bekommen eine Gesundheits-Karte.

            Sie brauchen keinen Kranken-Behandlungs-Schein für Ihr Kind.

            Sie müssen nichts machen.

            Die Ausländer-Behörde meldet Ihr Kind bei einer Kranken-Kasse an.

            Die Kranken-Versicherung schickt die Karte zu.

             

            Wichtig:

            Haben Sie schon eine Gesundheits-Karte?

            Nehmen Sie die Karte zu jedem Arzt-Besuch mit.

            Haben Sie noch keine Gesundheits-Karte?

            Dann gilt die alte Regel:

            Sie brauchen weiter einen Kranken-Behandlungs-Schein.

             

            Haben Sie Fragen?

            Fragen Sie in der Ausländer-Behörde.

            Vorsorge-Untersuchungen sind Arzt-Termine für Ihr Kind.

            Gehen Sie zum Kinder-Arzt.

            • Der Arzt prüft ob sich Ihr Kind gut entwickelt.

            • Der Arzt kontrolliert Wachstum, Gewicht, Sehen und Hören.

            • Er prüft notwendige Impfungen. 

              • Zum Beispiel: Masern (ohne Impfung kein Besuch von Kita und Schule)

            • Er impft auch.

            Die Vorsorge-Untersuchungen sind sehr wichtig.

             

            Welche Untersuchungen gibt es?

            Es gibt viele Untersuchungen.

            Sie heißen U1 bis U9.

            Mehr Informationen:

            DeutschArabisch/ العربية - Englisch/EnglishRussisch/PусскийTürkisch/TürkçeUkrainisch/Yкраїнська

             

            U1 und U2 sind meist noch im Kranken-Haus.

            Ab U3 - Gehen Sie zum Kinder-Arzt.

            Machen Sie einen Termin!

             

            Wichtig:

            Holen Sie einen Behandlungsschein bei der Ausländer-Behörde.

            Warum ist impfen wichtig?

            • Manche Krankheiten können sehr schlimm sein.

            • Die Impfung schützt vor der Krankheit.

            • Der Körper lernt die Krankheit zu bekämpfen.

            • Ihr Kind wird nicht krank oder nur leicht.

            • Die Impfung schützt auch andere Menschen.

            Ihr Kind kann wichtige Impfungen bekommen!

             

            Welche Krankheiten kann man impfen lassen?

            Zum Beispiel:

            • Masern (wichtige Impfung damit Ihr Kind in die Kita darf)

            • Mumps

            • Röteln (wichtige Impfung in der Schwangerschaft)

            • Tetanus

            • Diphterie

            • Keuchhusten (Pertussis)

            • Kinder-Lähmung (Polio)

            Fragen Sie beim Kinder-Arzt!

             

            Wer gibt die Impfung?

            Der Kinder-Arzt gibt die Impfung.

            Auch jeder Allgemein-Arzt.

            Jede Impfung wird aufgeschrieben.

            Sie bekommen einen Impf-Ausweis.

            Heben Sie ihn gut auf!

            Bringen Sie es zur jeder Impfung mit.

            Man weiß immer welche Impfung gemacht wurde.

             

            Mehr Informationen?

            Schauen Sie hier.

            Download in vielen Sprachen

            Annaberg-Buchholz - Thum - Zschopau

            Kinderarztpraxis Birgit Rasch & Dr. med. Katja Lang

            Sonnenberg 5, 09456 Annaberg-Buchholz

            Telefon: +49 3733 6764447

            Website: kinderarztpraxis-annaberg.com

            MVZ Kinder- und Jugendmedizin – MUDr. Jana Ondriasova, Chemnitzer Straße 15, 09456 Annaberg-Buchholz - Telefon: 03733 80-3180 - Website: erzgebirgsklinikum.de

            Dr. med. Siegfried Kanzler & Dipl.-med. Martina Kanzler, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz - Telefon: 03733 4289898

            Dipl.-Med. Simone Lobstein & Dr. med. Anne Lobstein, Rathausplatz 3, 09419 Thum - Telefon: 037297 4145

            Dipl. Med. Günter Schössow, Beethovenstraße 16, 09405 Zschopau - Telefon: 03725 22550

            Dipl. med. Carola Herbst, Beethovenstraße 16, 09405 Zschopau - Telefon: 03725 22763

            Holger Herrmann, Gabelsbergerstraße 3, 09405 Zschopau - Telefon: 03725 7877370


            Aue - Lössnitz - Schwarzenberg - Breitenbrunn - Eibenstock - Schneeberg

            MVZ Aue - Dr. med. Antje Hönicke, Gartenstraße 6, 08280 Aue - Telefon: 03771 582370 - Website: helios-gesundheit.de

            Petra Lehmann, Goethestraße 17, 08294 Lößnitz - Telefon: 03771 32195

            Dr. med. Stephanus Klink & Dr. medic Heike Schoen & Lissy Gabler, Hammerweg 8, 08340 Schwarzenberg - Telefon: 03774 23088 - Website: kinderarzt-in-der-schmiede.de

            Kliniken Erlabrunn Dr. medic Camelia-Andreea Daescu, Am Märzenberg 1A, 08359 Breitenbrunn - Telefon: 03773 62850

            Kliniken Erlabrunn Dr. medic Camelia-Andreea Daescu und Dr. med. Manfred Döhler, Schneeberger Straße 13A, 08309 Eibenstock - Telefon: +49 37752 4242 - Mail: mvz@erlabrunn.de

            Dipl.-Med. Kathrin Baumann, Postplatz 5, 08389 Schneeberg - Telefon: 03772 23015


            Stollberg-Neukirchen - Oelsnitz - Meinersdorf - Zwönitz

            Dipl.-Med. Susanne Vorwergk & Dr. med. Katja Lang, Roßmarkt 12, 09366 Stollberg/Erzgebirge - Telefon: 037296 3844

            Dr. med. Susanna Katrin Bosler, Hauptstraße 96, 09221 Neukirchen/Erzgebirge - Telefon: 0371 80811649 - Website: kinderarztpraxis-neukirchen.de

            Fachärztin Elke Chudoba, Albert-Funk-Schacht-Straße 1c, 09376 Oelsnitz/Erzgebirge - Telefon: 037298 12508 - Website: elkechudoba.de

            Dipl.-Med. Marina Helbig, Bahnhofstraße 8, 09235 Burkhardtsdorf Ortsteil Meinersdorf - Telefon: 03721 2735988 - E-Mail: ​helbigpraxis@t-online.de

            Anja Dietze, Bahnhofstraße 35, 08297 Zwönitz - Telefon: 037754 333621

            Gesunde Zähne sind wichtig für Kinder.

            Kranke Zähne tun weh.

            Kranke Zähne machen krank.

             

            Zähne putzen ist wichtig!

             

            Wann fängt man an?

            Schon bei Babys -> Mund nach dem Essen sauber machen

            Ab dem 1. Zahn -> putze mit einer kleinen weichen Zahn-Bürste

             

            Wie oft putzen?   

            2 Mal am Tag

            • Morgens nach dem Frühstück

            • Abends vor dem Schlafen

            Das Kind putzt vor -> die Eltern putzen nach.

            Dein Kind kann gut schreiben? -> Es kann allein putzen.

             

            Welche Zahn-Pasta?

            Kinder-Zahn-Pasta mit Fluorid

            Eine kleine Menge

            • Wie ein Reiskorn bei Babys

            • Wie eine Erbse bei Klein-Kindern

            Ab 6 Jahre wie Erwachsene

             

            Gehe mit deinem Kind regelmäßig zum Zahnarzt.

            Regelmäßig bedeutet: 2 Mal im Jahr (etwa alle 6-7 Monate)

            Zahnärzte findet du hier (Verlinkung)

            Bildung und Teilhabe heißt kurz BuT

            BuT ist ein Angebot vom Staat.

            Es ist für Familien mit wenig Geld.

            BuT hilft Kindern und Jugendlichen.

            Es gibt Hilfe mit Geld oder mit Gutschein.

             

            Kinder sollen mitmachen können.

            In der Schule, Freizeit und Gemeinschaft.

            Auch wenn die Eltern wenig Geld haben.

            Schul-Bedarf

            Ihr Kind geht in die Schule.

            Es braucht Stifte und Hefte.

            Oder einen Schul-Ranzen.

             

            Sie bekommen eine Pauschale.

            Pauschale bedeutet:

            Sie bekommen einen festen Betrag.

            Das sind:

            • 100 Euro am Anfang vom Schuljahr

            • 50 Euro im Februar

            Insgesamt: 150 Euro pro Jahr

             

            Fahrt zur Schule

            Wenn der Schulweg weit ist:

            • Kosten für Bus oder Bahn können bezahlt werden

            Wichtig:

            Sie müssen einen Nachweis abgeben.
            (z. B. vom Verkehrs-Unternehmen)

             

            Ausflüge und Klassen-Fahrt

            Die Kosten werden übernommen für:

            • Ausflüge von Schule oder Kita

            • Klassenfahrten (auch mehrere Tage)

            Nicht bezahlt werden:

            • Taschengeld

            • Dinge vorher (z. B. Schuhe oder Badesachen)

            Sie müssen eine Bestätigung abgeben von:

            • Schule oder Kita mit Infos zu Kosten und Dauer

            • Die Bestätigung finden Sie hier:

            • Gehen Sie mit dem Schreiben zur Kita / Schule.

             

            Lern-Förderung (Nachhilfe)

            Ihr Kind geht in die Schule.

            Es braucht Hilfe. Zum Beispiel in Mathematik

            Oft gibt es Hilfe in der Schule.

            Fragen Sie dort.

             

            Ihr Kind kann Hilfe über BuT bekommen, wenn:

            • es sonst das Lernziel nicht schafft

            • die Schule den Bedarf bestätigt

            • es keine Hilfe von der Schule gibt

             

            Es gibt ein Formular.

            Füllen Sie das Formular aus mit

            • Name Ihres Kindes

            • Unterschreiben Sie! (Seite 1 oben bei "Einwilligung")

            Bringen Sie das Formular in die Schule.

            Die Schule füllt den Rest aus.

            Sie müssen 3 Angebote für Nachhilfe abgeben.

             

            Gemeinsames Mittag-Essen

            Ihr Kind geht in die Schule oder Kindergarten.

            Es bekommt ein Mittag-Essen.

            Die Kosten werden bezahlt.

            Das Geld geht an den Anbieter.

            Nicht in den Ferien.

             

            Teilhabe am Leben

            Das bedeutet:

            Mitmachen können. Dabei sein können.

            Zum Beispiel für:

            • Sport-Verein (Schwimmen, Fußball).

            • ein Instrument lernen (Musik-Schule)

            • einen Tanz-Kurs machen

            • einen Mal-Kurs besuchen

            Sie bekommen 15 Euro pro Monat.

            Das Geld gibt es nur, wenn Kosten entstehen.

            Beispiele für Kosten:

            • Vereins-Beitrag

            • Kurs-Gebühren

            Nachweise sind wichtig, zum Beispiel:

            • Teilnahme-Bestätigung

            • Mitglieds-Ausweis

            • Rechnung oder Quittung

            Leistungen können bekommen:

            • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
              → für Freizeit und Teilnahme am Leben

            • Junge Menschen bis 25 Jahre

              • Wenn sie in die Kita gehen

              • Wenn sie in die Schule gehen

              • Wenn sie eine Ausbildung machen und kein Geld bekommen

            Sie müssen einen Antrag stellen.

            Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

             

            Wichtig beim Antrag

            • Schreiben Sie: Für wen ist der Antrag?
              (Name vom Kind oder jungen Menschen)

            • Sie können mehrere Leistungen gleichzeitig beantragen

            • Für jede Person brauchen Sie einen eigenen Antrag

            • Wenn Informationen fehlen:
              → Der Antrag dauert länger
              → oder wird nicht bearbeitet

            • Unterschreiben Sie den Antrag!

             

            Sie brauchen Nachweise.

            • Schreiben der Schule für Klassen-Fahrt oder

            • Schul-Bescheinigung für Schul-Bedarf oder

            • Mitglieds-Ausweis im Verein oder Rechnung

             

            Schicken Sie den Antrag und Nachweise an:

            E-Mail: asyl-leistungsrecht@kreis-erz.de

            Oder an das

            Landratsamt Erzgebirgskreis

            Sachgebiet Asyl- und Leistungsrecht

            Paulus-Jenisius-Straße 24

            09456 Annaberg-Buchholz

             

            Oder geben Sie den Umschlag in der Service-Stelle ab.

            Paulus-Jenisius-Straße 43 in Annaberg

            Es gibt einen Brief-Kasten.

            Sie müssen nicht warten.

             

            Wie geht es weiter?

            Das Amt prüft den Antrag.

            Das Amt entscheidet:

            • Der Antrag wird bewilligt oder

            • Der Antrag wird abgelehnt.

            Sie bekommen einen Brief/Bescheid.

             

            Wie lange geht die Hilfe?

            Das steht im Bescheid.

            Stellen Sie rechtzeitig einen neuen Antrag!

            Sie arbeiten und bekommen genug Geld?

            Dann bekommen Sie keine Hilfe mehr.

            In einer Bibliothek können Sie Medien ausleihen.

            Dort gibt es:

            • Bücher und Hör-Bücher

            • Magazine, Zeitungen

            • DVD / Filme

            • Musik

             

            Sie können in Ruhe suchen.

            Ihr Kind kann in Ruhe suchen.

            Bibliotheken haben viele Kinder-Bücher.

            Das ist leichtes Deutsch.

            Sie haben auch Bücher in Englisch.

            Manchmal Ukrainisch.

             

            Es gibt die „Onleihe“.

            Das ist eine Bibliothek im Internet.

            Hier können Sie E-Medien leihen.

            Es gibt auch e-learning Angebote.

            Zum Beispiel:

            Deutsch für Anfänger

             

            Sie müssen sich anmelden.

            Gehen Sie zu einer Bibliothek.

            Im Erzgebirgskreis gibt es mehrere Bibliotheken.

            Zum Beispiel hier:

             

            Wichtig:

            Sie zahlen 1 Mal im Jahr eine kleine Gebühr.

            Kinder zahlen weniger.

            Hallen-Bäder, Thermal-Bäder und Freizeit-Bäder

            Sie sind beheizt.

            Sie haben das ganze Jahr geöffnet.

             

            Frei-Bäder, Natur-Bäder und Bade-Seen

            Sie sind nur im Sommer offen.

            Meist von Mai bis September.

             

            Die Eintrittspreise sind unterschiedlich.

            Kinder zahlen weniger.

            auch Schüler, Studenten

            Menschen mit Behinderung

            Fragen Sie nach dieser Vergünstigung!

             

            Bade-Regeln in vielen Sprachen finden Sie hier.

            Erklären Sie Ihrem Kind die Regeln!

            Sie suchen ein Bad? www.schwimmbadcheck.de

             

            Ihr Kind kann schwimmen lernen.

            Die meisten Hallen-Bäder bieten Kurse.

            Sie kosten Geld.

            Fragen Sie.

            Verein

            Ein Verein ist eine Gruppe von Menschen.

            Die Menschen haben ein gemeinsames Interesse.

            Sie machen etwas zusammen.

            Zum Beispiel:

            • Sport (Fußball, Schach, Tisch-Tennis)

            • Musik (Singen, Instrumente spielen)

            • Malen

            • Tanzen

            • Tiere schützen

             

            Es gibt oft etwas für Kinder.

            Zum Beispiel einen Fußball-Verein.

            Dort trainieren Kinder zusammen.

            Sie machen das in verschiedenen Alters-Gruppen.

             

            Oder es gibt Kinder-Tanzen.

            Es gibt das für kleine Kinder.

            Es gibt das für ältere Kinder.

            Es gibt das auch für Jugendliche.

             

            Einen Verein finden:

            Schauen Sie auf der Webseite Ihres Ortes.

            Sie können auch fragen:

            • im Rathaus

            • in der Schule

            • bei Freunden oder Nachbarn

            Sie können zu einem Verein gehen und fragen:

            Kann mein Kind mitmachen?

            Kann mein Kind erst probieren?

             

            Im Verein zahlt man oft einen Beitrag.

             

            Gut zu wissen:

            Ihr Kind ist in einem Verein?

            Sie zahlen dafür Geld?

            Sie haben eine Rechnung?

            Oder den Mitglieds-Ausweis?

            Sie können Hilfe bekommen:

            Schauen Sie bei Hilfe über Bildung und Teilhabe.

            Antrag Deutsch

            Antrag Arabisch

             

            Sport 

            Sport verbindet.

            Beim Sport gelten für alle die gleichen Regeln.

            Diese Regeln sind in vielen Ländern ähnlich.

            Menschen verstehen sich beim Sport oft auch ohne Sprache.

            Einen Sport-Verein finden: KSB Erzgebirge - Landessportbund Sachsen

            Geben Sie bei Suchbegriff den Ort ein.

            oder die Sport-Art 

            Und das Alter Ihres Kindes.

            Oder die Sport-Art

            Sie sind krank?

            oder Sie haben Zahn-Schmerzen?

            Sie müssen zu Arzt?

            Sie brauchen einen Krankenbehandlungs-Schein!

            Das ist ein Papier für den Arzt.

            Sie bekommen den Schein in der Ausländer-Behörde.

             

            Gehen Sie mit Schein zum Haus-Arzt.

            Man sagt auch Allgemein-Arzt.

            Es kann eine Frau oder ein Mann sein.

            Sie können Ihren Arzt wählen.

            Mit Schein müssen Sie beim Arzt nichts bezahlen.

             

            Wichtig:

            Erst zum Haus-Arzt.

            Bei Problemen mit Zahn zum Zahn-Arzt

             

            Wie lange gilt der Behandlungs-Schein?

            Immer für 1 Monat.

             

            Der Haus-Arzt kann helfen.

            Manchmal sagt der Haus-Arzt: 

            Gehen Sie zum Fach-Arzt.

            Fach-Arzt = ein Arzt für bestimmte Krankheiten

            Zum Beispiel:

            • Augen-Arzt

            • Haut-Arzt

            • Ohren-Arzt

            Sie bekommen ein Papier vom Haus-Arzt.

            Das nennt sich Überweisung.

            Wichtig: Gehen Sie damit zur Ausländer-Behörde!

            Die Behörde prüft.

            Man sagt Ihnen:

            Nein, Sie können nicht zum Fach-Arzt gehen.

            oder

            Ja, Sie können zum Fach-Arzt gehen.

            Dann bekommen Sie einen neuen Behandlungs-Schein.

            Machen Sie einen Termin beim Fach-Arzt.

             

            Manchmal sagt der Haus-Arzt:

            Sie müssen ins Kranken-Haus.

            Sie bekommen ein Papier vom Arzt.

            Das nennt sich Einweisung.

            Wichtig: Gehen Sie damit zur Ausländer-Behörde!

            Man sagt ihnen, ob Sie ins Kranken-Haus können.

            Das gilt nicht für Notfälle.

             

            Sie sind 36 Monate in Deutschland?

            Sie bekommen eine Gesundheits-Karte.

            Das ist eine kleine Plastik-Karte.

            Sie können damit direkt zum Arzt gehen.

            Sie brauchen keinen Behandlungs-Schein mehr.

             

            Weitere Informationen: siehe Verbraucherzentrale.

            Machen Sie einen Termin!

            Manchmal dauert das lange.

            Vor allem beim Fach-Arzt

             

            Kommen Sie pünktlich zum Termin!

            Du bist nicht pünktlich da?

            Manchmal werden Sie dann nicht behandelt.

            Es gibt einen neuen Termin.

            Sie müssen warten.

             

            Sie können nicht kommen?

            Rufen Sie an.

            Sagen Sie: „Ich kann nicht kommen.“

            Es gibt einen neuen Termin.

             

            Bringen Sie den Behandlungs-Schein mit.

            oder die Gesundheits-Karte

            Sie nehmen Medikamente? Bringen Sie sie mit.

             

            Im Warte-Zimmer

            Manchmal müssen Sie warten.

            Kinder und alte Menschen haben manchmal Vorrang.

            Setzen Sie sich ins Warte-Zimmer.

            Der Arzt ruft Sie auf.

            Gehen Sie erst dann ins Arzt-Zimmer.

            Seien Sie bitte leise.

            Kein lautes Telefonieren.

             

            Das Arzt-Gespräch

            Begrüßen den Arzt oder die Ärztin.

            Sagen Sie genau warum Sie da sind.

            Erzählen Sie von Schmerzen und Problemen.

             

            Der Arzt hat Schweige-Pflicht.

            Das heißt:

            Er darf anderen nichts sagen.

            Zum Beispiel:

            • über Ihre Krankheit

            • Ihre Medikamente

            • Was Sie ihm sagen

            Der Haus-Arzt untersucht Sie.

            Der Arzt entscheidet über Medikamente.

            Sie verstehen etwas nicht?

            Fragen Sie nach!

             

            Der Haus-Arzt kann helfen.

            Manchmal sagt der Haus-Arzt: 

            Gehen Sie zum Fach-Arzt.

            Fach-Arzt = ein Arzt für bestimmte Krankheiten

            Zum Beispiel:

            • Augen-Arzt

            • Haut-Arzt

            • Ohren-Arzt

            Sie bekommen ein Papier vom Haus-Arzt.

            Das nennt sich Überweisung.

            Wichtig: Gehen Sie damit zur Ausländer-Behörde!

            Die Behörde prüft.

            Man sagt Ihnen:

            Nein, Sie können nicht zum Fach-Arzt gehen.

            oder

            Ja, Sie können zum Fach-Arzt gehen.

            Dann bekommen Sie einen neuen Behandlungs-Schein.

            Machen Sie einen Termin beim Fach-Arzt.

             

            Manchmal sagt der Haus-Arzt:

            Sie müssen ins Kranken-Haus.

            Sie bekommen ein Papier vom Arzt.

            Das nennt sich Einweisung.

            Wichtig: Gehen Sie damit zur Ausländer-Behörde!

            Man sagt ihnen, ob Sie ins Kranken-Haus können.

             

            Die Räume eines Arztes heißen Praxis.

            Was bekommen Sie im Krankenhaus?

            • Notfallversorgung

            • Behandlungen und Operationen, die dringend nötig sind

            • Medikamente und Verbandmittel während des Aufenthalts

            • Hilfe bei der Geburt und bei Komplikationen

             

            Was mitnehmen?

            • Ausweis oder Aufenthalts-Papiere

            • Behandlungs-Schein oder Gesundheits-Karte

            • Wenn Sie haben: Impfpass oder ärztliche Unterlagen

            • Medikamente, die Sie regelmäßig nehmen

            • Bequeme Kleidung und Haus-Schuhe

            • Hygiene-Artikel (Zahnbürste, Handtuch, Seife)

            • Telefon-Nummer von Angehörigen oder Betreuer

             

            Wie verhalten?

            • Freundlich und respektvoll zu Personal und Patienten

            • Fragen stellen, wenn Sie etwas nicht verstehen

            • Anweisungen vom Personal beachten

            • Besuchs-Zeiten einhalten

            • Ruhe-Zeiten einhalten

            • Medikamente nur nach Anweisung einnehmen

            • Beschwerden und Allergien mitteilen

             

            Was noch?

            • Notfälle: sofort Personal informieren

            • Sprache: Falls nötig, um Übersetzer oder Dolmetscher bitten

            Sie sind krank?

            Sie brauchen ein Medikament?

            Gehen Sie zum Arzt.

            Er entscheidet über Medikamente.

            zum Beispiel: Antibiotika, starke Schmerz-Mittel

             

            Was ist ein Rezept?

            • Ein Rezept ist ein rosa Zettel vom Arzt.

            • Auf dem Zettel steht, welche Medizin Sie brauchen.

            • Sie gehen mit dem Zettel in die Apotheke

            • Die Apotheke gibt Ihnen die Medizin.

             

            E-Rezept (digital):

            • Sie brauchen keinen Zettel mehr.

            • Der Arzt schickt das Rezept digital.

            • Die Apotheke gibt Ihnen die Medizin.

            Sie brauchen:

            • Gesundheitskarte oder

            • E-Rezept-App auf dem Handy oder

            • App der Apotheke oder

            • Papierausdruck

             

            Öffnungszeiten der Apotheken

            Montag bis Freitag: meist von 8 Uhr bis 18 Uhr.

            Samstag: meist nur bis Mittag 12 Uhr.

            Sonntag: geschlossen

             

            Zuzahlung

            Sie bekommen Asyl-Leistungen?

            Sie zahlen nichts.

            ABER

            Sie zahlen selbst wenn:

            • Sie keinen Behandlungs-Schein oder keine Gesundheitskarte haben

            • oder kein Rezept vom Arzt

            Sie bekommen Lohn?

            • Sie zahlen zwischen 5 und 10 Euro.

             

            Ohne Zuzahlung bekommen Sie:

            • Medikamente für Kinder unter 18 Jahre

             

            Wichtig:

            Es gibt immer eine Notdienst-Apotheke.

            Sie hat nachts, am Wochenende und am Feiertag offen.

            Schauen Sie hier: www.aponet.de/apotheke/notdienstsuche

            oder rufen Sie an: +49 800 0022833

            Oder schauen auf den Aushang in der Apotheke.

            Sie holen Sonntag oder nachts ein Medikament?

            Es kostet eine Notdienst-Gebühr.

            Das sind wenige Euro.

            Was ist eine Impfung?

            • Eine Impfung ist Schutz vor Krankheit.

            • Man bekommt eine Spritze.

            • In der Spritze ist ein Stoff, der dem Körper hilft.

            • Dann kann der Körper die Krankheit bekämpfen.

             

            Warum impfen?

            • Manche Krankheiten können sehr schlimm sein.

            • Eine Impfung schützt Sie.

            • Sie werden nicht krank oder nur leicht.

            • Impfungen schützen auch andere Menschen.

             

            Wichtige Impfungen sind:

            • Masern, Mumps, Röteln

            • Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis)

            • Polio (Kinder-Lähmung)

            • Hepatitis B

            • Rotaviren (gegen Durchfall)

            • Grippe (Influenza, besonders im Winter)

            • Pneumokokken (für ältere oder kranke Menschen)

            • Herpes Zoster / Gürtelrose (für Menschen ab 60 Jahre)

             

            Wie bekommt man die Impfung?

            • Wichtige Impfungen kosten nichts.

            • Man bekommt sie beim Arzt.

            • Man bekommt einen Impf-Ausweis.

            • Sie haben einen Impf-Ausweis oder Unterlagen? Bringen Sie sie mit!

            • Manche Impfungen müssen wiederholt werden.

            Ein Impf-Ausweis zeigt:

            • welche Impfungen haben Sie

            • wann wurden die Impfungen gemacht

             

            Mehr Informationen - hier.

            (in vielen Sprachen)

            Impfungen schützen euch und andere in der Unterkunft.

            Impf-Kalender - hier.

            (in vielen Sprachen)

            Sie fühlen sich nicht gut?

            Sie haben zum Beispiel:

            leichtes Fieber oder Kopf-Schmerz

             

            Leichtes Fieber = Der Körper ist ein bisschen wärmer als normal.

            Normal = etwa 36 bis 37 Grad Celsius.

            Leichtes Fieber = 37,5 bis 38,5 Grad Celsius.

             

            Leichtes Fieber ist nicht gefährlich.

            Es zeigt oft – der Körper kämpft gegen eine Krankheit.

            Zum Beispiel bei einer Erkältung.

            Das Fieber geht meist von allein weg.

            Man soll sich ausruhen und viel trinken.

             

            Kopf-Schmerzen sind oft nicht schlimm.

            Viele Menschen haben manchmal Kopf-Schmerzen.

            Man soll sich ausruhen und viel trinken.

            Frische Luft hilft.

            Wenn nötig: gehen Sie zur Apotheke und holen Sie ein Schmerz-Mittel.

             

            Sie müssen nicht sofort zum Arzt:

            • Wenn die Kopf-Schmerzen leicht sind,

            • Wenn die Kopf-Schmerzen nach kurzer Zeit weg gehen,

            • Wenn Sie wissen, warum Sie Kopf-Schmerzen haben (zum Beispiel zu wenig getrunken, Stress, zu wenig Schlaf).

             

            Wann besser zum Arzt?

            Wenn:

            • die Schmerzen sehr stark sind,

            • nicht besser werden,

            • Sie oft Kopf-Schmerzen haben,

            • Sie Fieber, Übelkeit oder Seh-Störungen haben,

            • Ihr Nacken steif ist,

            • Sie sich ganz anders fühlen als sonst

            Aue - Lößnitz - Schneeberg - Lauter-Bernsbach

            Christiane M. Khorasani, Rosa-Luxemburg-Straße 19, 08280 Aue - Telefon: +49 3771 22282 -  Sprech-Zeiten  

            Kathleen Richter, Industriestraße 12, 08315 Lauter-Bernsbach - Telefon: +49 3771 552454 - Sprech-Zeiten

            Dr. med. Andrea Bachmann, Dieter Bachmann und Dr. med. Katrin Eisentraut, Am Steinkamp 1, 08315 Lauter-Bernsbach - Telefon: +49 3771 662346 - Sprech-Zeiten

            Dr. med. Emely Günther, Marktplatz 14, 08294 Lößnitz - Telefon: +49 3771 7193300 - Sprech-Zeiten 

            Dipl. med. Annerose Kante, Goethestraße 3, 08289 Schneeberg - Telefon: +49 3772 63231 - Sprech-Zeiten

            Schwarzenberg - Raschau-Markersbach - Elterlein - Johanngeorgenstadt - Breitenbrunn

            Dr. med. Elke Kraus, Sachsenfelder Straße 69 – 71, 08340 Schwarzenberg - Telefon: +49 3774 61133

            Dr. med. Cornelia Dirsch, Krummer Weg 2, 08340 Schwarzenberg - Telefon: +49 3774 1764770

            Doctora en Medicina Elizabeth Beltre, Gemeindestraße 11, 08340 Schwarzenberg Ortsteil Bermsgrün - Telefon: +49 3774 25227 - Sprachen: Englisch, Spanisch

            Dr. med. Katrin Thiel, Schulstraße 84A, 08352 Raschau-Markersbach - Telefon: +49 3774 81013

            MUDr. Eduard Smotlak, Straße des Friedens 18, 08352 Raschau-Markersbach - Telefon: +49 3774 1396071

            Dr. med. Matthias Hinkel, Barbara-Uttmann-Straße 1, 09481 Elterlein - Telefon: +49 37349 76503 - Sprech-Zeiten - Allgemeine Informationen

            Dipl.-Med. Iris Busch, Eibenstocker Straße 70, 08349 Johanngeorgenstadt - Telefon: +49 3773 883800 - Kontakt

            Dipl.-Med. Gabriele Grießner, Jägerhäuser Straße 13, 08359 Breitenbrunn - Telefon: +49 3774 22876

            Stollberg - Niederdorf - Jahnsdorf-Leukersdorf

            Dr. med. Jürgen Martin und Dr. med. Sebastian Rude, Chemnitzer Straße 17, 09366 Stollberg - Telefon: +49 37296 5116 - Sprech-Zeiten - Sprachen: Englisch, Russisch

            Dipl.-Med. Michael Vorwergk, Roßmarkt 12, 09366 Stollberg - Telefon: +49 37296 3844 - Sprech-Zeiten - Sprachen: Englisch

            Dr. med. Martin Grzelkowski, Schillerstraße 26, 09366 Stollberg - Telefon: +49 37296 543912 - E-Mail: arztpraxisstollberg@gmail.com - Sprech-Zeiten

            Dr. Katja Fischer, Neue Straße 5, 09366 Niederdorf - Telefon: +49 37296 963000 - Sprech-Zeiten

            Dr. med. Stephan Thommes, Von-Kleist-Straße 1, 09366 Stollberg - Telefon +49 37296 14023 - Sprech-Zeiten

            Dr. med. Detlef Fichtner, Hohensteiner Straße 36, 09366 Stollberg - Telefon: +49 37296 3718

            Dr. med. Margret Müller-Walther, Hauptstraße 62 a, 09387 Jahnsdorf-Leukersdorf - Telefon +49 0371 217237 - Sprech-Zeiten - Sprachen: Englisch, Russisch

            Oelsnitz - Lugau - Niederwürschnitz

            Sarah Leimbrock, Albert-Funk-Schacht-Straße 1c, 09376 Oelsnitz - Telefon: +49 37298 173400 - Sprech-Zeiten

            Dipl.-Med. Tilo Förster, Albert-Funk-Schacht-Straße 1c, 09376 Oelsnitz - Telefon: +49 37298 12521 - Sprech-Zeiten

            Dipl.-Med. Ines Zießler und Dr. med. Caronline Zießler, Alte Staatsstraße 1, 09376 Oelsnitz - Telefon: +49 37298 12671 - Sprech-Zeiten

            MVZ (= medizinisches Versorgungs-Zentrum) Diener / Oelschlegel, Lugauer Straße 1, 09376 Oelsnitz - Telefon: +49 37298 302971 - Sprech-Zeiten

            Hausarztpraxis Kunz, Mittlerer Anger 5, 09376 Oelsnitz - Telefon: +49 37296 922982 - Sprech-Zeiten

            Dr. Rebecca Schott, August-Bebel-Straße 16, 09376 Oelsnitz - +49 37298 409601 - Sprech-Zeiten

            Dipl.-Med. Eva Barth, Stollberger Straße 26, 09385 Lugau - Telefon: +49 37295 2619 - Sprech-Zeiten

            Dipl.-Med. Manuela Böhme, Obere Hauptstraße 21a, 09385 Lugau - Telefon: +49 37295 2289 - Sprech-Zeiten - Sprachen: Englisch 

            Dipl.-Med. Gebhard Weber, Gartenstraße 10, 09385 Lugau - Telefon: +49 37295 3169 - Sprech-Zeiten - Sprachen: Englisch, Russisch

            Branko Stojanovski, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 3a, 09399 Niederwürschnitz - Telefon: +49 37296 933686 - Sprech-Zeiten - Sprachen: Englisch, Kroatisch, Mazedonisch / Makedonisch, Serbisch

            Thalheim - Gornsdorf - Zwönitz

            Dipl. med. Frank Schneider, Untere Bahnhofstraße 32, 09380 Thalheim - Telefon: +49 3721 85324 - Sprech-Zeiten - Sprachen: Englisch

            Dr. med. Thoralf Scheibner, Hauptstraße 12, 09380 Thalheim - Telefon: +49 3721 84402 - Sprech-Zeiten - Sprachen: Englisch

            Dipl. med. Dirk Schuster, Stadtbadstraße 1b, 09380 Thalheim - Telefon: +49 3721 39040 - Sprech-Zeiten - Sprachen: Englisch

            Dipl. med. Maja Mollajew, Robert-Koch-Straße 5, 09380 Thalheim - Telefon: +49 3721 84446 - Sprech-Zeiten - Sprachen: Russisch

            Dipl. med. Petra Weilbach, August-Uhlmann-Straße 1a, 09390 Gornsdorf - Telefon: +49 3721 6020 - Sprech-Zeiten - Sprachen: Englisch, Russisch

            MUDr. Aleš Buriánek und Martin Kurz, Bahnhofstraße 31, 08297 Zwönitz - Telefon: +49 37754 2406 - Sprech-Zeiten 

            Annaberg - Sehmatal-Sehma

            dieErzte - Praxis Schönherrund Gimbir, Barbara-Uthmann-Ring 131, 09456 Annaberg - Telefon: 03733 14 34 300 - Sprech-Zeiten

            Dr. med. Nadine Hesse, Adam-Ries-Straße 16, 09456 Annaberg - Telefon: +49 3733 6767876 - Sprech-Zeiten

            Dr. med. Andreas Schuster, Am Michaelisstollen 2, 09456 Annaberg - Telefon: +49 3733 23561 - Sprech-Zeiten

            Dr. med. Heike Zimmermann, Barbara-Uthmann-Ring 156, 09456 Annaberg - Telefon: +49 3733 57581 - Sprech-Zeiten

            Axel Mahler, Rathausplatz 1, 09456 Annaberg - +49 3733 6737385 - Sprech-Zeiten

            Dr. Ursula Grethe, Karlsbader Straße 81, 09465 Sehmatal-Sehma - Telefon: +49 3733 66146

            Dr. Richter, Karlsbader Straße 160, 09465 Sehmatal-Sehma - Telefon: +49 3733 596740

             

            mehr Text folgt

             

            Annaberg und Umgebung

            Dipl.-Stom. Lutz Zimmermann Adam-Ries-Straße 2, 09456 Annaberg - Telefon: +49 03733 22453 - Kontakt und Sprech-Zeiten

            Dipl.-Stom. Heike und Jürgen Müller - Große Kirchgasse 6, 09456 Annaberg - Telefon: +49 03733 42105 - Kontakt - Sprech-Zeiten

            Dr. med. dent. Christian Flegel und Janin Schneider Straße der Einheit 19, 09456 Annaberg - Telefon: +49 03733 679030 - Kontakt und Sprech-Zeiten

            Miroslav Dimitrov - Buchholzer Straße 14, 09456 Annaberg - Telefon: +49 03733 23490 - Kontakt und Sprech-Zeiten

            Tino SchlenzWolkensteiner Straße 2a, 09456 Annaberg - Telefon: +49 03733 20067 - Kontakt und Sprech-Zeiten:

            Jan Horwarth und Ulrike Horwarth - Karlsbader Straße 3, 09456 Annaberg - Telefon: +49 03733 66046 - Kontakt und Sprech-Zeiten

            Dipl. Stom. Michael Grünke - Königswalder Straße 1, 09456 Annaberg - Telefon: +49 03733 289438

             

            Mehr Text folgt

            Sie sind krank am Abend,

            Wochenende oder Feiertag?

            Sie können nicht bis zur nächsten Sprechzeit einer Praxis warten?

            Es helfen Ärzte in Bereitschafts-Praxen.

             

            Sie können eine Praxis online suchen.

            Deutsch

            Arabisch/ العربية

            Englisch/English

            Französisch/Français

            Russisch/Pусский

            Spanisch/Español

            Türkisch/Türkçe

            Ukrainisch/Yкраїнська

             

            Sie können auch anrufen.

            Immer zu erreichen:

            Telefon: 116117

            Der Wort-Schatz hilft Ihnen beim Arzt und im Notfall.

             

            Bild-Wörterbuch 
            Deutsch ⋅ Englisch ⋅ Ukrainisch ⋅ Russisch
            Deutsch ⋅ Arabisch ⋅ Englisch ⋅ Französisch
            Deutsch ⋅ Englisch ⋅ Farsi ⋅ Urdu

             

            Mein Körper in Wort und Bild in 14 Sprachen: www.zanzu.de
             

            Notfall-Wortschatz in 32 Sprachen: www.notfall-wortschatz.de

            Sie wollen arbeiten?

            Sie brauchen eine Erlaubnis.

            Die Erlaubnis macht die Ausländer-Behörde.

            Die Erlaubnis steht in Ihrem Aufenthalts-Dokument.

             

            Wichtig:

            Sie brauchen eine Erlaubnis für:

            • Arbeit

            • Ausbildung

            • Praktikum

            • Probe-Arbeit

             

            Hospitation

            Hospitation heißt:

            Sie schauen nur zu.

            Sie arbeiten nicht.

            Sie brauchen keine Erlaubnis.

             

            Wann brauchen Sie keine Erlaubnis mehr?

            • Sie sind anerkannt asyl-berechtigt.

            • Sie sind anerkannter Flüchtling.

            • Sie haben subsidiären Schutz.

            • Sie sind aus der Ukraine geflüchtet.

            Wann gilt das?

            Ihr Asyl-Antrag wurde abgelehnt.

            Sie haben keine Duldung.

            Oder

            Sie haben eine Duldung, aber Ihre Identität ist nicht klar.

            Das heißt: Die Behörde weiß nicht genau wer Sie sind.

            Oder

            Sie kommen aus einem sicheren Herkunft-Land.

            Ein Land ist sicher heißt:

            Menschen werden dort nicht verfolgt.

            Folgende Länder sind sichere Herkunfts-Länder:

            Deutsch - Englisch/English - Arabisch/ العربية - Französisch/Francais - Türkisch/Türkçe

            In einer Ausbildung lernen Sie einen Beruf.

            Sie werden eine Fach-Kraft in dem Beruf!

            Zum Beispiel: Bäcker, Verkäufer, Krankenpfleger oder Krankenschwester

             

             

            Eine Ausbildung dauert 2 bis 3,5 Jahre.

            Sie arbeiten meist in einem Betrieb.

            Dort lernen Sie die Praxis bei der Arbeit.

            Die Theorie lernen Sie in einer Berufs-Schule.

             

            Sie bekommen Geld für die Arbeit.

            Das heißt Ausbildungs-Vergütung.

            Am Ende bekommen Sie ein Zeugnis.

            Das Zeugnis ist ein Dokument.

            Mit dem Zeugnis dürfen Sie in diesem Beruf arbeiten.

            Sie werden eine Fach-Kraft in dem Beruf!

            Zum Beispiel: Bäcker, Verkäufer, Friseur, Krankenpfleger oder Krankenschwester

             

            Wann dürfen Sie ein Ausbildung machen?

            • Sie müssen mindestens 3 Monate in Deutschland sein

            • Sie brauchen die Erlaubnis der Ausländerbehörde (= Genehmigung) 

             

            Was müssen Sie tun?

            • Füllen Sie den Antrag aus.

            • Lassen Sie den Antrag von Ihrem Chef unterschreiben.

             

            Schicken Sie den Antrag an die Ausländer-Behörde.

            Mail an: asyl-leistungsrecht@kreis-erz.de

            Oder mit der Post an:

            Landratsamt Erzgebirgskreis

            Sachgebiet Asyl- und Leistungsrecht

            Paulus-Jenisius-Straße 24

            09456 Annaberg-Buchholz

             

            Oder geben Sie den Antrag in der Service-Stelle Migration ab

            Paulus-Jenisius-Straße 43 in 09456 Annaberg-Buchholz

            Es gibt dort einen Briefkasten.

             

            Die Ausländer-Behörde prüft den Antrag.

             

            Sie haben eine Duldung?

            Sie können eine Ausbildungsduldung beantragen.

            Sie gilt für die Dauer der Ausbildung.

            Nach der Ausbildung können Sie weiter arbeiten.

            Dafür können Sie eine neue Erlaubnis bekommen.

            Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

            Aufenthalts-Gestattung heißt:

            Ihr Asyl-verfahren läuft noch.

             

            Dürfen Sie arbeiten?

            • NEIN, wenn Sie weniger als 3 Monate in Deutschland sind.

            • JA, wenn Sie mehr als 3 Monate in Deutschland sind.

            ABER:

            Sie wohnen in der Erstaufnahme-Einrichtung Schneeberg?

            Sie dürfen erst nach 6 Monaten in Deutschland arbeiten.

             

            Wichtig:

            Sie brauchen die Erlaubnis von der Ausländer-Behörde (= Genehmigung).

            Ohne Erlaubnis dürfen Sie nicht arbeiten.

             

            Wie geht das?

            • Sie finden einen Job. Zum Beispiel: in einer Küche, in einer Fabrik oder in einem Geschäft.

            • Sie füllen den Antrag aus.

            • Ihr Chef unterschreibt den Antrag.

            Schicken Sie den Antrag an die Ausländer-Behörde.

            Mail an: asyl-leistungsrecht@kreis-erz.de

            Oder mit der Post an:

            Landratsamt Erzgebirgskreis

            Sachgebiet Asyl- und Leistungsrecht

            Paulus-Jenisius-Straße 24

            09456 Annaberg-Buchholz

             

            Oder geben Sie den Antrag in der Service-Stelle Migration ab

            Paulus-Jenisius-Straße 43 in 09456 Annaberg-Buchholz

            Es gibt dort einen Briefkasten.

             

            Die Ausländer-Behörde prüft den Antrag.

            Sie müssen dabei helfen.

            zum Beispiel: einen Pass beschaffen.

             

            Wichtig:

            Sie haben eine neue Arbeit?

            Sagen Sie das der Behörde.

            Auch wenn es die gleiche Firma ist.

            Was steht in Ihrer Duldung?

            Es steht dort: „Erwerbs-Tätigkeit nicht gestattet“:

            • Sie dürfen nicht arbeiten.

            Es steht dort: „Duldung wegen ungeklärter Identität“

            Das heißt: Die Behörde weiß nicht genau, wer Sie sind.

            • Es gilt immer ein Arbeitsverbot.

            Es steht dort „Erwerbstätigkeit erlaubt“ 

            oder „Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet“:

            • Sie dürfen arbeiten.

            • Sie brauchen die Erlaubnis von der Ausländer-Behörde (= Genehmigung).

            • Wichtig: Ohne Erlaubnis dürfen Sie nicht arbeiten.

             

            Wie geht das?

            • Sie finden einen Job. Zum Beispiel: in einer Küche, in einer Fabrik oder in einem Geschäft.

            • Sie füllen den Antrag aus.

            • Ihr Chef unterschreibt den Antrag.

            Schicken Sie den Antrag an die Ausländer-Behörde.

            Mail an: asyl-leistungsrecht@kreis-erz.de

            Oder mit der Post an:

            Landratsamt Erzgebirgskreis

            Sachgebiet Asyl- und Leistungsrecht

            Paulus-Jenisius-Straße 24

            09456 Annaberg-Buchholz

             

            Oder geben Sie den Antrag in der Service-Stelle Migration ab

            Paulus-Jenisius-Straße 43 in 09456 Annaberg-Buchholz

            Es gibt dort einen Briefkasten.

             

            Die Ausländer-Behörde prüft den Antrag.

            Sie müssen dabei helfen.

            zum Beispiel: einen Pass beschaffen.

             

            Wichtig:

            Sie haben eine neue Arbeit?

            Sie müssen das der Behörde sagen.

            Auch wenn es die gleiche Firma ist.

            Text folgt

             

            Informationen der Verbraucherzentrale: 

            Deutsch

            Englisch/English

            Ukrainisch 

            Sie suchen Arbeit?

            Sie haben Fragen?

            Zum Beispiel:

            • Wo finde ich Arbeit?

            • Welche Berufe gibt es in Deutschland?

            • Wie kann ich einen Beruf lernen?

            • Wo finde ich einen Praktikums-Platz?

            • Wird mein Abschluss in Deutschland anerkannt?

            • Wie bewerbe ich mich in Deutschland?

             

            Wer kann Ihnen helfen?

            Agentur für Arbeit

            Standort: Paulus-Jenisius-Straße 43, 09456 Annaberg-Buchholz

            Internet: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/annaberg-buchholz

             

            Sie können sich beraten lassen.

            Es gibt:

            • Stellen-Angebote

            • Hilfe den richtigen Beruf für Sie zu finden

            • Beratung zu Ausbildung und Praktika

            • Unterstützung bei Bewerbungen

             

            Machen Sie einen Termin.

            Sie können einen Termin online buchen.

             

            Stellen im Internet

            www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/jobs-und-praktika-finden

            Arbeit, Ausbildung, Praktikum finden: 

            Jobsuche der BA - Startseite

            www.fachkraefte-erzgebirge.de

             

            Sie haben keinen Berufs-Abschluss?

            Dann ist das oft schwer.

            Gehen Sie zur

            Agentur für Arbeit

            Standort: Paulus-Jenisius-Straße 43, 09456 Annaberg-Buchholz

            Internet: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/annaberg-buchholz

             

            Sie haben einen Berufs-Abschluss?

            Anerkennung von Abschlüssen: www.schule.sachsen.de/anerkennung-von-abschluessen-4791.html

            Mehr zur Anerkennung: www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/anerkennung-abschluss

            und: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/AnerkennungBerufsabschluss/anerkennung-berufsabschluss.html

             

            Hier finden Sie Hilfe vor Ort:

            Welcome Center Erzgebirge

            Standort: Adam-Ries-Straße 16, 09456 Annaberg-Buchholz

            Telefon: +49 3733 145 109

            Fax: +49 3733 145-145

            E-Mail: info@welcome-erzgebirge.de
            Internet: www.welcome-erzgebirge.de

             

            Arbeitsmarktmentoren des CJD

            Standort: Frohnauer Gasse 17, 09456 Annaberg-Buchholz.

            Herr André Thibaut

            Projektleiter und Arbeitsmarktmentor

            E-Mail: andre.thibaut@cjd.de 

            Telefon: +49 3733 4269882 und +49 171 4041616

            oder

            Frau Tatjana Ziel - Arbeitsmarktmentorin

            E-Mail: tatjana.ziel@cjd.de 

            Telefon: +49 3733 4269882 und +49 151 40638443

            oder

            Frau Madlen Röpke - Arbeitsmarktmentorin

            E-Mail: madlen.roepke@cjd.de 

            Telefon: +49 3733 4269882

             

             

            Die RV-Nummer ist die Rentenversicherungs-Nummer.

            Man sagt auch: Sozialversicherungs-Nummer.

             

            Wo bekommen Sie die RV-Nummer?

            Das geht oft automatisch:

            • wenn Sie das erste Mal arbeiten

            • wenn Sie bei einer Krankenkasse angemeldet werden

            • von der Deutschen Rentenversicherung

            Die Nummer ist kostenlos.

             

            Wichtig:

            Jede Person hat eine eigene Nummer.

            So erkennen Sie die RV-Nummer:

            • Sie hat 11 Zahlen und 1 Buchstabe.

            • Beispiel: 12 345678 A 901

            Es gibt Gesetze.

            Sie sagen: Was ist bei der Arbeit wichtig.

            Zum Beispiel:

            • Arbeits-Vertrag

            • Lohn oder Gehalt

            • Urlaub

            • Arbeits-Zeit

            • Arbeit kündigen (beenden)

             

            Informationen der Fachstelle Faire Integration:

            Deutsch und Englisch/English

             

            FAQ zu vielen Themen im Arbeitsrecht

            Deutsch

            Arabisch/ العربية

            Englisch/English

            Farsi/ فارسی

            Französisch/Francais

            Russisch/Pусский

            Spanisch/Español

            Türkisch/Türkçe

             

            Das BAMF sagt:

            JA! Sie dürfen in Deutschland bleiben.

            Sie bekommen einen Brief (= Bescheid).

            Das BAMF sagt das auch der Ausländer-Behörde.

             

            Wie geht es weiter?

            Beantragen Sie Ihren elektronischen Aufenthalts-Titel.

            Man sagt kurz: eAT

            Die Ausländer-Behörde schickt Ihnen einen Termin.

            Bringen Sie Unterlagen mit:

                     Füllen Sie den Antrag aus.        

            • ein biometrisches digitales Passfoto (mit QR-Code)

             

            Der elektronische Aufenthalts-Titel eAT

            Es wird eine Karte bestellt.

            Das dauert einige Zeit.

            Sie werden informiert, wenn die Karte fertig ist.

            Sie können die Karte dann abholen.

            Bis die Karte fertig ist, bekommen Sie eine Fiktions-Bescheinigung.

             

            Die Fiktions-Bescheinigung ist sehr wichtig.

            Die Aufenthalts-Erlaubnis ist sehr wichtig.

            Beides sind Dokumente.

            Die Erlaubnis zeigt: Sie dürfen in Deutschland bleiben.

             

            Auf der Karte sind Ihre Daten gespeichert:

            • Name

            • Geburts-Datum

            • Staats-Angehörigkeit

            • Adresse, Licht-Bild

            • Finger-Abdruck

            • Regeln die du einhalten musst

             

            Sie können sich auch online ausweisen.

            Mehr Informationen: Flyer zum Download

             

            Sie haben die Karte verloren?

            Rufen Sie hier an:

            116 116 im Inland (kostenlos)

            +49 116 116 oder +49 30 4050 4050 aus dem Ausland (Sie zahlen Gebühren)

            Sie bekommen keine Asyl-Leistungen mehr.

            Stellen Sie einen Antrag auf Bürger-Geld.

             

            Wie geht das?

            Sie bekommen 2 Schreiben von der Ausländer-Behörde:

            1. Schreiben = die Erlaubnis-Fiktion

            2. Schreiben = Einstellungs-Bescheidüber die Asyl-Leistungen

            Gehen Sie mit beiden Schreiben zum Job-Center.

            Im Job-Center stellen Sie Ihren Antrag.

            Den Antrag finden Sie hier.

             

            Wo ist das Job-Center?

            Standort Annaberg, Paulus-Jenisius-Straße 43, 09456 Annaberg-Buchholz

            Telefon:         +49 3733 831 8888

            E-Mail:           jobcenter.34122@kreis-erz.de

            Standort Aue-Bad Schlema, Wettinerstraße 64, 08280 Aue

            Telefon:         +49 3771 277 8888

            E-Mail:           jobcenter.34123@kreis-erz.de

            Standort Marienberg, Freiberger Straße 21, 09496 Marienberg

            Telefon:         +49 3735 601 8888

            E-Mail:           jobcenter.34124@kreis-erz.de

            Standort Stollberg, Schlachthofstraße 5, 09366 Stollberg

            Telefon:         +49 37296 591 8888

            E-Mail:           jobcenter.34125@kreis-erz.de

             

            Machen Sie einen Termin!

            Öffnungszeiten

            Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr

            Dienstag: 8 Uhr bis 18 Uhr

            Mittwoch: ----------

            Donnerstag: 8 uhr bis 16 Uhr

            Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

            Sie haben eine Aufenthalts-Erlaubnis?

            Sie können überall arbeiten.

            Sie brauchen keine Erlaubnis mehr.

            Text folgt

             

             

            Text folgt

            Sie wohnen im Asyl-Heim?

            Oder einer Gewährs-Wohnung?

            Sie müssen ausziehen!

             

            Text folgt

            aktuelle Informationen - siehe hier.

            (Seite des BAMF)

            Broschüre mit vielen Informationen:

            Das Hilfesystem für Menschen mit Behinderung 

            www.ankommenapp.de 

            Themen:

            • Leben in Deutschland

            • Asyl, Ausbildung, Arbeit

            • Deutsch lernen

             

            www.handbookgermany.de 

            Wichtige Tipps zu:

            • Asyl

            • Wohnung

            • Gesundheit

            • Arbeit und Ausbildung

            • Kinderbetreuung

            • Studium

            und vieles mehr

            Sie können die Sprache wählen.

             

            www.make-it-in-germany.com

            von der Bundes-Regierung für Fach-Kräfte

            Sie können die Sprache wählen.

             

            www.refugeeguide.de

            Informationen und Tipps zum Leben in Deutschland

            Sie können die Sprache wählen.

             

            www.deutschland.de/de/alltag-in-deutschland

            auch als App: www.deutschland.de/de/app 

            Sie können die Sprache wählen.

             

            www.tatsachen-ueber-deutschland.de/de 

            Informationen zu vielen Themen

            Sie können die Sprache wählen.