Allgemeine Informationen

Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:

  • jährliche Vorsorgeuntersuchungen in den Kindergärten, Fördereinrichtungen und Schulen bis zur Klasse 7 auf Grundlage des § 16 des Sächs. Gesundheitsdienstgesetzes (SächsGDG) i.V.m. dem Gesetz über Kindertagesbetreuung bzw. der Sächs. Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulGesPflVO) und dem Sächsichen Schulgesetz

  • in Einrichtungen, in denen ein erhöhtes Kariesrisiko festgestellt wurde, können die Untersuchungen bis zur Klassenstufe 10 stattfinden

  • Gruppenprophylaxe in Kindereinrichtungen, Fördereinrichtungen und Schulen gemäß § 21 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) durch Wissensvermittlung rund um den Zahn, Aufklärung über zahngesunde Ernährung und Mundhygiene, Zahnputzübungen, etc., in enger Zusammenarbeit mit der LAGZ Sachsen

  • Beratung zur Zahnschmelzhärtung und Durchführung von Fluoridierungs- und Individualprophylaxe-Maßnahmen

Durchführung von Kinder- und Jugendzahnärztlichen Untersuchungen (nach Terminvereinbarung):

  • Zahnärztliche Gutachten im Rahmen der Amtshilfe

Sonstiges (ggf. nach Terminvereinbarung):

  • Beratung von Eltern und Erziehern zu Fragen der Gesundheitsförderung, gesundheitliche Aufklärung und Beratung der Bevölkerung

  • Sonderveranstaltungen und Beratungsangebote planen und verwaltungsmäßigbetreuen

  • Gesundheitsberichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit

Zuständigkeiten

Sachgebiet Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Hausanschrift

Klosterstraße 7
09456 Annaberg-Buchholz

Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Persönlicher Kontakt

Antje Hennig | Sachgebietsleiterin (kommissarisch)

Telefon

+49 3733 831 3254

E-Mail

Gebäude

Annaberg-Buchholz, Klosterstraße 7

Barrierefreiheit

  • Gebäude: barrierefreier Zugang, Aufzug vorhanden

  • Anzahl Behindertenparkplätze: 1