Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:
jährliche Vorsorgeuntersuchungen in den Kindergärten, Fördereinrichtungen und Schulen bis zur Klasse 7 auf Grundlage des § 16 des Sächs. Gesundheitsdienstgesetzes (SächsGDG) i.V.m. dem Gesetz über Kindertagesbetreuung bzw. der Sächs. Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulGesPflVO) und dem Sächsichen Schulgesetz
in Einrichtungen, in denen ein erhöhtes Kariesrisiko festgestellt wurde, können die Untersuchungen bis zur Klassenstufe 10 stattfinden
Gruppenprophylaxe in Kindereinrichtungen, Fördereinrichtungen und Schulen gemäß § 21 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) durch Wissensvermittlung rund um den Zahn, Aufklärung über zahngesunde Ernährung und Mundhygiene, Zahnputzübungen, etc., in enger Zusammenarbeit mit der LAGZ Sachsen
Beratung zur Zahnschmelzhärtung und Durchführung von Fluoridierungs- und Individualprophylaxe-Maßnahmen
Durchführung von Kinder- und Jugendzahnärztlichen Untersuchungen (nach Terminvereinbarung):
Zahnärztliche Gutachten im Rahmen der Amtshilfe
Sonstiges (ggf. nach Terminvereinbarung):
Beratung von Eltern und Erziehern zu Fragen der Gesundheitsförderung, gesundheitliche Aufklärung und Beratung der Bevölkerung
Sonderveranstaltungen und Beratungsangebote planen und verwaltungsmäßigbetreuen
Gesundheitsberichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
Klosterstraße 7
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
Antje Hennig | Sachgebietsleiterin (kommissarisch)
Telefon
+49 3733 831 3254
Gebäude
Annaberg-Buchholz, Klosterstraße 7
Gebäude: barrierefreier Zugang, Aufzug vorhanden
Anzahl Behindertenparkplätze: 1