Ziel dieses Programmes ist es, ländliche Räume unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte zu entwickeln. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollen wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume erhalten und gestärkt werden. Für Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER-Gebiete dienen, können Sie Zuschüsse erhalten.
Art der Förderung
Zuschüsse (Anteilsfinanzierung).
Höhe
Wird bestimmt durch Vorgaben der LES des jeweiligen LEADER-Gebietes
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Mit einem positiven Votum Ihres LEADER-Gebietes kann ein Förderantrag gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Programm »Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)«.
Für die Beantragung einer Förderung benötigen Sie zwei Registriernummern. Hinweise und die Formulare hierzu finden Sie über nachfolgenden Link.
Infos zur Internetbasierten Antragstellung
Das wichtigste Instrument der LEADER-Gebiete um ihre Strategie umzusetzen sind thematische Aufrufe.
Auf diese können sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung bewerben. Die LEADER-Gebiete wählen die Vorhaben zur Förderung aus, die den regionalen Zielen am meisten dienen.
Die Auswahl eines Vorhabens durch die LAG stellt noch keine Förderzusage dar.
Die Entscheidung über die Einhaltung der Förderfähigkeit triff die zuständige Bewilligungsbehörde.
Antragsberechtigte
Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES)
Begünstigte können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich der LEADER-Aktionsgruppen (LAG) sein.
Bei der Vorbereitung von Kooperationsvorhaben nach Teil B Ziffer II Nummer 1.1 Buchstabe b können ausschließlich sächsische LAG Begünstigte sein.
Mit der Verwaltung der Durchführung der LES verbundene laufende Kosten und Sensibilisierung durch das Staatsministerium für Regionalentwicklung anerkannte LAG können Begünstigte sein.
Weitere Voraussetzungen
Wesentliche Voraussetzungen für die Förderung sind
die Einordnung des Ortes in den räumlichen Geltungsbereich für die Förderperiode 2023 - 2027
ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG zur Auswahl des Vorhabens
Zuwendungen für bauliche Investitionen dürfen nur dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten gewährt werden
Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde noch nicht begonnen worden sind
Weitere Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der FRL LEADER/2023.
Mit einem positiven Votum Ihres LEADER-Gebietes kann ein Förderantrag gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Programm »Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)«.
Für die Beantragung einer Förderung benötigen Sie zwei Registriernummern. Hinweise und die Formulare hierzu finden Sie über nachfolgenden Link.
Infos zur Internetbasierten Antragstellung
IAF - Förderportal
sachsen.de
Stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig innerhalb der von Ihrer LAG festgelegten Fristbei der zuständigen Stelle.
Grundsätzlich besteht ab dem Zeitpunkt des Einreichens des digitalen Antrags bei der Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, mit dem Vorhaben zu beginnen.
keine
LEADER 2023 - 2027
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 11.12.2024
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