Sie leiten ein Unternehmen, das Transporte von Personen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr anbietet? Dann müssen Sie eine EU-Gemeinschaftslizenz beantragen.
Wenn Sie ein Bus-Unternehmen führen und im Gelegenheitsverkehr Fahrten in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) anbieten wollen, brauchen Sie eine EU-Gemeinschaftslizenz. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie zur Erreichung eines Ziellandes außerhalb der EU durch andere EU-Staaten fahren möchten.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
Es werden Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchgeführt, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.
Die EU-Gemeinschaftslizenz berechtigt Sie darüber hinaus, Transportdienstleistungen in EU-Mitgliedsstaaten zu erbringen. Mit dieser sogenannten Kabotage dürfen Sie Transportdienstleistungen anbieten, bei denen Ausgangspunkt und Ziel in demselben EU-Staat liegen.
Sie können eine EU-Gemeinschaftslizenz nur beantragen, wenn Sie bereits über eine Genehmigung für Personenbeförderungen mit Bussen in Deutschland verfügen.
Die EU-Gemeinschaftslizenz wird für Ihr Unternehmen erteilt und ist nicht übertragbar. Sie ist bis zu 10 Jahre lang gültig und kann im Anschluss verlängert werden.
Sie können die Lizenz für mehrere Fahrzeuge beantragen. Sie erhalten eine Original-Lizenz und so viele beglaubigte Kopien, wie Sie Fahrzeuge anmelden. Jedes Fahrzeug muss jeweils eine beglaubigte Kopie bei der Fahrt mitführen.
Die EU-Gemeinschaftslizenz kann Ihnen befristet oder dauerhaft entzogen werden, zum Beispiel:
Robert-Koch-Straße 16a
08340
Schwarzenberg
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen zu erhalten:
Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörungsverfahren durch.
Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung.
Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.
Wiedererteilung und Änderung
Neben der Beantragung der EU-Gemeinschaftslizenz (Ersterteilung) können Sie bei den zuständigen Stellen auch die Wiedererteilung und Änderung der EU-Gemeinschaftslizenz beantragen.
Sie verfügen über eine Genehmigung für Personenbeförderungen mit Bussen in Deutschland.
Sie erfüllen alle Rechtsvorschriften über Busse sowie Fahrerinnen und Fahrer, zum Beispiel:
Geschwindigkeitsbegrenzer
Einhaltung der zulässigen Abmessungen
Einhaltung des zulässigen Gewichts
Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer
Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
Antrag auf Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Angaben zu:
Name und Vorname
Wohn- und Betriebssitz
bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zu Ihrer fachlichen Eignung
Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
vom Unternehmen
der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Fahrzeugliste
Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
Gewerbeanmeldung
Weitere Unterlagen können von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Sie können die EU-Gemeinschaftslizenz für bis zu 10 Jahre beantragen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 28.04.2026
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