Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?
Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.
Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.
Paulus-Jenisius-Straße 24
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Annaberg-Buchholz
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geschlossen
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Die Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde online beantragen (siehe —> Onlineantrag).
Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
Sie teilt Ihnen nach Eingang des Antrags unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
Bei einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Antrag nach Vollständigkeit öffentlich bekannt gemacht und danach einen Monat lang ausgelegt.
Spätestens mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
Gibt es Einwendungen von Dritten, können diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert werden.
Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so wird über den Antrag entschieden.
Der Genehmigungsbescheid wird schriftlich zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Sie betreiben eine genehmigungsbedürftige Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, die der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien dient.
Sie wollen eine Änderung (Modernisierung) an der Anlage durchführen.
Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
Erläuterungen und
sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen).
Sie müssen den Antrag stellen bevor die Anlage repowert wird.
§ 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 54 Tarifstelle 1.4
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 19.05.2026
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